September

IFAC-Studie zu Nachhaltigkeitsangaben über die G-20 hinaus

20.09.2023

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine breit angelegte Untersuchung der Praktiken zur Angabe von Nachhaltigkeitsaspekten und zur Qualitätssicherung über die G-20 hinaus veröffentlicht.

Der Bericht The State of Play: Beyond the G20 zeigt, dass weiterhin ein Bedarf an Angleichung und Bestätigung besteht:

  • Während die Quoten der Angabe um 5 % und der Prüfung um 11 % im Zeitraum 2019-2021 gestiegen sind, liegen die Rechtskreise jenseits der G20 immer noch um 6 % (Angabe) und 16 % (Prüfung) zurück.
  • Die integrierte Berichterstattung ist auf dem Vormarsch, wobei Nachhaltigkeitsinformationen zunehmend in die finanziellen Angaben in den Jahresberichten integriert werden, anstatt in eigenständigen Nachhaltigkeitsberichten dargestellt zu werden.
  • Nachhaltigkeitsstandards und -rahmenkonzepte sind nach wie vor eine 'Buchstabensuppe': 84 % der untersuchten Unternehmen verwenden einen Mix aus verschiedenen Standards und Rahmenkonzepten.
  • Während die Prüfungsquoten gestiegen sind, wird das Spektrum der abgedeckten Themen immer kleiner.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IFAC.

Europäische Kommission schlägt Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften vor

20.09.2023

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Im Entwurf schlägt die Europäische Kommission vor, die in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte um rund 25% anzuheben.

Zudem sieht der Entwurf vor, den Mitgliedstaaten zu erlauben, die vorgeschlagenen Schwellenwerte für kleine Unternehmen nach oben anzupassen. Diese dürfen jedoch 7.500.000 € für die Bilanzsumme und 15.000.000 € für die Umsatzerlöse nicht überschreiten.

Die Anwendung der neuen Schwellenwerte ist bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, geplant. Die Europäische Kommission beabsichtigt, den diesbezüglichen delegierten Rechtsakt im 4. Quartal 2023 anzunehmen. Dieser ist im Anschluss von den EU-Mitgliedstaaten noch umzusetzen.

Sollte dieser Entwurf wie vorgeschlagen finalisiert werden, würde dies Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich bringen.

Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission. Stellungnahmen werden bis zum 6. Oktober 2023 erbeten.

Mitschrift von der Septembersitzung des ISSB

19.09.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 14. September 2023 in Montreal getagt. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Das folgende Thema wurde erörtert:

Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards: In dieser Sitzung hat der Stab die Rückmeldungen vorgestellt, die der ISSB als Reaktion auf den Entwurf der Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und der Aktualisierungen der SASB-Standardtaxonomie erhalten hat. Der Stab war der Ansicht, dass die Rückmeldungen die Richtung des ISSB weitgehend unterstützen, und in dem Papier hieß es, dass fast alle Stellungnehmenden mit dem Entwurf einverstanden waren. Der ISSB machte Vorschläge, wie der Stab und die SASB Board Advisor die Finalisierung der Anwendung der Methodik angehen sollten.

Die vollständige Mitschrift von der Sitzung finden Sie hier.

UKEB-Untersuchungen zu Konnektivität

19.09.2023

Der UK Endorsement Board (UKEB) hat zwei Berichte veröffentlicht, die aus seinem Forschungsprojekt zu klimabezogenen Sachverhalten hervorgegangen sind.

Der erste Bericht Climate-Related Matters: Summary of Connectivity Research gibt einen Überblick über die jüngsten Untersuchungen Dritter zu den Herausforderungen der Konnektivität zwischen den TCFD-Angaben (stellvertretend für die in IFRS S2 vorgeschriebenen Angaben) und dem Abschluss.

Die Untersuchung hat ergeben:

  • Es besteht ein allgemeiner Mangel an Konnektivität zwischen klimabezogenen narrativen Angaben und den damit verbundenen Angaben in den Abschlüssen.
  • Während die Zahl der klimabezogenen Angaben gestiegen ist, ist die Qualität der Angaben nach wie vor gering.
  • Es ist mehr Transparenz in Bezug auf klimabezogene Schätzungen und Ermessensentscheidungen erforderlich, die bei der Erstellung von Abschlüssen verwendet werden.

