Mai

Weitere Schulungsmaterialien zum IFRS für KMU verfügbar

09.05.2013

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein Trainingsmodul zum Abschnitt 19 "Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert" des IFRS für KMU entwickelt. Dieser Abschnitt des IFRS für KMU bietet Leitlinien zur Identifizierung des Erwerbers, zur Bestimmung der Kosten des Unternehmenszusammenschlusses und zur Aufteilung der Kosten auf die erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Verbindlichkeiten für übernommene Eventualschulden. Er ist außerdem der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses und später gewidmet.

Das Lernziel des Moduls zum Abschnitt 19 der IFRS für KMU besteht darin, dass der Absolvent nach Abschluss des Moduls die folgenden Fähigkeiten erworben hat:

  • einen Unternehmenszusammenschluss identifizieren,
  • den Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschluss identifizieren,
  • die Kosten eines Unternehmenszusammenschlusses ansetzen und bewerten,
  • die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden und Eventualschulden sowie jegliche nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen ansetzen und bewerten,
  • jeglichen im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert und jeglichen Gewinn aus einem vorteilhaften Erwerb ansetzen und bewerten,
  • Folgebilanzierungen des Geschäfts- oder Firmenwerts nach seinem Erstansatz durchführen,
  • bestimmen, welche Informationen angegeben werden sollten, um die Adressaten des Abschlusses in die Lage zu setzen, das Wesen und die finanziellen Auswirkungen des Unternehmenzusammenschlusses zu beurteilen,
  • generell die Fähigkeit zeigen, die bedeutenden Ermessensentscheidungen verstanden zu haben, die in der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und von Geschäfts- oder Firmenwerten erforderlich sind.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Trainingsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Die Aus- und Weiterbildungsinitiative erwbartet, die beiden noch ausstehenden Module zu Abschnitt 12 "Weitere Finanzinstrumentethemen" und Abschnitt 26 "Anteilsbasierte Vergütungen" in den nächsten Monaten zur Verfügung stellen zu können.

Die meisten der bestehenden Module sind auch in Arabisch, Russisch, Spanisch und Türkisch verfügbar. Die IFRS-Stiftung hofft, die Anzahl der Sprachen, in denen die Module zur Verfügung stehen, ausweiten zu können.

Zugang zum Trainingsmodul zum Abschnitt 19 haben Sie hier oder über die Übersicht aller verfügbaren Module auf der Internetseite des IASB (eine kostenfreie Registrierung ist erforderlich).

EFRAG-Vorsitzende spricht bei der gemeinsamen Konferenz von EU-Parlament und ACCA

08.05.2013

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und das EU-Parlament haben am 8. Mai 2013 eine gemeinsame Konferenz zum Thema 'Zukunft der IFRS: Welchem Zweck/welchen Zwecken soll der Jahresabschluss nach unserem Willen dienen?' abgehalten. Bei einer der Podiumsdiskussionen trat die EFRAG-Vorsitzende als Rednerin auf.

Françoise Flores setzte sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob sich in der zweiten Dekade der IFRS etwas ändern müsse. Insbesondere widmete sich der Kritik, dass der europäische Übernahmeprozess zu wenig kritisch sei und deshalb Europa beim IASB nicht ernst genommen würde.

Flores warnte davor, etwas reparieren zu wollen, "das nicht kaputt ist", und meinte:

Ich würde daher keine Änderungen der Kriterien für den europäischen Übernahmeprozess vorschlagen. Ich bin jedoch der Meinung, dass dass Verbesserungen möglich sind, wenn wirtschaftspolitische Erwägungen gemeinsam früher im Standardsetzungsprozess berücksichtigt werden.

Zum vollständigen Beitrag von Frau Flores in englischer Sprache gelangen Sie hier (Verknüpfung auf die internetseite von EFRAG).

EFRAG-Konsultation zu einem Geschäftsmodell langfristiger Investitionen

08.05.2013

In der Zusammenführung der europäischen Konsultation zum 'Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft' und des vom IASB vorgeschlagenen eigenständigen Geschäftsmodells "halten zwecks Eintreibung und veräußern" hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Konsultation zu Geschäftsmodellen in Bezug auf langfristige Investitonsaktivitäten angestoßen.

Im Grünbuch der Europäischen Kommission werden verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung langfristiger Investitionstätigkeit erörtert und auch an einer Stelle auch gefragt, ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert langfristige Investitionen verhindert oder verhindern kann. Gleichzeitig hat der IASB begrenzte Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, mit denen eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte Finanzinstruemten eingeführt werden soll, was nahelegt, dass nach Meinung des IASB die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und langfristige Perspektive keine sich gegenseitig ausschließenden Konzepte sind.

