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Weißrussland fordert Anwendung der IFRS durch alle börsennotierten Unternehmen ab 2016

14.07.2013

Am 12. Juli 2013 wurde in Weißrussland ein Rechnungslegungsgesetz erlassen, nach dem die Anwendung der IFRS für alle Konzernabschlüsse von Unternehmen des öffentlichen Interesses ab dem 1. Januar 2016 vorgeschrieben wird.

Unternehmen des öffentlichen Interesses sind

  • Unternehmen, deren Wertpapiere an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,
  • Banken,
  • Finanzinstitute, die keine Banken sind, und
  • Versicherungen.

Darüber hinaus ist es Tochterunternehmen dieser Unternehmen gestattet, IFRS anzuwenden.

Derzeit ist nur Banken in Weißrussland die Erstellung von IFRS-Abschlüssen vorgeschrieben (nach einer Verordnung von 2007, gültig ab 2008). Diese haben auch ihre separaten Abschlüsse nach IFRS zu erstellen.

Auf der Internetseite des weißrussischen Finanzministeriums haben Sie Zugang zum neuen Rechnungslegungsgesetz (in weißrussischer Sprache).

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Mitschnitte der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

14.07.2013

Im Juli haben der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC zum Teil gemeinsam vom 10. bis 12. Juli 2013 getagt. Mitschnitte der Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Mitschnitte finden Sie unter folgenden Verküpfungen auf die Internetseite des DRSC:

Das DRSC weist darauf hin, dass aufgrund technischer Probleme die 3. gemeinsame Sitzung und TOP 9 (ED/2013/4 zu Änderungen an IAS 19) und TOP 10 (Rahmenkonzept) der 18.  Sitzung des IFRS-Fachausschusses nicht mitgeschnitten wurden, und bittet darum, sich im demnächst erscheinenden Ergebnisbericht über diese Sitzungsteile zu informieren.

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Methoden und Prinzipien der Feldversuche und anderer Einbindungsaktivitäten von EFRAG

12.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ein Dokument zur Verfügung, in dem beschrieben wird, welche Initiativen EFRAG und nationalen Standardsetzer unternehmen, um zu eruieren, ob neue oder überarbeitete Verlautbarungen des IASB hochwertig, relevant und praxistauglich sind.

Anwender haben immer wieder gefragt, auf welcher Grundlage die Initiativen von EFRAG und den nationalen Standardsetzern durchgeführt werden und wie sie in Relation zu den Arbeiten des IASB stehen. EFRAG hat sich deshalb entschieden, Methoden und Prinzipien formell zu beschreiben und ein entsprechendes Dokument öffentlich zugänglich zu machen. Darin werden nach einer begründenden Einleitung die wesentlichen Merkmale und die dahinter stehenden Prinzipien dargestellt, bevor abschließend auf Datenschutz und Vertraulichkeit eingegangen wird.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie die entsprechende Presseerklärung und das Dokument selbst (beides in englischer Sprache).

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DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19

12.07.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/4 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)' genommen.

Grundsätzlich stimmt der Fachausschuss den Vorschlägen im Entwurf zu, weil mit ihnen bestehende Vorschriften klargestellt und hilfreiche Erleichterungen gewährt werden. Allerdings werden folgende Anmerkungen gemacht:

  • Der Anwendungsbereich der gewährten Erleichterungen sollte nach Meinung des Fachausschusses ausgeweitet werden.
  • Der Fachausschuss würde es begrüßen, wenn es allgemeine Leitlinien dazu gäbe, wie die Beiträge zuzuweisen sind, wenn von der gewährten Erleichterung kein Gebrauch gemacht wird.
  • Außerdem weist der Fachausschuss darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung von Paragraf 150 der Grundlage für Schlussfolgerungen eher verwirrend als hilfreich sei.

Die detaillierten Anemrkungen des Fachausschusses finden Sie in der englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC.

