Mai

Russell Golden umreißt die sich für den FASB ergebenden Prioritäten

31.05.2013

In einer Rede, die der kommende Vorsitzende des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) Russell Golden auf der 32. Jahreskonferenz der SEC und des Rechnungslegungsinstituts im kalifornischen Pasadena gehalten hatte, stellte er seine Ansichten zu den derzeitigen und künftigen Aufgaben des FASB dar.

Golden äußerte sich zu den Konvergenzprojekten von FASB und IASB und bzeichnete sie als "von kritischer Bedeutung" und oberster Priorität. Der FASB beabsichtigt, (1) einen Standard zu Erlöserfassung in den kommenden Monaten, (2) zwei Finanzinstrumentestandards Anfang 2014 (zu Klassifizierung und Bewertung und zu Wertminderungen) und (3) Standards zu Leasingverhältnissen sowie Versicherungsverträgen im Laufe des Jahres 2014 herauszugeben. Golden erklärte auch, dass der FASB kurz nach der Veröffentlichung jedes Standards eine "Übergangsresourcengruppe" einsetzen werde, die die Umsetzung der Standards erleichtern soll. Die Gruppe soll sich auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Aus- und Weiterbildung, Änderungen und Interpretation kümmern und werde Mitglieder von FASB und IASB sowie Vertreter aus Ersteller-, Prüfungs- und Anlegerkreisen umfassen.

Darüber hinaus sprach Golden über das neue Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) und dazu, wie die Mitgliedschaft des FASB im ASAF dazu beitragen wird, die Konvergenz voranzubringen.

In Bezug auf die künftige Agenda des FASB hielt Golden fest, dass der FASB-Beirat (Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) eine Umfrage veröffentlicht habe, in der dieser die Adressaten um Eingaben bittet, welche Projekte der FASB ihrer Meinung nach vorrangig behandeln sollte. Zu den möglichen Projekten gehören ein Angaberahmen, Sicherungen, die Pensionsbilanzierung sowie die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Weiterhin wird der FASB mit dem Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zusammenarbeiten, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden

Schließlich sagte Golden, dass als Reaktion auf die Rückmeldungen zur Kodifizierung der Rechnungslegungsstandards des FASB dieser beabsichtige, "eine Analyse der Bereiche durchzuführen, in denen die Kodifizierung verbessert werden kann". Der Schwerpunkt der Analyse werde darin bestehen, wie man eine Verbesserung dabei erreichen könne, wie Änderungen an der Kodifizierung geschrieben und zur Kenntnis gebracht werden, Verbesserungen dabei. Daneben sollen "einige eher verwirrende Abschnitte neu geschrieben werden" (der FASB schreibt derzeit die Abschnitte zu Eigen- und Fremdkapital neu).

FASB nimmt Stellung zur Überprüfung nach der Einführung der Bilanzierungsregeln zu Unternehmenszusammenschlüssen

31.05.2013

Der Financial AccountinStandards Board (FASB) hat eine Stellungnahme herausgegeben, in der er Stellung zum Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung (Post-Implementation Review, PIR) des FASB-Standards Nr. 141(R) 'Unternehmenszusammenschlüsse' (heute in Themenabschnitt 805 der Kodifierzierung niedergelegt) nimmt, welchen die US-amerikanische Rechnungslegungsstiftung vorgelegt hatte.

Im Bericht werden die nachfolgenden Herausforderungen aufgeführt, denen Unternehmen bei der Übernahme des neuen Standards ausgesetzt waren: "(1) Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs, (2) Bilanzierung erworbener Darlehen sowie (3) die eigenständige Bilanzierung einiger immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts.” Der FASB hat dazu entgegnet, dass er diese Ergebnisse erwägen werde, während er an den derzeit betriebenen Projekten weiterarbeite.

In den Ergebnissen des PIR heißt es zudem, dass Unternehmen auch Probleme bei der Umsetzung von FASB-Standard Nr. 157 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' auf einige Arten an Vermögenswerten und Schulden hatten, die im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Der FASB meinte auch dazu, dass er über die Aufnahme jedweder weiterer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Standardsetzung erst dann entscheiden wolle, wenn auch die Ergebnisse des in Kürze beginnenenden PIR zu Standard Nr. 157 zur Verfügung stehen und er Gelegenheit hatte, mit dem IASB zusammenzuarbeiten, sobald dieser seine Überprüfung an IFRS 3 abgeschlossen habe. Der FASB wird das Aufsichtsgremium der FAF und den Treuhänderboard über alle erzielten Fortschritte unterrichten.

