Juli

ISSB übernimmt TCFD-Aufgaben

10.07.2023

Nach der Veröffentlichung der ersten ISSB-Standards - IFRS S1 und IFRS S2 - hat der Finanzstabilitätsrat (FSR) die IFRS-Stiftung gebeten, die Überwachung der Fortschritte bei den klimabezogenen Angaben der Unternehmen von der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu übernehmen.

Der ISSB hat kürzlich seine ersten Standards, IFRS S1 und IFRS S2, veröffentlicht, die die Empfehlungen der TCFD vollständig aufgreifen. Diese Standards bilden eine globale Grundlinie für nachhaltigkeitsbezogene Angaben und stellen sicher, dass Unternehmen weltweit einheitliche Richtlinien für die Berichterstattung über klimarelevante Informationen befolgen.

Der FSR, der die TCFD beaufsichtigt, erkannte an, dass die ISSB-Standards den Höhepunkt der Arbeit des TCFD seit seiner Gründung im Jahr 2017 darstellen. Der FSR hat nun die IFRS-Stiftung gebeten, die Überwachung der Fortschritte der Unternehmen bei der Offenlegung von klimarelevanten Informationen zu übernehmen, eine Aufgabe, die zuvor vom TCFD wahrgenommen wurde.

Der ISSB unterstützt aktiv die Umsetzung der Standards IFRS S1 und IFRS S2, indem er den Aufbau von Kapazitäten fördert und die Fortschritte auf dem Weg zu einer weit verbreiteten Einführung von hochwertigen klimabezogenen Angaben überwacht.

Emmanuel Faber, Vorsitzender des ISSB, lobte die Rolle des TCFD bei der Verbesserung der Qualität der klimabezogenen Angaben und der Bereitstellung wichtiger Informationen für Anleger über Klimarisiken und -chancen. Er betonte, dass der ISSB die Empfehlungen des TCFD in seine Standards integriert hat und sich freut, aufbauend auf dem Erbe des TFCD, die Überwachungsaufgaben von 2024 an zu übernehmen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Zwei Internetseminare des ISSB zu S1 und S2

10.07.2023

Der ISSB veranstaltet zwei Internetseminare, in denen seine beiden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S1 und S2 eingehend erörtert werden. Diese Internetseminare zielen darauf ab, das Verständnis und die effektive Umsetzung dieser Standards bei Unternehmen und Anlegern zu fördern. Die stellvertretende Vorsitzende des ISSB, Sue Lloyd, wird die Diskussionen leiten.

Am Mittwoch, den 12. Juli, um 17:00h deutscher Zeit werden die stellvertretende Vorsitzende des ISSB, Sue Lloyd, und der kommissarische fachliche Direktor des ISSB, Bryan Esterly, einen umfassenden Überblick über IFRS S1 geben. Das Hauptziel von IFRS S1 ist es, eine Reihe von übergreifenden Angabenvorschriften festzulegen, die es den Unternehmen ermöglichen, den Anlegern die mit der Nachhaltigkeit verbundenen Risiken und Chancen wirksam zu vermitteln.

Am Dienstag, den 18. Juli, um 15:00h deutscher Zeit werden die stellvertretende Vorsitzende des ISSB, Sue Lloyd, und die fachliche Leiterin des Stabs für S2 des ISSB, Caroline Clark-Maxwell, über die Einzelheiten von IFRS S2 und seine Bedeutung im Zusammenhang mit der klimabezogenen Berichterstattung sprechen.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, sich für diese Internetseminare anzumelden, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Hinweis: Eine Aufzeichnung des Seminars zu IFRS S1 und eine Aufzeichnung des Seminars zu IFRS S2 (jeweils ca. eine Stunde) wurden im Nachgang der Veranstaltung auf YouTube zur Verfügung gestellt.

DRSC-Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den ESRS

10.07.2023

Das DRSC hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht, der von der Europäischen Kommission im Juni 2022 zur Kommentierung gestellt wurde.

In der Stellungnahme begrüßt das DRSC die vorgeschlagenen Änderungen im Hinblick auf die Praktikabilität, Klarheit und Verhältnismäßigkeit der Berichtsanforderungen, insbesondere die Stärkung der Wesentlichkeitsanalyse. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang jedoch die fehlende Verknüpfung mit den Berichtsplichten von Finanzmarktteilnehmern gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Das DRSC betont außerdem die Notwendigkeit der Anschlussfähigkeit der ESRS an die IFRS Sustainability Reporting Standards des ISSB, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Wesentlichkeit. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf den Vorschlag der Kommission zur ausschließlichen Bruttodarstellung bei der Angabe erwarteter finanzieller Effekte aus umweltbezogenen Risiken und Chancen.

Die englischsprachige Stellungnahme des DRSC können sie über dessen Pressemitteilung abrufen.

IDW-Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den ESRS

10.07.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht, der von der Europäischen Kommission im Juni 2022 zur Kommentierung gestellt wurde.

Das IDW hält fest, dass die Kommission im Vergleich zu den von EFRAG übermittelten Entwürfen deutliche Erleichterungen in den ESRS vorgesehen hat.

Das IDW plädiert dafür, am eingeschlagenen Weg festzuhalten und regt an, innerhalb der ESRS eine „Generalnorm“ analog der Finanzberichterstattung zu etablieren.

