März

Neue Ausgabe des Australian Accounting Alert zu IFRIC 9

22.03.2006

Unsere australischen Kollegen haben Australian Accounting Alert 2006/04 zu IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate (in englischer Sprache, 52 KB) herausgegeben.

Es wird erwartet, dass der Australian Accounting Standards Board (AASB) im Rahmen seiner nächsten Sitzung diese Interpretation übernehmen und als UIG 9 herausgeben wird, die das australische Äquivalent zu IFRIC 9 darstellt. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

Indien gleicht Rechnungslegungsstandards an IFRS an

21.03.2006

Der indische Premierminister Manmohan Singh erklärte, seine Regierung wolle eine neue umfassende Unternehmensgesetzgebung einführen wird, durch die u.a. auch die indischen Rechnungslegungsstandards an die IFRS angeglichen würden.

Das neue Gesetz wird das seit 50 Jahren geltende Unternehmensgesetz ersetzen und zielt darauf ab, mehr Transparenz und eine effiziente Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern, sagte der Premierminister.

Neue Ausgabe von EITF Flash veröffentlicht

21.03.2006

Am 16. März 2006 tagte die Emerging Issue Task Force (EITF) des FASB.

Man einigte sich auf Konsenspositionen bei verschiedenen Sachverhalten, andere wurden erörtert, ohne das ein Konsens erzielt werden konnte. Unsere amerikanischen Deloitte-Kollegen haben einen EITF Flash Newsletter (in englischer Sprache, 81 KB) veröffentlicht, der die auf dieses Sitzung getroffenen Entscheidungen zusammenfasst. Zu den Fragen, über die eine Einigung erzielt wurde, zählen:

Bilanzierung der Umwandlung eines Instruments, welches erst nach Ausübung einer Call-Option des Halters wandelbar wird.

Bilanzierung von Langzeitfreistellungen und ähnliche Leistungen.

Wie Umsatzsteuern, die von den Kunden einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden sollten (d.h. in Brutto- oder Nettodarstellung).

FSF Asien-Pazifik Forum unterstützt Konvergenzbestrebungen

21.03.2006

Das Financial Stability Forum (FSF) kam am 16. März 2006 in Sydney zu seiner vierten regionalen Sitzung zusammen.

Führende Vertreter aus Finanzministerien, Zentralbanken, sowie Aufsichts- und Regulierungsbehörden aus 10 FSF-Mitgliedsstaaten und 8 regionalen Nicht-Mitgliedsstaaten nahmen an der Sitzung teil. Führende Mitglieder internationaler Institutionen, die durch das FSF vertreten werden, sowie die Asiatische Entwicklungsbank (Asian Development Bank) zählten ebenso zu den Teilnehmern. Im Bericht über das FSF Asien-Pazifik Forum (in englischer Sprache, 72 KB) heißt es wie folgt:

Es wurden bereits Fortschritte in Richtung Konvergenz und Harmonisierung bei internationalen Rechnungslegungsstandards gemacht, wobei mehr und mehr Länder der Region an diesem Prozess teilnehmen. Die Anstrengungen sowohl auf Seiten des IASB, eine Reihe von Standards für kleine und mittlere Unternehmen zu erstellen, als auch auf Seiten der Regulierungs- und Prüfungsaufsichtsbehörden, die auf eine bessere Zusammenarbeit und eine Verbesserung der Prüfungsqualität abzielen, wurden allgemein gutgehießen.

Stellungnahme von Deloitte zum Lageberichterstattungsentwurf

20.03.2006

Am 27. Oktober 2005 hat der IASB ein Diskussionspapier zur Lageberichterstattung - Informationen außerhalb des Jahresabschlusses in der Form von Erklärungen des Managements hinsichtlich der finanziellen Lage des Unternehmens, Änderungen der finanziellen Lage, des operativen Ergebnisses und der Gründe für Veränderungen wesentlicher Bilanzposten - veröffentlicht.

