2022

Mitschriften von der Novembersitzung des ISSB

25.11.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 15. und 16. November 2022 in Montreal getagt. Wir haben die Mitschriften der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Folgende Themen wurden erörtert:

Allgemeine Vorschriften für nachhaltigkeitsbezogene Angaben

Der ISSB entschied, klarzustellen, dass die Vorschrift, Vergleichsinformationen zu überarbeiten, um aktualisierte Schätzungen widerzuspiegeln, für Schätzungen der aktuellen Periode gilt, die in früheren Perioden offengelegt wurden (historische Schätzungen), und nicht für zukunftsbezogene Schätzungen. Der ISSB entschied außerdem, die vorgeschlagene Vorschrift zu bestätigen, wonach ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zur gleichen Zeit wie den zugehörigen Abschluss veröffentlichen muss, beabsichtigt jedoch, für einen begrenzten Zeitraum eine Übergangserleichterung einzuführen, die es einem Unternehmen ermöglicht, nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben bis zu möglicherweise einem halben Jahr nach der Veröffentlichung seines Jahresabschlusses zu veröffentlichen. Der ISSB hat in dieser Sitzung keine Entscheidung darüber getroffen, wie lange die Übergangserleichterung gelten soll.

Klimabezogene Angaben

Der ISSB hat die vorgeschlagenen Vorschriften für die Offenlegung von Informationen über Strategie und Entscheidungsfindung (einschließlich Übergangsplanung) und klimabezogene Ziele erörtert. Der ISSB entschied, zu bestätigen, dass ein Unternehmen verpflichtet ist, Informationen über seine Strategie und Entscheidungsfindung sowie Informationen über seine klimabezogenen Ziele offenzulegen. Der ISSB entschied außerdem, zusätzliche Angaben zu den getroffenen Annahmen und den ermittelten Abhängigkeiten des Unternehmens bei der Entwicklung seines Übergangsplans sowie zu den Auswirkungen auf den Übergangsplan des Unternehmens, falls die Annahmen nicht erfüllt werden, einzuführen. Darüber hinaus entschied er, Vorschriften zur Angabe des Umfangs der Zielvorgabe aufzunehmen, damit die Adressaten verstehen können, ob die Zielvorgabe für das Unternehmen in seiner Gesamtheit oder nur für einen Teil des Unternehmens gilt (z. B. für bestimmte Geschäftsbereiche oder bestimmte geografische Regionen).

Übergreifende Themen

Die vorgeschlagenen Angaben in Textziffer 22 des Entwurfs IFRS S1 und die äquivalenten Angaben in Textziffer 14 des Entwurfs IFRS S2 würden von den Unternehmen verlangen, die Auswirkungen ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows für den Berichtszeitraum sowie die erwarteten Auswirkungen offenzulegen. Der Stab hat eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen vorgelegt und den ISSB um Rückmeldung zu einigen erläuternden Beispielen, die er vorbereitet hat, gebeten.

Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben

Im Mai 2022 veröffentlichte die IFRS-Stiftung einen Stabentwurf für eine Taxonomie für die digitale Berichterstattung, der die Angaben in den beiden Entwürfen des ISSB enthält. Dem Stabentwurf war eine Bitte um Rückmeldung beigefügt, in der die Öffentlichkeit um Rückmeldungen zu den Empfehlungen des Stabs zu grundlegenden Fragen gebeten wurde, die frühzeitig berücksichtigt werden müssen, damit der ISSB eine Taxonomie entwickeln kann. Der Zweck dieser Sitzung war es, eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu geben, die während der Rückmeldefrist eingegangen sind.

Die vollständigen Mitschriften von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier.

DRSC und XBRL Deutschland vereinbaren Zusammenarbeit bei der digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung

24.11.2022

XBRL Deutschland und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben beschlossen, einen gemeinsamen Arbeitskreis „Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“ einzurichten.

Aufgabenfeld des Arbeitskreises sollen die Beobachtung und die Würdigung von Initiativen zur digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung und dabei insbesondere der laufenden Gesetzes- und Standardsetzungsvorhaben sein.

