Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:
Dynamisches Risikomanagment: Der IASB wird die mögliche Designierung von abgesicherten Risikopositionen in der aktuellen offenen Nettorisikoposition und die Auswirkungen der Designierung von nicht-linearen Derivaten und 'außerbörslichen' Derivaten in dem Modell des dynamischen Risikomanagements diskutieren.
Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird mögliche eng umrissene Änderungen an IFRS 9 im Hinblick auf die Anwendung der Ausnahmeregelung für den Eigenverbrauch auf einige physische Stromerwerbsverträge untersuchen und das IFRIC Update vom Juni 2023 diskutieren.
Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird entscheiden, wie eine Anwendungsfrage zur Beurteilung von Wertminderungen zu beantworten ist und ob der Anwendungsbereich des Projekts für fünf der Anwendungsfragen, die nicht ausgewählt wurden, aber durch die vorläufigen Entscheidungen des IASB als gelöst gelten, erweitert werden soll.
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der IASB wird Entscheidungen darüber treffen, welche Verbesserungen der Werthaltigkeitsprüfung im kommenden Entwurf vorgeschlagen werden sollen und seine Diskussionen über Vorschläge zur Verbesserung der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen abschließen.
Rohstoffindustrien: Der IASB wird eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu seinem Forschungsprojekt über Rohstoffaktivitäten erhalten. Die Rückmeldungen beziehen sich auf Vorschläge zur Verbesserung der Angaben über die Aufwendungen und Aktivitäten eines Unternehmens im Bereich Exploration und Evaluierung, die der IASB prüft.
Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird erörtern, ob die Vorschläge des Entwurfs zur allgemeinen Darstellung und zu den Angaben erneut zwecks Stellungsnahme veröffentlicht werden sollen. Der IASB wird auch die Vorschriften für den Übergang und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards sowie die Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, den neuen Standard für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig wäre, und den neuen Standard in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden.
Rückstellungen — gezielte Verbesserungen: Der IASB wird die Rückmeldungen der Interessengruppen zu den Abzinsungssätzen für Rückstellungen im Anwendungsbereich von IAS 37 erörtern — insbesondere die Rückmeldungen darüber, ob die im Satz widergespiegelten Risiken das Risiko der Nichterfüllung einschließen sollten und ob IAS 37 die Arten von Kosten spezifizieren sollte, die bei der Schätzung der zur Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen Ausgaben bei der Bewertung einer Rückstellung zu berücksichtigen sind.
Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird über die Empfehlung des Stabs entscheiden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zu primären Abschlussbestandteilen (d.h. den 1. Januar 2027) anzupassen und eine frühere Anwendung des neuen Standards zuzulassen.
Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.