Februar

SOCPA verabschiedet Plan für den Übergang auf IFRS

28.02.2013

Die saudische Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization of Certified Public Accountants, SOCPA) hat einen Plan für den Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) verabschiedet. In dem Plan ist vorgesehen, die nationalen saudischen Standards mit den vollen IFRS zu konvergieren; alle nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen sollen den IFRS für KMU anwenden müssen.

Gegenwärtig müssen alle Banken und Versicherungsunternehmen, die an der saudischen Börse notiert sind, die IFRS anwenden. Alle anderen börsennotierten Unternehmen und alle nicht börsennotierten Unternehmen in Saudi-Arabien müssen die allgemein akzeptierten Rechnunglegungsstandards anwenden, die von der SOCPA herausgegeben werden. Nach dem Übergangsplan werden börsennotierte Unternehmen künftig "nationale Standards, die eng mit den IFRS konvergiert sind" anwenden müssen. Nicht börsennotierte Unternehmen werden nach dem IFRS für KMU wie für die Anwendung in Saudi-Arabien übernommen berichten müssen.

Ein genauer zeitlicher Rahmen für den Übergang wurde noch nicht festgelegt.

Details zum geplanten Übergang, der auch internationale Prüfungs- und anderweitige Standards betrifft, finden Sie in einer Erklärung auf der Internetseite der SOCPA.

IASB schlägt als Maßnahme für G-20-Initiative zu außerbörslichen Derivaten dringende Änderung an der Bilanzierung von Sicherungsbeziehung vor

28.02.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Standardentwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' herausgegeben. Mit dem Entwurf werden Änderungen an IAS 39 und dem in Kürze erscheinenden Abschnitt zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 vorgeschlagen, wonach eine Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung zulässig ist, wenn Sicherungsinstrumente aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung oder Regulierung einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegen. Derartige Regelungen werden gegenwärtig in einzelnen Rechtskreisen eingeführt, um die von den G-20 vereinbarten Reformen zu außerbörslichen Derivaten umzusetzen. Da derzeit eine Reihe von Ländern an entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen arbeitet, schlägt der IASB eine dringende Änderung vor und hat deshalb die Frist zur Stellungnahme auf 30 Tage verkürzt.

Hintergrund

Dieses Projekt ist aus einer Anfrage an das IFRS Interpretations Committee entstanden. Am 4. Juli 2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR) verabschiedet und im Amtsblatt vom 27. Juli 2012 veröffentlicht. Die EU-Verordnung sieht unter anderem die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für standardisierte OTC-Derivate vor.

Die gesetzgeberischen Maßnahmen in Europa, die der Eingabe an das IFRS Interpretations Committee zugrunde liegt, gehen auf eine Übereinkunft der G-20 zurück, als Maßnahme infolge der weltweiten Finanzmarktkrise neue Vorschriften für ein zentrales Clearing standardisierter, außerbörslich gehandelter (over the counter, OTC) Derivate einzuführen. Die Staatslenker der G-20 hatten sich im September 2009 vor allem wie folgt verständigt:

Alle standardisierten OTC-Derivate sollen, soweit sachgerecht, über Börsen oder elektronische Handelsplattformen gehandelt und über zentrale Gegenparteien bis spätestens Ende 2012 gecleart werden. OTC-Derivate sollten höheren Kapitalanforderungen unterliegen. Wir fordern den Finanzstabilitätsrat (FSR) und seine maßgeblichen Mitglieder auf, die Umsetzung regelmäßig zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Maßnahme ausreicht, um die Transparenz auf den Derivatemärkten hinreichend zu verbessern, das Systemrisiko zu mindern und vor Fehlverhalten an den Märkten zu schützen.

Die ursprüngliche Anfrage beim Komitee bezog sich auf die Auswirkung auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wenn ein OTC-Derivat infolge von EMIR einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegt. Das Komitee erwog insbesondere, ob die Novation von OTC-Derivaten in diesen Umständen zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führen würde. Es empfahl eine eng begrenzte Änderung, um Unternehmen die Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu ermöglichen.

