Europäische Kommission schlägt Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften vor

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20.09.2023

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Im Entwurf schlägt die Europäische Kommission vor, die in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte um rund 25% anzuheben.

Zudem sieht der Entwurf vor, den Mitgliedstaaten zu erlauben, die vorgeschlagenen Schwellenwerte für kleine Unternehmen nach oben anzupassen. Diese dürfen jedoch 7.500.000 € für die Bilanzsumme und 15.000.000 € für die Umsatzerlöse nicht überschreiten.

Die Anwendung der neuen Schwellenwerte ist bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, geplant. Die Europäische Kommission beabsichtigt, den diesbezüglichen delegierten Rechtsakt im 4. Quartal 2023 anzunehmen. Dieser ist im Anschluss von den EU-Mitgliedstaaten noch umzusetzen.

Sollte dieser Entwurf wie vorgeschlagen finalisiert werden, würde dies Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich bringen.

Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission. Stellungnahmen werden bis zum 6. Oktober 2023 erbeten.

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