Juli

IOSCO empfiehlt ISSB-Standards zur Übernahme

25.07.2023

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat bekannt gegeben, dass sie in einem wichtigen Schritt hin zu konsistenten, vergleichbaren und zuverlässigen Nachhaltigkeitsinformationen beschlossen hat, die im Juni 2023 vom International Sustainability Standards Board (ISSB) herausgegebenen Standards für nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben zur Übernahme zu empfehlen.

IOSCO hat in den letzten zwei Jahren während der Entwicklung von IFRS S1 und IFRS S2 intensiv mit dem ISSB zusammengearbeitet und nun eine umfassende und unabhängige Überprüfung der endgültigen Standards durchgeführt. Nach einer detaillierten Analyse ist die IOSCO zu dem Schluss gekommen, dass die ISSB-Standards als globales Rahmenkonzept für die Kapitalmärkte geeignet sind, um die Nutzung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen sowohl bei der Kapitalbeschaffung als auch beim Handel zu entwickeln und um den global integrierten Finanzmärkten zu helfen, relevante Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen genau zu bewerten.

IOSCO ruft nun ihre 130 Mitgliedsrechtskreise, die mehr als 95% der weltweiten Finanzmärkte regulieren, dazu auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie sie die ISSB-Standards im Rahmen ihrer Rechtskreise übernehmen, anwenden oder sich anderweitig von ihnen leiten lassen können, um konsistente und vergleichbare klimabezogene und andere nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Anleger zu fördern.

Die folgenden weiterführenden Informationen finden Sie auf der Internetseite von IOSCO:

Die IFRS-Stiftung hat auf die Ankündigung mit einer Pressemitteilung und der Veröffentlichung einer Übersicht über die Strategie der IFRS-Stiftung und des ISSB zur Unterstützung der Übernahme durch die Rechtskreise reagiert.

In einer kurzen Ansprache kommentierte der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Erkki Liikanen, die Entscheidung und hielt fest:

Wir schulden IOSCO und ihrem Vorsitzenden Jean-Paul Servais Dank dafür, dass sie die Wichtigkeit erkannt haben, unter dem Dach dieser Standards gemeinsam weiterzugehen. Sie werden es den Anlegern ermöglichen, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen in ihre Entscheidungen einzubeziehen.

Zusammenfassung des Agendapapiers für die ISSB-Sitzung diese Woche

25.07.2023

Der ISSB wird am 27. Juli 2023 per Videokonferenz tagen. Wir haben eine deutschsprachig Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei dem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Das folgende Thema soll erörtert werden:

Grundlegende Arbeit: Der ISSB hat sich verpflichtet, gezielte Verbesserungen an den IFRS Sustainability Disclosure Standards zu erforschen — insbesondere könnte diese Arbeit laut ISSB die Anwendung von IFRS S2 verbessern, indem Leitlinien für die Angabe von klimabezogenen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Natur und dem "gerechten Übergang" zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft bereitgestellt werden. Der Stab empfiehlt, gezieltes Lehrmaterial zu entwickeln, um zu erklären und zu veranschaulichen, wie ein Unternehmen einige der bestehenden Vorschriften in IFRS S2 anwenden könnte, um Informationen über bestimmte natur- und sozialbezogene Aspekte von klimabezogenen Risiken und Chancen offenzulegen.

Die detaillierte Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

24.07.2023

Der IASB wird vom 25. bis 27. Juli 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Dynamisches Risikomanagment: Der IASB wird die mögliche Designierung von abgesicherten Risikopositionen in der aktuellen offenen Nettorisikoposition und die Auswirkungen der Designierung von nicht-linearen Derivaten und 'außerbörslichen' Derivaten in dem Modell des dynamischen Risikomanagements diskutieren.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird mögliche eng umrissene Änderungen an IFRS 9 im Hinblick auf die Anwendung der Ausnahmeregelung für den Eigenverbrauch auf einige physische Stromerwerbsverträge untersuchen und das IFRIC Update vom Juni 2023 diskutieren.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird entscheiden, wie eine Anwendungsfrage zur Beurteilung von Wertminderungen zu beantworten ist und ob der Anwendungsbereich des Projekts für fünf der Anwendungsfragen, die nicht ausgewählt wurden, aber durch die vorläufigen Entscheidungen des IASB als gelöst gelten, erweitert werden soll.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der IASB wird Entscheidungen darüber treffen, welche Verbesserungen der Werthaltigkeitsprüfung im kommenden Entwurf vorgeschlagen werden sollen und seine Diskussionen über Vorschläge zur Verbesserung der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen abschließen.