Der zweite Bericht A Study in Connectivity: Analysis of 2022 UK Company Annual Reports bietet eine tiefgreifende Analyse der potenziellen Konnektivitätsprobleme aus der Sicht von Anlegern und enthält Rückmeldungen der Interessengruppen zu möglichen Ursachen.

Beide Berichte stehen auf der Internetseite des UKEB zur Verfügung:

 

AASB-Untersuchungen zu Kryptovermögenswerten

19.09.2023

Das Forschungszentrum des australischen Standardsetzers AASB hat gemeinsam mit CPA Australia und der University of New South Wales einen Forschungsbericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Sichtweisen australischer Interessengruppen in Bezug auf die Bilanzierung und Berichterstattung von Kryptovermögenswerten gibt. Die Untersuchung geht auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Entwicklung von Kryptovermögenswerten ein.

Im Rahmen der Untersuchung wurden die Ansichten der Interessengruppen zu folgenden Fragen eingeholt:

  • ob Kryptovermögenswerte in Australien weit verbreitet sind, und wenn ja, welche Arten von Kryptovermögenswerten üblicherweise von Unternehmen genutzt werden;
  • welche Herausforderungen die Bilanzierung und Berichterstattung bei Transaktionen mit Kryptovermögenswerten mit sich bringen; und
  • wie die Standardsetzer die Bilanzierung und Berichterstattung von Kryptovermögenswerten angehen sollten.

Obwohl einige Interessengruppen anmerkten, dass es verfrüht sein könnte, Rechnungslegungsstandards für Kryptovermögenswerte zu entwickeln, fordern sie die Standardsetzer dringend auf, Leitlinien oder Lehrmaterial zu entwickeln, um Ersteller und Prüfer bei der Navigation durch die Rechnungslegungsvorschriften zu unterstützen. Darüber hinaus betonen die Interessengruppen, wie wichtig es ist, die Angabevorschriften zu verbessern, um den Informationsbedarf der Adressaten zu decken.

Der vollständige Forschungsbericht kann auf der Internetseite des AASB abgerufen werden.

DRSC analysiert deutsche Fassung der ESRS

19.09.2023

Das DRSC hat auf Bitte des Bundesministeriums der Justiz eine Befragung verschiedener Interessengruppen, insbesondere von ESRS-Anwender durchgeführt. Die Befragung galt der Identifizierung potenzieller Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS, um sie der Europäischen Kommission zur Kenntnis zu bringen.

Eine Übersicht der identifizierten Fehler mit Erläuterungen und vorgeschlagenen alternativen Übersetzungen wurde jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt.

TNFD veröffentlicht endgültige Empfehlungen zu naturbezogenen Risiken

19.09.2023

Die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD), eine globale, marktgesteuerte Initiative, die darauf abzielt, Finanzinstituten und Unternehmen ein vollständiges Bild ihrer Umweltrisiken und -chancen zu vermitteln, hat ihr endgültiges Rahmenkonzept für Organisationen veröffentlicht, anhand dessen diese über aufkommende naturbezogene Risiken berichten und entsprechend handeln können.

Die 14 Empfehlungen des Rahmenkonzepts stehen im Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB) und dem von der Global Reporting Initiative (GRI) verwendeten Ansatz der Wesentlichkeit der Auswirkungen, der auch in die neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) aufgenommen wurde.