Der IASB erörterte diesen Sachverhalt und verständigte sich auf seiner Sitzung im Januar 2013 darauf, dieses Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Dabei ließ sich er sich davon leiten, dass die Novation bestehender OTC-Derivate unter diesen Umständen ohne eine Änderung zu deren Ausbuchung und zum Abbruch der Sicherungsbilanzierung führen würde.


Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Mit dem Entwurf ED/2013/2 wird vorgeschlagen, dass die Novation eines Sicherungsinstruments nicht als Auslaufen oder Glattstellung angesehen werden sollte, die prospektiv zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führt. Dieses ist dann der Fall, wenn alle nachfolgenden Kriterien (hier verkürzt wiedergegeben) erfüllt sind:

  • die Novation ist gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
  • die Novation führt dazu, dass eine zentrale Gegenpartei neue Gegenpartei der beiden ursprünglichen Vertragspartner des novierten Derivats wird,
  • die Vertragsbedingungen des novierten Derivats sind auf jene Änderungen begrenzt, die notwendig sind, um die Novation des Derivats durchführen zu können.

So gesehen hat die Änderung einen sehr engen Fokus, der genau auf die speziellen Fakten zugeschnitten ist, die durch die OTC-Derivatereform der G-20 eingeführt wurde. Nach Ansatz des IASB führt die fortgesetzte Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung, die vor der Novation bestand, auch nach der Novation zu nutzbringenderen Informationen für die Abschlussnutzer. Infolge des eng begrenzten Anwendungsbereichs würden von der Änderung aber jene Bilanzierung von Sicherungsbilanzierung nicht berührt und sanktioniert werden, bei der sich die beiden Vertragsparteien freiwillig auf eine Novation des Derivats einigen oder geeinigt haben (z.B. dann, wenn sich die Vertragsparteien auf die Novation in vorauseilendem Gehorsam und angesichts der sich abzeichnenden Gesetzesänderung verständigt haben). Dies stellt einen Unterschied zur Behandlung nach US-GAAP dar, wo vergleichbare Vorschriften zur EMIR-Verordnung im Dodd Frank Act niedergelegt sind. In den Vereinigten Staaten hat die US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) die Meinung vertreten, dass Sicherungsbeziehungen, bei denen das Sicherungsderivat einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegt, selbst dann fortgeführt werden dürfen, wenn der Austausch der Gegenparteien vor dem Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte.

Im Entwurf wird festgehalten, dass aufgrund des Umstands, dass im in Kürze erscheinenden Abschnitt Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IFRS 9 Finanzinstrumente im Falle einer Derivatenovation ein Abbruch der Sicherungsbeziehung vorgeschrieben sein wird, diese vorgeschlagene Änderung auch in IFRS 9 eingeführt würde und nicht nur in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

Angesichts der Tatsache, dass viele Rechtskreise dabei sind, ihre gesetzgeberischen Maßnahmen zum Umsetzung der G-20-Reformen betreffend OTC-Derivate abzuschließen, werden die vorgeschlagenen Änderungen einem beschleunigten Verfahren unterzogen und mit einer auf 30 Tage verkürzten Kommentierungsfrist bis zum 2. April 2013 belegt.

Weiterführende Informationen:

Der Entwurf wird außerdem Gegenstand bei der Dbriefs-Internetsendung zu aktuellen Entwicklungen in der Standardsetzung am 27. März 2013 sein.

Drei neue IFRS in Focus-Newsletter zu jüngst veröffentlichten Entwürfen des IASB

27.02.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat drei weitere 'IFRS in Focus'-Newsletter herausgegeben. Sie sind den Entwürfen ED/2012/6 (Teilerfassung nicht realisierter Erfolge), ED/2012/7 (Änderungen an IFRS 11) und ED/2013/1 (erzielbarer Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte) gewidmet.

