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Mitschrift vom vierten und letzten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2008

21.06.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.
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Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

20.06.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 19. Juni 2008 (in englischer Sprache, 34 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

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Auswirkungsanalyse zur Übernahme von IFRIC 12 in der EU

20.06.2008

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Die Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Auswirkungsanalyse zu IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen erstellt. Die Kommission kommt vorläufig zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme von IFRIC 12 die damit verbundenen Kosten überwiegen wird. Im Einzelnen heißt es:

Erwarteter Nutzen einer Einführung von IFRIC 12:

Klare Leitlinien zur bilanziellen Behandlung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden die Verständlichkeit der Abschlüsse von Unternehmen erhöhen, die in dieser Branche tätig sind. Es wird zu einer größeren Einheitlichkeit der Anwendung der IFRS-Regelungen in diesem Bereich kommen.

Das Verständnis davon, wie Dienstleistungskonzessionen funktionieren und was für Ertragsmöglichkeiten und Risiken damit verbunden sind, wird bei den Anwendern erhöht. Die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Unternehmen wird steigen. Dadurch werden Anlagen in diesem Bereich möglicherweise attraktiver und damit die Finanzierungskosten geringer.

Unternehmensleitungen werden nach den bisherigen Erfahrungen von Unternehmen, die bereits IFRIC 12 anwenden, besser in der Lage sein, die Erfolge und die Risiken dieser Geschäfte einzuschätzen.

Das europäische rechtliche Rahmenwerk wird in einem Bereich mit den IFRS in Einklang gebracht, in dem europäische Unternehmen marktführend sind.

Erwartete Kosten einer Einführung von IFRIC 12:

Die Unternehmen werden ihre (zahlreichen) Vereinbarungen analysieren und neu klassifizieren und ihre Datenerfassungssysteme anpassen müssen.

Die Darstellung im Abschluss wird angepasst werden müssen ebenso wie die gesamte Finanzberichterstattung, um die Auswirkungen der Übernahme der Interpretation zu erläutern. Es werden zusätzliche Informationen und Angaben bereitgestellt werden müssen.

Mögliche vorzunehmende Änderungen betreffen die Geschäfts-, vertragliche, aufsichtsbehördliche und steuerliche Praxis. Dies wird in den einzelnen Rechtskreisen unterschiedlich sein.

Die Adressaten der Abschlüsse werden ihre Analyseprozeduren und -methoden anpassen müssen.

Lesen Sie die vollständige Auswirkungsanalyse in englischer Sprache (188 KB).

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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats

20.06.2008

Am 24. Juni 2008 wird der EFRAG-Fachbeirat (Technical Experts Group, TEG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Erörtert werden die folgenden Themen:

die endgültige Fassung einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital,

die Finanzmarktkrise,

eine mögliche Übernahmeempfehlung bezüglich IFRIC D21 Immobilienverkäufe.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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Heads Up-Newsletter zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften

20.06.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletterverfasst (in englischer Sprache, 182 KB), in dem die jüngsten Entscheidungen des FASB bezüglich Änderungen an FAS 140 und Interpretation 46(R) zusammengefasst werden.

Die drei wichtigsten Änderungen sind:

Entfernung des Konzepts einer qualifizierenden Zweckgesellschaft (qualifying special-purpose entity, QSPE) aus FAS 140 und Wegfall der entsprechenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich aus Interpretation 46(R),

Änderungen an den Ausbuchungsvorschriften in Paragraph 9 von FAS 140 und

Änderung des Konsolidierungsmodels in Interpretation 46(R).

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Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2008

20.06.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.
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iGAAP 2008 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7

19.06.2008

Unsere britischen Kollegen haben die Publikation iGAAP 2008 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erklärt (iGAAP 2008 Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained) herausgegeben und bei LexisNexis veröffentlicht.

