Juli

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

22.07.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 21. Juli 2008 (in englischer Sprache, 40 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

IAS Plus-Newsletter Juli 2008 erschienen

22.07.2008

Die Juliausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden.

In dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des 2. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

Laden Sie sich die internationale Ausgabe vom Juli 2008 herunter (in englischer Sprache, 312 KB).

Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

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Schreiben von EFRAG an den IASB zum Arbeitsabkommen

22.07.2008

Die europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben, um Zustimmung und Bedenken hinsichtlich des Arbeitsprogramms des IASB und des Arbeitsabkommens zwischen dem IASB und dem FASB zum Ausdruck zu bringen.

In dem Schreiben (in englischer Sprache, 39 KB) heißt es:

Wir sind uns bewusst, dass der IASB in den zurückliegenden Monaten an einer Überarbeitung des Arbeitsabkommens zwischen dem IASB und dem FASB gearbeitet hat, um neue Meilensteine aufzunehmen, um den Zeitraum bis 2011 zu markieren... Da Europa derzeit der größte Anwenderkreis von IFRS ist (gemessen an der Zahl der Unternehmen), haben wir ein großes Interesse an diesen Prioritäten und am Arbeitsprogramm des IASB im Allgemeinen. Wir sind deshalb zu der Überzeugung gekommen, dass es wichtig ist, Sie unsere Ansichten zu den diskutierten Sachverhalten wissen zu lassen. Diese Ansichten finden Sie in den nachfolgenden Absätzen.

Folgende Sachverhalte werden unter anderem im Schreiben von EFRAG angesprochen:

Vorbereitung der IFRS für die Vereinigten Staaten und andere Länder, die den Übergang auf IFRS beabsichtigen: Die Forderung nach Stabilität..

Die Finanzmarktkrise: EFRAG erkennt an, dass der IASB infolge der derzeitigen Finanzmarktunruhen viel Arbeit in kurzer ZEit leistet und dass dieser Arbeit eine hohe Priorität eingeräumt wurde.

Ausbalancieren des Arbeitsprogramms zwischen den Bedürfnissen von Europa und anderen Rechtskreisen: „Die kritische Frage für Rechtskreise wie Europa unter diesen Umständen ist, ob eine angemessene Balance zwischen den Interessen der Rechtskreise, die bereits IFRS anwenden, und den Interessen der Rechtskreise, die derzeit die IFRS nicht anwenden, erreicht worden ist. Es gibt verschiedene Punkte dieses Arbeitsprogramms, bei denen wir diesbezüglich Bedenken hegen.‟ EFRAG hegt bezüglich folgender Punkte Bedenken:

Verringerung der Priorität des Versicherungsprojekts,

Berücksichtigung „US-amerikanischer Ansichten vor der Berücksichtigung der Ansichten anderer Rechtskreise‟,

Übernahme von Ansichten zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert „ohne dies überhaupt zu erörtern‟,

Beschränkung der Erörterung der Unterscheidung zwischen Eigne- und Fremdkapital auf die drei Ansätze, die in den jüngsten vorläufigen Ansichten des FASB dargestellt werden.

Übergreifende Sachverhalte: Der IASB sollte Ressourcen zur Verfügung stellen, die sich übergreifenden Sachverhalten widmen, und sollte die Arbeit am Rahmenkonzept nicht einschränken. Dies muss abgeschlossen sein, bevor der IASB Entscheidungen zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und zur Erlöserfassung treffen kann.

Aufgabe der Arbeit zu Projekten, die früher als kurzfristige Konvergenzprojekte bezeichnet wurden: „Unserer Meinung nach wird mit diesen Projekten relativ wenig erreicht, aber sie werden viele Ressourcen binden, da sie verhältnismäßig umstritten sind.‟'

Zweckgesellschaften: Der IASB sollte über den Rand von FIN 46R des FASB hinausblicken, um nach Prinzipien zu suchen, die für die Bilanzierung von Zweckgesellschaften in Frage kommen.

Konsultationsdokumente des IASB: „Es wird aus dem überarbeiteten Arbeitsprogramm deutlich, dass der IASB in den nächsten Jahren Konsultationsdokumente und endgültige Dokumente in einer bisher unbekannten zeitlichen Dichte veröffentlichen muss. Dies wird zweifelsohne eine Belastung für die Anwender darstellen. Wir möchten den IASB ermutigen, alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Anwendern zu helfen, mit dieser Belastung fertig zu werden. Frühzeitige Hinweise auf anstehende Veröffentlichungen und sorgfältige Festlegung von Kommentierungsristen und Daten des Inkrafttretens wären hilfreich, um diese Belastung zu verringern.‟'

Öffentliche Konsultationen zu Agendaentscheidungen des IASB: Der IASB sollte die Anwender konsultieren.

