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Update zum Bilanzstichtag 2013 Image

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

06.12.2013

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche Nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2013 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung. Um einen möglichst weiten Interessentenkreis anzusprechen, erfolgte die Auswahl vor allem im Hinblick auf Industrie- und Handelsunternehmen.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

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IFRS-Stiftung veröffentlicht Anmerkungen zum Maystadt-Bericht

05.12.2013

Die IFRS-Stiftung hat auf ihrer Internetseite Anmerkungen zum endgültigen Bericht des Sonderberichterstatters von EU-Kommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, eingestellt. In dem Bericht hatte Maystadt seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle Europas bei der Förderung qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards dargelegt.

Die IFRS-Stiftung zeigt sich zufrieden, dass die Rückmeldungen, die Maystadt erhalten habe, eine deutliche Unterstützung für eine Beibehaltung des Übernahmeprozesses Standard für Standard durch die europäischen Adressaten erfahren habe. Gleichzeitig glaube die IFRS-Stiftung nicht, dass zusätzliche Übernahmekriterien hinsichtlich Finanzstabilität und wirtschaftlicher Entwicklung der Region erforderlich seien; sie bemerkt, dass "man Bedenken habe, dass weiterhin ein Missverständnis hinsichtlich des Ziels von Mehrzweckberichterstattung, deren Grenzen und ihrer Wechselwirkung mit Finanzstabilität bestehe."

Die IFRS-Stiftung teile nicht die Ansicht, dass die regulatorische Souveränität Europas in Fragen der Rechnungslegung "aufgegeben" worden sei. Auch glaube man, dass der US-amerikanische Einfluss auf den Standardsetzungsprozess in dem Bericht überzeichnet werde. Auch wenn Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP ein Ziel war, das man unter der Übereinkunft von Norwalk verfolgt habe, stelle die IFRS-Stiftung fest, dass "der IASB seine unabhängige Stimme behalten habe."

In Erwiderung der Behauptung im Maystadt-Bericht, dass der IASB bei seinem Prozess der Festlegung des Arbeitsprogramms das Ziel verfolge, "die internationale Konvergenz und die Suche nach neuen Mitgliedern zu fördern, und zwar auf Kosten jener [...] Staaten, die die IFRS bereits anwendeten", weist die IFRS-Stiftung darauf hin, dass der IASB sein Arbeitsprogramm mithilfe der Agendakonsultation 2011 festgelegt habe und dass das Handbuch zum Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung den IASB verpflichte, alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm durchzuführen.

Schließlich nimmt die IFRS-Stiftung Stellung dazu, dass die Darstellung der Frage, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Finanzmarktkrise beigetragen habe, im Bericht einseitig erscheine, weil nicht angemerkt werde, dass der Großteil der verfügbaren empirischen Belege zeige, dass sich die Behauptung, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert habe die Finanzkrise verschärft, in weiten Teilen als unhaltbar darstelle.

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Mitschnitte der Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

05.12.2013

Vom 2. bis 4. Dezember haben die Fachausschüsse des DRSC zum Teil gemeinsam getagt. Das DRSC hat jetzt von allen Sitzungsteilen Mitschnitte zur Verfügung gestellt.

HGB-Fachausschuss

Besprochen wurden die Überarbeitung von DRS 7 Eigenkapitalspiegel, die HGB-Reform und E-DRS 28 Kapitalflussrechnung. Die Mitschnitte der Sitzungsteile finden Sie hier.

HGB- und IFRS-Fachausschuss

Besprochen wurden integrierte Berichterstattung und der Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU. Die Mitschnitte der Sitzungsteile finden Sie hier.

IFRS-Fachausschuss

Besprochen wurden Interpretationsthemen, Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung, Leasingverhältnisse, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 und das IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung. Die Erörterungen zu Versicherungsverträgen und preisregulierten Geschäftsvorfällen wurden abgesagt. Die Mitschnitte der Sitzungsteile finden Sie hier.

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Entwurf von IVSC-Leitlinien zum Adressenausfallrisiko und zum eigenen Kreditrisiko bei Bewertungen

05.12.2013

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf veröffentlicht, der Leitlinien dazu bieten würde, wie der beizulegende Zeitwert nach IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' und für andere Zwecke bestimmt werden kann. Schwerpunkt des Entwurfs ist die Frage, wie das Adressenausfallrisiko und das eigene Kreditrisiko bei der Bewertung bestimmter finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten berücksichtigt werden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Entwurf, der den Titel trägt Credit and Debit Valuation Adjustments, würde bei Finalisierung zur Veröffentlichung eines Fachinformationspapiers (Technical Information Papers, TIP) des IVSC führen. Fachinformationspapiere sind dazu gedacht, fachliche Leitlinien für Bewerter auf der Grundlage von allgemein als beste ausgeübter Praxis anerkannter Vorgehensweise zu bieten. Es wird aber kein bestimmter Ansatz in bestimmten Situationen vorgeschrieben oder gefordert.