Diese Publikation ist der maßgebliche Ratgeber für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Ausgabe 2008 wurde gegenüber der des Vorjahres um weitere Auslegungen, Beispiele, Diskussionen mit IASB und IFRIC sowie einem aktualisierten Vergleich zwischen IFRS und US-GAAP hinsichtlich der Rechnungslegung für Finanzinstrumente erweitert. Sie enthält ferner Ausschnitte aus den Abschlüssen des Jahres 2007, die die Anwendung von IFRS 7 Finanzinstrumente – Angaben veranschaulichen. Die Ausgabe iGAAP 2008 Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained mit Stand Juni 2008 umfasst 851 Seiten und kann über www.lexisnexis.co.uk/deloitte bezogen werden.
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Bericht der europäischen Bankaufsichtsbehörden zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf illiquiden Märkten

19.06.2008

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung komplexer und illiquider Finanzinstrumente veröffentlicht.

Der Bericht schlägt eine Reihe von Sachverhalten vor, die von Institutionen und Standardsetzern im Bereich von Bilanzierung und Prüfung angegangen werden sollten, um die Verlässlichkeit der Werte zu verbessern, die diesen Instrumenten zugeschrieben werden.

Die Untersuchung gilt vorwiegend den folgenden bewertungsbezogenen Sachverhalten:

den Herausforderungen bei der Bewertung komplexer Finanzinstrumente oder von Instrumenten, bei denen es keinen aktiven Markt gibt,

der Transparenz bei Bewertungspraktiken und -methoden sowie der dabei bestehenden Unsicherheit und

der Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts.

Weitere Informationen:

der CEBS-Bericht (in englischer Sprache, 228 KB)

Pressemitteilung von CEBS (in englischer Sprache, 38 KB)

weitere Informationen zum Thema auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise

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IASB-Expertengruppe erörtert Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt mehr besteht

19.06.2008

Auf seiner Sitzung im Mai 2008 gab der der IASB seine Absicht bekannt, als Reaktion auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums ein beratendes Panel von Experten einzurichten.

Dem Panel gehören neben Vertretern der Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch Sachverständige der großen Investmenthäuser sowie Vertreter von Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden an. Das beratende Panel der Experten kam am 13. Juni 2008 zu seiner ersten Sitzung in London zusammen, um bestimmte Bewertungs- und Angabesachverhalte auszumachen, denen man in der Praxis im gegenwärtigen Marktumfeld begegne.

Zu den Bewertungssachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:

Auswahl eines Bewertungsverfahrens: Das Panel erörterte, wie man ein sachgerechtes Bewertungsverfahren auswählt und wann dieses Bewertungsverfahren geändert werden könnte oder sollte.

Kalibrierung des Bewertungsmodells:: Das Panel diskutierte, wann und wie ein Bewertungsmodell an aktuelle Geschäftsvorfälle anzupassen sei, wenn ein bestimmtes Bewertungsverfahren angewendet würde.

Verwendung von Preisquotierungen Dritter: Das Panel erörterte die Verwendung von und den Rückgriff auf Preisquotierungen Dritter (bspw. von Brokern oder Preisagenturen), wenn Geschäftsvorfälle stattgefunden haben und wann Quotierungen rein indikativ seien und keine Geschäftsvorfälle stattfänden sowie was zu tun sei, wenn diese indikativen Quotierungen von aus Modellen abgeleiteten Werten abwichen.

Anpassungen von Bewertungsmodellen: Das Panel beriet über die Arten von Anpassungen, die am Modell vorzunehmen seien, um den Wert des zu bewertenden Instruments widerzuspiegeln, und wie solche Anpassungen festgelegt werden könnten. So diskutierte das Panel beispielsweise, ob und wie Anpassungen zur Abbildung der Liquidität vorgenommen werden sollten.

Bedeutung von ‛beobachtbaren’ und ‛bedeutenden’ Inputfaktoren: Das Panel erörterte die Bedeutung von ‛beobachtbar’ und ‛bedeutend’ im Zusammenhang mit den Inputfaktoren eines Bewertungsmodells. Dies ist wichtig im Hinblick auf die Festlegung der Ebene innerhalb der Fair-Value-Hierarchie (Ebene 1, 2 oder 3) im FASB Statement of Financial Accounting Standard Nr. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157).