Weiterführende Informationen:

AASB entscheidet sich vorläufig, die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften zu übernehmen

31.05.2013

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat am 28. und 29. Mai 2013 getagt und vorläufig entschieden, die vom IASB veröffentlichten Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften ohne zusätzliche Angabenpflichten zu übernehmen. Diese Haltung widerspricht der in einem AASB-Entwurf vom Dezember 2012 eingenommenen Haltung.

Die Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse, die der IASB am 31. Oktober 2012 herausgegeben hat, sind in Australien lange umstritten gewesen. Im Oktober 2011 veröffentliche der Vorsitzende des AASB, Kevin Stevenson, eine Presseerklärung, in der eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Vorschläge des IASB-Standardentwurfs ED/2011/4 Investmentgesellschaften zum Ausdruck brachte. Im November 2012 folgte diesen Bedenken die Entscheidung, die Änderungen des IASB, die kurz zuvor in endgültiger Fassung veröffetlicht worden waren, nicht zu übernehmen, bis ein australischer Entwurf zum gleichen Thema herausgebracht worden sei.

Im australischen Entwurf, der schließlich im Dezember 2012 herausgegeben wurde, wurden zusätzliche Angaben vorgeschlagen, die im Wesentlichen darin bestanden hätten, einen weiteren Abschluss ohne Konsolidierungsausnahme zur Verfügung zu stellen. Allerdings wurde in der Grundlage für Schlussfolgerungen angegeben, dass die Meinungen des Boards sehr geteilt seien; folgerichtig gab es auch zwei dargestellte abweichende Sichtweisen.

Die jetzt getroffene Entscheidung kommt für internationale Beobachter überraschend. Sie ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Vorsitzende Kevin Stevenson seine entscheidende Stimme zugunsten einer Nichtabweichung von den Verlautbarungen des IASB in die Waagschale warf. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, wird aber so in die Abstimmungsvorlage eingehen.

Der AASB hat einen englischsprachigen Action Alert zu allen Ergebnissen der Sitzung auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

Australischer Bericht fordert Reform der Berichterstattungim öffentlichen Sektor

31.05.2013

Das australische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Australia, ICAA) hat einen vom ehemaligen IASB-Mitglied Warren McGregor verfassten Bericht veröffentlicht, in dem eine Reform des Berichterstattung im öffentlichen Sektor weltweit gefordert wird. Dazu gehörten auch eine Reform des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) und die Integrierung der Finanzberichterstattungsmodelle des öffentlichen und des Privatsektors unter der Aufsicht der IFRS-Stiftung. Auf lange Sicht sei möglicherweise sogar eine Fusion des IPSASB und des IASB anzustreben.

In dem Bericht mit dem Titel It’s time...for global, high quality public sector financial reporting wird festgehalten, dass es einen "aufkommenden Konsens in Bezug auf die Notwendigkeit von Verbesserungen in der Qualität der Finanzberichterstattung durch Regierungen und ihre Behörden weltweit" gibt (wie beispielsweise bei der Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 im Februar 2013 in Moskau zum Ausdruck gebracht). In diesem Zusammenhang habe der IPSASB eine bedeutende Rolle zu spielen.

Im Bericht wird die Vision von "hochwertigen, transaktionsneutralen, globalen Rechnungslegungsstandards, die von Berichtseinheiten im Privat- und öffentlichen Sektor weltweit angewendet werden" heraufbeschworen. Dabei wird der IASB als ein Modell für einen möglichen Reformansatz der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor mit Schwerpunkt auf einem reformierten IPSASB bezeichnet.