Der Arbeitskreis soll neben Vertretern des XBRL Deutschland und des DRSC weitere Mitglieder aus den Bereichen berichterstellende Unternehmen, Abschlussprüfer, Softwareanbieter sowie Nutzer der digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassen und das DRSC lädt zu Bewerbungen ein.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

IASB hält an reinem Wertminderungsmodell fest

24.11.2022

Auf der heutigen IASB-Sitzung hat der IASB erörtert, ob es zwingende Hinweise dafür gibt, dass die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden sollte.

Der IASB diskutierte nicht, ob das reine Wertminderungsmodell oder das Abschreibungsmodell konzeptionell überlegen ist, sondern ob es zwingende Beweise gibt, die einen Wechsel von einem Modell zum anderen rechtfertigen würden. Die IASB-Mitglieder äußerten unterschiedliche Ansichten darüber, welches Modell sie bevorzugt hätten. Zehn von elf Mitgliedern stimmten jedoch darin überein, dass es nicht genügend Beweise gibt, um die ursprüngliche Entscheidung des IASB, mit einem reinen Wertminderungsmodell zu arbeiten, zu ändern. Allerdings hielten die IASB-Mitglieder auch fest, dass die Entscheidung in späteren Jahren noch einmal überdacht werden könnte.

Nach der Sitzung hat der IASB eine Presseerklärung zu der Abstimmung veröffentlicht.

Diskussion zu OECD-Säule 2 wird heute fortgesetzt

24.11.2022

Auf der Sitzung am 22. November bat der IASB den Stab, Alternativen zu der Empfehlung des Stabs zu prüfen, wonach ein Unternehmen angeben muss, ob es in den Anwendungsbereich der Säule-2-Modellvorschriften fällt und ob es in Rechtskreisen mit niedriger Besteuerung tätig ist.

Der Stab hat ein Addendum zu dem für die Sitzung vom 22. November ausgearbeiteten Papier erstellt (hier zusammengefasst). Es wird heute um 13:30 Uhr Londoner Zeit diskutiert.

EFRAG übergibt finale ESRS-Entwürfe an die Kommission

23.11.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gestern ihre finalen Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) an die Kommission übergeben.

Die Zahl der Entwürfe wurde auf zwölf reduziert — zwei übergreifende Standardentwürfe, fünf Standardentwürfe zum Thema Umwelt, vier Standardentwürfe zum Thema soziale Aspekte und ein Standardentwurf zum Thema Governance:

  • Übergreifend:
    • Entwurf ESRS 1 Allgemeine Vorschriften
    • Entwurf ESRS 2 Allgemeine Angaben
  • Umwelt:
    • Entwurf ESRS E1 Klimawandel
    • Entwurf ESRS E2 Umweltverschmutzung
    • Entwurf ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
    • Entwurf ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
    • Entwurf ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Soziales:
    • Entwurf ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte
    • Entwurf ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
    • Entwurf ESRS S3 Betroffene Gemeinden
    • Entwurf ESRS S4 Konsumenten Endverbraucher
  • Unternehmensführung:
    • Entwurf ESRS G1 Geschäftsverhalten

Bei der Entwicklung der finalen Entwürfe hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) anerkannt, dass in Stellungnahmen ausgesagt wurde, EFRAG verlange zu viel und die vorgeschlagenen Angabenvorschriften gingen zu weit. Infolgedessen müssen in den endgültigen Entwürfen deutlich weniger Informationen/Datenpunkte offengelegt werden. Der SRB hat auch erwogen, ob eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme der endgültigen Entwürfe erforderlich ist, kam aber zu dem Schluss, dass eine erneute veröffentlichung nur dann erforderlich wäre, wenn es grundlegende Änderungen gäbe, die nicht auf die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare eingehen.

Die Kommission hat die ESRS-Entwürfe im nächsten Schritt anzunehmen oder selbst zu überarbeiten, bevor sie als delegierter Rechtsakt von Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und Zugang zu den ESRS-Entwürfen.