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Studie von ACCA zeigt, dass Anleger mehr Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen wollen

11.07.2013

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die durchgeführt wurde, um von Anlegern zu erfahren, wie sie nicht finanzielle Informationen verwenden. Die Studie zeigt, dass Anleger der Angabe von nicht finanziellen Informationen durch Unternehmen erhöhte Bedeutung zumessen. Sie zeigt auch, dass Unternehmen mehr tun müssen, um den Wert der von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen zu steigern. Dies gilt insbesondere einer besseren Verknüpfung zur Unternehmensstrategie und zu Informationen in Bezug auf Risiko und der allgemeinen finanziellen Lage des Unternehmens.

Im April hatte die EU-Kommission Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben werden soll, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben. Die betroffenen Gesellschaften müssten künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

In der Zusammenfassung der Folgenabschätzung, die vom Stab der Kommission erstellt wurde, heißt es: "Die Mehrheit der großen Unternehmen in der EU versagt dabei, angemessen der wachsenden Nachfrage von Interessengruppen (einschließlich Anleger, Anteilseigner, Mitarbeiter und Organisationen der Zivilgesellschaft) nach Transparenz auch in Bezug auf nicht finanzielle Aspekte gerecht zu werden." Dies gelte sowohl in quantitativem als auch in qualitativem Sinn.

Die jetzt veröffentlichte ACCA-Studie wird diese Schlussfolgerung unterstützt. Sie folgt auf zwei frühere Studien, in denen bereits zum Ausdruck gebracht worden war, dass Anleger dem Konzept der integrierten Berichterstattung gegenüber offen sind. Bei der integrierten Berichterstattung würden Jahresabschlüsse mit nicht finanziellen Informationen verzahnt.

In der jetzt veröffentlichten Studie wird die wachsende Bedeutung nicht finanzieller Informationen betont, die Anleger derzeit im Wesentlichen aus folgenden Quellen beziehen: Nachhaltigkeitsberichte, Sozialverantwortungsberichte und Lageberichte. Die Mehrheit (67%) der Teilnehmer der Studie, die von November 2012 bis April 2013 unter Anlegern und Analysten durchgeführt wurde und auf die 90 Antworten eingingen, gaben an, nicht finanzielle Informationen immer zu berücksichtigen, wenn diese vorlägen.

Weitere Ergebnisse der Studie waren:

  • Die Mehrheit (78%) der Befragten waren der Meinung, dass die derzeit zur Verfügung gestellten nicht finanziellen Informationen nicht ausreichend sind.
  • 73% beklagten, dass die nicht finanziellen Informationen nicht in Bezug zur Unternehmensstrategie und zum Risikomanagement gesetzt werden, und 93% waren der Meinung, dass es derzeit nicht möglich sei, die Wesentlichkeit der nicht finanziellen Informationen zu beurteilen.
  •  92% waren der Meinung, dass eine Vergleichbarkeit dieser Informationen über Unternehmen hinweg derzeit kaum gegeben sei, und schlugen außerdem vor, dass weitere Informationen wie Corporate Governance und Informationen zur Lieferkette zur Verfügung gestellt werden könnten.
  • Es wurde auch gesagt, dass die Unternehmensleitung für nicht finanzielle Informationen stärker zur Verantwortung gezogen werden sollte und dass diese Informationen bei der Hauptversammlung bestätigt werden sollten.

Die (eher optisch aufbereiteten) Ergebnisse der Studie stehen Ihnen auf der Internetseite von ACCA zur Verfügung: What do investors expect from non-financial reporting?

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Protokoll und Präsentationen von der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 8. Juli

11.07.2013

Das DRSC hatte am Montag, den 8. Juli 2013 zu einem Diskussionsforum zu aktuellen Entwurfspapieren des IASB eingeladen. Protokoll und Präsentationen von der Veranstaltung stehen jetzt zur Verfügung.

Zum Protokoll und den Präsentationen auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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Fragebogen zum Feldversuch zu Versicherungsverträgen liegt vor

10.07.2013

Wie berichtet haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien einen Feldversuch angestoßen, um zu evaluieren, welche Auswirkungen die Vorschläge aus dem IASB-Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' auf europäische IFRS-Anwender haben würden. Der zugehörige Fragebogen liegt jetzt vor.