Auf IAS Plus.com haben wir die Stellungnahme von Deloitte zu dem Diskussionspapier (in englischer Sprache, 71 KB) eingestellt. Dieses Projekt ist derzeitig auf der Forschungsagenda des IASB. Die wesentlichen Punkte unserer Stellungnahme lauten:

Wir sind der Meinung, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn in dem Diskussionspapier darauf hingewiesen worden wäre, inwieweit sein Inhalt durch den Board diskutiert worden ist. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung von Hinweisen zur Lageberichterstattung einen beträchtlichen Bruch mit den bisher vom Board unternommenen Standardsetzungsaktivitäten darstellt und wir hätten es begrüßt, wenn das Dokument das Ausmaß deutlich gemacht hätte, zu dem die Board-Mitglieder selbst diesen Schritt unterstützen.

Kurz zusammengefasst glauben wir nicht, dass die Entwicklung eines Standards zur Lageberichterstattung eine angemessene Aufgabe des IASB zu diesem Zeitpunkt ist, wenn es denn dies jemals sein sollte. Wir sind der Meinung, dass der wünschenswerte Inhalt der Lageberichterstattung von kulturellen Faktoren und Erwartungen hinsichtlich der Unternehmensführung und Geschäftstätigkeit abhängt. Wir sind daher der Auffassung, dass die Form und der Inhalt der Lageberichterstattung weiterhin Sache lokaler und regionaler Behörden bleiben sollte. Wir glauben, dass die Anzahl an IASB-Mitarbeitern und die Menge an Zeit des Boards, die in das Projekt hineinzustecken sein würde, bis zu dem Zeitpunkt nicht gerechtfertigt sind, an dem der Board einige der umstritteneren Projekte, die sich derzeitig auf der Agenda befinden, abgeschlossen hat. Sollte dieses Thema ein Boardprojekt in der Zukunft werden, würden wir dringend empfehlen, dass der Stab die Vorschriften zusammen mit einer Auswahl lokaler Behörden ausarbeitet.

Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASB finden Sie hier.

Stellungnahme von Deloitte zum Diskussionspapier zur erstmaligen Bewertung

20.03.2006

Am 17. November 2005 hatte der IASB das Diskussionspapier Bewertungsmaßstäbe der Rechnungslegung - Bewertung beim erstmaligen Ansatz mit der Bitte um Stellungnahmen veröffentlicht.

In dem Papier werden die möglichen Bewertungsmaßstäbe für Vermögenswerte und Schulden beim erstmaligen Ansatz untersucht. Betrachtet wurden u.a.: Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten, Tageswert, Beizulegender Zeitwert, Nettoveräußerungswert, Nutzungswert und Wiederbeschaffungswert. Auf IAS Plus.com haben wir die Stellungnahme von Deloitte zum Diskussionspapier (in englischer Sprache, 30 KB) eingestellt. Dieses Projekt befindet sich momentan auf der Liste der Forschungsprojekte des IASB. Die wesentlichen Punkte unserer Stellungnahme lauten:

Uns ist nicht klar, wie dieses Projekt in die gegenwärtige Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) passt. Der IASB hätte zumindest Hinweise geben müssen, wie seiner Ansicht nach dieses Diskussionspapier die Arbeiten an den Projekten "Fair Value Measurement" und "Concepts" ergänzen könnte, wenn dies überhaupt erreicht wird. Es sieht vielmehr danach aus, dass das Diskussionspapier von anderen Punkten auf der IASB Agenda längst eingeholt wurde. Darüber hinaus wird in dem Papier nur die eng eingegrenzte Frage der Bewertung beim erstmaligen Ansatz aufgegriffen, unter der vorhergehenden Annahme, dass Vermögenswerte und Schulden beginnend mit dem Tag des erstmaligen Ansatzes bewertet werden sollten (Textziffer 415). Die Frage des Zeitpunktes des erstmaligen Ansatzes wird auf eine weitergehende Untersuchung verschoben, welche noch nicht begonnen wurde. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der Frage des Zeitpunkts des erstmaligen Ansatzes ("Wann") und der Frage des Wertansatzes ("Was"), wie sie im Diskussionspapier untersucht wurde, sind wir der Meinung, dass alle Fragestellungen im Hinblick auf "Wann" und "Was" zu allererst eingehend hätten untersucht werden müssen. Das Problem des "Wie" der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden ergibt sich unmittelbar daraus. Durch diesen Ansatz hätten wichtige Fragestellungen herausgearbeitet werden können, wodurch die Erörterungen und Vorschläge im Diskussionspapier mit weniger Unsicherheiten behaftet worden wären. Wir könnten uns vorstellen, dass sich, wenn sich der IASB der Fragen "Wann" und "Was" annehmen wird, einige Abschnitte des Diskussionspapiers als irrelevant herausstellen werden.