In IFRS 13 wird vorgeschrieben, dass der beizulegende Zeitwert einer Schuld die Auswirkungen des Nichterfüllungsrisikos widerspiegeln muss, das auch das eigene Kreditrisiko umfasst (aber nicht darauf beschränkt sein muss), was im Entwurf als 'Debt Valuation Adjustment' (DVA) bezeichnet wird. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung des Adressenausfallrisikos relevant für die  Bewertung von Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Entwurf wird dies als 'Credit Valuation Adjustment' (CVA) bezeichnet.

Mit dem Entwurf sollen Klarstellung in Bezug auf die Terminologie rund um CVA und DVA und die zugrunde liegenden Konzepte, Einblicke, wie komplexe Bewertungsherausforderungen in Bezug auf CVA und DVA von Unternehmen mit größeren oder komplexeren Derivateportfolien angegangen werden, und allgemein akzeptierte Praxisvorschläge für Unternehmen mit kleineren oder weniger komplexen Derivateportfolien geboten werden.

In Bezug auf CVA werden im Entwurf die wesentlichen Unterschiede zwischen Darlehensvereinbarungen und Derivaten untersucht, zu denen die folgenden gehören:

  • Derivate haben zu Beginn normalerweise ein sehr geringes Kreditrisiko;
  • die Kreditrisikoaussetzung kann über die Laufzeit zwischen den involvierten Parteien wechseln;
  • die mögliche Schwankung von Kapitalflüssen kann sehr viel größer sein, da Derivate an sehr viel größere Beträge und ein Grundgeschäft, das schwanken kann, gebunden sind;
  • Derivate unterliegen in fast allen Fällen Aufrechnungsvereinbarungen;
  • bei Derivaten sind Ausfall- und Beendigungsbedingungen vorher definierte Ereignisse, die zu einer Beendigung der Transaktionen vor der ursprünglich festgelegten Fälligkeit führen.

Im Entwurf wird festgehalten, das die Bilanzierungsvorschriften und die höheren Kapitalvorschriften nach Basel III dazu geführt haben, dass Marktteilnehmer das Adressenausfallrisiko einpreisen. In der Praxis ist jedoch eine große Bandbreite von Preisen für Derivate zu beobachten, was nach Darstellung im Entwurf auf die Berücksichtigung anderer Gegenparteirisiken und nicht repräsentativer CVA sowie auf unterschiedliche Bewertungsmethoden zurückzuführen ist. Im Entwurf heißt es dazu: "CVA-Aufschläge basieren auf vielen Annahmen und nicht beobachtbaren Parametern und können als Ergebnis dazu führen, dass das vollständige Risiko einer Gegenpartei nicht korrekt abgebildet wird." Außerdem wird darauf verwiesen, dass die CVA-Aufschläge möglicherweise "keine Szenarien berücksichtigen, in denen unerwartete Verluste auftreten können".

Im Entwurf wird eine Analyse geboten, welche Auswirkungen erwartete Risikoaussetzungen, übergeordnete Aufrechnungsvereinbarungen und Sicherheiten sowie CVA-Sicherungsbeziehungen (beispielsweise Credit Default Swaps und bedingte Credit Default Swaps) auf die Bewertung haben. Danach wird eine Bewertungsmethode vorgestellt, die Bezug auf wesentliche Eingaben (beispielsweise Ausfallwahrscheinlichkeiten, erwartete Risikoaussetzungen, Verluste nach vorgegebenen Annahmen), Ansätze zur Berechnung von CVA (kann von der Art der Risikoaussetzung abhängen), Überleitungen zur Kalibrierung des Marktwerts und Szenarioanalysen (oft unter Verwendung von Monte-Carlo-Bewertungsmethoden) nimmt. In Bezug auf DVA (eigenes Kreditrisiko) werden im Entwurf die Schwierigkeiten der 'Monetisierung' von DVA umrissen, die von Erwägung der Beendigung, Ausfall oder Sicherung abhängen können. Die praktische Anwendung der verschiedenen Methoden und Modellen in unterschiedlichen Situationen wird auch gezeigt.

Im Entwurf werden außerdem eine Reihe von Themen genannt, bei denen die noch laufende Debatte zwischen Akademikern und Praxisteilnehmern dazu geführt hat, dass noch keine allgemein akzeptierten Prinzipien oder Prozesse entwickelt wurden. Dazu gehören die Kosten der Finanzierung bei Funding Valuation Adjustment (FVA) (Anpassung der Bewertung von Derivaten zur Berücksichtigung der Finanzierungskosten eines Unternehmens), Verknüpfungen und Zusammenwirken von CVA, DVA und FVA sowie Auswirkungen des bilateralen Charakters von Derivaten auf Bewertungen (wo der Ausfall einer Gegenpartei Auswirkungen auf das Ausfallrisiko der anderen haben kann).