Eine nähere Erläuterung der übermittelten Entwürfe finden Sie in unserem Newsletter iGAAP fokussiert — Nachhaltigkeitsberichterstattung — EFRAG übergibt Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission. Auch ein englischsprachiger iGAAP in Focus-Newsletter steht zur Verfügung.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite einen deutschsprachigen Kurzüberblick über die ESRS zur Verfügung.

Aufzeichnung des virtuellen Forschungsseminars von IASB, EAA und EFRAG zu digitaler Berichterstattung

23.11.2022

Am 18. November 2022 hat der IASB in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein virtuelles Forschungsseminar für Akademiker abhalten. Das Seminar war Fragen der digitalen Finanzberichterstattung und der Digitalisierung von Finanzberichten gewidmet. Eine Aufzeichnung ist jetzt verfügbar.

Das zweistündige Seminar war in drei Abschnitte gegliedert:

  1. Was ist digitale Finanzberichterstattung?
  2. IFRS-Rechnungslegungstaxonomie, und
  3. digitale Berichterstattung und Standardsetzung.

Der IASB wurde durch das IASB-Mitglied Ann Tarca vertreten.

Eine Aufzeichnung der Präsentation ist jetzt auf YouTube verfügbar.

ISSB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (November 2022)

22.11.2022

Die IFRS Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ISSB-Sitzungen im November 2022 besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast erörtert:

  • Szenarioanalyse;
  • Referenzmaterialien für Unternehmen;
  • Interoperabilität;
  • die digitale Taxonomie;
  • Klimaübergangsplanung; und
  • Zeitplan für die Offenlegung.

Der englischsprachige Podcast kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Unsere deutschsprachigen Mitschriften von den Erörterungen bei der Zusatzsitzung am 1. und 3. November finden Sie hier. Die Mitschriften von der Sitzung am 15. und 16. November sind hier verfügbar.

IFR4NPO veröffentlicht ersten Entwurf

22.11.2022

International Financial Reporting for Non-Profit Organisations (IFR4NPO), eine Initiative zur Entwicklung der ersten international anwendbaren Rechnungslegungsleitlinien für gemeinnützige Organisationen, hat 'International Non-Profit Accounting Guidance, Exposure Draft 1' veröffentlicht.

Die neuen Leitlinien, International Non-Profit Accounting Guidance (INPAG), sollen die Klarheit und Konsistenz der Finanzberichte von gemeinnützigen Organisationen verbessern und so die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Sektor weltweit stärken.

Der Entwurf ist der erste von drei Teilen, denen jeweils eine 4-monatige Konsultationsphase folgt. Entwurf 1 behandelt vier Hauptthemen, die für den Rahmen und den Kontext der INPAG wichtig sind:

  1. Beschreibung von gemeinnützigen Organisationen
  2. Rahmenkonzept für INPAG
  3. Darstellung des Abschlusses
  4. Narrative Berichterstattung

INPAG werden 36 Abschnitte haben. Entwurf 1 enthält das Vorwort, die Abschnitte 1 bis 10 und Abschnitt 35. Die restlichen Abschnitte werden in Entwurf 2 und Entwurf 3 im Jahr 2023 behandelt.

Auf der Internetseite von IFR4NPO finden Sie eine Pressemitteilung sowie den Entwurf und ergänzendes Material.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

21.11.2022

Der IASB wird vom 22. bis 24. November 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Der IASB wird über finanzielle Verbindlichkeiten und eigenes Kreditrisiko diskutieren. Der IASB wird gefragt, ob er davon überzeugt ist, dass das Projekt abgeschlossen werden kann. Der nächste Schritt wird die Veröffentlichung eines Berichts und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen sein.

Dynamisches Risikomanagement             

Der IASB wird zur Steuerung verwendetes Eigenkapital und die nominale Angleichung der designierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten diskutieren. Der Stab empfiehlt, dass Eigenkapital kein zulässiger Posten im Modell des dynamischen Risikomanagements sein sollte. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, seine ursprüngliche vorläufige Entscheidung dahingehend zu ändern, dass die Nominalwerte von zulässigen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und zukünftigen Transaktionen für die Ausweisung in der aktuellen offenen Nettorisikoposition nicht identisch sein müssen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der IASB wird auf dieser Sitzung die erneute Erörterung der Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden fortsetzen. Der Stab empfiehlt, dass, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis eines Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht und die regulatorische Vereinbarung dem Unternehmen (a) sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalrendite für einen noch nicht nutzbaren Vermögenswert bietet, das Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrechnung während der Bauphase nur die Renditen ausweisen muss, die über die aktivierten Fremdkapitalkosten des Unternehmens hinausgehen; oder (b) nur eine Fremdkapitalrendite für einen noch nicht nutzbaren Vermögenswert aufweist, das Unternehmen die Rendite in der Gewinn- und Verlustrechnung während der Bauphase nicht ausweisen muss, wenn das Unternehmen seine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Internationale Steuerreform (Säule-Zwei-Modellregeln): Der Stab empfiehlt dem IASB, IAS 12 zu ändern, um eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern einzuführen, die sich aus Gesetzen ergeben, die zur Umsetzung der Säule-Zwei-Modellregeln der OECD erlassen wurden (einschließlich einer qualifizierten inländischen Mindestaufstockungssteuer). Die Ausnahme würde so lange angewendet, bis der IASB beschließt, sie entweder aufzuheben oder dauerhaft einzuführen. Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen: Der Stab empfiehlt dem IASB, seine Vorschläge aus dem Entwurf mit einigen Änderungen fortzusetzen.

Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Der IASB wird eine Frage im Zusammenhang mit vertraglich verknüpften Instrumenten und den Ausbuchungsvorschriften in IFRS 9 für die Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit durch elektronische Geldtransfers diskutieren. Der Stab empfiehlt eine Klarstellung, dass ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Transaktion in den Anwendungsbereich der Vorschriften für vertraglich gebundene Instrumente fällt, alle Instrumente ausschließt, die vom Sponsor gehalten werden, der die zugrunde liegenden Vermögenswerte an den Emittenten übertragen hat. Der Stab empfiehlt, für elektronische Übertragungen klarzustellen, dass ein Unternehmen beim Ansatz und der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von marktüblichen Transaktionen) und finanziellen Verbindlichkeiten die Bilanzierung zum Erfüllungstag anwendet. In Bezug auf die Bilanzierungsalternative für die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit vor dem Erfüllungstag empfiehlt der Stab, die Kriterien dahingehend zu verfeinern, dass ein Unternehmen nicht in der Lage sein darf, eine elektronische Zahlungsanweisung zurückzuziehen, zu stoppen oder zu stornieren; dass es infolge der elektronischen Zahlungsanweisung die praktische Möglichkeit des Zugriffs auf die Barmittel verloren hat; und dass das mit der elektronischen Zahlungsanweisung verbundene Erfüllungsrisiko unwesentlich ist.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Stab wird den IASB fragen, ob er das reine Wertminderungsmodell beibehalten oder zu einem Abschreibungsmodell übergehen will.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der IASB wird die Diskussion über die Auswahl der Bewertungsmethode fortsetzen, die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden ist. Der Stab hat seine ersten Ansichten dargelegt, gibt aber keine Empfehlungen ab. Der Stab stimmt mit der vorläufigen Sichtweise des IASB überein, die Erwerbsmethode im Prinzip auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden, der nicht beherrschende Anteilseigner betrifft, aber der IASB sollte einige mögliche Ausnahmen in Betracht ziehen. Wenn der Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle keine nicht-beherrschenden Anteilseigner betrifft, würde die Buchwertmethode ohne Ausnahmen angewendet werden.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der Stab empfiehlt dem IASB zu bestätigen, dass die Tochterunternehmen, die den Standard anwenden können, ein 'Tochterunternehmen am Ende des Berichtszeitraums' sind, das ein oberstes oder zwischengeschaltetes Mutterunternehmen hat, das einen IFRS-konformen Konzernabschluss erstellt. Der Stab empfiehlt außerdem, den Vorschlag nicht weiter zu verfolgen, dass der Konzernabschluss der Muttergesellschaft 'für die Öffentlichkeit zugänglich' ist.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

21.11.2022

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur Übersicht, die für die Dezembersitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

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