Unterscheidung in aktive und inaktive Märkte: Das Panel diskutierte, wie man aktive von inaktiven Märkten unterscheide sowie über die Bedeutung des Umstands, festzustellen, wann der beizulegende Zeitwert auf etwas Anderes als einen beobachtbaren Preis eines Geschäftsvorfalls gestützt werden könne.

Erzwungene Geschäftsvorfälle und Notverkäufe: Das Panel erörterte ob man beobachtbaren Marktpreisen jemals ablesen könne, ob sie durch erzwungene Geschäftsvorfälle oder Notverkäufe zustande gekommen seien, sowie – falls dem so sein sollte – die Folgen der Verwendung solcher Preise.

Bemessung der Änderungen der eigenen Kreditwürdigkeit: Das Panel diskutierte, wie man Veränderungen der eigenen Bonität messen könne.

Zu den Angabesachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:

Angaben unter Verwendung der Fair-Value-Hierarchie: Das Panel gab zu Protokoll, dass Banken außerhalb der USA damit begonnen hätten, die Begrifflichkeiten der Fair-Value-Hierarchie aus SFAS 157, d.h. 'Ebene 1', 'Ebene 2' und 'Ebene 3', bei der Erörterung der Angaben und Inputfaktoren zu Bewertungsverfahren zu verwenden. Das Panel erörterte, ob irgendwelche Beziehungen zwischen Instrumenten, die auf verschiedenen Ebenen der Hierarchie stehen, angegeben werden sollten.

Angabe der Bewertungsverfahren, Inputfaktoren, Sensitivitäten und Bandbreiten: Das Panel diskutierte, ob sich die Angaben verbessern ließen, wenn die wesentlichen Inputdaten sowie die Bewertungssensitivitäten dieser Inputfaktoren angegeben würden. Das Panel erörterte ferner, ob Sensitivitäten mehr Aussagekraft erlangten, wenn sie in toto dargestellt werden (z.B. unter einem Szenario 'ungünstiger Ergebnisse') statt auf Ebene des einzelnen Inputfaktors (d.h. Veränderung nur eines Inputfaktors bei Konstanz aller anderen).

Weiterführende Informationen zu Zielsetzung und Zusammensetzung des Panels sowie den nächsten Schritten finden Sie auf der Website des IASB (in englischer Sprache).

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Wertpapieraufsichten unterstützen Aufsichtsgremium für IASCF

19.06.2008

Die Wertpapieraufsichtsbehörden der Welt – vertreten durch IOSCO sowie die Europäische Kommission, die japanische Finanzmarktaufsicht und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht, die Wertpapieraufsichtsbehörden in den drei größten Kapitalmärkten der Welt – begrüßen den Vorschlag der Bildung eines Aufsichtsgremiums über die IASC-Stiftung (IASC Foundation Monitoring Group).

Dieser Vorschlag ist Teil der Überarbeitung der Satzung 2008, die gegenwärtig von der IASCF durchgeführt wird. In einer gemeinsamen Erklärung (56 KB) äußerten sich die Wertpapierregulatoren wie folgt:

Wir freuen uns, dass der Informationsaustausch zwischen den Wertpapierregulierungsbehörden und der IASCF vorankommt. Da immer mehr internationale Rechnungslegungsstandards auf den weltweiten Kapitalmärkten übernommen und angewendet werden, ist es notwendig, die Rechenschaftspflicht der Stiftung gegenüber den Behörden, die für die Festlegung der Offenlegungspflicht von Aktiengesellschaften zuständig sind, zu stärken. Mit Blick auf das bevorstehende Rundtischgespräch unterstreicht die Stiftung, wie wichtig es ist, einen Mechanismus für den Informationsaustausch zwischen den Wertpapierregulierungsbehörden und der IASCF zu schaffen, der an die traditionellen Beziehungen zwischen den Wertpapierregulierungsbehörden und den nationalen Standardsetzern anknüpft. Dies wiederum ermöglicht den Wertpapierregulierungsbehörden, die die Anwendung der IFRS gestatten oder vorschreiben, ihre Aufgaben im Hinblick auf den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Kapitalbildung effizient wahrzunehmen.

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