Neue Agendaseite zu Ertragsteuern

21.07.2008

Wir haben für Sie eine neue Agendaseite zu Ertragsteuern eingerichtet.

Die Überarbeitung von IAS 12 ist ein Konvergenzprojekt mit dem FASB, das im September 2002 auf die Agenda genommen wurde. Der IASB wird morgen, Dienstag, den 22. Juli 2008, das Thema wieder erörtern (Materialien für Beobachter in englischer Sprache, 108 KB). Es werden Sachverhalte erörtert, die sich aus der Durchsicht der vorläufigen Abstimmungsvorlage ergeben haben. Ein Entwurf wird im vierten Quartal 2008 erwartet, der endgültige Standard ist für 2011 avisiert. Aktuelle Informationen zu allen Projekten auf der Agenda des IASB finden Sie unter der Rubrik „Agenda‟ in der Kopfzeile unserer Startseite.

IASCF veröffentlich Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung zur Stellungnahme

21.07.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Vorschläge, die sich aus dem ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung 2008 ergeben haben, zur Stellungnahme veröffentlicht.

Die Vorschläge gelten zwei Sachverhalten – einem neuen Überwachungsgremium für die IASCF und der Größe und geographischen Zusammensetzung des IASB:

Die IASCF hat zu folgenden Vorschlägen um Stellungnahme gebeten:

Überwachungsgremium. Die Satzung der IASCF würde geändert, um eine offizielle Verbindung zwischen der IASCF und einem neuen Überwachungsgremium einzurichten, das aus Stellvertretern der öffentlichen Behörden und internationalen Organisationen bestehen würde, die öffentlichen Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das Überwachungsgremium würde die Verantwortung für die Bestätigung der Auswahl neuer IASCF-Treuhänder tragen. Die Treuhänder würden auch dem Überwachungsgremium gegenüber regelmäßig Bericht erstatten, um diesem die Möglichkeit zu geben, einzuschätzen, ob und in welchem Maße die Treuhänder ihre in der Satzung festgelegte Rolle erfüllen. Zwischen den Treuhändern und dem Überwachungsgremium wird ein Arbeitsabkommen geschlossen werden, in dem festgehalten werden wird, wie das Überwachungsgremium und die Treuhänder zusammenarbeiten. Nach den Vorschlägen wird sich das Überwachungsgremium aus den folgenden Personen zusammensetzen:

dem verantwortlichen Mitglied der Europäischen Kommission,

dem geschäftsführenden Direktor des Weltwährungsfonds,

dem Vorsitzenden des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte,

dem Vorsitzenden des IOSCO-Fachausschusses,

dem Kommissar der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan,

dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht,

dem Präsidenten der Weltbank.

Größe und Zusammensetzung des IASB. Nach den Vorschlägen würde der IASB von 14 auf 16 Mitglieder ausgeweitet. Dies geschieht nicht später als am 1. Juli 2012. Bis zu drei Mitglieder könnten Teilzeitmitglieder sein. Die Abstimmungsmehrheit für die Verabschiedung von Standards und Interpretationen im IASB würde auf 10 von 16 Mitglieder festgelegt, bzw. 9, wenn es weniger als 16 benannte Mitglieder gibt. Außerdem würde es neue Leitlinien hinsichtlich der geographischen Streuung der Hintergründe der Mitglieder geben. Die vorgeschriebene geographische Streuung sollte die folgende sein:

vier Mitglieder aus dem asiatisch-pazifischen Raum,

vier Mitglieder aus Europa,

vier Mitglieder aus Nordamerika,

ein Mitglied aus Afrika,

ein Mitglied aus Südamerika,

zwei Mitglieder mit beliebigem geographischen Hintergrund, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt..

