2022

Tagesordnung für die Januarsitzung der SME Implementation Group

12.01.2022

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) wird am 21. Januar 2022 zu einer virtuellen Sitzung zusammenkommen.

Während der zweistündigen Sitzung sollen folgende Themen erörtert werden:

  • Definition eines Geschäftsbetriebs und zurückerworbene Rechte in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Vereinfachungen in Bezug auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Kryptowährung
  • Ansatz und Bewertung von Entwicklungskosten
  • jüngsten Entscheidungen des IASB im Projekt zur Überarbeitung des IFRS für KMU

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Kapitalmarktausschuss sucht neue Mitglieder

11.01.2022

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) sucht neue Mitglieder und bittet um Bewerbungen von Analysten und Anlegern aus aller Welt.

Der CMAC ist eine Gruppe von bis zu 20 professionellen Finanzanalysten, die sich mindestens dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Neue Mitglieder werden am 1. Januar 2023 für eine Amtszeit von drei Jahren aufgenommen, die einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

10.01.2022

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom vierten Quartal 2021 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 25 Minuten) erörtern die Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Sue Lloyd und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan die Themen wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks (IFRS 16), Prinzipal versus Agent - Software-Wiederverkäufer (IFRS 15), negative Gutschriften für emissionsarme Fahrzeuge (IAS 37) und Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-leaseback (IFRS 16).

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2021

10.01.2022

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2021, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Quartalsbericht enthält diesmal keinen kommentierenden Beitrag, dies soll aber mit der nächsten Ausgabe wieder aufgenommen werden.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen Boardmitglieder für den ISSB

10.01.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen bis zu elf Boardmitglieder für den neu gegründeten International Sustainability Standards Board (ISSB).

Die Mitglieder des ISSB werden zunächst für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren ernannt, mit der Möglichkeit einer Wiederernennung für weitere drei Jahre (in Ausnahmefällen für weitere fünf Jahre). Es handelt sich um Vollzeitstellen, wobei auch eine Reihe von Teilzeitmitgliedern ernannt werden können. Von den Mitgliedern des ISSB wird erwartet, dass sie ihren Sitz in einem der globalen Büros des ISSB haben und international reisen, um sich mit anderen Boardmitgliedern und dem Stab sowie mit Interessengruppen zu treffen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

10.01.2022

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 6. November 2021, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Argentinien
  • Iran
  • Libanon
  • Simbabwe
  • Sudan
  • Südsudan
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Jemen
  • Surinam

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Angola
  • Haiti

Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Äthiopien, Afganistan und Syrien angeführt.

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

 

Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

10.01.2022

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 14. Januar 2022 per Videokonferenz tagen.

Bei der Sitzung sollen zwei Entwürfe von Stellungnahmen gegenüber dem IASB besprochen werden — zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und zu Liefrnantenfinanzierungsvereinbarungen:

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Zusammenfassung der Treuhändersitzung vom Dezember 2021

07.01.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 13. Dezember 2021 per Videokonferenz getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die Zusammenfassung berichtet zu folgenden Themen:

  • ISSB-Nominierungen — Der Treuhänder prüften die Empfehlungen des Nominierungsausschusses für die Ernennung von Mitgliedern des International Sustainability Standards Board (ISSB). Die Ernennungen für den ISSB werden voraussichtlich im Januar 2022 abgeschlossen sein. (Ein Vorsitzender des ISSB wurde kurz nach der Sitzung der Treuhänder benannt.)
  • Vertretungsbüro des IASB in Asien/Ozeanien — Die Treuhänder wurden darüber informiert, dass sie in Kürze aufgefordert werden würden, die Aufrechterhaltung des Büros in Tokio für die nächsten fünf Jahre zu genehmigen. (Die Zustimmung erfolgte kurz nach der Sitzung.)
  • Ausscheidende Treuhänder — Der Vorsitzende würdigte die Verdienste der ausscheidenden Mitglieder Guillermo Babatz und Kazuyuiki Masu.

Die Zusammenfassung der Sitzung enthält auch strategische Überlegungen für den ISSB bei der Aufnahme seiner Arbeit.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Papiere für die nächste Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

07.01.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 13. und 14. Januar 2022 per Videokonferenz zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Für die Sitzung wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt.

Während seiner 2. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13/ IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften

06.01.2022

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' eingereicht, den der IASB im März 2021 veröffentlicht hat.

Der Entwurf enthält vorgeschlagene Leitlinien für den Board selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben.

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Angaben zu verbessern und das Angabeproblem zu lösen. Wir stimmen zu, dass die Aufnahme von Angabezielen und eine Beschreibung der Bedürfnisse der Adressaten hilfreich sind, um die Anwendung von Ermessen bei der Erstellung von Abschlüssen zu verbessern. Wir sind jedoch nicht mit der Abschaffung der präskriptiven Angabevorschriften einverstanden und teilen die Bedenken, die in der alternativen Ansicht zur Durchsetzbarkeit des Ansatzes in der Praxis dargelegt werden.

Des Weiteren sehen wir im Abschnitt "Zukünftige Auswirkungen", dass der Board im Rahmen des normalen Verfahrens entscheiden will, ob ein Abschnitt über Angaben in den bereits herausgegebenen IFRS geändert werden soll, um die Vorschläge des Entwurfs widerzuspiegeln. Wir würden eine solche Entscheidung nicht unterstützen, weil wir der Meinung sind, dass ein solches Unterfangen eine große Belastung darstellen und zu viele Ressourcen des Boards binden würde, die für Projekte und Themen mit höherer Priorität verwendet werden sollten.

Darüber hinaus unterstützen wir den Vorschlag, für jedes spezifische Ziel einen Textziffer aufzunehmen, in der dargelegt wird, warum die Adressaten die Informationen benötigen. Wir stellen jedoch fest, dass bei einigen Beispielen, die in Bezug auf IFRS 13 und IAS 19 angeführt werden, die Bedürfnisse der Adressaten deutlicher erläutert werden könnten. In Bezug auf die Vorschläge im Entwurf sind wir der festen Überzeugung, dass der Board den Begriff "nicht verpflichtend" vermeiden sollte, um Angaben zu beschreiben, die von Unternehmen erwartet werden, um die allgemeinen und spezifischen Ziele zu erreichen, da der Begriff "nicht verpflichtend" unangemessen im Sinne von optional verstanden werden könnte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.