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Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' mit Thema Vorsicht

11.06.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Stephen Cooper den Entwurf des neuen Rahmenkonzepts und den wieder aufgenommenen Verweis auf das Vorsichtsprinzip.

Grundsätzlich stellt Cooper in seinen Erwägungen das Prinzip in den Vordergrund, dass Informationen einfach so getreu wie möglich die Realität abzubilden haben:

Anleger, die Abschlüsse nutzen, um Entscheidungen über ihre Anlagen zu fällen, führt jegliche absichtliche Fehldarstellung (zu hoch oder zu niedrig) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu suboptimalen Entscheidungen und einer Fehlzuteilung ihres Kapitals.

Gleichzeitig warnt Cooper aber auch vor einer einseitigen Auslegung des Vorsichtsprinzips im Sinne eines stets konservativen Ausweises der Vermögenslage und einer übertriebenen Betonung der Schuldenlage. Einfach die allgemeine Interpretation von Vorsicht - wie sie sich aus vielen Wörterbucheinträgen ablesen lässt - auf Abschlüsse anzuwenden, würde dem Informationsbedürfnis und dem Prinzip der Neutralität nicht gerecht. Daher sei Vorsicht im Entwurf viel eher mit Sorgfalt gleichzusetzen. Im Entwurf wird definiert: "Vorsicht ist umsichtige Ausübung beim Fällen von Ermessensentscheidungen unter Unsicherheit definiert."

A tale of 'prudence' steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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Amtierender Präsident des EFRAG-Boards bestätigt

11.06.2015

Am 8. Juni 2015 hat sich die EFRAG-Vollversammlung für die weitere Wahrnehmung des Amts des Präsidenten des EFRAG-Boards durch Roger Marshall ausgesprochen, bis ein neuer Präsident gefunden wird.

Die Europäische Kommission hatte ursprünglich Herrn Wolf Klinz als Präsidenten des neuen Boards der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert. Aus gesundheitlichen Gründen hat Herr Klinz sich jedoch im Mai 2015 entschieden, das Amt des Vorstandsvorsitzenden von EFRAG nicht anzutreten.

Die EFRAG-Vollversammlung hat außerdem Alphonse Kugeler, den Präsidenten des luxemburgischen Standardsetzers CNC, zum Mitglied des EFRAG Boards ernannt.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Europäische Union - neu Image

EU-Kommission stellt Stellungnahmen zum Grünbuch zur Kapitalmarktunion zur Verfügung

11.06.2015

Im Februar 2015 hat die EU-Kommission eine Konsultation zur Schaffung einer Kapitalmarktunion angestoßen. Ziel der Kapitalmarktunion soll sein, Hindernisse zu beseitigen, die grenzüberschreitende Investitionen in der EU verhindern, und Unternehmen Zugang zu Finanzierungen erleichtern.

Eine der Fragen (Frage 8) war gewesen, ob es sinnvoll wäre, einen gemeinsamen EU-Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erarbeiten. In den jetzt veröffentlichten Antworten scheinen sich drei Optionen abzuzeichnen:

  • eine IFRS-basierte Lösung, ggf. mit Vereinfachungen bei Ausweis und Angaben;
  • Nutzung des IFRS für KMU als Grundlage für eine europäische Lösung;
  • keine Änderungen, da die Mitgliedstaaten bereits die Option haben, ihren KMU die Anwendung der IFRS zu gestatten.

Eine freihändige europäische Lösung fand wenig Unterstützung.

In ihrer Antwort auf die Konsultation hatte die IFRS-Stiftung ihre Bereitschaft betont, mit der EU-Kommission bei der Erwägung der Rechnungslegungsauswirkungen der Kapitalmarktunion zusammenzuarbeiten.

Zugang zu allen eingegangenen Antworten haben Sie hier (für die Antworten auf Frage 8 scrollen Sie bitte nach rechts). Eine Zusammenfassung der geäußerten Meinungen soll zusammen mit einem Aktionsplan im September 2015 veröffentlicht werden.

FASB neu Image
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FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

10.06.2015

Am 8. und 9. Juni 2015 fand in Norwalk die achtzehnte gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt. Die beiden Boards halten diese gemeinsamen Sitzungen ab, um ihre "gemeinsamen Bemühungen bei der Entwicklung hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu fördern".