Die Kommentierungsfrist endet am 20. September 2008. Die Treuhänder beabsichtigen, endgültige Entscheidungen hinsichtlich dieses Teils der Überarbeitung der Satzung auf ihrer Sitzung in Peking am 9. und 10. Oktober 2008 zu fällen. Die Änderungen würden mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die englischsprachige Presseerklärung finden sie hier (52 KB). Sie können die Vorschläge von der Internetseite des IASB herunterladen: www.iasb.org. Der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung, der anderen Aspekten der Satzung der IASCF gilt, wird auf der Sitzung der Treuhänder im Oktober 2008 aufgenommen. Es wird ein weiteres Konsultationsdokument durch die Treuhänder zur Stellungnahme herausgegeben werden, in dem Anwender eingeladen werden, Themen vorzuschlagen, denen sich den Treuhändern widmen sollen. Die Erörterungen werden im Laufe des Jahres 2009 stattfinden, und Änderungen werden mit dem 1. Januar 2010 in Kraft treten können.

Kommende Dbriefs-Webcasts zu IFRS von Deloitte

20.07.2008

Unsere amerikanischen Kollegen werden einen Dbriefs-Webcast zu IFRS ausstrahlen:

  • Thema: International Financial Reporting Standards: Möglichkeiten und Herausforderungen für die Konsumgüterindustrie
  • Datum: 24. Juli 2008
  • Uhrzeit: 11:00 AM EDT (16:00 Uhr deutscher Zeit)
  • Moderatorin: Stacy Janiak, Partnerin - Deloitte LLP
  • Anmeldung: hier

Es wird erwartet, dass US-amerikanische Unternehmen ab 2010 oder 2011 die Wahl haben werden, ihrer Rechnungslegung die IFRS zugrunde zu legen. Was können Unternehmen der Konsumgüterindustrie und den Einzelhandels tun, um sich für einen derartigen Übergang in Stellung zu bringen? Wir werden folgende Themen erörtern:

  • Neues aus dem regulatorischen Bereich, einschließlich jüngster Maßnahmen der SEC
  • Vorteile, Herausforderungen und weitergehende Auswirkungen der IFRS
  • Ansätze und Strategien zur Übernahme der IFRS

Erfahren Sie mehr darüber, wie sich die Konsumgüterindustrie der globalen Bewegung in Richtung IFRS effizient stellen kann.

Information über sämtliche DBriefs-Webcasts erhalten Sie hier, einschließlich einer Programmvorschau, eines Kalender sowie Informationen zur fortwährenden fachlichen Weiterbildung (Continuing Professional Education, CPE). Sie können sich auch für eine automatische Benachrichtigung für zukünftige Webcasts registrieren.

ARC gibt grünes Licht für die Übernahme von fünf IFRS und vertagt Beschluss zu IFRIC 12

20.07.2008

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) tagte am 11. Juli 2008. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Beschlüsse wieder. .

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) tagte am 11. Juli 2008. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Beschlüsse wieder.

Per formeller Abstimmung kam man überein, die Übernahme der folgenden Verlautbarungen für die Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen: IAS 1 (überarbeitet 2007), IAS 23 (überarbeitet 2007), IFRS 2 (überarbeitet 2008), IFRIC 13 und IFRIC 4. EFRAG hat eine Übernahme dieser Verlautbarungen gleichfalls empfohlen. Sie werden nun in den nächsten Schritt des Übernahmeprozesses überführt – in das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments. IFRIC 14 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, IFRIC 13 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, die Anderen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.

IFRIC 12, der für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, wurde erörtert; die Erörterungen sollen auf der Oktobersitzung des ARC fortgesetzt werden.

Das ARC erörterte die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten mit den durch die EU übernommenen IFRS, die Verfassung des IASB sowie die Verbesserung von EFRAG, traf aber keine Beschlüsse und sprach auch keine Empfehlungen aus.

Dem Entwurf von Vorschlägen für eine Umstrukturierung von EFRAG wurde zugestimmt. Er wird als Konsultationsdokument im dritten Quartal 2008 veröffentlicht werden.

IFRIC-Agendaseiten aktualisiert

19.07.2008

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von Beobachtern von Deloitte haben wir die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten aktualisiert, um die auf der Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committees am 10. und 11. Juli 2008 geführten Erörterungen und gefällten Entscheidungen widerzuspiegeln: .

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von Beobachtern von Deloitte haben wir die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten aktualisiert, um die auf der Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committees am 10. und 11. Juli 2008 geführten Erörterungen und gefällten Entscheidungen widerzuspiegeln:

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Sachdividenden

IAS 18 Erträge – Kundenbeiträge

Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte: REACH – Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (neue Projektseite)

IASCF verkündet Ergebnisse zur Überarbeitung der Satzung

18.07.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben die Ergebnisse ihrer Sitzung in Washington vom 8. und 9. Juli 2008 verkündet.