In Bezug auf IFRS 13 wird im Entwurf folgendes festgehalten:

Während der beizulegende Zeitwert wie in IFRS 13 definiert auf der Annahme einer Markttransaktion basiert und daher generell im Einklang mit der Definition eines Marktwerts in den [International Valuation Standards] steht, ist er als eine bilanzielle Bewertung gedacht, die einheitlich über verschiedene Rechnungslegungsstandards angewendet werden kann, mit den Vorschriften anderer Standards im Einklang steht und von einer großen Bandbreite von verschiedenen Arten von Unternehmen angewendet werden kann. Der beizulegende Zeitwert nach IFRS 13 erfordert daher bestimmte Annahmen und Hypothesen, die nicht anwendbar sein können, wenn Marktwerte für andere Zwecke als für die Finanzberichterstattung bestimmt werden sollen.

Zum Entwurf kann bis zum 28. Februar 2014 Stellung genommen werden. Er steht Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung.

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AFRAC-Stellungnahme zu zwei Bulletins zum Rahmenkonzept

04.12.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu den Bulletins zum Rahmenkonzept vom September 2013 zur Verfügung. Die Bulletins waren der Rechenschaft und der Zielsetzung der Rechnungslegung und dem bilanzorientierte Ansatz gewidmet.

Nach Ansicht von AFRAC gehen beide Bulletins auf wichtige grundlegende Themen im Rahmen der Diskussion um das Rahmenkonzept ein und stellen eine gute Zusammenfassung der Hauptargumente dieser Diskussion dar.

Hinsichtlich des bilanzorientierten Ansatzes ist AFRAC der Ansicht, dass dieser konzeptionell beibehalten werden sollte, aber der Definition von Vermögenswerten und Schulden sowie den Ansatzkriterien besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Um unerwünschte Bilanzierungsergebnisse aufgrund möglicher Schwächen dieses Ansatzes zu vermeiden, sollten Anpassungen vorgenommen werden.

Hinsichtlich der Rechenschaft betont AFRAC, dass diese auf der gleichen Ebene wie die Entscheidungsnützlichkeit als Ziel der Finanzberichterstattung aufgenommen werden sollte. Als Alternative könnte die Definition der Entscheidungsnützlichkeit so ausgeweitet werden, dass sie Bewertung und Rechenschaft beinhaltet. AFRAC präferiert jedoch die Aufnahme von Rechenschaft als eigenes Ziel.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier. Zugang zu den kommentierten Bulletins haben Sie in unserem Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins.

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Öffentliche Telefonkonferenz des PRC am 11. Dezember

04.12.2013

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 11. Dezember 2013 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf Tagesordnung für die Telefonkonferenz stehen die folgenden Themen:

  • Begrüßung
  • Genehmigung des Protokolls der Telefonkonferenz am 8. Oktober 2012
  • Nachverfolgung von bei der letzten Sitzung angesprochenen Punkten
  • Genehmigung des Sitzungsplans 2014
  • Aktueller Stand bei den Bulletins
  • Aktueller Stand bei gegenwärtigen proaktiven Projekten
  • Nationale proaktive Projekte und relevante Entwicklungen
  • Sonstige Themen
  • Zusammenfassung und Verabschiedung

Weitere Informationen zur Telefonkonferenz und die Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Einigung bei der EU-Finanzierung von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

04.12.2013

Im Rahmen des informellen Trilogs haben sich die drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen (Europäischen Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament) über die europäische Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) geeinigt.

Diese Einigung folgt auf eine kürzlich erfolgte Abstimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) über einen Bericht zum Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung eines EU-Programms zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung und Prüfung für den Zeitraum 2014-2020. ECON hatte vorgeschlagen, dass das Programm genutzt werden sollte, um sicherzustellen, dass die unterstützenden Beiträge im Einklang mit europäischen Bedürfnissen verwendet werden. Insbesondere hatte ECON empfohlen, von einer Zuteilung der Finanzierung für sechs Jahre auf einmal abzuweichen und zu einer jährlichen Beurteilung dazu überzugehen, ob bestimmte Kriterien erfüllt wurden.

Die vorgeschlagene Verordnung, auf die man sich jetzt geeinigt hat, wird die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016 bilden. In der Einigung hat man sich vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, auf eine Beschränkung von drei Jahren geeinigt.

Im Hinblick auf finanzielle Aspekte ist in der vorgeschlagenen Verordnung der Beitrag von jährlich etwa der folgenden Summen vorgesehen:

  • 4,3 Millionen Euro an die IFRS-Stiftung (17% ihres Budgets),
  • 3,4 Millionen Euro an EFRAG (43% des Budgets), und
  • 0,3 Millionen Euro an PIOB (22% des Budgets).

Wenn der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigen, ist der nächste Prozessschritt ist eine erste / einmalige Lesung im Parlament, die derzeit am 13. Januar 2014 erwartet wird.

Die folgenden weiterführenden Informationen in englischer Sprache stehen Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung:

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Mitschrift von der gemeinsam von FEE und ACCA veranstalteten Konferenz zum Maystadt-Bericht

04.12.2013

Am 2. Dezember 2013 hatten der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) und die britische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (UK Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) gemeinsam zu einer Gesprächsrunde eingeladen, auf der der Bericht zum Einfluss der EU auf globale Rechnungslegungsstandards mit dem Verfasser Philippe Maystadt diskutiert wurde. Wir stellen Ihnen die Mitschrift der Diskussion zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

Auf der Konferenz stellte Maystadt seine Empfehlungen vor. Ein Expertenpanel und das Publikum diskutierten, wie der europäische Einfluss am besten sichergestellt und die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) reformiert werden könnte; dies stellte die von Maystadt empfohlene Option zur Wahrung des europäischen Einflusses dar. Zu den Teilnehmern gehörten Vertreter von EFRAG, nationale Standardsetzer, Vertreter aus Kreisen der Ersteller/Unternehmen und Anleger sowie aus dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Nachfolgend finden Sie unsere Mitschrift von der Veranstaltung.

 

Maystadt-Bericht: Wahrung des europäischen Einflusses auf die globale Rechnungslegung

FEE und ACCA hielten die Konferenz beim Europäischen Parlament in Brüssel ab, um den Bericht von Philippe Maystadt zu diskutieren, der dem ECOFIN-Rat am 15. November 2013 vorgestellt worden war. MEP Wolf Klinz moderierte die Veranstaltung und eröffnete die Konferenz.

Vortrag von Philippe Maystadt

Maystadt stellte seine Empfehlungen vor dem Hintergrund der breiten Unterstützung für globale Bilanzierungsstandards vor. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der EU ein breiter Konsens bestehe, dass die IFRS zum gegenwärtigen Zeitpunkt die beste Lösung zur Erreichung dieser globalen Standards darstellten. Er wies auch darauf hin, dass der Bericht die unterschiedlichen in der EU bestehenden Sichtweisen hinsichtlich der Frage widerspiegele, wie die IFRS übernommen werden sollten und welches Maß an Flexibilität bei dieser Übernahme bestehen sollte. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass der gegenwärtige Ansatz einer Übernahme Standard für Standard weiterhin sachgerecht sei und dieses Vorgehen zu einer Ausgewogenheit europäischer Selbständigkeit und einer Verpflichtung auf maximale Harmonisierung bei den Bilanzierungsstandards führe. Er meinte, dass, sollte die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangen, dass es wünschenswert sei, die Möglichkeit zu Carve-ins/Carve-outs zu haben, seine Sichtweise die sei, dass die Hürde hoch gelegt und eine qualifizierte Mehrheit im Rat erfordern sollte. Er sprach ferner die vorgeschlagenen zusätzlichen resp. alternativen Übernahmekriterien an, wonach die IFRS "nicht die Finanzstabilität gefährden" und "nicht die wirtschaftliche Entwicklung der Union behindern" dürften.

Maystadt fuhr mit einer Skizzierung seiner Empfehlungen für eine Reform von EFRAG fort. Er meinte, dass die Balance der Standardsetzer zu den Empfehlungen gehörte, die auf der ECOFIN-Sitzung kritisiert worden seien, wobei eine Präferenz dahingehend geäußert worden sei, zumindest einen weiteren Standardsetzer aus einem kleineren EU-Mitgliedsstaat aufzunehmen.

Schließlich ging er auf seine Vorschläge im Hinblick auf den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), in welchem die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene vertreten seien, sowie die Rolle des Europaparlaments ein. Beide Einrichtungen sollten früher als bisher eingebunden und speziell von EFRAG regular über ein IFRS-bezogenes Projekt involviert werden.

Maystadt sagte, dass ECOFIN seinen Vorschlägen grünes Licht gegeben habe, wobei der Kommission einige spezielle Aufgabenpakete zur Klarstellung überreicht worden seien. Während viele seiner Vorschläge ohne gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt werden können, erfordere eine jegliche Änderung der Übernahmekriterien in der IAS-Verordnung entsprechende Zeit für den Legislativakt (dies mag sich 2014 angesichts der Sitzungspause infolge der Parlamentswahl im Mai 2014 und einer neu zu berufenen Kommission im weiteren Verlauf des Jahres als Herausforderung erweisen).

