IFRS-Stiftung veröffentlicht Anmerkungen zum Maystadt-Bericht
05.12.2013
Die IFRS-Stiftung hat auf ihrer Internetseite Anmerkungen zum endgültigen Bericht des Sonderberichterstatters von EU-Kommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, eingestellt. In dem Bericht hatte Maystadt seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle Europas bei der Förderung qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards dargelegt.
In ihrer Stellungnahme zum endgültigen Bericht konzediert die IFRS-Stiftung, dass de facto jeder Rechtskreis festlegt, wie er seinen Beitrag organisiert und leistet. Die Stiftung äußert allerdings Bedenken dahingehend, dass die vorgeschlagene Umgestaltung von EFRAG zu einer "weiteren Verzögerung dessen, was sich bereits heute als sehr langer Prozess darstellt," führen könne. Die Anmerkungen der IFRS-Stiftung erstrecken sich auf den Standardsetzungsprozess sowie auf die Übernahme der IFRS für die Anwendung in der Europäischen Union.
Die IFRS-Stiftung zeigt sich zufrieden, dass die Rückmeldungen, die Maystadt erhalten habe, eine deutliche Unterstützung für eine Beibehaltung des Übernahmeprozesses Standard für Standard durch die europäischen Adressaten erfahren habe. Gleichzeitig glaube die IFRS-Stiftung nicht, dass zusätzliche Übernahmekriterien hinsichtlich Finanzstabilität und wirtschaftlicher Entwicklung der Region erforderlich seien; sie bemerkt, dass "man Bedenken habe, dass weiterhin ein Missverständnis hinsichtlich des Ziels von Mehrzweckberichterstattung, deren Grenzen und ihrer Wechselwirkung mit Finanzstabilität bestehe."
Die IFRS-Stiftung teile nicht die Ansicht, dass die regulatorische Souveränität Europas in Fragen der Rechnungslegung "aufgegeben" worden sei. Auch glaube man, dass der US-amerikanische Einfluss auf den Standardsetzungsprozess in dem Bericht überzeichnet werde. Auch wenn Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP ein Ziel war, das man unter der Übereinkunft von Norwalk verfolgt habe, stelle die IFRS-Stiftung fest, dass "der IASB seine unabhängige Stimme behalten habe."
In Erwiderung der Behauptung im Maystadt-Bericht, dass der IASB bei seinem Prozess der Festlegung des Arbeitsprogramms das Ziel verfolge, "die internationale Konvergenz und die Suche nach neuen Mitgliedern zu fördern, und zwar auf Kosten jener [...] Staaten, die die IFRS bereits anwendeten", weist die IFRS-Stiftung darauf hin, dass der IASB sein Arbeitsprogramm mithilfe der Agendakonsultation 2011 festgelegt habe und dass das Handbuch zum Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung den IASB verpflichte, alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm durchzuführen.
Schließlich nimmt die IFRS-Stiftung Stellung dazu, dass die Darstellung der Frage, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Finanzmarktkrise beigetragen habe, im Bericht einseitig erscheine, weil nicht angemerkt werde, dass der Großteil der verfügbaren empirischen Belege zeige, dass sich die Behauptung, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert habe die Finanzkrise verschärft, in weiten Teilen als unhaltbar darstelle.
Zugang zu den vollständigen Anmerkungen der IFRS-Stiftung erhalten Sie auf der Internetseite des IASB.