Rohstoffindustrien: Der IASB wird eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu seinem Forschungsprojekt über Rohstoffaktivitäten erhalten. Die Rückmeldungen beziehen sich auf Vorschläge zur Verbesserung der Angaben über die Aufwendungen und Aktivitäten eines Unternehmens im Bereich Exploration und Evaluierung, die der IASB prüft.

Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird erörtern, ob die Vorschläge des Entwurfs zur allgemeinen Darstellung und zu den Angaben erneut zwecks Stellungsnahme veröffentlicht werden sollen. Der IASB wird auch die Vorschriften für den Übergang und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards sowie die Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, den neuen Standard für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig wäre, und den neuen Standard in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden.

Rückstellungen — gezielte Verbesserungen: Der IASB wird die Rückmeldungen der Interessengruppen zu den Abzinsungssätzen für Rückstellungen im Anwendungsbereich von IAS 37 erörtern — insbesondere die Rückmeldungen darüber, ob die im Satz widergespiegelten Risiken das Risiko der Nichterfüllung einschließen sollten und ob IAS 37 die Arten von Kosten spezifizieren sollte, die bei der Schätzung der zur Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen Ausgaben bei der Bewertung einer Rückstellung zu berücksichtigen sind.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird über die Empfehlung des Stabs entscheiden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zu primären Abschlussbestandteilen (d.h. den 1. Januar 2027) anzupassen und eine frühere Anwendung des neuen Standards zuzulassen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Vergleich von IFRS S2 mit den TCFD-Empfehlungen

24.07.2023

Die IFRS-Stiftung hat eine Gegenüberstellung der Vorschriften in IFRS S2 'Klimabezogene Angaben' und den TCFD-Empfehlungen erstellt.

Der Vergleich zeigt, dass Unternehmen, die die ISSB-Standards anwenden, die TCFD-Empfehlungen erfüllen und somit die TCFD-Empfehlungen nicht zusätzlich zu den ISSB-Standards anwenden müssen, da die Vorschriften in IFRS S2 mit den vier Kernempfehlungen und elf empfohlenen Angaben der TCFD übereinstimmen.

IFRS S2 enthält jedoch zusätzliche Vorschriften. Dazu gehören die Vorschriften für Unternehmen, branchenbezogene Kennzahlen offenzulegen, Informationen über ihre geplante Verwendung von Emissionsgutschriften zur Erreichung ihrer Nettoemissionsziele offenzulegen und zusätzliche Informationen über ihre finanzierten Emissionen offenzulegen.

Zugang zum Vergleichsdokument auf der Internetseite der IFRS-Sfiftung haben Sie hier.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Juni

24.07.2023

Die Fachausschüsse des DRSC haben im Juni zum Teil gemeinsam, zum Teil getrennt getagt. Von den Sitzungen steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während seiner 33. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Immaterielle Werte
  • ISSB-Agendakonsultation — Integration der Berichterstattung

Während des öffentlichen Teils seiner 18. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Erster Satz der ESRS
  • ISSB-Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie
  • ISSB-Konsultation zu künftigen Agendaprioritäten

Während des öffentlichen Teils seiner 18. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • Bitte um Informationsübermittlung zu den Wertminderungsvorschriften in IFRS 9
  • E-DRÄS 13 Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht' und Änderungen des DRS 21 'Kapitalflussrechnung'

Den Ergebnisbericht zu allen drei Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitt von der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.07.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 21. Juli 2023 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung steht jetzt ein Mitschnitte zur Verfügung

Während des öffentlichen Teils seiner 19. Sitzung hat der Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

Den Mitschnitt von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

DRSC-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

20.07.2023

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum Entwurf 'Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)' eingereicht.