Richard Martin, Leiter des Bereichs Unternehmensberichterstattung bei ACCA, moderierte die sich anschließende Diskussion, wobei er darauf hinwies, dass die Konferenz den Fokus auf die Umsetzung des Berichts legen würde.

Globale Standards und flexible Übernahme

Jella Benner-Heinacher (Vizepräsidentin von Eurofinuse, als Vertreterin der Nutzer) sprach sich deutlich gegen jedwede Flexibilität bei der Übernahme und für den derzeitigen alles-oder-nichts-Ansatz aus. Sie meinte, dass es eine derartige Flexibilität schwerer mache, wirklich "globale" Standards zu erreichen und die Vergleichbarkeit innerhalb der EU sowie zwischen in der EU gelisteten Unternehmen und ihren globalen Wettbewerbern verringern würde. Dies, so sagte sie, stünde im Widerspruch zum Ziel globaler Standards.

Hans van Damme (Geschäftsführender Vorsitzender des Aufsichtsrats von EFRAG) meinte, dass die Übernahmekriterien bereits 2012 geändert und um die Bedingung "bei einer Berücksichtigung des europäischen öffentlichen Interesses" ergänzt worden seien. Er fuhr fort, indem er Bedenken äußerte, mehr Betonung auf "Vorsicht und die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses" zu legen. Er meinte, dass es unterschiedliche Sichtweisen darüber gebe, was "Vorsicht" meine und wie man sie in der Praxis anwenden solle. Es sei ferner nicht klar für ihn, wie die vorgeschlagenen zusätzlichen Übernahmekriterien operationalisiert werden könnten. Er begrüßte die Vorschläge in Richtung einer verstärkten und besseren Zusammenarbeit zwischen EFRAG einerseits und Regelungsausschuss und Europaparlament andererseits.

Agnes Lepinay (Direktorin von Economie Finance, MEDEF, als Vertreterin der Ersteller) unterstützte eine flexible Übernahme und wies darauf hin, dass andere Rechtskreise auch die Möglichkeit besäßen, Vorschriften hinzuzufügen oder zu streichen (siehe dazu Anhang 3 des Maystadt-Berichts).

Mark Vaessen (Vorsitzender des Ausschusses für Bilanzierungsfragen bei FEE, als Vertreter der Prüfer) erwiderte, dass FEE eine flexible Übernahme ablehne; er meinte, dass alle Rechtskreise, die die Möglichkeit zur Aufnahme oder Streichung von Vorschriften bei der Übernahme der IFRS haben, sich explizit verpflichtet hätten, diese nicht zu nutzen.

Ein Teilnehmer äußerte Bedenken dahingehend, dass die vorgeschlagenen zusätzlichen Übernahmekriterien nicht auf den Konzepten des IASB-Rahmenkonzepts fußten und dass, falls diese Kriterien eingeführt würden, die Gefahr bestehe, dass die EU-IFRS von den IFRS "wie vom IASB herausgegeben" abwichen. Maystadt stimmte dem zu, meinte aber, dass er versucht habe, die ihm gegenüber geäußerten Sichtweisen getreu wiederzugeben. Seine Sicht sei, dass die Übernahme Standard für Standard mit einer alles-oder-nichts-Entscheidung die bevorzugte Lösung darstelle, er sei aber gehalten, auch die Gegensicht darzustellen.

Ein weiterer Teilnehmer sprach sich deutlich für eine Übernahme der IFRS wie herausgegeben aus und meinte, dass EFRAGs fundamentale Aufgabe darin bestehe, sicherzustellen, dass die Entwicklung eines neuen oder geänderten IFRS die besten Ansichten in den EU-Mitgliedstaaten widerspiegele.

Reform von EFRAG

Mark Vaessen sagte, dass FEE auf der bereits bestehenden Qualität von EFRAG aufbauen und gleichzeitig deren besondere öffentlich-privatrechtliche Partnerschaft beibehalten wolle. FEE unterstütze die Vorschläge, den gegenwärtigen Aufsichtsrat in einen entscheidungsbefugten Board umzugestalten, sei jedoch besorgt, dass die vorgeschlagene Mitgliedschaft in Richtung des öffentlichen Sektor verzerrt sei, da lediglich fünf der 17 Sitze an den Privatsektor gehen sollen. Er kritisierte auch die Unterrepräsentierung von Nutzern und des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer (je einer von 17).

