Die folgenden Themen wurden erörtert:
Metriken und Ziele
Der ISSB einigte sich auf geringfügige redaktionelle Änderungen, um klarzustellen, dass das Ziel der Angaben zu Kennzahlen und Zielen in den Vorschlägen darin besteht, die Adressaten in die Lage zu versetzen, die Leistung in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu verstehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die Art und Weise, wie ein Unternehmen solche Risiken und Chancen misst, überwacht und steuert.
Angabe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der ISSB entschied, zusätzlich zur Vorschrift der Angabe der Quellen von Schätzungsunsicherheiten die Angabe der Ermessensentscheidungen zu verlangen, die das Unternehmen bei der Erstellung und Offenlegung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen getroffen hat. Er entschied außerdem, die Angabe der Quellen vorzuschreiben, die bei der Erstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen des Unternehmens angewendet wurden, einschließlich der Branche(n), die in den IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, den SASB-Standards oder anderen branchenbezogenen Quellen von Leitlinien angegeben sind.
Darüber hinaus entschied der ISSB, klarzustellen, dass die Worte "soweit möglich" "soweit möglich unter Berücksichtigung der Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards (oder anderer einschlägiger GAAP)" bedeuten, und von einem Unternehmen zu verlangen, dass es wesentliche Unterschiede in den Finanzdaten und Annahmen, die es bei der Erstellung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben verwendet hat, im Vergleich zu denen, die es bei der Erstellung seines Abschlusses verwendet hat, erläutert.
Darüber hinaus hat der ISSB beschlossen, klarzustellen, dass die Angabenvorschriften zu Schätzungsunsicherheiten in Bezug auf Kennzahlen auch auf aktuelle und erwartete Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens anzuwenden sind. Der ISSB hat außerdem beschlossen, Leitlinien für die Angabe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen bereitzustellen, die ein Unternehmen bei der Anwendung der IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung treffen muss.
Wirtschaftlich sensible Informationen über Chancen
Der ISSB einigte sich auf die Einführung einer Ausnahmeregelung in [Entwurf] S1, die es Unternehmen unter bestimmten Umständen erlauben würde, Informationen über eine nachhaltigkeitsbezogene Chance auszuschließen, wenn diese Informationen wirtschaftlich sensibel sind. Die Ausnahmeregelung würde weder für Informationen gelten, die bereits öffentlich zugänglich sind, noch könnte sie als Rechtfertigung für eine weitgehende Nichtoffenlegung von Informationen herangezogen werden, indem wirtschaftliche Sensibilität als Begründung angeführt wird, oder um die Offenlegung von Informationen über Risiken zu vermeiden.
Angemessene und vertretbare Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind
Der ISSB hat beschlossen, das Konzept der 'angemessenen und vertretbaren Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind' in IFRS S1 und IFRS S2 einzuführen, um einem Unternehmen die Anwendung bestimmter Vorschriften der Standards zu erleichtern.
Aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen und damit verbundene Informationen
Der ISSB entschied, geringfügige redaktionelle Änderungen vorzunehmen, um klarzustellen, dass in Fällen, in denen sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die Informationen im Abschluss eines Unternehmens ausgewirkt haben oder voraussichtlich auswirken werden, das Unternehmen verpflichtet ist, die Zusammenhänge zwischen diesen aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen und den nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu erläutern. Er hat auch entschieden, die Beziehung zwischen den Vorschriften zur Beurteilung der Widerstandsfähigkeit und den Vorschriften zur Angabe der aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen klarzustellen, indem betont wird, dass diese Vorschriften unabhängig voneinander angewendet werden können, dass aber die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit die Angaben zu den aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen beeinflussen kann. Außerdem entschied der ISSB, klarzustellen, dass es keine Vorschrift für ein Unternehmen gibt, eine Resilienzbeurteilung durchzuführen, um aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu bestimmen.
Verwendung von Szenarioanalysen zur Beurteilung der Klimaresilienz
Der ISSB entschied, einem Unternehmen vorzuschreiben, einen Ansatz für eine klimabezogene Szenarioanalyse zu verwenden, der es dem Unternehmen ermöglicht, alle vernünftigen und vertretbaren Informationen zu berücksichtigen, die ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen zum Berichtszeitpunkt zur Verfügung stehen, einschließlich Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen, unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Exposition des Unternehmens gegenüber klimabezogenen Risiken und Chancen und der dem Unternehmen zur Durchführung einer klimabezogenen Szenarioanalyse zur Verfügung stehenden Fähigkeiten, Möglichkeiten und Ressourcen.
Treibhausgasemissionen — Erleichterung bezüglich der Berichtszeiträume
Der ISSB entschied, Erleichterungen vorzusehen, die es einem Unternehmen erlauben, seine Treibhausgasemissionen unter Verwendung von Informationen für Berichtszeiträume zu messen, die sich von dem Berichtszeitraum des Unternehmens unterscheiden, wenn diese Informationen von Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette stammen, deren Berichtszeiträume sich von denen des Unternehmens unterscheiden, unter der Bedingung, dass das Unternehmen die aktuellsten Daten verwendet, die ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen zur Messung und Offenlegung seiner Treibhausgasemissionen verfügbar sind, die Länge der Berichtszeiträume gleich ist und das Unternehmen die Auswirkungen bedeutender Ereignisse und veränderter Umstände (die für seine Treibhausgasemissionsinformationen relevant sind) offenlegt, die zwischen den Berichtszeitpunkten der Unternehmen seiner Wertschöpfungskette und dem Zeitpunkt der Mehrzweckberichterstattung des Unternehmens auftreten.
Klimaziele — Jüngstes internationales Abkommen zum Klimawandel
Der ISSB entschied, den Vorschlag in Textziffer 23(e) des [Entwurfs] S2 dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen angeben muss, wie das jüngste internationale Abkommen über den Klimawandel die von ihm festgelegten klimabezogenen Ziele beeinflusst hat.
Die vollständigen Mitschriften von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier.