Juli

Ergebnisse der 122. DSR-Sitzung

15.07.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 30. Juni und 01. Juli 2008 seine 122. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2008 hier herunterladen (37 KB).

Der Deutsche Standardisierungsrat diskutierte erste Entwürfe der Stellungnahmen zum im Januar 2008 veröffentlichten PAAinE-Diskussionspapier Finanzberichterstattung über Pensionen sowie zum IASB-Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vom März 2008.

Des Weiteren informierte sich der DSR über Grundsatzentscheidungen des IASB zum jährlichen Verbesserungsprojekt 2008 und diskutierte weitere Änderungsvorschläge.

Die Ergebnisse der Auswertung der Studie „Evaluation des DRSC‟, die anlässlich des 10jährigen Jubiläums des DRSC von der Universität Bochum durchgeführt wurde, gingen in die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR ein.

Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über die beim IASB geplanten Reformbestrebungen im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Überarbeitung der Satzung und die diesbezüglich geführten Diskussionen.

In Vorbereitung seiner Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente diskutierte der Standardisierungsrat die in der DSR-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge.

Ein Stellungnahmeentwurf zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde erörtert.

Der DSR setzte seine Diskussion in Bezug auf das Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit fort.

Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen

15.07.2008

Deloitte hat unlängst Stellungnahmen an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht; diese finden Sie nachfolgend.

IAASB veröffentlich vier neue ISA und den strategischen Plan für 2009-2011

15.07.2008

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht: .

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht:

Seine Strategie und den Arbeitsplan für den Zeitraum 2009-2011,

vier neue internationale Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) als Teil seines Klarheitsprojekts.

Die Strategie des IAASB für 2009-2011 setzt drei Schwerpunkte:

Die Entwicklung von Standards;

die Erleichterung und die Überwachung der Einführung dieser Standards; und

das Eingehen auf Bedenken hinsichtlich der Einführung der Standards durch Aktivitäten, die die Verbesserung der Einheitlichkeit der Anwendung in der Praxis gewährleisten sollen.

Die Strategie des IAASB und sein Arbeitsplan 2009-2011 können kostenfrei heruntergeladen werden: www.ifac.org/store.

Die vier endgültigen ISA sind:

ISA 250 (umformuliert) Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften bei der Abschlussprüfung

ISA 510 (umformuliert) Erstprüfung – Eröffnungssalden

ISA 550 (überarbeitet und umformuliert) Nahe stehende Unternehmen und Personen. Die Überarbeitung dieses ISA verdeutlicht die Bedeutung von „nahe stehende Person oder nahe stehendes Unternehmen‟ und erläutert die Verantwortlichkeit des Prüfers dafür, sich hinreichend Hinweise über die erforderliche Rechnungslegung und die Angabe der Beziehungen zu nahe stehenden Personen oder Unternehmen zu besorgen und zu verstehen, wie diese Beziehungen und Geschäftsvorfälle die Darstellung im Abschluss betreffen.

ISA 570 (umformuliert) Unternehmensfortführung

Die vier neuen ISA treten mit den anderen „klargestellten‟ ISA für Prüfungen von Abschlüssen in Kraft, die Berichtsperioden betreffen, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen.

Der IAASB hat zwei englischsprachige Presseerklärungen veröffentlicht:

Presseerklärung zur Strategie und zum Arbeitsprogramm 2009-2011

Presseerklärung zu den vier neuen ISA

Kommentar zum vorgeschlagenen IASCF-Überwachungsgremium

15.07.2008

Die europäische „Denkfabrik‟ Breugel hat einen Kommentar mit dem Titel Gebt Adressaten von Finanzinformationen eine Stimme als Interessengruppe der IASC-Stiftung (Empower Users of Financial Information as the IASC Foundation's Stakeholders, in englischer Sprache, 179 KB) veröffentlicht.

In diesem Kommentar analysiert Nicolas Véron, ein Forscher bei Breugel, den Entwurf der Reformvorschläge für die Überarbeitung der Führungsstruktur des IASB, der bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert wurde, die von dem Treuhändern der IASC-Stiftung am 19. Juni abgehalten worden waren. Unter anderem sehen die Vorschläge vor, ein Überwachungsgremium einzurichten, das die Aktivitäten der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, überwachen soll. Véron argumentiert, dass Investoren und andere Nutzer von Abschlüssen direkt in dem neuen Gremium vertreten sein sollten:

Die Einrichtung eines neuen Gremiums mit Befugnissen hinsichtlich Treuhänderernennungen und -wiederernennungen ist ein kritischer Schritt für die IASC-Stiftung. Diesem Gremium werden vermutlich in Zukunft noch mehr Befugnisse in anderen Kernbereichen der Führungsstruktur gewährt, unter anderem im Bereich der Finanzierung der Stiftung.