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus sowie über Fachthemen, die von Interesse für beide Boards sind. Dazu gehörten diesmal das Rahmenkonzept, das Angabenrahmenkonzept und Erlöserfassung.

ASBJ und FASB haben sich entschieden, ihre gemeinsamen Sitzungen fortzusetzen. Die nächste Sitzung soll im ersten Quartal 2016 in Tokio stattfinden.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des FASB einsehen können.

Indien - neu Image
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Vergleich zwischen IFRS und Ind AS

10.06.2015

Im Februar 2015 hat das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) 39 Ind AS (Indian Accounting Standards, die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind) herausgegeben und den Fahrplan für deren verpflichtende Anwendung offiziell bekanntgegeben.

Die neuen Standards sind gestuft von 2016 bis 2017 zu übernehmen. Unsere indischen Kollegen haben jetzt eine Publikation erarbeitet, in der die wesentlichen Unterschiede zwischen den bisher geltenden indischen Rechnungslegungsstandards, den IFRS und den Ind AS erläutert werden. In einer tabellarischen Übersicht werden die Unterschiede nach Themen geordnet vorgestellt, wobei auf die jeweils einschlägigen Standards verwiesen wird. Sie können sich die umfassende englischsprachige Publikation (120 Seiten) hier herunterladen.

Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Entwurf ED/2015/1 zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Image

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1

10.06.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/1 'Klassifizierung von Schulden' eingereicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir die Initiative des Boards, die darauf abzielt, einen Bereich der Rechnungslegung zu adressieren, in dem oft Probleme in der Praxis auftreten. Wir sind allerdings der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen nur einen begrenzten Teil der Probleme adressieren. Deshalb sind wir der Meinung, dass der Board sich dieses Sachverhalts umfassender im Ramen seiner Angabenintiative annehmen sollten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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IFRS-Stiftung veröffentlicht neue Analyse ihrer Länderprofile

09.06.2015

Die IFRS-Stiftung hat eine neue Analyse ihrer bisher erarbeiteten 140 Länderprofile erstellt.

Unter der Überschrift "Was wir gelernt haben" finden sich dort folgende sechs Beobachtungen:

  • Fast alle Rechtskreise haben öffentlich Unterstützung für globale Rechnungslegungsstandards ausgesprochen.
  • Die entsprechend zuständigen Behörden in fast allen Rechtskreisen geben an, dass die IFRS diese globalen Rechnungslegungsstandards sein sollen.
  • In 116 der 140 untersuchten Rechtskreise sind die IFRS für alle oder die meisten inländischen öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen (börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute) vorgeschrieben.
  • In etwa 60% der 116 Rechtskreise, in denen die IFRS für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben sind, ist die IFRS-Anwendung auch für nicht börsennotierte Finanzinstitute  und/oder große nicht börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben.
  • In etwa 90% der 116 Rechtskreise, in denen die IFRS für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben sind, ist die IFRS-Anwendung für viele nicht börsennotierte Unternehmen wenn nicht vorgeschrieben, dann doch gestattet.
  • In den meisten der verbleibenden 24 Rechtskreise, in denen die IFRS-Anwendung für alle oder die meisten börsennotierte Unternehmen nicht vorgeschrieben ist, ist diese zumindest doch für einige börsennotierte Unternehmen gestattet.

Die gesamte Analyse in englischer Sprache kann auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

DRSC - Sitzung Image

Sitzungspapiere für die Junisitzungen der Fachausschüsse des DRSC

09.06.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC werden am 17., 18. und 19. Juni zum Teil miteinander tagen. Für die Sitzungen wurden jetzt Sitzungspapiere zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 39. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/2 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Entwurf von EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu IFRS 9 und zu Investmentgesellschaften
  • sonstiges

Die Sitzungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Die beiden Fachausschüsse werden während ihrer 7. gemeinsamen Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Konzernlagebericht
  • Abzinsungssatz HGB-Pensionsrückstellungen

Die Sitzungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 23. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • E-DRÄS 6
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital
  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung

Die Sitzungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

DRSC Image

DRSC-Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/1

09.06.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/1 'Klassifizierung von Schulden' eingereicht.

