Juli

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juli 2023

14.07.2023

Der IASB wird vom 25. bis 27. Juli 2023 in seinen Räumen in London tagen und acht Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Dynamisches Risikomanagement
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Rückstellungen — gezielte Verbesserungen
  • Rohstoffindustrien

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

Zusätzliche DPOC-Sitzung nächste Woche

14.07.2023

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 17. Juli 2023 eine Zusatzsitzung per Videokonferenz abhalten.

Das einzige Thema, das diskutiert werden soll, ist die vorgeschlagene zukünftige Zusammensetzung der Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG). Die Tagesordnung und das Papier für die Sitzung sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Tagesordnung und Papiere für die nächste Sitzung der Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

14.07.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 17. und 18. Juli 2023 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Tagesordnung und die Papiere zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 18. Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des ISSB im Juli 2023

13.07.2023

Der ISSB wird am 27. Juli 2023 per Videokonferenz tagen. Der Board wird grundlegende Aspekte im Zusammenhang mit der Untersuchung gezielter Verbesserungen der ISSB Standards erörtern.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

FSB wird mit ISSB und IOSCO zusammenarbeiten, um die breite Anwendung der ISSB-Standards zu fördern

13.07.2023

Im Vorfeld ihres Treffens am 17. und 18. Juli 2023 wurde den Finanzministern und Zentralbankpräsidenten der G20 ein Schreiben des Vorsitzenden des Finanzstabilitätsrat (FSR) vorgelegt, in dem die Arbeit des FSR zur Bewältigung aktueller Probleme der Finanzstabilität dargelegt wird.

In dem Schreiben wird festgestellt, dass die Risiken, die der Klimawandel für die Finanzstabilität darstellen könnte, zunehmend in den Fokus rücken. In diesem Zusammenhang heißt es in dem Brief:

Der FSR begrüßt die jüngste Veröffentlichung der finalen Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB), die als globales Rahmenkonzept für Nachhaltigkeitsangaben dienen und nach ihrer Umsetzung ermöglichen werden, dass die Angaben der verschiedenen Unternehmen auf der ganzen Welt auf einer gemeinsamen Grundlage erfolgen. Der FSR wird mit dem ISSB, der IOSCO und anderen relevanten Gremien zusammenarbeiten, um die zeitnahe und breite Anwendung der Standards zu fördern.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FSR.

Treuhänder der IFRS-Stiftung möchten frei werdende Stellen im IFRS-Beirat besetzen

12.07.2023

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen nach Kandidaten, um Ende 2023 frei werdende Stellen im IFRS-Beirat zu besetzen.

Zusätzlich zu den sieben frei werdenden Stellen stehen acht Mitglieder des IFRS-Beirats zur Wiederernennung an, die nicht automatisch erfolgen.

Der IFRS-Beirat bietet dem IASB und dem ISSB ein Forum zur Konsultation eines breiten Spektrums interessierter Parteien, die von der Arbeit der Boards betroffen sind, mit dem Ziel, die Boards bei Agendaentscheidungen und Prioritäten in der Arbeit der Boards zu beraten, die Boards über die Ansichten der im Beirat vertretenen Organisationen und Einzelpersonen zu wichtigen standardsetzenden Projekten zu informieren und die Boards oder die Treuhänder in anderer Weise zu beraten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

DRSC-Stellungnahme zum ISSB-Entwurf einer Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards

12.07.2023

Das DRSC hat Stellung zu der vom ISSB vorgeschlagenen Vorgehensweise für die Internationalisierung der SASB-Standards genommen.

Die SASB-Standards umfassen 77 Branchenstandards, die jeweils die für eine Branche relevanten Nachhaltigkeitsthemen aufführen und entsprechende Indikatoren für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte definieren. Da diese Standards ursprünglich von dem US-amerikanischen Sustainability Accounting Standards Board (SASB) entwickelt wurden, enthalten sie derzeit ca. 200 US-amerikanische Referenzen und Metriken.

Der Entwurf des ISSB schlägt ein eng abgegrenztes Projekt vor, um die bislang nicht international anwendbaren Metriken zeitnah zu überarbeiten und dadurch die Anwendung der SASB Standards zum 1. Januar 2024, dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS S1 und S2 zu ermöglichen.

In der DRSC-Stellungnahme wird zum einen die Bedeutung des Projekts betont, da die SASB Standards für IFRS- und ESRS-Anwender gleichermaßen relevant sein können. Vor diesem Hintergrund begrüßt das DRSC das Projekt und fordert eine transparente Darstellung der (nicht) ausgewählten Metriken und des Prozesses. Grundsätzlich empfiehlt das DRSC die (zukünftige) Rolle der SASB-Standards klar zu definieren und bei der Weiterentwicklung auf die Übereinstimmung mit den europäischen sektorspezifischen Normen zu achten.

