Juni

"Die Bühne, das Publikum und die Akteure" - SEC-Kommissarin spricht über Angaben

29.06.2013

Kommissarin Elisse B. Walter der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) sprach beim 19. Stanford Directors College über Angaben. Wie der IASB-Vorsitzende vor einigen Tagen erinnerte sie ihr Publikum daran, dass Angaben nicht nur eine lästige Pflicht sind - sie müssten ein ehrlicher Dialog sein.

In seiner Rede bei der IFRS-Konferenz in Amsterdam hatte Hans Hoogervorst von der Notwendigkeit gesprochen, die "Phrasendrescherei zu durchbrechen"; Elisse Walter nannte Angaben "eine Chance, Ihre Geschichte zu erzählen". Schwerpunkt ihrer Ausführungen war die Lageberichterstattung. Sie führte ihr Publikum in die Welt William Shakespeares, dessen Werke so erfolgreich waren, weil er drei Dinge kannte: die Bühne, das Publikum und die Akteure.

 

Die Bühne

Walter stellte ihrem Publikum die Idee vor, dass Angabevorschriften die Bühne für die Angaben eines Unternehmens darstellen, aber nicht die Handlung erzählen. Sie stellten den Hintergrund dar, den Bühnenboden und vielleicht gar die Seitenflügel, durch die die Schauspeiler die Bühne betreten, aber von ihnen zu verlangen, die gesamte Geschichte zu erzählen, würde von ihnen verlangen, etwas zu lesiten, wozu sie nicht gedacht seien. Auf dieser Bühne hat nun das Unternehmen seine Geschichte zu erzählen und die Hilfsmittel und Requisiten zu identifizieren, die ihm dabei helfen, die Handlung adäquat darzustellen. Walter gab auch zu, dass "eine gute Geschichte nicht immer eine glückliche sein muss. Shakespeare war Mesiter sowohl der Tragödie als auch der Komödie. Aber die wahre Geschichte — und damit meine ich die ganze Geschichte — ist diejenige, die erzählt werden muss".

 

Das Publikum

Nach Ansicht von Walter kann das Publikum im Fall von Angaben nur aus Anlegern bestehen. Dies würde dem Unternehmen zwei Pflichten auferlegen: sich mit dem Publikum auseinanderzusetzen und es kennenzulernen und es als ebenbürtige Partner anzuerkennen. Das Publikum zu kennen, würde dem Unternehmen helfen, die Fragen zu identifizieren, die dieses sich stellt und die nicht unbeantwortet bleiben dürften. Wie Walter ihre Zuhörer erinnerte: "Angaben werden nicht davon bestellt, was das Unternehmen angeben möchte, sondern davon, was die Anleger wissen wollen." Sie ist außerdem der Meinung, dass das Publikums als Geschäftspartner akzeptiert werden muss - die zahlenden Gäste, die nicht nur über den Erfolg des Stückes entscheiden, sondern auch über den langfristigen Erfolg der Gesellschaft. Dies sollte nach Meinung von Walter den Ton der Kommunikation mit den Anlegern bestimmen: "Sie würden einem Geschäftspartner auch nicht mit Phrasen gegenübertreten. Ihre Anleger verdienen den gleichen Respekt. Sie verdienen auch, die ganze Geschichte zu erfahren."

 

Die Akteure

Ihre Analogie dann auf die involvierten Akteure übertragend ermutigte Walter Vorstände und Aufsichtsräte, die Menschen und die Prozesse kennenzulernen, die bei der Erarbeitung der Angaben mitwirkten - auch hinter der Bühne. Nur dann könnten sie das gesamte Bild sehen und die Musik verstehen, zu denen die Angaben spielen. "Ich glaube, dass Vorstände und Aufsichtsräte einen Einfluss auf den Ton im Unternehmen haben können, wenn sie sich engagieren, wenn sie Angaben mit einem kritischen Auge lesen und wenn sie dem Management die Hölle heiß machen, wenn sie der Meinung sind, dass es weitere Aspekte er Geschichte gibt, die erzählt werden sollten."

 

Den vollständigen Text der Rede in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite der SEC herunterladen.

