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Zusammenfassung der Diskussionen bei der ersten ITG-Sitzung in deutscher Sprache

20.05.2015

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten (ITG) hat am 22. April 2015 das erste Mal getagt. Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat eine 'IFRS fokussiert'-Newsletter erstellt, der eine deutschsprachige Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung bietet.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Einbezug von belastbaren Prognosen künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse
  • Kreditzusagen - Anwendungsbereich
  • Erwartete Kreditverluste - Bemessungszeitpunkte
  • Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos bei garantierten Schuldinstrumenten
  • Maximal zu beachtende Periode bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste
  • Revolvierende Kreditzusagen
  • Bemessung erwarteter Kreditverluste für einen begebenen Finanzgarantievertrag
  • Bemessung von erwarteten Kreditverlusten im Hinblick auf einen modifizierten finanziellen Vermögenswert

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel IFRS fokussiert — IFRS 9 - Ergebnisse der ersten Sitzung der ITG hier herunterladen.

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15

20.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen gestern herausgegebenen Entwurf veröffentlicht, mit dem der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 verschoben werden soll.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagene Verschiebung. Als Teil der Erwägungen im Zusammenhang mit der Übernahme von IFRS 15 für die Anwendung in Europa hatte EFRAG auch überlegt, ob ein Aufschub des Zeitpunkt des Inkrafttretens für die EU vorgeschlagen werden sollte, sich allerdings letztlich aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit dagegen entschieden. Da aber inzwischen auch der FASB vorgeschlagen hat, seinen Erlöserfassungsstandard aufzuschieben, stimmt EFRAG vom IASB vorgeschlagenen Verschiebung ebenfalls aus Gründen internationaler Vergleichbarkeit zu. Außerdem würden so auch einige Bedenken, die schon seinerzeit vorlagen, aber nicht als ausreichend für einen Aufschub galten, entkräftet. Die Übernahmeempfehlung von EFRAG gegenüber der EU-Kommission ist vom Aufschub nicht nachteilig betroffen - man hatte sich damals für die Formulierung "mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens" entschieden.

Sie können sich den englischsprachigen Stellungnahmeentwurf direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Kommentare werden bis zum 25. Juni 2015 erbeten.

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Designierter neuer EFRAG-Präsident wird sein Amt nicht antreten

19.05.2015

Die Europäische Kommission hat im März Herrn Wolf Klinz als Präsidenten des neuen Boards der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert. Er sollte sein Amt bis Juni antreten, nachdem seine Nominierung vom Europäischen Parlament und dem Rat und nach Ernennung durch die EFRAG Generalversammlung gebilligt worden war. Aus gesundheitlichen Gründen hat Herr Klinz sich jedoch entschieden, das Amt des Vorstandsvorsitzenden von EFRAG nicht anzutreten.

Herr Roger Marshall wird demnach bis zur Ernennung eines endgültigen Präsidenten weiterhin als Vorsitzender ad interim fungieren. Die Europäische Kommission wird so rasch wie möglich eine(n) andere(n) Kandidaten/in für die Präsidentschaft nominieren.

Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

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EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 1

19.05.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Übernahme der am 18. Dezember 2014 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 als Ergebnis der Angabeninitiative ausgesprochen.

EFRAG unterstützt die Änderungen, die darauf abzielen, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

In diesem Zusammenhang hat EFRAG auch den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitt der 38. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

19.05.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 18. und 19. Mai 2015 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 38. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IASB-Verlautbarung Image

IASB schlägt offiziell Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 vor

19.05.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den erwarteten Entwurf veröffentlicht, mit dem der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 verschoben werden soll. Stellungnahmen werden bis zum 3. Juli 2015 erbeten.

 