In das Spannungsfeld zwischen diese beiden Positionen hinein hat EFRAG die Konsultation angestoßen, um Folgendes zu eruieren:

  • wie ein Geschäftsmodell in Bezug auf langfrisrige Investitionstätigkeit im Kontext der Rechnungslegung charakterisiert werden kann,
  • ob dieses Geschäftsmodell durch einen angemessenen objektiven Nachweis unterstützt werden könnte (und was die beobachtbaren Eigenschaften wären),
  • ob dieses Geschäftsmodell dem in der Praxis zum Beispiel durch Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds verwendeten ähnlich ist,
  • ob solch ein Geschäftsmodell eine spezielle Rechnungslegung rechtfertigen würde.

Die Ergebnisse der Studie soll sowohl für Rückmeldungen an die EU-Kommission als auch an den IASB dienen. Ende der Kommentierungsfrist für die Konsultation ist der 25. Juni 2013.

Weiterführende Informationen:

IASB-Befragung zu den Vorschlägen zu begrenzten Änderungen an IFRS 9

08.05.2013

Der IASB hat einen Fragebogen zu seinem Entwurf 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 (2010))' erarbeitet. Damit sollen Adressaten von Abschlüssen um Rückmeldungen zu den im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen gebeten werden.

Insbesondere will der IASB den Fragebogen dazu nutzen, Rückmeldungen von den Adressaten zur vorgeschlagenen dritten Kategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' einzuholen, die in IFRS 9 Finanzinstrumente aufgenommen werden soll. Die neue Kategorie war vom IASB vorgeschlagen worden, um besser abbilden zu können, wie Unternehmen ihre finanziellen Vermögenswerte managen.

Die Beantwortung der Fragebögen erbittet der IASB bis zum 31. Mai 2013.

Weiterführende Informationen:

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS Interpretations Committee

07.05.2013

Das IFRS Interpretations Committee wird seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung am 14. und 15. Mai 2013 in London abhalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Eine vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Überprüfung von Agendaentscheidungen (IAS 10, IAS 28/IFRS 3, IAS 7 und IFRS 2) und Sachverhalte zu IFRS 3, IAS 19, IFRS 10 und IFRS 5, bei denen das Committee oder der IASB um weitere Erörterungen gebeten hatten. Des Weiteren stehen die jährlichen Verbesserungen 2011-2013, begrenzte Änderungen an den IFRS, ein alter Sachverhalt zu IFRS 2 und neue Sachverhalte zu IAS 32, IFRS 7 und IFRS 13 auf der Tagesordnung.

Sie können die vorläufige Tagesordnung hier einsehen. Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Nächste Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats

07.05.2013

Der Aufsichtsrat von EFRAG (Supervisory Board, SB) wird das nächste Mal am Mittwoch, den 22. Mai 2013 in Brüssel tagen.

Die Sitzung ist öffentlich; eine Anmeldung als Beobachter ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG möglich. Dort finden Sie auch die Tagesordnung für die Sitzung. Ein wichtiges Thema werden Finanzierungserwägungen sein.

Deutsche Ausgabe der IFRS 2013 erschienen

06.05.2013

Die IFRS Foundation teilt mit, dass die deutsche Ausgabe der "International Financial Reporting Standards 2013" ab sofort erhältlich ist.

Das Buch ist in zwei Teilen (A und B) erschienen:

  • Teil A enthält die aktuelle Version der IFRS (inkl. IAS, IFRIC und SIC), einschließlich der jährlichen Verbesserungen, der aktualisierten Standards IFRS 10, 11 und 12 sowie IFRS 13.
  • Teil B enthält die ergänzenden Dokumente zu den Standards: die erläuternden Beispiele, die Grundlagen für Schlussfolgerungen und die Anwendungsleitlinien zu den IFRS

In dieser Textausgabe sind folgende Änderungen enthalten:

Exemplare kosten je € 118 (inkl. USt; versandkostenfreie Lieferung). Für größere Bestellungen sind Mengenrabatte verfügbar.

Das Buch IFRS Deutsch 2013 (ISBN: 978-3-9814735-9-9) kann über Fidacta per Email: bestellung@fidacta.com, im Webshop: www.fidacta.com/ifrs oder per Fax: +49 431 590 76 06 bestellt werden.

SEC-Vorsitzende spricht über Regulierung im globalen Kontext

05.05.2013

In einer jüngst vor dem Investment Company Institute (ICI) in Washington gehaltenen Rede hat die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary Jo White, eine grobe Analyse der Auswirkung der Globalisierung auf die Regulierung vorgestellt. Mit Blick auf Bilanzierungsstandards strich White die Notwendigkeit heraus, "verschiedenen, aber gleichermaßen rechtmäßigen Rechnungslegungsstandards Platz zu bieten."

