ESMA begrüßt in der auf den 30. Januar 2013 datierten Stellungnahme die Veröffentlichung des Diskussionspapiers vom Juli 2012 und schließt sich der Meinung an, dass die Angaben in den Abschlüssen verbessert werden können und dass zu überlegen ist, ob die Anwendung der IFRS in dieser Hinsicht verbessert werden kann oder ob der IASB Initiativen ergreifen sollte, die der Verbesserung der geforderten Angaben dienen. ESMA macht allerdings auch einige kritisch-konstruktive Anmerkungen.
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzberichterstattung relevante Informationen für bestehende und künftige Investoren bieten soll, ermutigt ESMA EFRAG, den Fokus des Rahmenkonzepts nicht nur auf die Vergangenheit zu legen, sondern auch zukunftsgerichtete Informationen wie beispielsweise künftig erwartete Kapitalflüsse aufzunehmen.
ESMA ist auch der Meinung, dass ein Angabenrahmenkonzept zwar dazu führen kann, dass bei der Entwicklung von Standards Angabevorschriften von vornherein sinnvoll ausgestaltet werden, man ist aber auch der Meinung, dass klare und eindeutige prinzipienorientierte Standards von sich aus klare und unternehmensspezifische Angaben generieren, die dennoch vergleichbar sind. dazu heißt es in der Stellungnahme: "Angabevorschriften sind kein Ersatz für starke Ansatz- und Bewertungsprinzipien."
Schließlich merkt ESMA noch an, dass immer wieder das Argument vorgebracht werde, dass Abschlüsse durch ein Übermaß an Angaben zu umfangreich würden. ESMA als Regulierer träfe allerdings auch immer wieder auf Fälle, in denen nicht ausreichende Angaben geleistet würden, was oft in der Menge der anderen, in Allgemeinplätzen gehaltenen Angaben untergehe. Deshalb sieht ESMA vor allem Vordringlichkeit in Bezug auf eine bessere Strukturierung von Angaben, was die Informationen leichter zugänglich und damit leichter verständlich machen würde.
Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.