Wir sind der Ansicht, dass die gegenwärtigen Bewertungsmaßgaben innerhalb verschiedener International Financial Reporting Standards (IFRS) nicht im Einklang miteinander stehen, und dass ein Projekt zu diesen Fragestellungen vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Theorie und Praxis längst überfällig ist. Aufgrund der Tatsache jedoch, dass sich der IASB gegenwärtig in der Abschlussphase der Arbeiten an einem Standardentwurf zu "Fair Value Measurements" befindet, werden wir unsere Fragen zu bestimmten, durch das Diskussionspapier aufgeworfenen Fragen bis zu diesem Zeitpunkt aufheben.

Weiterhin haben wir bisher nicht auf die Bitte um Stellungnahme im Hinblick auf die Unterschiede zwischen der im Diskussionspaper vorgeschlagenen Bewertungshierarchie und den entsprechenden Vorgaben im Standardentwurf des Financial Accounting Standards Board (FASB) reagiert, wie sie in Textziffer 3 der Einleitung enthalten ist (auf Seite 6 des Diskussionspapiers). Im Diskussionspapier wird offen gelassen, auf welche Version des Standardentwurfs sich die Stellungnehmenden beziehen sollen. Dazu kommt noch, dass bisher keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Dokumenten herauszuarbeiten.

Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASB finden Sie hier.

Kommissarin der SEC äußert sich zur Roadmap

19.03.2006

Auf der Jahrestagung des Institute for International Bankers in Washington am 13. März 2006, sprach die SEC Kommissarin Annette L.

Nazareth über die "Aussichten auf Konvergenz zwischen US-amerikanischen und EU- Rechnungslegungsstandards". In ihrer Rede beschäftigte sie sich mit der Übernahme der International Financial Reporting Standards als einzig anzuwendenden Rechnungslegungsstandards in der EU und den Grundsätzen der so genannten "Roadmap", nach denen die Börsenaufsicht bei der Anerkennung der IFRS als primären Rechnungslegungsstandards, ohne eine verpflichtende Überleitungsrechnung auf US-GAAP, verfährt. Klicken Sie hier für die Rede der SEC-Kommissarin (in englischer Sprache, 53KB). Nachfolgend ein Auszug:

Die Börsenaufsicht hatte sich aus zwei fundamentalen strategischen Gründen dazu entschlossen, eine Überleitungsrechnung vorzuschreiben. Dies ist zum einen der Grundsatz der Bilanzstetigkeit, das heißt, dass die Anleger in den Vereinigten Staaten, unabhängig davon, ob es sich um einen amerikanischen oder ausländischen Emittenten handelt, für Ihre Anlageentscheidung die selben grundlegenden Informationen benötigen Dies impliziert, dass börsennotierte Unternehmen aus dem Ausland exakt denselben Anforderungen unterliegen müssen wie inländische. Die andere strategische Betrachtung ist, dass es im öffentlichen Interesse ist, US-amerikanischen Investoren, Investitionen in eine breite Spanne von Wertpapieren, inklusive ausländischer Wertpapiere, zu ermöglichen. Hieraus folgt, dass die Börsenaufsicht übermäßig beschwerliche Anforderungen für ausländische Emittenten zu vermeiden versucht. Dieser Begründung folgend, dient es dem öffentlichen Interesse mehr, wenn ausländische Emittenten dazu ermutigt werden, ihre Wertpapiere bei der Börsenaufsicht registrieren zu lassen.