FEE nimmt Stellung zum Grünbuch zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft

29.06.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat gegenüber der EU-Kommission Stellungnahme zu deren 'Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft' genommen. Eines der fünf Themen, denen sich FEE in der Stellungnahme widmet, sind Rechnungslegungsprinzipien.

Ein Großteil der Debatte um das Grünbuch war der Frage gewidmet, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu Kurzfristigkeit im Anlageverhalten führt. FEE nimmt zu Kenntnis, dass die Grundlage der Rechnungslegung - beizulegender Zeitwert oder fortgeführte Anschaffungskosten - einen Einfluss auf Anlageentscheidungen hat. Trotzdem betont der Verband auch, "dass Finanzinformationen zum Zeitwert immer nützlich ist, auch für langfristig orientierte Anleger. Selbst langfristig orientierte Anleger können es sich nicht leisten, kurzfristige Fluktuationen zu ignorieren", wmoit ein wesentlicher Punkt aus der Rede des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst vom April 2013 aufgegriffen wird, die den Titel trug Bilanzierung und langfristige Investitonen - 'Kaufen und halten' sollte nicht 'kaufen und hoffen' bedeuten.

FEE kommt daher zu dem Schluss, dass Zeitwertinformationen zu langfristigen Investitionen zur Verfügung gestellt werden sollten. FEE erinnert die EU-Kommission auch daran, dass "die gegenwärtige Verwendung von beizulegenden Zeitwerten bereits auf Fälle beschränkt ist, in denen sie nützlichere Informationen bietet als historische Anschaffungskosten".

Im Zusammenhang mit Stabilität und langfristiger Finanzierung geht FEE explizit auf zwei Punkte ein, die im Grünbuch erhoben werden:

  • In Bezug auf die Aussage im Grünbuch, dass die Einführung der Zeitwertbilanzierung eine Verschiebung von Eigenkapitaltiteln zu Anleihen bei den institutionellen Anlegern führe, ist sich FEE "keiner überzeugenden empirischen Daten bewusst, die diese Aussage unterstützen".
  • Hinsichtlich der Aussage im Grünbuch dass die Zeitwertbilanzierung zu einer Erhöhung der Risikoaussetzung durch langfristig orientierte Anleger führe, ist sich FEE "auch keinerlei empirischer Forschung bewusst, die dieser Annahme zugrunde liegt".

FEE ermutigt allgemein dazu, sehr vorsichtig in Bezug auf Schlussfolgerungen zu sein, die den Einfluss der Zeitwertbilanzierung auf Stabilität und langfristige Finanzierung betreffen, und empirischen Belegen umfassend Respekt zu zollen. Im Rückblick auf die Finanzmarktkrise und die Diskussion der Rolle der Zeitwertbilanzierung in diesem Zusammenhang erinnert FEE die EU-Kommission daran, dass entsprechende Forschung keine negative Rolle identifiziert hat, die der beizulegende Zeitwert in diesem Zusammenhang gespielt hat, insbesondere nicht hinsichtlich Instabilität. Die Mehrheit der akademischen Forschung hat zu der Schlussfolgerung geführt, dass die Zeitwertbilanzierung kein größerer Auslöser der Volatilität war, sondern dass er im Gegenteil dazu beitrug, die Situation frühzeitig zu identifizieren und beurteilen zu können.

FEE kommt in der Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts nicht weiter beschränkt werden sollte, da die Zeitwertbilanzierung Finanzinformationen tansparenter machen kann und gegenwärtige Marktbedingungen widerspiegelt.

Weiterführende Informationen:

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bietet am 8. Juli 2013 eine Gesprächsrunde in Brüssel an, die der Förderung der Debatte unter europäischen Anwendern in Bezug auf “Finanzberichterstattungsaspekte langfristiger Anlagegeschäftsmodelle und die Finanzberichterstattungsfragen, die im Grünbuch der EU-Kommission zu langfristiger Finanzierung - insbesondere der Anwendung der Zeitwertbilanzierung auf langfristige Anlagen - aufgebracht worden sind" dienen soll.

Beschleunigte Verfahren zu den Änderungen an IAS 36 und 39 - EFRAG bittet um Rückmeldungen

29.06.2013

Die EU-Kommission hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gebeten, schnellstmöglich Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die Änderungen an IAS 36 hinsichtlich des erzielbaren Betrags und an IAS 39 hinsichtlich Novationen auszusprechen.