Hintergrund

Am 28. Mai 2014 hat der IASB IFRS 15 mit einem verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2017 herausgegeben. Nach Veröffentlichung des neuen Erlöserfassungsstandards, der im Wesentlichen mit der ASU 2014-09 Erlöse aus Verträgen mit Kunden des FASB identisch ist, haben der IASB und der FASB eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) ins Leben gerufen, um die Umsetzung des neuen Standards zu unterstützen. Als Ergebnis der Erörterungen der Beratungsgruppe hat der IASB vorläufig entschieden, einige gezielte Änderungen an IFRS 15 vorzuschlagen. Da einige Unternehmen es möglicherweise vorziehen würden, diese Änderungen zusammen mit der Erstanwendung von IFRS 15 anzuwenden, ist der IASB der Meinung, dass eine Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr diesen Unternehmen zusätzlich Zeit geben würde, um auch die Änderungen mit umzusetzen. Der IASB gesteht auch ein, dass IFRS 15 später als ursprünglich herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel. Schließlich hatte der FASB zum Zeitpunkt der Erörterungen des IASB bereits entschieden, vorzuschlagen, den Zeitpunkt ihres Erlöserfassungsstandards um ein Jahr aufzuschieben (eine entsprechende vorgeschlagene ASU wurde inzwischen herausgegeben), und der IASB kam zu dem Schluss, dass es weniger verwirrend für den Markt wäre, wenn sowohl IFRS- als auch US-GAAP-Ersteller den neuen Standard zur gleichen Zeit anwenden würden.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/2 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15) zielen nur auf die Verschiebung des verpflichtenden Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ab. Vorzeitige Anwendung von IFRS 15 wäre weiterhin zulässig. Es wäre Unternehmen auch weiterhin gestattet, zwischen einer rückwirkenden Anwendung des Standards auf alle dargestellten früheren Berichtsperioden und einer rückwirkenden Anwendung mit Erfassung der kumulierten Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 als Anpassung des Anfangssaldos des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Erstanwendung zu wählen.

Die gezielten Änderungen an IFRS 15, mit denen bestimmte Aspekte der Vorschriften klargestellt werden sollen, sind nicht Teil des heute veröffentlichten Entwurfs. Diese vorgeschlagenen Änderungen werden Gegenstand eines weiteren Entwurfs sein, der später dieses Jahr herausgegeben werden soll.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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ASBJ veröffentlicht Papier zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten

19.05.2015

Der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hat sein Forschungspapier Nr. 1 'Untersuchungen zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten' herausgegeben und möchte damit einen Beitrag zur globalen Debatte um die bilanzielle Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten beitragen.

In dem Papier werden die vorläufigen Ergebnisse von Untersuchungen des Stabs des ASBJ zu diesem Thema vorgestellt. Dabei wurden vier Vorgehensweisen gewählt:

  • Untersuchung der veröffentlichten Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und dazu, wie die Abschreibungszeiträume für Geschäfts- oder Firmenwerte nach japanischen Rechnungslegungsstandards bestimmt wurden;
  • Umfrage zur Erhebung der Bilanzierungspraxis großer börsennotierte Unternehmen in Bezug auf die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • begrenzte Analyse wissenschaftlicher Literatur zu diesem Thema; und
  • Erörterungen mit japanischen Abschlussadressaten zu Eruierung ihrer Sichtweisen im Hinblick auf die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Diese Untersuchungen haben zu folgenden Beobachtungen geführt:

    1. Die Überprüfung der öffentlichen Angaben und die Ergebnisse der Umfrage ergaben, dass die meisten japanischen Unternehmen 5 Jahre als den Abschreibungszeitraum von Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen annehmen. Geschäfts- oder Firmenwerte aus großen Unternehmenszusammenschlüssen werden von vielen Unternehmen jedoch über einen längeren Zeitraum abgeschrieben (bspw. 10 oder 20 Jahre), da man den nachhaltigen Effekt dieser Zusammenschlüsse widerspiegeln möchte.
    2. Die Überprüfung der wissenschaftlichen Literatur ergab für den Stab des ASBJ, dass es zumindest schwierig ist, zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass alleinige Werthaltigkeitsprüfungen dem kombinierten Ansatz aus Abschreibungen und Werthaltigkeitsprüfungen überlegen sind.
    3. Die Mehrheit der japanischen Abschlussadressaten unterstützt den kombinierten Ansatz aus Abschreibungen und Werthaltigkeitsprüfungen.

Der ASBJ geht davon aus, dass das jetzt veröffentlichte Papier in die gemeinsame Arbeit von ASBJ, EFRAG und OIC zu diesem Thema einfließen wird. Er hofft außerdem, dass es die globale Debatte zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten befruchten wird.

Sie können sich das englischsprachige Papier hier von der Internetseite des ASBJ herunterladen.

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Wohin steuert die Rechnungslegung? – Einsichten und Auswirkungen auf die künftige Tätigkeit des DRSC

19.05.2015

Mit freundlicher Genehmigung des IDW-Verlags stellen wir Ihnen ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Barckow, dem neuen Präsidenten des DRSC, zur Verfügung, das in der Zeitschrift 'Die Wirtschaftsprüfung' erschienen ist (WPg 2015, S. 457).