Der Fragebogen richtet sich an Versicherer (Leben und Nichtleben), Rückversicherer, Bankenversicherer sowie weiterer, von den Regelungsbereichen betroffener Unternehmen. Er bezieht sich auf die praktische Anwendung der vorgeschlagenen Regelungen und dient insbesondere der Analyse, ob aufgrund dieser Regelungen praktische Anwendungsschwierigkeiten zu erwarten sind und ob gegebenenfalls auf andere Kritikpunkte hinzuweisen ist.

Wie bereits in unserer Nachricht vom 25. Juni 2013 erläutert bittet das DRSC Unternehmen aus Deutschland, sich an diesem Feldtest zu beteiligen. Unternehmen können Ihre Teilnahme (vorzugsweise) dem DRSC gegenüber - per E-Mail an - aber auch gegenüber EFRAG mitteilen.

Die Beantwortung des Fragebogens wird bis zum 11. Oktober 2013 erbeten.

Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Wertminderungsmodell

09.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' zur Verfügung, der am 7. März herausgegeben worden ist. Wie auch in den Stellungnahmen der großen europäischen Standardsetzern zum Ausdruck gebracht wurde, sieht auch EFRAG im Vorschlag des IASB einen pragmatischen Kompromiss, der jedoch in einigen Teilen noch der Nachbesserung bedarf.

Die Position von EFRAG in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • EFRAG hegt konzeptionelle Bedenken in Bezug auf die Erfassung der über die nächsten 12 Monate erwarteten Kreditausfälle, akzeptiert aber die Vorschläge des IASB, da sie zu einer früheren Erfassung der erwarteten Kreditverluste führen und damit eine der Schwächen des bestehenden Modells heilen. EFRAG warnt jedoch vor bedeutenden Umsetzungs- und fortlaufenden Kosten.
  • EFRAG ist der Meinung, dass der vorgeschlagene Ansatz in Bezug auf die Kreditverschlechterung eine akzeptable Balance zwischen Umsetzungskosten und den zugrundeliegenden wirtschaftlichen Tatsachen auf der einen Seite und dem von Finanzregulatoren und anderen interessierten Parteien geäußerten Bedürfnis, früher für erwartete Kreditausfälle vorzusorgen bietet. Allerdings gelte dies nur, wenn die während des Feldversuchs von EFRAG und den großen europäischen Standardsetzern identifizierten Probleme der praktischen Umsetzbarkeit adressiert werden.
  • Der Feldversuch habe deutlich ergeben, dass die gegenwärtigen Vorschläge nicht ausreichend sind, um von den Unternehmen angemessen für die Zwecke ihres Risikomanagement und die Umsetzung regulatorischer Vorschriften genutzt zu werden, und dass nicht alle notwendigen Daten verfügbar sind. EFRAG fordert den IASB daher auf, die Umsetzung des Modells derart zu erleichtern, dass bestehende Praxis fortgesetzt und somit Kosten gesenkt und Verlässlichkeit der Annahmen erhöht werden können.
  • Die Anwender hätten auch angemerkt, dass Kosten und Mühen für die Umsetzung der Angabevorschriften hoch seien. Aus Gründen der Balance fordert EFRAG den IASB auf, den Detaillierungsgrad der Angaben zu überdenken.
  • Schließlich ist EFRAG der Meinung, dass mindestens drei Jahre für die Umsetzung der Vorschläge nötig sein werden, wenn es nicht erhebliche Erleichterungen in Bezug auf die Umsetzbarkeit geben werde.

Auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zu einer Presseerklärung und der Stellungnahme zum Entwurf.

In jüngster Zeit haben auch die großen europäischen Standardsetzer ähnlich gelagerte Stellungnahmen an den IASB gesendet. In allen wird betont, dass es einen Kompromiss zwischen konzeptioneller Unanfechtbarkeit und praktischer Umsetzbarkeit geben muss, und der IASB wird stets in seinen Bemühungen, diesen zu erreichen, unterstützt. Dennoch werden in den Stellungnahmen auch stets weitere Vorschläge zur Verfeinerung des Kompromisses gemacht. Auf den Internetseiten der jeweiligen Standardsetzer haben Sie Zugang zu den einzelnen Stellungnahmen:

Auf die Stellungnahme des DRSC hatten wir bereits Anfang Juli verwiesen und diese kurz in deutscher Sprache zusammengefasst. Auch auf die ähnlich gelagerte Stellungnahme des österreichischen AFRAC hatten wir jüngst verwiesen.