Eben diese Überlegungen stehen im Mittelpunkt der Festlegung einer Überleitungserfordernis. Folglich konzentriert sich die Roadmap auf die Frage, ob ausländische, nach IFRS aufgestellte Jahresabschlüsse, ohne Überleitungsrechnung zu den US-GAAP, das Ziel einer weiteren Öffnung unserer Märkte bei gleichzeitigem Beharren auf einem Informationsausweis vergleichbarer Qualität, Transparenz und Nutzen werden erreichen können.

Reform der Unabhängigkeitsvorschriften für Wirtschaftsprüfer in der EU

18.03.2006

Nach Aussagen einer Studie der europäischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) beginnen die EU-Reformen der Unabhängigkeitsvorschriften für Wirtschaftsprüfer in den Mitgliedstaaten zu greifen.

Die Studie mit dem Titel "Implementation of the EU Recommendation on Independence" (Umsetzung der EU-Unabhängigkeitsempfehlungen) kommt zu dem Ergebnis, dass der in den EU-Empfehlungen verfolgte, prinzipienbasierte Ansatz zum Thema Wirtschaftsprüfer-Unabhängigkeit von drei Vierteln der EU-Mitgliedstaaten sowie von Norwegen umgesetzt wurde. Die EU-Empfehlungen werden in jüngster Zeit durch die neue Abschlussprüfer-Richtlinie rechtlich flankiert. Darüber hinaus sind europäische Wirtschaftsprüfer als IFAC-Mitglieder zur Anwendung des IFAC-Ethik-Kodex verpflichtet, der gegenwärtig verschärft wird. Ebenso wurden von vielen europäischen Staaten und den USA entsprechende Gesetzesinitiativen gestartet. Im Rahmen der Veröffentlichung ihrer Studie rief die FEE zu einer gesetzgeberischen Pause auf, damit sich der neue Unabhängigkeitsansatz in der Prüfungsberichtspraxis bewähren könne. Zum Download der Studie klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 408 KB)

Tagesordnung der IASB-Sitzung im März 2006

17.03.2006

Der International Accounting Standards Board wird von Dienstag bis Freitag, den 28. bis 31. März 2006 in seinen Londoner Büroräumen tagen.

Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung dieser Sitzung:

28.-31. März, London

Dienstag, 28. März 2006 (nur nachmittags)

Erfolgsberichterstattung - Segment B: Zielsetzung und Planung des Projekts

Leasingverhältnisse - Vorbereitende Gespräche über ein Projekt zu Leasingverhältnissen sowie mögliche Agenda-Entscheidung

Neues von IFRIC

Mittwoch, 29. März 2006

Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können

Joint Ventures

Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten

Restanten des Vorentwurfes

Vorschläge zur Änderung des Anwendungsbereiches: Ausnahme von Fremdkapitalkosten, die dem Kauf, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, direkt zurechenbar sind, bspw. einem biologischen Vermögenswert.

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

Fachliche Planung

Donnerstag, 30. März 2006

Versicherungsverträge Phase II

Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen

Erlöserfassung

Rahmenkonzept - Definition eines berichtenden Unternehmens

Freitag, 31. März 2006 (nur morgens)

IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Konsolidierung einschließlich Zweckgesellschaften

Änderung von IFRS 1 bezüglich der Anschaffungskosten von Tochterunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens

USA und Großbritannien schließen neues aufsichtsrechtliches Kooperationsabkommen

17.03.2006

Die Börsenaufsichtsbehörden der USA und Großbritanniens (Securities and Exchange Commission und Financial Services Authority) haben ein umfassendes Abkommen zur Stärkung ihrer Kooperation in den Bereichen Kapitalmarktüberwachung und -prüfung abgeschlossen.

Beide Behörden beschrieben das Abkommen als einen "Meilenstein", der den Austausch vertraulicher aufsichtsrechtlicher Informationen, die gegenwärtig von beiden Organisationen über sowohl in den USA als auch in Großbritannien tätige, gelistete Unternehmen und Investmentbankkonzerne, gesammelt werden, vereinfachen werde. Zur Ansicht der englischsprachigen Presseerklärung der SEC klicken Sie bitte hier.

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