Die empfohlenen Angaben sind um die gleichen vier Säulen herum strukturiert wie die TCFD-Empfehlungen:

  • Governance. 
    • Beschreibung wie die Unternehmensleitung die naturbezogenen Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen überwacht.
    • Beschreibung der Rolle der Unternehmensleitung bei der Bewertung und Steuerung naturbezogener Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen.
    • Beschreibung der Menschenrechtspolitik der Organisation und der Einbindungsaktivitäten sowie die Aufsicht durch die Unternehmensleitung im Hinblick auf indigene Völker, lokale Gemeinschaften, betroffene und andere Interessengruppen bei der Bewertung von und dem Umgang mit naturbedingten Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen.
  • Strategie. 
    • Beschreibung der naturbedingten Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Organisation kurz-, mittel- und langfristig ermittelt hat.
    • Beschreibung wie sich die naturbedingten Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Finanzplanung der Organisation ausgewirkt haben, und Beschreibung etwaiger Übergangspläne oder Analysen, die vorhanden sind.
    • Beschreibung der Resilienz der Strategie der Organisation gegenüber naturbedingten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien.
    • Offenlegung der Standorte von Vermögenswerten und/oder Tätigkeiten in der direkten Geschäftstätigkeit der Organisation und, soweit möglich, der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette(n), die die Kriterien für prioritäre Standorte erfüllen.
  • Risiko- und Auswirkungsmanagement.
    • Beschreibung der Verfahren der Organisation zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von naturbezogenen Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen in ihren direkten Tätigkeiten.
    • Beschreibung der Prozesse der Organisation zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von naturbezogenen Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen in der/den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette(n).
    • Beschreibung der Prozesse der Organisation zur Überwachung naturbezogener Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen.
    • Beschreibung, wie die Prozesse zur Identifizierung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von naturbezogenen Risiken in die allgemeinen Prozesse der Unternehmensleitung integriert sind und diese beeinflussen.
  • Metriken und Ziele.
    • Offenlegung der Metriken, die von der Organisation verwendet werden, um wesentliche naturbezogene Risiken und Chancen im Einklang mit ihrer Strategie und Unternehmensleitung zu bewerten und zu steuern.
    • Offenlegung der Kennzahlen, die von der Organisation verwendet werden, um Abhängigkeiten und Auswirkungen auf die Natur zu bewerten und zu steuern.
    • Beschreibung der Ziele und Vorgaben, die die Unternehmensleitung zur Bewältigung naturbezogener Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen einsetzt, sowie der diesbezüglichen Erfolge.

Die TNFD wird nun die freiwillige Übernahme der Empfehlungen durch den Markt fördern und unterstützen. Nach dem Vorbild der TCFD wird die TNFD die freiwillige Übernahme durch den Markt ab 2024 in einem jährlichen Bericht über den aktuellen Stand nachverfolgen. Die TNFD geht davon aus, dass erste Unternehmen bereits in dieser Woche erklären werden, die Empfehlungen anwenden zu wollen.

Eine entsprechende Pressemitteilung und Zugang zu den TNFD-Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite der TNFD. In diesem Newsletter wird das Rahmenkonezpt in englischer Sprache näher erläutert.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

18.09.2023

Der IASB wird vom 19. bis 21. September 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des Boards: Der IASB wird über den aktuellen Stand seines Arbeitsprogramms informiert werden. Er wird nicht aufgefordert werden, Entscheidungen zu fällen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden erneut erörtern und wird gebeten, Entscheidungen über Kredit- und andere Risiken und das Konzept der direkten (nicht direkten) Beziehung zu treffen.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird gebeten, über die Auswirkungen der Anwendung seiner vorläufigen Entscheidungen (für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen) auf Beteiligungen an Tochtergesellschaften in separaten Abschlüssen und an Joint Ventures zu entscheiden. Außerdem soll darüber abgestimmt werden, ob Änderungen zur Verbesserung der Angabenvorschriften für Anteile an assoziierten Unternehmen vorgeschlagen werden sollen und ob der Anwendungsbereich des Projekts erweitert werden soll.

Klimabezogene Risiken im Abschluss: Der IASB wird gebeten, über das Ziel des Projekts und die vorgeschlagenen potenziellen Maßnahmen zu entscheiden, die dazu beitragen sollen, Bedenken hinsichtlich der Berichterstattung über die Auswirkungen klimabezogener Risiken im Abschluss auszuräumen.

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Der IASB wird die Rückmeldungen erörtern, die als Reaktion auf den Entwurf eingegangen sind.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der IASB wird eine Zusammenfassung der bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen erhalten und wird gebeten werden, Entscheidungen über die verbleibenden fachlichen Aspekte dieses Projekts zu treffen. Der IASB wird auch um die Erlaubnis gebeten, den Entwurf zur Abstimmung zu stellen.