In der Rede hob White die Bedeutung der Zusammenarbeit und des Miteinander auf dem Gebiet der weltweiten Regulierung hervor, "in einer Weise, die nicht zu einer Absenkung des Niveaus oder einer Aufweichung regulatorischer und Überwachungsstandards führtm welche Anleger schützen und Märkte stabilisieren." Am Beispiel der globalen Regulierung von Derivaten erörterte White die "stellvertretende Befolgung" als Maßnahme zur Vermeidung von Anforderungen an die Marktteilnehmer, zwei oder mehr möglicherweise miteinander in Konflikt stehende Regelwerke befolgen zu müssen - indem man nämlich ausländischen Marktteilnehmern das Recht einräumt, ihre Heimatregelungen zu befolgen, solange die regulatorischen Ergebnisse vergleichbar mit jenen sind, die sich unter US-Recht ergeben.

Als sie im weiteren Verlauf auf Bilanzierungsstandards zu sprechen kommt, betonte White dieses Konzept erneut, indem sie die Abschaffung der Überleitungsrechnung auf US-GAAP für ausländische Emittenten, die Vereinfachung der Abmelderegelungen sowie eine vereinfachte Registrierungsausnahme nach dem Wertpapiergesetz für ausländische Unternehmen herausstrich, wobei sie im Hinblick auf Letzeres "anerkenne, dass es nicht notwendig sei, von einem kaum gehandelten ausländischen Unternehmen, das bereits an einer ausländischen Börse registriert sei und in seinem Heimatland einer ähnlichen Überwachung unterliege, die Registrierung und Berichterstattung zu verlangen."

White fuhr mit einer Stellungnahme zur Beteiligung der SEC bei der globalen Standardsetzung, den Konvergenzprojekten von IASB und FASB sowie der Beteiligung des FASB als Gründungsmitglied im Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) des IASB fort, bevor sie nochmals die Notwendigkeit einer globalen Regulierung betonte:


Aber die Aussichten auf globale Bilanzierungsstandards schwinden, wenn es keine Einheitlichkeit in ihrer Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung gibt. Hier sind wir erneut aktive Teilnehmer, nicht nur durch den Prüfungsprozess des Stabs bei den eingereichten Unterlagen ausländischer Emittenten, sondern auch über unsere Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern bilateral sowie über IOSCO.

In der Rede ging sie nicht weiter auf eine mögliche breitere Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in den Vereinigten Staaten ein. Sie schloss die Rede mit der breiter angelegten Bemerkung, "eine regulatorische Struktur aufrechtzuerhalten, die Unterschieden zwischen Rechtskreisen Rechnung trage, ohne die Standards abzusenken" und gleichzeitig anzuerkennen, "dass ein ausschließlich oder überwiegend an nationalen Belangen orientierter regulatorischer Ansatz nicht länger akzeptabel oder wirksam sei."

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC).

FRC möchte durch Brüsseler Büro mehr Einfluss in Europa gewinnen

03.05.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Büro in Brüssel eingerichtet, wo seine Leiterin für europäische Angelegenheiten ständig angesiedelt ist. Dies soll dazu dienen, "europäische Institutionen vollständig im Blick zu behalten", und ermöglichen, "sich wirksamer in EU-weite Themen einzubringen". Der FRC hat diesen Schritt in seiner 'Strategie und Budgetierung 2013-2016' bekanntgegeben, die am 1. Mai veröffentlicht wurde.

Obwohl erst kürzlich bekanntgegeben wurde das Büro bereits 2012 eingerichtet. Der FRC nimmt in Anspruch, bereits eine Veränderung der Qualität der britischen Beiträge zu europäischen Diskussionen zu sehen und kündigt an: "Wir sind entschlossen, weiter zu investieren, um unseren Einfluss in Europa auszuweiten, zu vertiefen und zu verstärken." Dass in dem Strategie- und Budgetpapier eine Erhöhung des Budgets durch nicht eingeplante Mehreinnahmen von fast zwei Millionen Pfund ausgewiesen werden, kann dem Vorhaben nicht abträglich sein.

Die Arbeit des FRC in den Jahren 2013 bis 2016 soll einen doppelten Schwerpunkt aufweisen: Erhöhung der Relevanz der Finanzberichterstattung für Investoren (im Wesentlichen durch die Arbeit des Rechnungslegungslabors, das bereits eine Reihe von interessanten Studien veröffentlicht hat) und Unterstützung des Fortschritts global einheitlicher Rechnungslegungsstandards, der nach Meinung des FRC zum Erliegen gekommen ist.

Der FRC nennt seine Berufung in das Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) einen Beweis seines zunehmenden Einflusses auf internationalem Niveau, den er mit folgenden Zielen einsetzen will:

Sie können sich das englischsprachige Dokument Plan and Budget 2013/16 von der internetseite des FRC herunterladen.

10. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC - Tagesordnung

02.05.2013

Die Tagesordnung für die 10. Sitzung des HGB-Fachausschusses des am 23. und 24. Mai 2013 wurde bekanntgegeben.

Erörtert werden sollen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Immaterielle Vermögensgegenstaende im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 2 Kapitalflussrechnung
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel

Die genaue zeitliche Abfolge und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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