Im Bericht wird empfohlen, dass der IPSASB neu strukturiert und mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden sollte. Außerdem müsse ein Umfeld gewährt werden, in dem er unabhängig agieren können und dies auch so wahrgenommen werde. Folgende Punkte werden hevorgehoben:

  • Die Möglichkeit, den IPSASB unter die Aufsicht des internationalen Aufsichtsgremiums im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) des internationelen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) zu stellen, mag nicht ausreichend sein, um der Wahrnehmung der Unabhängigkeit gerecht zu werden.
  • Die Mehrheit der Mitglieder des IPSASB sollte als Vollzeitkräfte berufen werden, was den Prozess reflektieren würden, der angestoßen wurde als der IASC als IASB neu gegründet wurde.
  • Ein neues Finanzierungsmodell ist notwendig, da das gegenwärtige Ausmaß der Finanzierung unzureichend ist, um den Erhalt eines Vollzeit beschäftigten Stabs, die Befolgung eines angemessenen Konsultationsprozesses und die Liaison mit den Anwendern sicherzustellen.

In Bezug auf den möglichen Schritt hin zu "transaktionsneutralen Standards" heißt es im Bericht:


Einige haben transaktionsneutrale Standards so interpretiert, dass identische Standards für Unternehmen in beiden Sektoren gelten sollten oder dass die Standards des Privatsektors auch für Unternehmen des öffentlichen Sektors gelten sollten. Das ist ein falsches Verständnis des Konzepts von transaktionsneutralen Standards.

Transaktionsneutrale Standards sollten das Wesen der Transaktionen und anderer Ereignisse widerspiegeln, die ein Unternehmen betreffen. So erwirbt und nutzt beispielsweise ein gewinnorientierte Unternehmen (sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor) Vermögenswerte, um Gewinne für Anteilseigner zu erwirtschaften, [... während] ein gemeinnütziges Unternehmen (sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor) Vermögenswerte erwirbt und nutzt, um notwendige Güter und Dienstleistungen im Rahmen seiner Leistungszielsetzung zur Verfügung zu stellen, nicht um direkt künftige Zahlungsströme zu erzeugen. [...] Die Wertminderungsstandards sollte für gewinnorientierte Unternehmen in beden Sektoren gleich sein, sich aber von den Wertminderungsstandards für gemmeinnützige Unternehmen in beiden Sektoren unterschieden.

Um ein solches Ergebnis zu erzielen, müsste es ein Rahmenkonzept für transaktionsneutrale Standards geben, nach dem eine entsprechende Standardsetzung möglich wäre.

Im Bericht werden mögliche Ansätze für die Realisierung dieser Vision dargestellt. Dazu gehören die Einrichtung eines vollständig neuen Gremiums, die Übernahme der Standards eines Rechtskreises als Grundlage für neue Standards und die Verwendung eines etablierten Standardsetzers, der von Regierungen finanziert wird. Folgende Schlussfolgerung wird gezogen:


Wir sind der Meinung, dass der Ansatz über die IFRS-Stiftung, bei der der IPSASB in die IFRS-Stiftung eingegliedert würde, eine wirksamere Strategie wäre und mit größerer Wahrscheinlichkeit Erfolg bei der Verwirklichung der Vision zeitigen würde.

Im Bericht werden die folgenden Schritte empfohlen, um diesem bevorzugten Ansatz umzusetzen:

  • Änderung der Satzung der IFRS-Stiftung, um die Entwicklung von Standards für den öffentlichen Sektor und das Konzept der transaktionsneutralen Standards aufzunehmen;
  • Aufnahme von Mitgliedern des öffentlichen Sektors in das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung und als Treuhänder der IFRS-Stiftung (idealerweise jeweils pari besetzt);
  • Neukonstituierung des IPSASB mit einer kleinere Zahl Mitglieder, die Vollzeit beschäftigt werden, mit der Erwägung, langfristig den IASB und den IPSASB zu verschmelzen, "nachdem der Prozess der Umstrukturierung der IFRS-Stiftung abgeschlossen ist und die beiden Boards ihre Aufgaben erfolgreich wahrnehmen";
  • Ausweitung des Finanzierungsmodells der IFRS-Stiftung, um Beiträge von Anwendern aus dem öffentlichen Sektor mit aufzunehmen.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ICAA zur Verfügung:

Neuestes Arbeitsprogramm des IASB enthält kleinere Änderungen an den Abschlusszeitpunkten einer Reihe von Projekten

31.05.2013

Im Anschluss an seine jüngste Sitzung sowie die Herausgabe einer Reihe von Verlautbarungen hat der IASB sein Arbeitsprogramm auf den neuen Stand gebracht. Der Zeitplan für die erwarteten Meilensteine verschiebt sich oder wird in Bezug auf die allgemeinen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, die jährlichen Verbesserungen sowie anderweitige, eng abgegrenzte Projekte klargestellt. Im Nachgang zu der Veröffentlichung der erneut herausgegebenen Vorschläge zu Leasingverhältnissen wird die erwartete Aufnahme der Beratungen dem Arbeitsprogramm zufolge für das vierte Quartal 2013 festgelegt.