Die englischsprachige Stellungnahme des DRSC finden Sie hier.

Bericht von der EEG-Sitzung im Mai

11.07.2023

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat am 10. und 10. Mai 2023 ihre 25. Sitzung abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

Die Teilnehmer der Sitzung, die von IASB-Mitglied Jianqiao Lu geleitet wurde, erörterten aktuelle Informationen zu den Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, Emissionshandel, klimabezogene Risiken im Abschluss, primäre Abschlussbestandteile, Angaben von Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle sowie aktuelle Informationen zu den Aktivitäten des IASB und des IFRS Interpretations Committee.

Die nächste Sitzung der EEG findet im zweiten Halbjahr 2023 in Südafrika statt.

Der vollständige Bericht (13 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

Accountancy Europe fordert, die ESRS vor ihrer Einführung an die ISSB-Standards anzupassen

11.07.2023

Accountancy Europe hat den Entwurf einer delegierten Verordnung zu den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommentiert, der im Juni 2022 von der Europäischen Kommission zur Stellungnahme freigegeben wurde. Die wichtigsten Punkte in der Antwort sind die Angleichung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) an die ISSB-Standards vor der Verabschiedung des delegierten Rechtsakts und die Sicherstellung der Konsistenz zwischen ESRS und anderen EU-Rechtsvorschriften.

In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass Accountancy Europe die verbleibende Nichtangleichung zwischen den ESRS und den IFRS-Nachhaltigkeitsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für einen fatalen Fehler hält, der von der Europäischen Kommission vor dem Erlass der delegierten Rechtsakte geändert werden sollte. Dies würde eine Angleichung der derzeit folgenden divergierenden Aspekte erfordern:

  • Definition und Beschreibung der finanziellen Wesentlichkeit in den ESRS mit der Wesentlichkeit in den IFRS;
  • Ansätze zur Bewertung der Wesentlichkeit (die ESRS konzentrieren sich auf die Phänomene, während der ISSB sich auf die Informationen konzentriert); und
  • Bestimmung der nützlichen Informationen für jede Art von Adressaten der Informationen.

In der Antwort wird auch festgestellt, dass "der verfolgte Prozess weder ideal noch im Sinne der Prinzipien der besseren Regulierung war". Es heißt darin, dass die EFRAG den ersten Satz von ESRS "unter extrem schwierigen Fristen" entwickelt hat, was zu einem kurzen Konsultationszeitraum und der Auslagerung wichtiger Aufgaben führte. Ferner wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen delegierten Rechtsakte "eine umfassendere und längere Konsultation verdient hätten als die von der Kommission gesetzte Frist von 4 Wochen für die Rückmeldung".

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe. Dort steht auch eine zusammenfassende Presseerklärung zur Verfügung.

IFAC warnt vor regulatorischer Fragmentierung, insbesondere bei Fragen der Wesentlichkeit

11.07.2023

Als globale Stimme des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer hat der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) zum Entwurf der delegierten Verordnung über Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen, den die Europäische Kommission im Juni 2022 zur Stellungnahme veröffentlicht hat.

In der Antwort unterstützt IFAC eine Unternehmensberichterstattung, die die Fähigkeit eines Unternehmens zur langfristigen Wertschöpfung besser berücksichtigt und für Anleger und andere Interessengruppen entscheidungsnützlich ist. IFAC begrüßt die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), weist aber gleichzeitig auf erhebliche Bedenken hinsichtlich der notwendigen Interoperabilität hin, die ein globales System für die Berichterstattung unterstützt. IFAC weist darauf hin, dass alle internationalen und regionalen Ansätze Schlüsselkonzepte, Terminologien und Messgrößen angleichen müssen, um eine regulatorische Fragmentierung zu vermeiden, insbesondere in Fragen der Wesentlichkeit. In der Antwort heißt es:

Wir unterstützen nachdrücklich die Bemühungen der Europäischen Kommission und des ISSB, Bereiche der Interoperabilität in ihren Standards zu finden, angefangen beim Klima. Es gibt jedoch weiterhin wesentliche Unterschiede, so dass die Zusammenarbeit fortgesetzt werden muss. [...] Die ISSB-Standards sollten als globale Grundlinie für alle Rechtskreise, einschließlich der EU, für finanzielle Wesentlichkeit dienen, die diese übernehmen oder an die sie sich anpassen sollten.

In der Antwort wird auch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der neuen Standards durch die Unternehmen und die Durchsetzung durch die Regulierungsbehörden für den Erfolg der ESRS unerlässlich sind. Daher fordert IFAC zusätzliche Übergangserleichterungen, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung von Governance, Prozessen, Berichtskapazitäten und internen Kontrollen zu geben.

Zugang zur vollständigen Antwort in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

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