Nichtsdestotrotz hält das IDW fest, dass das IDW und der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer den Auf- und Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdrücklich unterstützen. Der von der EU-Kommission eingeschlagene Weg stellt nach Auffassung des IDW eine gute Grundlage dar, mit den Erfahrungen aus der Finanzberichterstattung eine transparente und verlässliche – und somit nachhaltige – Berichterstattung zum Wohle aller Interessengruppen zu erreichen.

Die englischsprachige Stellungnahme des IDW können Sie hier einsehen.

Wir nehmen Stellung zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den ESRS

10.07.2023

Wir haben eine Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht, der von der Europäischen Kommission im Juni 2022 zur Kommentierung gestellt wurde.

Wir unterstützen die Ziele des europäischen Green Deals sowie die Politik und die Regulierung, die darauf abzielen, den Fluss von qualitativ hochwertigen, konsistenten und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen, die für die Unterstützung dieser Ziele unerlässlich sind. Wir begrüßen die Schritte, die die Europäische Kommission im Entwurf der delegierten Verordnung bereits unternommen hat, um die Vorschriften der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu vereinfachen, indem sie sicherstellt, dass alle Angabenvorschriften und Datenpunkte in den aktuellen Standards der Wesentlichkeit unterliegen, einige Angabenvorschriften freiwillig sind und die Verständlichkeit der Standards verbessert wird. Unsere wichtigsten Anmerkungen sind in einem Anschreiben enthalten, dem ein Anhang mit einigen Anmerkungen, Bitten um Klarstellung und Änderungsvorschlägen zum Entwurf der ESRS beigefügt ist, die von einigen unserer Deloitte-Experten stammen. Aufgrund der begrenzten Zeit, die für die Überprüfung des Entwurfs der delegierten Verordnung zur Verfügung stand, sind unsere Anmerkungen nicht erschöpfend.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juni

07.07.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juni 2023.

Wie bereits berichtet waren im Juni die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

  • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 20. Juni;
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 6. Juni;
  • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 14. und 28. Juni; und
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 8. ,19., 21. und 26. Juni.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

    DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2023 mit Beitrag zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

    06.07.2023

    Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2023, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/ISSB, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

    Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Dr. Christopher Sessar und Fabian Breitner vom Bereich Corporate Financial Reporting des SAP-Konzerns und trägt den Titel "PIR IFRS 15 – Neue Erkenntnisse aus der Transformation von Geschäftsmodellen vs. Prozessrisiken durch PIR-induzierte Änderungen".

    Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

    Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

    05.07.2023

    In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom zweiten Quartal 2023 freigegeben.

    In dem Podcast (Dauer ca. 12 Minuten) sprechen Bruce Mackenzie, IASB-Mitglied und Vorsitzender der IFRS Interpretations Committe, und die Mitglieder Karen Higgins und Donné Sephton über eine neue Einreichung in Bezug auf die Anwendung der 'own use'-Ausnahme in IFRS 9 und die Bilanzierung von ausgeprägter Hochinflation unter besonderen Umständen.

    Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Lehrmaterial zur Anwendung der IFRS auf klimabezogene Aspekte aktualisiert

    04.07.2023

    Die IFRS-Stiftung hat eine aktuelle Fassung ihrer Publikation herausgegeben, die zeigt, wie die bestehenden IFRS-Vorschriften Unternehmen dazu verpflichten, klimabezogene Aspekte zu berücksichtigen, wenn deren Auswirkungen für den Jahresabschluss wesentlich sind.

    Die Publikation besteht im Wesentlichen aus einer nicht abschließenden Liste von Beispielen, die veranschaulicht, wann die IFRS Unternehmen dazu verpflichten können, bei der Anwendung der Prinzipien einer Reihe von Standards die Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten zu berücksichtigen.

    Die Beispiele in der Liste beziehen sich auf die folgenden Standards:

    • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
    • IAS 2 Vorräte
    • IAS 12 Ertragsteuern
    • IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
    • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
    • IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen und IFRIC 21 Abgaben
    • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
    • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
    • IFRS 17 Versicherungsverträge

    In der Publikation wird auch darauf hingewiesen, dass IAS 1 zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten spezifischen Vorschriften einige übergreifende Vorschriften enthält, die bei der Erwägung klimabezogener Aspekte relevant sein können.

    Die Publikation Effects of climate-related matters on financial statements ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

    Ähnliches Lehrmaterial wurde im Mai 2023 auch für den IFRS für KMU veröffentlicht.

    Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

    04.07.2023

    In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

    Im Agendapapier für die Sitzung am 10. Mai 2023, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

    Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

    • Argentinien
    • Äthiopien
    • Haiti
    • Iran
    • Libanon
    • Simbabwe
    • Sudan
    • Südsudan
    • Surinam
    • Türkei
    • Venezuela

    Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

    • Ghana
    • Sierra Leone
    • Sri Lanka

    Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

    • Jemen

    Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

    In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

    Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

    • Ägyten (neuer Eintrag)
    • Angola
    • Burundi (neuer Eintrag)
    • Laos (neuer Eintrag)
    • Malawi (neuer Eintrag)
    • Moldawien
    • Pakistan (neuer Eintrag)
    • São Tomé und Príncipe (neuer Eintrag)
    • Ukraine

    Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Afganistan und Syrien angeführt.

    Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.