Es gebe die Notwendigkeit eines klaren Anforderungsprofils der Boardmitglieder, die ein hohes Maß an Verständnis auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Respekt für den unabhängigen Standardsetzungsprozess haben sollten. Der Board sollte eine "EU-Geisteshaltung" statt einer nationalen oder branchenseitigen haben. Er stimmte zu, dass der Board über die Kernbotschaften und die strategische Richtung entscheiden und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) den Großteil der Detailsarbeit übernehmen solle. Er meinte, dass ein Nominierungsausschuss (ggf. aus der Generalversammlung von EFRAG zu ziehen) notwendig sei, um eine angemessene Balance von Fähigkeiten im Board sicherzustellen.

Melanie McLaren (Exekutivdirektorin für Gesetze & Standards beim britischen Standardsetzer FRC) behandelte die Entscheidungsfindung per Konsens und sagte, dass EFRAG eine wichtige Rolle bei der Unterstützung aktiver europäischer Kapitalmärkte habe; die IFRS seien zentral für deren Erfolg. Sie unterstrich die Äußerungen von Vaessen und meinte, dass ein Konsens häufiger bestehe, als man dies wahrnehme. Standardsetzer würde Unterschiede häufig leidenschaftlicher vortragen als Sichtweisen, denen sie zustimmten. Schließlich erinnerte sie die Versammelten daran, dass EFRAG ein Beratungsgremium sei und dass EFRAG in der Lage sein sollte, Themengebiete zu benennen, bei denen Einigkeit bestehe, und solche, bei denen sich die Ansichten unterschieden.

McLaren meldete ebenfalls Bedenken hinsichtlich der zu geringen Zahl an Nutzern an.

Ana Martinez-Pina (Vorsitzende des spanischen Standardsetzers ICAC) ging auf die vorgeschlagene Rolle von TEG sowie darauf ein, wie er sich in die geschäftsführende Rolle einfüge, die dem Board zugedacht werde. Sie sprach auch die Notwendigkeit an, den Status der nationalen Standardsetzer zu definieren, die Mitglied von TEG seien, und ihnen Stimmrechte einzuräumen.

Agnes Lepinay ging auf die Finanzierungsoptionen ein, die im Bericht vorgeschlagen werden. Sie meinte, dass MEDEF den Bericht gutheiße und viele seiner Empfehlungen begrüße. EFRAG sei "ein besonderes Wesen in der EU", und es sei wichtig, deren unverwechselbare Rolle bei der Konsensbildung unter den Adressaten auf EU-Ebene zu bewahren. Das Niveau und die Quellen der Finanzierung würde beinflusst von Art und Umfang von EFRAGs Verantwortlichkeiten. Es gebe eine wunderliche Lösung für EFRAGs Finanzierung, sie sollte aber verhältnismäßig sein und Zusagen für einen vorbestimmten Zeitraum feststehen.

Fragenrunde

In Beantwortung einer Frage, ob die Notwendigkeit, einen Konsens zu erreichen, nicht dazu führen würde, dass EFRAG eine Übernahme noch langsamer bewerkstelligen könne, meinte Maystadt, dass die Anmerkungen von McLaren den Weg aufzeigten — dabei strich er die fundamentale beratende Rolle von EFRAG heraus. Ein weiterer Fragesteller meinte, dass zeitliche Zwänge in realen Welt eine Konsensfindung immer schwieriger gestalten ließen. Maystadt meinte, dass der Boardvorsitzende "dann halt nur etwas härter daran arbeiten müsse", einen Konsens herbeizuführen.

Es gab eine kurze Diskussion zu der Frage, ob EFRAG auch die Rechnungslegung von KMU unter seine Fittiche nehmen solle, v.a. angesichts der Bilanzrichtlinie von 2013, die einen Berichtsrahmen für solche Unternehmen biete.

Abschließende Bemerkungen

Olivier Boutellis-Taft (Geschäftsführer von FEE) meinte, dass eine Stärkung des Einflusses von EFRAG bei der Entwicklung globaler Bilanzierungsstandards im öffentlichen Interesse Europas sei: Man dürfe nicht zulassen, dass sie zu einer politischen Arena für nationale Standardsetzer werde.

Er wiederholte FEEs Unterstützung globaler Standards ohne Carve-ins/Carve-outs und meinte, dass jene, die eine flexible Übernahme wollten, die Erfahrungen mit den Bilanzrichtlinien ignorierten: Selbst die Richtlinie von 2013 biete mehr als 100 Wahlrechte. Er sagte, dass europäische Unternehmen europäisch und global denken sollten und dass EFRAG dasselbe tun solle.

Er kritisierte die vorgeschlagene Zusammensetzung des EFRAG-Boards und meinte, dass es einer politischen Planwirtschaft zuträglich sei, nicht aber einem dynamischen, marktgetriebenen Kapitalmarkt.