Die wichtigsten Beschlüsse sind die folgenden:

Überarbeitung der Satzung Teil 1. Die Treuhänder haben entschieden, Vorschläge zum ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung der IASCF zu öffentlicher Stellungnahme herauszugeben. Nach den Vorschlägen gälte folgendes:

Überwachungsgremium. Einrichtung einer Verbindung zwischen der Organisation und einem Überwachungsgremium, das aus Stellvertretern öffentlicher Behörden und internationaler Organisationen bestehen würde, die öffentlichen Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig sind.

IASB – Größe und Zusammensetzung. Ausweitung der IASB-Mitgliederzahl von 14 auf 16 und Einführung neuer Leitlinien hinsichtlich des geographischen Hintergrunds der Mitglieder.

Die Vorschläge werden in Kürze veröffentlicht und mit einer Kommentierungsfrist bis zum 20. September 2008 versehen sein. Die Treuhänder beabsichtigen, auf ihrer Sitzung in Peking am 9. und 10. Oktober 2008 endgültige Beschlüsse zu diesem Teil der Überarbeitung der Satzung zu fassen. Die Änderungen würden mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Finanzmarktkrise. Die Treuhänder unterstützen die Bemühungen des IASB, rasch auf den Bericht des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) hinsichtlich der Finanzmarktkrise zu reagieren.

Standardbeirat. Die Mitgliederstruktur des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) soll dahingehend geändert werden, dass die Mitglieder in erster Linien stellvertretend für Organisationen stehen. Um dies zu erreichen, werden die Amtszeiten aller SAC-Mitglieder Ende 2008 auslaufen. Die Treuhänder werden interessierte Organisationen einladen, Kandidaten für eine Mitgliedschaft vorzuschlagen. Sie werden auch nach qualifizierten Kandidaten für den Vorsitz des SAC suchen (die dreijährige Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden läuft Ende dieses Jahres aus).

Überprüfung der Arbeitsgruppen. Der Ausschuss der Treuhänder für Einhaltung des Konsultationsprozesses und der IASB haben sich geeinigt, eine Überprüfung der Effektivität der bestehenden Arbeitsgruppen des IASB aufzunehmen. Die Überprüfung wird eine Befragung der Arbeitsgruppenmitglieder beinhalten.

Treuhänderernennungen. Die Amtszeiten von neun Treuhändern laufen am 31. Dezember 2008 aus. Sechs der Treuhänder werden für eine zweite Amtszeit wiederernannt – Marvin Cheung, Sam DiPiazza, Robert Glauber, Liu Zhongli, Sir Bryan Nicholson und Mohandas Pai. Max Dietrich Kley, David Shedlarz und Junichi Ujiie haben sich nicht um eine zweite Amtszeit bemüht oder haben diese bereits abgeschlossen. Daher werden die Treuhänder jeweils einen Kandidaten aus dem asiatisch-pazifischen Raum, aus Europa und aus Nordamerika suchen.

Die Presserklärung der IASCF finden Sie hier (in englischer Sprache, 56 KB). Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen an zwei gesonderten Stellen zur Verfügung:

Mitschrift der Diskussion zu Themen, die nicht die Überarbeitung der Satzung betreffen

Teil der Mitschrift, der die Überarbeitung der Satzung betrifft

Entwurf zur Weiterentwicklung des österreichischen Corporate Governance Kodex

18.07.2008

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat einen Entwurf zur Änderung des österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen des neuen Kodexentwurfs, der auf der Website des Arbeitskreises www.corporate-governance.at heruntergeladen werden kann, betreffen:

Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)

Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)

Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten

Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen (Einzelveröffentlichung der Managergehälter als C-Regel)

Der Kapitalmarktbeauftragte und Vorsitzende des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance, Richard Schenz, hielt dazu fest: „Der Österreichische Corporate Governance Kodex wird vom Arbeitskreis permanent vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Entwicklungen überprüft und weiterentwickelt, um die Transparenz der börsennotierten Unternehmen und das Vertrauen der Anleger zu fördern. Die österreichischen börsennotierten Gesellschaften, die den Österreichischen Corporate Governance Kodex einhalten, haben daher eine sehr gute Corporate Governance, die den modernsten internationalen und europäischen Standards entspricht. Durch den im Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen verpflichtenden Corporate Governance Bericht für alle börsennotierten Unternehmen erhält der Österreichische Corporate Governance Kodex eine noch größere Bedeutung und stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar.‟

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