Rohstoffindustrien: Der IASB wird darüber entscheiden, ob Vorschriften oder Leitlinien entwickelt werden sollen, um die Informationen, die ein Unternehmen über seine Aufwendungen und Aktivitäten im Bereich Exploration und Evaluierung offenlegt, zu verbessern, damit den Adressaten nützlichere Informationen zur Verfügung stehen, und ob die befristete Ausnahmeregelung in IFRS 6 aufgehoben werden soll.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der IASB wird die Ausrichtung des Projekts und die Bewertungsmethode erörtern, die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden ist.

Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB wird übergreifende Themen erörtern, die den IASB bei seinen erneuten Erörterungen der Vorschläge im Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU unterstützen werden. Der IASB wird auch spezifische Vorschläge im Entwurf in Bezug auf Erlöse und Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten diskutieren.

Angabeninitiative - Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird seinen Ansatz zur Pflege des kommenden Standards erörtern.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Klimawoche in New York mit Veröffentlichung des TNFD-Rahmenkonzept und Erörterung der ISSB-Standards

18.09.2023

Vom 17. bis 24. September 2023 wird die Klimawoche in New York politische Entscheidungsträger, Klimaaktivisten, Vertreter der Zivilgesellschaft, Einzelpersonen und Vorstandsvorsitzende aus aller Welt zur größten jährlichen Klimaveranstaltung ihrer Art zusammenbringen.

Die Diskussionen während der Veranstaltung werden sich mit Schlüsselthemen befassen, darunter die Rolle der Finanzen im Klimawandel. Das Finanzprogramm konzentriert sich auf finanzielle Möglichkeiten, um Klimarisiken als Teil eines grünen Aufschwungs zu erkennen und abzumildern. Es wird auch Sitzungen geben, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind, darunter:

  • Diskussionen darüber, wie Unternehmen ihre Technologien, Talente und Prozesse mobilisieren, um sich auf die Einhaltung der sich entwickelnden regulatorischen Erwartungen aus aller Welt vorzubereiten; und
  • Diskussionen über die neuen ISSB-Standards, ihre Verbindung zu den Empfehlungen der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und bewährte Verfahren für die Unternehmensleitung im Bereich Klimarisiko.

Ein Höhepunkt des Finanzprogramms wird die Vorstellung des Rahmenkonzepts der Taskforce for Nature-related Financial Disclosures (TNFD) sein, eines Rahmenkonzepts für Organisationen zur Berichterstattung über und zum Umgang mit sich entwickelnden naturbezogenen Risiken.

Weitere Einzelheiten und eine ausführliche Programmliste für die Klimawoche finden Sie hier.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im September 2023

14.09.2023

Das IFRS Interpretations Committee hat am 12. September 2023 in London getagt. Das Committee hat einen neuen Sachverhalt und Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen erörtert.