Auch wenn er anführte, dass Uneinigkeit "eine europäische Spezialität" sei, bräuchte Europa einen Weg, um mit starker Stimme in die Diskussion um die IFRS einzugreifen. Eine Widerspiegelung der Sichtweisen aller Marktteilnehmer sei der beste Weg zur Wahrung des öffentlichen Interesses Europas in der Rechnungslegung. Er forderte die EU auf, die Vision von einem öffentlichen Interesse, das die Urväter von EFRAG im Kopf hatten, aufzugreifen und nationale und sektorielle Interessen beiseite zu stellen und stattdessen an einer EU zu arbeiten, die stark sei und dynamische Kapitalmärkte habe.

Nach der Veranstaltung wurde eine gemeinsame Mitschrift der Diskussionspunkte von FEE und ACCA an die Teilnehmer versendet. Wir danken FEE und ACCA für die Erlaubnis, diese Mitschrift auf IAS Plus zur Verfügung zu stellen, die die Mitschrift, die Deloitte-Beobachter bei der Konferenz angefertigt haben, ergänzt.

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Prüfungsschwerpunkte der österreichischen Finanzmarktaufsicht

03.12.2013

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat auf Basis der Vorschläge der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (ÖPR) die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2013 festgelegt und veröffentlicht. Österreich war das letzte Land der Europäischen Union, das bislang noch nicht über eine Prüfstelle für Rechnungslegung verfügte. Ende 2012 wurde das 'Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind' beschlossen, das Mitte 2013 in Kraft trat. Bei Festlegung der ersten Prüfungsschwerpunkte haben sich FMA und ÖPR eng an den ESMA-Prüfungsschwerpunkten orientiert.

Für das zum 31. Dezember 2013 oder später endende Geschäftsjahr wurden die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

 

WERTMINDERUNG VON NICHTFINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN (IAS 36)

  • Cashflow-Prognosen (.33a, .34)
  • Beschreibung der Schlüsselannahmen bei Nutzwerten (.134(d))
  • Sensitivitätsanalysen (.134f)

LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES (IAS 19)

  • Die Eignung des Diskontierungszinssatzes (.83)
  • Versicherungsmathematische Annahmen (.144f)
  • Auswirkungen des geänderten IAS 19 (gem. IAS 1.10f)
  • Merkmale des Versorgungsplans (.139)

FAIR VALUE-BEWERTUNG UND OFFENLEGUNG (IFRS 13)

  • Erfüllungsrisiko (non-performance risk, .42 f)
  • Bewertungsobjekt (unit of account, .69)
  • Anhangangaben (.93, .97)
  • Kaufpreisallokation bei Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3)

ANGABEN ZU BILANZIERUNGSMETHODEN, ERMESSEN UND SCHÄTZUNGEN (IAS 1)

  • Darstellung der signifikanten Bilanzierungsmethoden, die für den Abschluss wesentlich und bedeutend sind, unter Angabe der Anwendung zulässiger Wahlrechte (.117).
  • Erläuterung der wesentlichen Ermessensentscheidungen und deren betragsmäßige Auswirkung auf die im Abschluss erfassten Posten (.122).
  • Angaben zu den Schätzungsunsicherheiten und dem damit zusammenhängenden Risiko von wesentlichen Anpassungen (Sensitivität) der Buchwerte im nächsten Geschäftsjahr (.125, .129).
  • Angaben zu Ereignissen und Umständen, die Zweifel an der Unternehmensfortführung aufwerfen (Going Concern, .25).
  • Angabe der wesentlichen Effekte künftiger Standards auf den Abschluss (IAS 8.30), insbesondere des Konsolidierungspakets (IFRS 10, 11 und 12).

BEWERTUNG UND OFFENLEGUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

  • Ermittlung aller objektiven Hinweise auf eine Wertminderung anhand aller verfügbaren Informationen am Abschlussstichtag (IAS 39.58).
  • Bedachtnahme auf das ESMA-Statement on Forbearance Practices im Finanzsektor
  • Die qualitativen und quantitativen Risiken zu Finanzinstrumenten (nach Art und Höhe, IFRS 7.31) sowie zu Risikokonzentrationen, insb. zur Kreditqualität (nach IFRS 7.36, .37).
  • Angaben zum Liquiditätsrisiko (IFRS 7.39, .B11E)

KONZERNLAGEBERICHT (§ 243 ABS. 1, 2 UND 5 UGB)

  • Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
  • Analyse der Geschäftstätigkeit unter Einbeziehung der für die Geschäftstätigkeit wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

Die ersten fünf Punkte entsprechen den Prüfungsschwerpunkten von der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Der sechste Punkt ist eine rechtskreisspezifische Ergänzung, der sich auch in ähnlicher Form in den Prüfungschwerpunkten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) für 2014 findet.