Newsletter zur Versicherungsbilanzierung Image

Neue Ausgabe des Versicherungsnewsletters

09.07.2013

Die neueste Ausgabe trägt den Titel 'Die letzte Chance zur Kommentierung - IASB veröffentlicht den Re-Exposure Draft für die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen' und bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Themen des Entwurfs zur Versicherungsbilanzierung, den der IASB am 20. Juni 2013 herausgegeben hat.

Mit dem Entwurf ED/2013/7 werden die wesentlichen Punkte des 2010 veröffentlichten Standardentwurfs bestätigt. Danach gibt es ein einheitliches Rechnungslegungsmodell für sämtliche Versicherungsverträge, die auf Portfolioebene mit dem Erfüllungswert, der explizit die Bewertung der erwarteten Cashflows auf Basis aktueller Rechnungsgrundlagen und die Berücksichtigung einer Verpflichtung für Risiko und Unsicherheit erfordert (Bausteine-Ansatz), bewertet werden. Dabei wird ein anfänglicher Gewinnausweis vermieden.

Im Hinblick auf die wesentlichen Änderungen, verglichen mit dem Standardentwurf von vor drei Jahren, hat der IASB fünf Themenkomplexe identifiziert und bis zum 25. Oktober 2013 zur Kommentierung freigegeben:

  • Unlocking der Contractual Service Margin (CSM): Verrechnung von prospektiven Änderungen in den Annahmen mit dem Teil der Verpflichtungen, der die noch nicht realisierten Gewinne repräsentiert.
  • OCI-Lösung: Ausweis von Zinsaufwendungen (lockedin) in der Gewinn- und Verlustrechnung und von Zinsänderungen im Other Comprehensive Income (OCI).
  • Spiegelansatz u.a. für überschussberechtigte Verträge: Bei Versicherungsverträgen, deren Zahlungsströme vertraglich mit zugrunde liegenden Sachverhalten (z.B. Kapitalanlageerträgen) in Zusammenhang stehen, orientiert sich die Bewertung der Zahlungsströme an den Buchwerten der zugrunde liegenden Sachverhalte.
  • „Verdienter Prämien“- Ansatz: Neues Ausweismodell für Erträge und Aufwendungen aus Versicherungsverträgen.
  • Übergangsvorschriften: Bei Erstanwendung des neuen IFRS wird die Anwendung eines modifizierten retrospektiven Ansatzes gefordert.

Sie können sich die neueste Ausgabe des Newsletters hier herunterladen. Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier.

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IASB-Internetpräsentation zu den Vorschlägen zur Versicherungsbilanzierung

09.07.2013

Am Montag, den 15. Juli wird der Stab des IASB in einer Internetpräsentation die Vorschläge zur Erlöserfassung aus Versicherungsverträgen, die im jüngst veröffentlichten IASB-Entwurf zur Versicherungsbilanzierung enthalten sind, vorstellen. Es wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

Mit dem Entwurf ED/2013/7 vom 20. Juni 2013 werden die Prinzipien vorgegeben, die Versicherer bei der Berichterstattung über Art, Höhe, zeitlichem Anfall und Unsicherheit von Zahlungen aus Versicherungsverträgen anzuwenden hätten.

Die Präsentation wird kostenfrei ausgestrahlt, aber eine vorherige Registrierung als Teilnehmer ist erforderlich. Um Anwender in möglichst vielen Zeitzonen erreichen zu können, wird die Präsentation zu zwei Terminen angeboten:

  • 10:00h Londoner Zeit (entspricht 11:00h deutscher Zeit)
  • 14:00h Londoner Zeit (entspricht 15:00h deutscher Zeit)

Die Präsentationen werden jeweils etwa 40 Minuten dauern. Aufzeichnungen werden später auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

Registrierung für die einzelnen Termine ist über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB möglich.

 

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