Die Änderungen an IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten wurden am 29. Mai 2013 vom IASB herausgegeben, die Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sind am 27. Juni 2013 erschienen.

Um der Bitte der EU-Kommission nachzukommen, beabsichtigt EFRAG, am 5. Juli 2013 den Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu veröffentlichen und am 15. Juli 2013 eine endgültige Übernahmeempfehlung auszusprechen.

Die zeitliche Planung ist ehrgeizig, aber EFRAG ist der Meinung, diese auf Grund der vorangegangenen Analyse der Vorschläge und der weiteren Überwachung der Entscheidungen des IASB einhalten zu können, wobei natürlich die endgültige Entscheidung des Fachexpertenausschusses (technical Experts Group, TEG), der am 4. Juli und vom 15. bis 17. Juli tagen wird, abzuwarten bleibt.

EFRAG bittet auch alle europäischen Anwender, diesen beschleunigten Prozess zu ermöglichen und zu unterstützen, und bittet um Rückmeldungen der Anwender hinsichtlich der Beurteilung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien für die die Anwendung in Europa.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung und Prüfungshinweis

29.06.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) weist auf seiner Internetseite auf die Überarbeitung von IDW RS HFA 3 'Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen' und von IDW PH 9.400.3 'Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben' hin.

Die Änderungen werden jeweils in den IDW Fachnachrichten Heft 7/2013 veröffentlicht werden. Erste weitere Informationen finden Sie in den Presseerklärungen auf der Internetseite des IDW:

IFRS in Focus-Newsletter zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf fruchttragende Pflanzen

28.06.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erstellt, in dem der Entwurf ED/2013/8 'Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen' erörtert wird, den der IASB am 26. Juni 2013 herausgegeben hat.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würden fruchttragende Pflanzen, die nicht länger einer deutlichen biologischen Änderung unterliegen, aus dem Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft genommen und in den Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagengestellt, sodass sie auf die gleiche Art und Weise bilanziert würden wie Sachanlagen.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Neues Mitglied des IFRS-Fachausschusses des DRSC benannt

28.06.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass der Verwaltungsrat des DRSC dem Vorschlag des Nominierungsausschusses gefolgt ist und Dr. Milovan Smigic in den IFRS-Fachausschuss berufen hat. Die Vakanz im Fachausschuss war mit dem Ausscheiden von Crispin Teufel entstanden.

Der IFRS-Fachausschuss ist ist neben dem HGB-Fachausschuss eines der zwei Fachgremien des DRSC und befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen der internationalen Rechnungslegung. Die Mitglieder der Fachausschüsse sind ehrenamtlich tätig.

Dr. Smigic ist Syndikus-Steuerberater im Bereich Corporate Accounting Principles & Standards bei der Deutschen Post AG.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine Presseerklärung zur Berufung zur Verfügung.

Wang Haoyu zum Mitglied des IFRS-Beirats ernannt

28.06.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Wang Haoyu zur Vertreterin der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) im IFRS-Beirat bekanntgegeben. Sie ersetzt mit sofortiger Wirkung Alexsandro Broedel Lopes als IOSCO-Vertreterin einer aufstrebenden Volkswirtschaft.

Haoyu ist Führungskraft im Accounting Regulatory Department der chinesischen Wertpapieraufsichtskommission (China Securities Regulatory Commission, CSRC). Bevor sie zur CSRC kam, war Haoyu Wirtschaftsprüferin bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hua Ming. Sie ist Wirtschaftsprüferin und hält einen Abschluss in Management von der Universität Peking.

Die englischsprachige Ankündigung ihrer Ernennung finden Sie auf der Internetseite des IASB; weitere Informationen zu den Aufgaben, der Zusammensetzung und der Arbeit des IFRS-Beirats haben wir auf IAS Plus auf einer eigenen Seite für Sie zusammengefasst.

IDW-Stellungnahme zum IIRC-Konsultationsentwurf

28.06.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) zu dessen vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung genommen.

Mit dem im April 2013 als Entwurf veröffentlichten Rahmenkonzept soll die Grundlage für ein neues Berichterstattungsmodell geschaffen werden, das Unternehmen in die Lage setzen soll, konkrete Angaben dazu zu leisten, wie sie über die Zeit hinweg Werte schaffen.