Der Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses wurde am 10. Februar 2015 veröffentlicht und zielt darauf ab, einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

Insgesamt ist das DRSC der Meinung, dass mit den Vorschlägen einige Unklarheiten in IAS 1 beseitigt werden könne. Allerdings wird nach Meinung des Fachausschusses ohne weitere Klarstellungen insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzung hinter der Unterscheidung zwischen kurz- und langfristig sowie das Zusammenwirken mit anderen Standards der IASB weitere Bitten um Klarstellung erhalten und die Abweichungen in der Praxis würden fortbestehen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Vereinigte Staaten von Amerika - neu Image
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Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC ist der Meinung, die Aufforderung des früheren SEC-Vorsitzenden, die IFRS zu begraben, sei voreilig gewesen

08.06.2015

Bei einer Finanzberichterstattungskonferenz in Kalifornien, bestätigte Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) , dass die SEC nicht beabsichtigt, das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger, global akzeptierter Rechnungslegungsstandards zu begraben.

Wie schon in einer Rede letzten Monat in New York hielt Schnurr fest, dass seine Untersuchungen bis heute ergeben hätten, dass es im Grunde keinerlei Unterstützung dafür gibt, dass die SEC die verpflichtende IFRS-Anwendung für alle bei ihr registrierten Unternehmen vorschreibt, dass es wenig Unterstützung dafür gibt, dass die SEC eine Option zulässt, nach der bei ihr registrierte Unternehmen auch Abschlüsse einreichen können, die nach IFRS erstellt sind, aber dass es weiterhin Unterstützung für das Ziel eines einzigen hochwertigen, weltweit akzeptierten Satzes von Rechnungslegungsstandards gibt. Er hinterfragte daher die Ausführungen des früheren SEC-Vorsitzenden Christopher Cox, der bei derselben Konferenz letztes Jahr gesagt hatte: "Begraben will ich die IFRS, nicht sie preisen." Angesichts der fortgesetzten Unterstützung für Konvergenz äußerte Schnurr die Meinung, dass die wahren Fragen wären: Auf welchem Weg können wir dieses Ziel erreichen und wie kommen wir dahin? Er hielt fest:

Meiner Meinung nach sollten der FASB und der IASB in der nächsten Zeit daran festhalten, sich auf die Konvergenz der Standards zu konzentrieren. Die Boards sollten ihre Selbstverpflichtung erneuern, miteinander zusammenzuarbeiten und Standards zu entwickeln, mit denen die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP beseitigt werden, wann immer die Bedürfnisse der Anwender dies erfordern und die Qualität der Finanzberichterstattung dadurch verbessert wird. Ich erkenne an, dass es den Boards nicht immer gelingen wird, Unterschiede im Rahmen des Standardsetzungsprozesses zu beseitigen - in erster Linie, weil sie unterschiedliche Anwenderkreise haben, die unterschiedliche Bedürfnisse haben. Wenn jedoch Unterschiede zwischen Standrads entstehen, dann sollten die Boards die Umsetzung dieser Standards genau beobachten mit dem Ziel, aus dieser Umsetzung zu lernen und wieder miteinander mit dem Ziel zu arbeiten, sich schließlich auf den Standard zu einigen, der das beste Rechnungslegungsergebnis bewirkt.

Schnurr sprach auch über Erlöserfassung und die neuen konvergierten Standards, die im Mai 2014 herausgegeben worden waren. Dabei ging er auch auf die Arbeit der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) ein, als deren Ergebnis der FASB im Mai 2014 Änderungen an seinem Standard vorgeschlagen hat und der IASB im dritten Quartal 2015 vorgeschlagene Änderungen herauszugegeben beabsichtigt:

Die Boards sollten die Lehren anwenden, die aus dem jüngsten Erlöserfassungsstandard gezogen werden können, und erkennen, dass obwohl die Worte dieselben sein mögen, Zusammenarbeit nach dem Standardsetzungsprozess und während der Umsetzung der Standards notwendig ist, um Konvergenz zu erzielen. [...] Während die Ansätze von FASB und IASB in Bezug auf die Klarstellung der Leitlinien leicht voneinander abweichen, bleiben die Boards wie ihre Diskussionen bei den gemeinsamen Diskussionen zeigen weiterhin der Überzeugung, dass sie einen konvergierten Ansatz haben.

Sie können sich den vollständigen Text der Rede von Schnurr von der Internetseite der SEC herunterladen. Auf der Internetseite der Konferenz finden Sie weitere Tagunsunterlagen.

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