In dem Newsletter zu ED/2012/6 werden die vorgeschlagenen Änderungen des IASB dazu beschrieben, wann nicht realisierte Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen vollständig zu erfassen sind. Der IASB hatte am 13. Dezember 2012 dahingehende Änderungen an  IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures als auch an IFRS 10 Konzernabschlüsse vorgeschlagen; Stellungnahmen werden bis zum 23. April 2013 erbeten.

In dem Newsletter zu ED/2012/7 werden die vorgeschlagenen Leitlinien des IASB zur Bilanzierung des Erwerbs eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, durch Erwerber von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit im Sinne von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen beschrieben. Ein entsprechender Entwurf war am 13. Dezember 2012 veröffentlicht worden; Stellungnahmen werden bis zum 23. April 2013 erbeten.

In dem Newsletter zu ED/2013/1 werden die vorgeschlagenen Änderungen des IASB an den Angabevorschriften in Bezug auf nicht finanzielle Vermögenswerte in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten beschrieben. Ein entsprechender Entwurf war am 18. Januar 2013 veröffentlicht worden; Stellungnahmen werden bis zum 19. März 2013 erbeten.

IASB veröffentlicht aktualisierten Arbeitsplan

27.02.2013

Der IASB hat einen aktualisierten Arbeitsplan mit Datum 25. Februar 2012 veröffentlicht. Die zeitliche Planung in Bezug auf verschiedene Schritte des Konsultationsprozesses in einigen Projekten wurde geändert oder klargestellt, und es wurde ein neues Projekt zu IAS 19 aufgenommen.

 

Zusammenfassung der Änderungen

Die betroffenen Projekte sind die folgenden:


Konsultationsdokumente, deren Veröffentlichung noch vor dem Ende des ersten Quartals 2013 erwartet wird

Laut Arbeitsplan wird vor Ablauf des ersten Quartals 2013 noch die Veröffentlichung der folgenden Dokumente erwartet (zum Teil oben bereits erwähnt):

Entwürfe

Diskussionspapiere

Das vollständige Arbeitsprogramm des IASB mit Stand 25. Februar 2012 steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Wir haben unsere Agendaseiten mit Informationen zum Stand aller Projekte des IASB entsprechend aktualisiert.

Übersetzung der Mitschrift vom zweiten Tag der Sitzung des IFRS-Beirats

26.02.2013

Der IFRS-Beirat tagt derzeit in London. Wir haben die Mitschrift vom zweiten Tag der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, für Sie übersetzt. Bei den Diskussionen ging es unter anderem um die Wertminderung von Finanzinstrumenten und die Konvergenz mit dem FASB in dieser Hinsicht.

Der Beirat ergriff während der Diskussion der vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9 die Gelegenheit, seine Bedenken hinsichtlich des Wertminderungsprojekts auszudrücken. Einige Mitglieder des Beirats sprachen sich dafür aus, zu versuchen, eine mit dem FASB konvergierte Lösung zu erzielen, da die Existenz zweier Modelle für Ersteller problematisch und für Adressaten verwirrend sein würde. Anderen war es wichtiger, sobald wie möglich einen IFRS herauszugeben; die Konvergenzbemühungen könnten parallel fortgeführt werden.

In seinen Schlussworten führte der Vorsitzende des IFRS-Beirats noch einmal aus, dass die Wertminderung von Finanzinstrumenten als kritischer Bereich angesehen wird, in dem eine konvergierte Lösung als optimal angesehen wird aber nicht mit weiteren deutlichen Verzögerungen erkauft werden sollte. Er verwies darauf, dass dies eine deutliche Verschiebung der Meinung des Beirats darstelle.

Sie können sich die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der Beobachter von Deloitte beim beiden Tagen der Sitzung des IFRS-Beirats in deutscher Übersetzung hier herunterladen.