In der Stellungnahme kommentiert das DRSC die verschiedenen vorgeschlagenen Änderungen, die grundsätzlich unterstützt werden. Im Einzelnen erachtet der Fachausschuss Finanzberichterstattung jedoch einige als noch nicht hinreichend verständlich und konsistent oder als weniger entscheidungsnützlich. In Bezug auf die Finalisierung und Erstanwendung dieser Änderungen regt das DRSC an, über eine zeitliche Entkopplung nachzudenken, so dass einige relevante Änderungen früher und andere, mit teils technisch aufwändigeren Umsetzungen, später erstmals anwendbar werden.

Ergänzend spricht das DRSC sich dafür aus, aktuelle Fragestellungen zur Bilanzierung von physischen und virtuellen Energielieferverträgen, u.a. im Kontext der sog. Own-use-Exemption nach IFRS 9.2.4 ff. in diesen Standardsetzungsprozess einzubeziehen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IDW-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

20.07.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf 'Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um Fragen zu behandeln, die während der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' identifiziert wurden.

In der Stellungnahme befürwortet das IDW generell den mit den vorgeschlagenen Änderungen verfolgten prinzipiellen Ansatz, weist allerdings auch darauf hin, dass die Einführung neuer Begriffe und Kriterien in das bestehende Konzept von IFRS 9 nicht nur zu Herausforderungen bei der Auslegung und Anwendung führen wird, sondern voraussichtlich auch die aktuelle Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte verändern wird. Sofern dies vom IASB nicht beabsichtigt ist, sollte anstatt einer Änderung von bestehenden Regeln des IFRS 9, die sich in der Praxis mittlerweile etabliert haben, die Einführung spezifischer Regeln für den bilanziellen Umgang mit ESG-gebundenen Instrumenten in Erwägung gezogen werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

20.07.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Stellungnahme zum Entwurf 'Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um Fragen zu behandeln, die während der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' identifiziert wurden.

In der Stellungnahme befürwortet EFRAG generell die vorgeschlagenen Änderungen, aber drängt den IASB, die Veröffentlichung der vorgeschlagenen Klarstellungen zu den SPPI-Vorschriften zu priorisieren, da die Zahl der finanziellen Vermögenswerte mit ESG-bezogenen Merkmalen in Europa zunimmt.

Trotz der allgemeinen Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen äußert EFRAG einige Bedenken und unterbreitet dem IASB einige Vorschläge. Insbesondere schlägt EFRAG vor:

  • die Textziffer B3.1.6 von IFRS 9 zu ändern, um aufzunehmen, wie ein Unternehmen die Bilanzierung zum Erfüllungstag auf finanzielle Verbindlichkeiten anwenden sollte;
  • die Auswirkungen der vorgeschlagenen Vorschriften über die "Größenordnung" und das "für den Schuldner spezifische Eventualereignis" auf bestehende Finanzinstrumente, die derzeit die SPPI-Anforderungen erfüllen, sorgfältig zu prüfen; und
  • entweder die Textziffer 20B(b) des Entwurfs zu streichen (als bevorzugte Lösung) oder den Umfang der anzugebenden Eventualereignisse auf das zu beschränken, was die Adressaten der Abschlüsse für ihre Analyse als relevant und nützlich erachten würden.

Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz

20.07.2023

Das DRSC hat Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union genommen.

Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich die Kommentare in der Stellungnahme auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht.

In der Stellungnahme weist das DRSC auf einige Aspekte des Referentenentwurfs hin, die bereits in der DRSC-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf angesprochen, jedoch nicht vollumfänglich im Referentenentwurf berücksichtigt worden sind. Insbesondere wird erneut angeregt, eine (ggf. vorübergehende) verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Gesetzgebung der OECD BEPS Säule-2-Regeln gesetzlich zu kodifizieren, sofern die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften keinen Raum für eine solche Ausnahme für die HGB-Bilanzierer bieten.

Die Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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