Zusammenfassung der Änderungen

Die Änderungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Aktualisierungen der Großprojekte

Aktualisierungen eng abgegrenzter Projekte

Projekte, bei denen Konsultationsdokumente noch im zweiten Quartal erwartet werden, umfassen den erneuten Entwurf zu Versicherungsverträgen, ein Diskussionspapier aus dem Projekt zum Rahmenkonzept, einen Abschlussbericht zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 sowie die endgültigen Änderungen in Bezug auf die Novation von Derivaten.  Ferner wird die Herausgabe eines Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IAS 41 Landwirtschaft zu Fruchttragende Pflanzen für das zweite oder dritte Quartal 2013 erwartet.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 30. Mai 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2012/5

30.05.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte Anfang Dezember 2012 mit seinem Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte vorgeschlagen, weitere Leitlinien dazu zur Verfügung zu stellen, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können; erlösbasierte Abschreibungsmethoden wurden als nicht sachgerecht eingestuft. EFRAG hatte daraufhin im Mitte Dezember 2012 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem im April 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Protokoll und Präsentationen von der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 29. Mai

30.05.2013

Das DRSC hatte am Mittwoch, den 29. Mai 2013 zu einem Diskussionsforum zu aktuellen Entwurfspapieren des IASB eingeladen. Protokoll und Präsentationen von der Veranstaltung stehen jetzt zur Verfügung.

Auf der Tagesordnung stand die Erörterung der folgenden Entwürfe:

Zum Protokoll und den Präsentationen auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

30.05.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 36 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den Änderungen vom 29. Mai 2013 korrigiert.

Die Änderungen sind (unter Voraussetzung der Übernahme in Europa) rückwirkend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig - allerdings nur in Berichtsperioden, in denen auch IFRS 13 angewendet wird.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 29. Mai 2013).

IFRS in Focus-Newsletter zur neuen Interpretation zu Abgaben

30.05.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erstellt, in dem die Vorschriften von IFRIC 21 'Abgaben' erläutert werden. Der IASB hatte die neue Interpretation am 20. Mai 2013 herausgegeben.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind. Zum englischsprachigen Newsletter gelangen Sie hier.

Wir hatten Ihnen bereits einen deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter zum gleichen Thema zur Verfügung gestellt.

DRSC nimmt Stellung zum EFRAG-Entwurfspapier zu Emissionshandelsprogrammen

30.05.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat bei der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Stellungnahme zu deren Entwurf eines Kommentars eingereicht, in dem die Notwendigkeit von Rechnungslegungsleitlinien in Bezug auf Emissionshandelsprogramme dargelegt wird.

Der Fachauschuss weist in seiner Stellungnahme zum Entwurf vom Dezember 2012 darauf hin,dass die Befragung deutscher Unternehmen ergeben hätte, dass die herrschende Bilanzierungspraxis von den betroffenene Unternehmen im Einklang mit den IFRS entwickelt worden sei, seit mehreren Jahren angewendet und von Analysten akzpetiert werden und deshalb nicht ignoriert werden sollte. In dem Zusammenhang weist das DRSC darauf hin, dass IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand notwendige und ausreichende Leitlinien für die Bilanzierung kostenfrei zugeteilter Verschmutzungsrechte bietet.

 

Generell ist der Fachausschuss der Meinung, dass es wichtig ist, einen stabilen Satz von prinzipienbasierten Standards, die eine große Bandbreite von Geschäftsvorfällen abdecken, zu erhalten. Standards, die quasi auf Einzelfallbasis entwickelt werden, unterstützt der IFRS-Fachausschuss nicht. Er regt auch an, sorgfältig zu prüfen, ob Verbesserungen oder Klarstellungen an anderen, lange bestehenden Standards wie beispielsweise IAS 2 Vorräte notwendig sein könnten, um die Veränderungen des Wirtschaftsumfelds in diesem Zusammenhang widerzuspiegeln.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.