EFRAG und nationale Standardsetzer in Europa führen Feldversuch zu den Vorschlägen zu IFRS 9 durch

26.02.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird mit den großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) einen Feldversuch dazu durchführen, wie die neuen Vorschriften in IFRS 9 wie durch die Vorschläge im Entwurf ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' geändert die gegenwärtige Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten beeinflussen würde.

EFRAG und die nationalen Standardsetzer suchen als Teilnehmer Unternehmen, die von den Vorschlägen zu Änderung von IFRS 9 besonders betroffen wären - insbesondere Banken, Versicherer und andere Finanzinstitute. Teilnehmer des Feldversuchs müssten einen Fragebogen ausfüllen, in dem die Teilnehmer gebeten werden, die finanziellen Vermögenswerte zu identifizieren, bei denen sich die Bewertungsgrundlage als Ergebnis des Übergangs auf IFRS 9 wie durch den Entwurf geändert ändern würde.

Das DRSC präzisiert in seiner Presseerklärung, in der es Unternehmen aus Deutschland bittet, dass die Informationen aus den 29 Fragen des Fragebogens, die sich auf einen allgemeinen Teil zum teilnehmenden Unternehmen, Fragen zu Klassifizierung und Bewertung, Fragen zur Trennung eingebetteter Derivate, einen sonstigen Teil sowie Fragen speziell für Banken und Versicherungen erstrecken, anonymisiert werden und lediglich eine Liste der Teilnehmer am Feldversuch veröffentlicht wird, wobei auf expliziten Wunsch eines Teilnehmers auch diesbezüglich Anonymität zugesichert werden kann.

Die Ergebnisse werden von EFRAG und den beteiligten nationalen Standardsetzern auch dem IASB sowie der Europäischen Kommission übermittelt.

Die Beantwortung soll bis zum 5. April 2013 erfolgen.

Weitere Informationen zum Feldversuch in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Übersetzung der Mitschrift vom ersten Tag der Sitzung des IFRS-Beirats

26.02.2013

Der IFRS-Beirat tagt derzeit in London. Wir haben die Mitschrift vom ersten Tag der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, für Sie übersetzt. Bei den Diskussionen ging es unter anderem um die Auswirkung, die die Einrichtung des neuen beratenden Forums zu Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) auf den IFRS-Beirat haben würde. Außerdem wurde über die Mitgliedschaftskriterien für das ASAF diskutiert, da diese bislang zum Teil so gelesen worden waren, dass die Vereinigten Staaten nicht Mitglied es ASAF werden würden können.

Yael Almog, die Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftung, erläuterte in einer ausführliche Sitzung zur Einrichtung des ASAF den Hintergrund zu dem Vorschlag und die Ergebnisse der entsprechenden Konsultation. Sie hielt außerdem fest, dass das Arbeitsabkommen und die Satzung geändert werden würden, um klarzustellen, dass Mitgliedschaft im Forum auch den Rechtskreisen offenstehen würde, die die IFRS nicht übernommen hätten aber ansonsten qualifiziert wären (also über die fachlichen Kapazitäten und Infrastruktur verfügen, um einen bedeutenden Beitrag zum ASAF zu leisten).

Sie können sich die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der Beobachter von Deloitte beim ersten Tag der Sitzung des IFRS-Beirats in deutscher Übersetzung hier herunterladen.

Australische Analyse des Nutzens von IFRS-Abschlüssen

25.02.2013

CPA Australia, eine der berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen in Australien, stellt auf ihrer Internetseite eine Analyse des früheren IASB-Mitglieds Warren McGregor zur Verfügung, in der er der Kritik nachgeht, die von Vorständen und anderen in Australien und international in Bezug auf IFRS-Abschlüsse erhoben wird, und in der er den Nutzen von IFRS-Abschlüssen zu belegen versucht.