Erstmalige Erwägung: IFRS 3 — Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängen: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Frage, wie ein Unternehmen Zahlungen (als Teil der Übernahmevereinbarung) an die Veräußerer eines übernommenen Unternehmens bilanziert. Die Zahlungen und die Weiterbeschäftigung zielen darauf ab, einen angemessenen Wissenstransfer von den Veräußerern auf die neue Unternehmensleitung zu gewährleisten. Die Veräußerer erhalten für ihre Leistungen eine Vergütung, die mit der anderer Führungskräfte der Unternehmensleitung vergleichbar ist. Ein Teil des Entgelts für die Aktien wird jedoch bis zum Abschluss der Übergabe einbehalten und verfällt, wenn die Person vor Abschluss der Übergabe aus dem Unternehmen ausscheidet. Die Veräußerer haben außerdem Anspruch auf zusätzliche Zahlungen, die von der Errhateichung eines bestimmten finanziellen Leistungsniveaus und der Weiterbeschäftigung während eines begrenzten Zeitraums abhängig sind. Der Einreicher fragte, ob das Unternehmen die Bilanzierung der zusätzlichen Zahlungen in eine Vergütung für Dienstleistungen nach dem Zusammenschluss und eine zusätzliche Gegenleistung für den Unternehmenszusammenschluss aufteilen kann. Der Stab hat keine unterschiedliche bilanzielle Behandlung festgestellt. Es hat den Anschein, dass die in der im Januar 2013 veröffentlichten Agendaentscheidung beschriebene Bilanzierung die von den Abschlussprüfern und Regulierungsbehörden durchgesetzte Behandlung ist, obwohl einige Stellungnehmende sagten, dass sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei, weil sie nicht immer die wirtschaftliche Substanz der Vereinbarung widerspiegelt und sogar dazu führen könnte, einen Gewinn aus einem günstigen Erwerb anzusetzen. Das IFRS IC entschied, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, die besagt, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung: IFRS 17 und IFRS 9 — Prämienforderungen an einen Vermittler: Bei seiner Sitzung im März 2023 diskutierte das Committee eine Einreichung darüber, wie ein Emittent Prämienforderungen gegenüber einem Vermittler bilanziert. In der Einreichung wurde gefragt, ob der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer die Prämien an den Vermittler zahlt, verpflichtet ist, die Prämienforderungen an einen Vermittler als separaten finanziellen Vermögenswert gemäß IFRS 9 anzusetzen und diese Prämien aus der Bewertung der Gruppe von Versicherungsverträgen gemäß IFRS 17 herauszunehmen. Das Committee kam zu dem Schluss, dass es ein bilanzpolitisches Wahlrecht gibt, dass Prämienforderungen in der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen nach IFRS 17 verbleiben, bis sie eingezogen oder in bar beglichen werden (Ansicht 1), oder dass sie aus der Bewertung der Gruppe von Versicherungsverträgen herausgenommen werden und als separater finanzieller Vermögenswert nach IFRS 9 angesetzt werden (Ansicht 2). Es gingen 16 Stellungnahmen ein. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der fachlichen Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung zu und sprachen sich dafür aus, dem IASB nicht zu empfehlen, ein neues Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Das IFRS IC entschied, die Agendaentscheidung mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.

Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung: Eigenheime und Wohnungsbaudarlehen für Beschäftigte: Bei seiner Sitzung im März 2023 diskutierte das Committee eine Einreichung darüber, wie ein Unternehmen die seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Eigenheime und Darlehen zum Erwerb von Eigenheimen bilanziert. Es wurden zwei Sachverhalte vorgelegt: Wohneigentumspläne für Mitarbeiter und Wohnungsbaudarlehen für Mitarbeiter. Das Committee kam zu dem Schluss, dass solche Sachverhalte möglicherweise nicht weit verbreitet sind und der Betrag, um den es geht, nicht wesentlich ist. Das Committee hat daher beschlossen, diesen Punkt nicht in das Standardsetzungsprogramm aufzunehmen, sondern stattdessen eine Agendaentscheidung zu veröffentlichen. Es gingen sieben Stellungnahmen ein, und die meisten Stellungnehmenden stimmten der Schlussfolgerung des Committee zu, das Arbeitsprogramm nicht um ein Projekt zur Standardsetzung zu erweitern. Das IFRS IC entschied, die Agendaentscheidung mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.

Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung: IFRS 9 — Garantie für einen Derivatkontrakt: Bei seiner Sitzung im März 2023 erörterte das Committee eine Einreichung zur Frage, wie zu beurteilen ist, ob ein Emittent eine über einen Derivatkontrakt geschriebene Garantie als Finanzgarantiekontrakt oder als Derivat bilanziert. Das Committee kam zu dem Schluss, dass diese Angelegenheit nicht weit verbreitet und die Auswirkungen nicht wesentlich sind. Daher beschloss das Committee, das Arbeitsprogramm nicht um ein Projekt zur Standardsetzung zu erweitern. Es gingen sechs Stellungnahmen ein, und alle Stellungnehmenden stimmten der Entscheidung des Committee zu. Das IFRS IC entschied, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

Laufende Arbeiten: Es gibt keine neuen Sachverhalte, die dem Committee noch nicht vorgelegt wurden.

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