Die FMA hat eine eigene Seite zum Thema 'Rechnungslegungskontrolle' eingerichtet, auf der sich neben den Prüfungsschwerpunkten auch weitere unterstützende Materialien finden.

Hans Hoogervorst Image

'Warum der Finanzsektor anders ist'

03.12.2013

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, sprach heute bei der IFRS-Konferenz für Finanzinstitute die gemeinsam von der IFRS-Stiftung und dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) in London veranstaltet wird. In seiner Rede hielt er fest, dass die inhärente Komplexität des Sachverhalts und die Tatsache, dass der Finanzsektor extrem sensibel auf Veränderungen in der Bilanzierung reagiert, es dem IASB (und dem FASB) sehr schwer gemacht haben, die richtige Lösung für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu finden, aber dass man kurz davor stehe, einen fertigen IFRS 9 präsentieren zu können.

Hoogervorst eröffnete seine Rede mit dem Eingeständnis, dass die Arbeiten zur Ersetzung von IAS 39 sich lange hingezogen hätten, weil Finanzinstrumente ein so schwieriges Terrain seien, aber er fügte auch hinzu: "IFRS 9 wird fertig werden, und er wird bald fertig werden."

Zur Erläuterung, warum der Finanzsektor ein so anderer Fall als die anderen Branchen in der Wirtschaft in Bezug auf die Bilanzierung ist, stellt er Banken und Versicherungen Unternehmen aus anderen Branchen gegenüber und verwies auf die größere Bedeutung der Bilanz und der Zeitwertbewertung. Hoogervorst verwies darauf, dass Banken und Versicherungen riesige Bilanzen haben, bei denen selbst relativ geringfügige Änderungen enorme Auswirkungen auf Erträge haben können und künftige Kapitalflüsse sehr von den Finanzinstrumenten in der Bilanz abhängen.

Hoogervorst führte seine Zuhörer dann durch die verschiedenen Phasen des Projekts zur Ersetzung von IAS 39 und zeigte, wie der IASB auf die besonderen Gegebenheiten im Finanzsektor und die entsprechenden Bedürfnisse in Bezug auf die Bilanzierung eingegangen ist.

  • Die Behauptung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Finanzmarktkrise Prozyklizität gesteigert und künstliche Volatilität erzeugt habe, wies Hoogervorst als unbegründet zurück, aber er erklärte auch, wie der eine Fall, in dem die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu wiedersinnigen Ergebnissen führen kann (das Problem des eigenen Kreditrisikos), in IFRS 9 behoben und den Anwendern im Rahmen der allgemeinen Änderungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Verfügung gestellt wurde.
  • Das gegenwärtige Wertminderungsmodell, dass sich im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise als nicht besonders gut erwiesen hat, wird durch ein Modell der erwarteten Verluste ersetzt, das er sehr viel schwerer machen wird, unvermeidbare Ausfälle von künftigen Kapitalflüssen zu verstecken. Endgültige Vorschriften zur Wertminderung werden derzeit im ersten oder zweiten Quartal 2014 erwartet.
  • Der IASB fährt mit einem gemischten Bewertungsansatz fort, aber hat im Rahmen der begrenzten erneuten Erörterung von IFRS 9 versucht, die Kriterien für die Klassifizierung und Bewertung objektiver auszugestalten, und beabsichtigt außerdem die Einführung einer neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte finanzielle Vermögenswerte.
  • Da die bestehenden Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf Grundlage von recht zufälligen Kriterien einigen, aber nicht allen, Sicherungsbeziehungen gewidmet sind und da die gegenwärtige Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht in der Lage ist, die Steuerung von Nettopositionen in offenen Portfolien sauber abzubilden, hat der IASB im Rahmen seines Projekts zu Macro Hedge Accounting damit begonnen, ein Diskussionspapier zu einem neuen Macro Hedge Accounting-Modell zu entwickeln.

Auf diese Art und Weise zeigte Hoogervorst, dass mit Ausnahme der Vorschläge zum Macro Hedge Accounting, die aus dem umfassenden Projekt ausgenommen wurden, weil für ihre Finalisierung noch bedeutend Zeit nötig sein wird, die wesentlichen Phasen der Entwicklung von IFRS 9 abgeschlossen sind oder bald abgeschlossen sein und den besonderen Berdürfnissen und Merkmalen des Finanzsektors gerecht werden werden. Hoogervorst schloss:

 

IFRS 9 ist praktisch fertig und kann bald übernommen werden. Wegen der bedeutenden Verbesserungen, die IFRS 9 in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung und auch in Bezug auf die allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und Wertminderung aufweist, hege ich keinen Zweifel, dass er in der ganzen Welt übernommen werden wird.

Das vollständige englischsprachige Manuskript der Rede finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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