Das IDW unterstützt die Initiative, regt aber in seinem Schreiben an den IIRC an, den Schwerpunkt im Rahmenkonzept auf die Entwicklung von Kriterien für die Erstellung und Prüfung von integrierten Berichten zu legen. Es sollte klargestellt werden, dass Unternehmen Berichtsprozesse und interne Kontrollen einrichten müssen, um die Berichtsqualität zu gewährleisten.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

28.06.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die gestrige Veröffentlichung von 'Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung' (Änderungen an IAS 39 'Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung') durch den IASB widerzuspiegeln.

Der IASB hat die Änderungen verabschiedet, um zu ermöglichen, dass Derivate unter bestimmten Voraussetzungen trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert werden können.

Die Änderungen sind erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist. Eine Übernahme für die Anwendung in Europa wird allerdings derzeit erst im ersten Quartal 2014 erwartet.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Stand vom 27. Juni 2013 hier herunterladen.

FASB veröffentlicht eigene Vorschläge zur Versicherungsbilanzierung

27.06.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zum Thema Versicherungsverträge veröffentlicht. Mit der vorgeschlagenen ASU soll die Finanzberichterstattung über Versicherungsverträge einschließlich der Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten und der zugehörigen Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung verbessert werden. Die Vorschläge sind mit denen des IASB nicht vollständig harmonisiert.

Die Kernvorschrift der vorgeschlagenen ASU ist, dass ein Unternehmen seine Versicherungsverträge entweder nach dem Bausteinansatz oder dem Prämienzurechnungsansatz zu bewerten hat. Des Weiteren hat ein Unternehmen die folgenden Informationen im Nettoeinkommen anzugeben:


1. Erlöse aus Versicherungsverträgen:

a. Bausteinansatz — über die Deckungsperiode und die Erfüllungsperiode während die Verpflichtung, Schadensausgleich zu leisten und andere Leistungen zu bringen, erfüllt wird;

b. Prämienzurechnungsansatz — über die Deckungsperiode auf Grundlage der erwarteten zeitlichen Eintretens der erhobenen Ansprüche.

2. Ansprüche und Aufwendungen bei Eintreten und für mit Hilfe des Bausteinansatzes bewerteten Verträgen die Änderungen in den erwarteten Zahlungsströmen.

3. Zinsaufwand unter Verwendung der Abzinsungssätze, die bei erstmaligem Ansatz des Vertrags bestimmt wurden. Diese Zinssätze werden periodisch neu berechnet für Versicherungsverträge mit diskretionären Teilnahmemerkmalen, die die erwarteten Zahlungsströme ändern.

Eine wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Vorschriften unter US-GAAP ist, dass das vorgeschlagene Bilanzierungsmodell auf alle Verträge anzuwenden ist, die der Definition eines Versicherungsvertrags genügen. Bisher war für die Bilanzierung ausschlaggebend, wer den Vertrag anbietet. Unter die jetzt veröffentlichten Vorschläge würden beispielsweise also auch Banken, Garantiegeber und Dienstleister fallen, wenn die von ihnen angebotenen Verträge die entsprechenden Merkmale aufweisen.

Während IASB und FASB während der Erörterungen der letzten zwei Jahre Fortschritte bei der Angleichung ihrer unterschiedlichen Sichtweisen gemacht haben, sind die Entwürfe (der entsprechende Entwurf des IASB wurde am 20. Juni 2013 herausgegeben) eigenständige Vorschläge, und die Modelle der beiden Boards sind nicht vollständig konvergiert. (Die vorgeschlagene ASU enthält eine mehrseitige detaillierte Darstellung der Abweichungen.) Anders als im Entwurf des IASB wird in der vorgeschlagenen ASU außerdem um Stellungnahme zu allen Aspekten des Modells für die Versicherungsbilanzierung gebeten.

Für beide Entwürfe wird um Stellungnahmen bis zum 25. Oktober 2013 gebeten. IASB und FASB wollen sich über die eingegangenen Stellungnahmen austauschen und bei den erneuten Erörterungen wenn möglich weitere Harmonisierung erzielen.

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

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