„Der Stellenwert, den die Rechnungslegung einmal in den Unternehmen hatte, verändert sich“. Welche Folgen dies hat – für das DRSC als Standardsetzer, für Prüfer und rechnungslegende Unternehmen und nicht zuletzt für die persönlichen Ziele seiner Präsidentschaft –, erläutert Prof. Dr. Andreas Barckow im Interview. Dabei wird deutlich, dass die Herausforderungen ganz unterschiedlicher Art sind. Diese betreffen z. B. Anforderungen an die Außendarstellung des DRSC selbst sowie dessen Umgang mit dem Gebot der Transparenz, das Thema „Integrated Reporting“ und Einzelfragen wie etwa die Bilanzierung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 in der Praxis oder die angestrebte Verbesserung der Lageberichterstattung. Die nachfolgenden Fragen und Antworten geben einen interessanten Ausblick auf das, was Unternehmen und deren Berater erwarten können.

Sie können sich das vierseitige Interview hier herunterladen.

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Gemeinsame Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung

19.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF), die Vereinigung geprüfter internationale Anlageanalysten (Association of Certified International Investment Analysts, ACIIA) und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 1. Juli 2015 eine weitere gemeinsame Veranstaltung, bei der diesmal den Fragen nachgegangen werden soll, wie die Gewinn- und Verlustrechnung verbessert werden kann und welche Rolle das sonstige Gesamtergebnis spielt.

Insbesondere geht es bei dieser Veranstaltung darum, Anregungen von Anlegern dazu einzuholen, wie die Entscheidungsnützlichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung verbessert werden kann. Folgende Fragen sollen mit den Teilnehmern erörtert werden:

  • Ist die Gewinn- und Verlustrechnung der Ausgangspunkt Ihrer Analyse? Wenn nicht, was dann?
  • Gibt es Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, die Sie herausrechnen? Welche?
  • Gibt es Elemente, die Sie brauchen, aber nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung finden?
  • Gibt es Posten, die im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden, die Sie in Ihre Analyse mit einbeziehen? Wenn Sie das sonstige Gesamtergebnis nicht verwenden, warum nicht?
  • Sollten schlechte Nachrichten (bspw. nachteilige Gerichtsverfahren) früher widergespiegelt werden als gute Nachrichten, die erwartet werden, aber noch nicht eingetreten sind?
  • Wenn Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, wie behandeln Sie die Gewinne und Verluste, die sich während der Periode aus Wertveränderungen ergeben?
  • Trauen Sie Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mehr als Posten in der Bilanz?

Anmeldungen zur der Veranstaltung werden bis zum 24. Juni 2015 erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Fünfte globale IFRS-Bankenstudie - Sich zurechtfinden

18.05.2015

Deloitte hat die 'Fünfte globale IFRS-Bankenstudie - Sich zurechtfinden' herausgegeben, in der die aktuellen Sichtweisen von 59 global tätigen Banken - einschließlich 12 der 18 global systemrelevanten Finanzinstitute - zu jüngsten Änderungen in der Rechnungslegung und im regulatorischen Umfeld zusammengefasst werden. Schwerpunkt der Studie war die Frage, wie Banken insbesondere die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 bzw. dem bald erwarteten US-GAAP-Pendant umsetzen.

Zu den wesentlichen Einzelergebnissen gehören:

  • Insgesamt haben sich die erwarteten Umsetzungskosten seit der letzten Studie verdoppelt.
  • 76% der Banken gehen davon aus, dass die Abschlüsse der Banken nach den neuen Regeln für Regulierer nützlicher sein werden.
  • Eine Mehrheit der Antwortenden gehen davon aus, eine oder mehrere der zur Verfügung gestellten Vereinfachungen zu nutzen, auch wenn der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht davon abrät.
  • 85% der befragten Banken gehen davon aus, dass ihre Vorsorge für erwartete Kreditverluste höher als die nach den Basler Regeln berechnete sein wird, was im Wesentlichen durch die erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit nach Stufe zwei ausgelöst würde.
  • Mehr als die Hälfte der Befragten gaben an, dass sie nicht ausreichend technische und fachliche Ressourcen haben, um ihre IFRS 9 bzw. das entsprechende US-GAAP-Projekt ordentlich zum Abschluss zu bringen, und ein Viertel von diesen haben Zweifel, dass der Markt ausreichend Ressourcen zur Verfügung stellen kann, um diesen Mangel auszugleichen.

Sie können sich die englischsprachige Studie hier herunterladen. Frühere Studien der Reihe, die die Meinungsentwicklung widerspiegeln, finden Sie hier:

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