Warren McGregor, IASB-Mitglied von dessen Gründung 2001 bis 2011, untersucht die Erwartungen hinsichtlich des Nutzens, der aus der IFRS-Übernahme erwartet wurde, und die später immer wieder erhobenen Vorwürfe, dass dieser Nutzen nicht entstanden ist und dass die IFRS-Angaben in Abschlüssen auf einen nicht mehr handhabbaren Umfang angewachsen sind.

Der Autor gruppiert seine Analyse um vier Themenbereiche:

  • Investoren lesen IFRS-Abschlüsse nie.
  • Investoren halten sich lieber an alternative Profitkennzahlen.
  • IFRS-Abschlüsse sind zu komplex.
  • Bringen IFRS-Abschlüsse den erhofften Nutzen?

In dem Papier werden die Schlussfolgerungen gezogen, dass IFRS-Abschlüsse sowohl von Investoren als auch Analysten genutzt werden und entscheidungsnützlich sind, dass die Verwendung alternativen Profitkennzahlen und anderer Indizes die Informationen in den IFRS-Abschlüssen ergänzen und nicht ein Zeichen dafür sind, dass diese nutzlos sind, und dass die Rechnungslegungsvorschriften nicht die Hauptquelle von Komplexität in der Finanzberichterstattung ist, sondern dass die Komplexität sich in erster Linie aus der Komplexität moderner Wirtschaftstätigkeit und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Abschlussadressaten herleitet. McGregor kommt auch zu der Schlussfolgerung, dass der "IASB sein Konvergenzprojekt sobald wie möglich beenden sollte", da regelbasierte Vorschriften zu Komplexität führen würden, und obwohl die Konvergenz nicht die einzige Quelle regelbasierter Vorschriften in den IFRS sei, sei "die Tendenz des FASB, eher mehr Regeln zu fordern als weniger" eine Bedrohung für den prinzipienbasierten Ansatz des IASB, der darauf abzielt, die Rechnungslegung zu verbessern und Komplexität abzubauen.

McGregor schließt mit einer positiven Einschätzung des Nutzens, der von Ländern und Unternehmen aus der Übernahme der IFRS anstelle ihrer nationalen Rechnungslegungsvorschriften erwartet wurde:

Die bis heute gesammelten Hinweise scheinen zu belegen, dass die Annahme, dass die Übernahme der IFRS zu einer Erhöhung der Vergleichbarkeit, der Verständlichkeit und der Transparenz von Finanzinformationen geführt hat, allgemein unterstützt wird. Darüber hinaus zeigen Studien von Akademikern, dass die IFRS zu einer Steigerung der Markteffizienz geführt haben und grenzüberschreitende Anlagetätigkeit fördern. Dennoch sind die Hinweise bisher nicht nur eindeutig und scheinen darauf hinzuweisen, dass eine wirksame Umsetzung oder ihr Fehlen Einfluss auf den Nutzen haben.

Sie können sich den englischsprachigen Artikel direkt von der Internetseite von CPA Australia herunterladen: In defence of IFRS financial statements.

Zwei neue Entwürfe von Prüfungsstandards des IDW

25.02.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite zwei neue Entwürfe von Prüfungsstandards zu vergangenheitsorientierten Finanzinformationen zur Verfügung.

IDW EPS 480 Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck gilt Aufträgen außerhalb der klassischen Abschlussprüfung zur Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen. Oftmals werden hierfür Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck zugrunde gelegt, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden. Hiernach aufgestellte Abschlüsse bezeichnet man als Abschlüsse für einen speziellen Zweck. IDW EPS 480 legt die Berufsauffassung zur Durchführung solcher Prüfungen dar. Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2013 erbeten.

IDW EPS 490 Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen gilt der Prüfung einer vergangenheitsorientierten Finanzaufstellung, z.B. einer Bilanz oder GuV, oder deren Bestandteilen, z.B. einer Aufstellung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und soll eine fachliche Grundlage für solche Prüfungen zur Verfügung stellen. Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2013 erbeten.

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