In dieser Hinsicht ist das vorgeschlagene Überwachungsgremium mit bedeutenden Mängeln behaftet. Der Hauptmangel ist, dass die das Überwachungsgremium nicht glaubhaft behaupten kann, Investoren und andere Kapitalmarktnutzer auf globaler Ebene zu vertreten, während diese doch die Hauptinteressengruppe der Stiftung sind.

Darüber hinaus gestatten die Umstände keinen derart engen zeitlichen Rahmen für den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung, wie er derzeit vorgeschlagen ist. Die Treuhänder der Stiftung sollten einen Schritt zurück treten und ein überarbeitetes Konzept eines Aufsichtsgremiums als Teil einer Überarbeitung der Satzung erwägen, die in einer Phase 2009 abgeschlossen werden könnte.

Véron kommt zu dem Schluss:„Diese Reform der Führungsstruktur wird bedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Form von IFRS-Standards haben und sollte nicht ohne öffentliche Erörterung überstürzt vorangetrieben werden. Als primären Nutzern von Bilanzinformationen sollte Anlegern und anderen Kapitalmarktnutzern gewährt werden, direkt in der zukünftigen Führungsstruktur vertreten zu sein.‟

Neuer Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards

14.07.2008

Unsere indischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (IFRSs and Indian GAAP: A Comparison).

Diese Veröffentlichung (281 KB in englischer Sprache, 48 Seiten) fasst die Strategie zusammen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) bei der Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS verfolgt, und bietet einen Vergleich dieser beiden Sätze von Rechnungslegungsstandards zum 31. März 2008.

Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

Der oben genannte Vergleich zwischen den IFRS und den indischen Rechnungslegungsstandards beinhaltet eine Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS. Nachfolgend die Übersetzung einiger Auszüge:

 

Werden alle Unternehmen IFRS befolgen müssen?

In Anbetracht der Komplexität der IFRS hat das ICAI in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen, für Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind, eingeführt werden sollen. Dies sind börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere große Unternehmen.

Rechnungslegungsstandards für KMU

Das ICAI hat angedeutet, dass ein eigenständiger Standard auf Basis des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnte (der kürzlich als Entwurf veröffentlicht wurde), wenn dieser endgültig vom IASB herausgegeben wird. Die gilt unter Vorbehalt notwendiger Änderungen. Um als Rechtskreis eingeordnet zu werden, der IFRS befolgt, ist es nicht notwendig, den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu übernehmen, den der IASB entwickelt.

Format der konvergierten Rechnungslegungsstandards

Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass das Format der neuen Rechnungslegungsstandards, die für Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt werden sollen, den IFRS bis hin zur Zählung entsprechen sollten. Die Ordnungsnummer des bestehenden Standards könnte in Klammern angegeben werden, um eine leichtere Identifizierung zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche oder gesetzliche Bestimmungen, die sich nur auf Indien beziehen, können in einem eigenen Abschnitt beigefügt werden, wo dies angemessen ist.

Datum der Einführung von IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse: Schrittweise oder auf einmal zu einem festgelegten Datum?

Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass es angemessener sei, alle IFRS gleichzeitig zu einem bestimmten Datum einzuführen (wie es in vielen anderen Ländern gehandhabt wurde) und nicht die IFRS schrittweise einzuführen. Nach Erwägung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um eine zufriedenstellende fachliche Vorbereitung zu erreichen, und der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um konzeptionelle Differenzen mit dem IASB zu lösen, hat das ICAI entschieden, dass die IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse für Berichtsperioden eingeführt werden sollen, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Die sollte genug Zeit lassen, damit alle Teilnehmer, die am Berichtsprozess beteiligt sind, die entsprechende Infrastruktur für die Einführung der IFRS aufbauen können.

Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten

14.07.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten).

Die endgültige Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle Interpretation der Standards und die Veröffentlichung allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung von Finanzinformationen durchzusetzen.‟ CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Entwurf der CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (in englischer Sprache, 221 KB)

Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 78 KB)

unsere IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden; unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von Finanzinstrumenten.

Zur Identifizierung von aktiven und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes hervorgehoben:

Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig. Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und für alle Finanzinstrumente sein.

Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein.

Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob ein Markt als aktiv anzusehen ist.

Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten.

Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.

Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt CESR hervor:

Sie erfordert ein bedeutendes Urteilsvermögen.

Der Emittent sollte die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Transaktionen in einem Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle.

Das Liquiditätsrisiko und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant sein.

Die Verwendung von Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur mit großer Vorsicht geschehen.

Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu Angaben genannt.

Neue Kommissarin der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht vereidigt

13.07.2008

In unserer Meldung vom 30. Juni 2008 hatten wird darüber berichtet, hat der Senat der Vereinigten Staaten die Nominierung von drei Kommissaren bestätigt.

Am 9. Juli 2008 wurde mit Elisse Walter nun das erste der drei neuen Mitglieder vereidigt. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen.

Kommissarin Walter hatte zuvor von 1977 bis 1994 im Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) im Büro des Chefsyndikus und in der Abteilung Unternehmensfinanzen gearbeitet, in der sie es bis zur Position des stellvertretenden Chefsyndikus resp. der stellvertretenden Direktorin gebracht hat. Sie wurde für ihre früheren Tätigkeiten bei der SEC u. a. mit dem Rank Award des Präsidenten (mit Auszeichnung), der Auszeichnung für Exzellenz des SEC-Vorsitzenden sowie der Auszeichnung für hervorragende Leistungen der SEC geehrt. Kommissarin Walter war ferner als höhere Beamte bei der Aufsicht über den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) und der Regulierungsbehörde für den Finanzsektor (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA) tätig.

Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Juli 2008

12.07.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Juli 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London.

Wir haben die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer separaten Seite zusammengefasst.

Tagesordnung für die Boardsitzung im Juli

12.07.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 22. Juli, bis Freitag, den 25. Juli 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

22. bis 25. Juli 2008, London

Dienstag, 22. Juli 2008

Eigen- und Fremdkapital – Lehreinheit der PAAinE-Arbeitsgruppe

Aufgegebene Geschäftsbereiche (Änderungen an IFRS 5)

Ertragsteuern

Erlöserfassung

Mittwoch, 23. Juli 2008

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)

Projektvorschläge: Ausbuchung und Eigen-/Fremdkapital – Erörterung der Aufnahme in das aktuelle Arbeitsprogramm

IFRIC: Stand der Arbeiten

Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles

Konsolidierung – Vorstellung eines umfassenden Überblicks über die Konsolidierungsprinzipien und Angabeerfordernisse, die bei der Ausarbeitung des Entwurfs für eines überarbeiteten Konsolidierungsstandards verwendet werden sollen

Donnerstag, 24. Juli 2008

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)

Lagebericht

Erlöserfassung – mögliche Folgesitzung

Leasingverhältnisse – der Board wird um Entscheidung bei folgenden Themen gebeten:

Verschiebung der Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers

Erstmalige und Folgebewertung des Rechts auf Nutzung eines Vermögenswerts und der Verpflichtung zur Ratenzahlung

Behandlung von Optionen zur Verlängerung oder Beendigung einer Leasingvereinbarung

Behandlung von bedingten Mieten

Klassifizierung von Leasingverhältnissen

Freitag, 25. Juli 2008

Zusammenfassung von der SAC-Sitzung

Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Restanten der Sitzung – Mögliche weitere Erörterung von Sachverhalten, die während der Woche bereits erörtert wurden

Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

11.07.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen.

Die Sitzung am 8. Juli stand Beobachtern offen. Die Übersetzung der Mitschrift von Mitarbeitern von Deloitte, die als Beobachter teilgenommen haben, finden Sie unten, soweit sie allgemeine Themen betrifft. Die Übersetzung des Teils der Mitschrift, der die Überarbeitung der Satzung betrifft, steht Ihnen auf unserer Seite zur Überarbeitung der Satzung zur Verfügung.

Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung Washington, 8. Juli 2008 Teil der Diskussion, der nicht die Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung betraf

Vorschläge zur Zukunft des Beirats (Standards Advisory Council, SAC)

Vorschläge bezüglich der Zukunft des SAC sind Teil der zweiten Phase der Überarbeitung der Satzung. Der Vorsitzende hielt fest, dass aufgrund der demnächst endenden Amtszeit des Vorsitzenden des SAC, Nelson Carvalho, ein Unterausschuss gebildet worden sei, um Ideen zur Zukunft des SAC zusammenzutragen. Dies soll dem neuen Vorsitzende dabei helfen, sich der Verantwortlichkeiten bewusst zu sein, die sich vor dem Hintergrund dieser Vorschläge ändern könnten.

Philip Laskawy, der stellvertretende Vorsitzende der IASCF und der Vorsitzende des Unterausschusses des SAC, stellte die Empfehlungen des Unterausschusses vor. Der Schwerpunkt lag darauf, die Rolle des SAC zu stärken, ihn besser in die Gesamtstruktur der IASCF einzubinden und den Prozess effektiver zu gestalten. Die Empfehlungen betreffen die frage, was der SAC tun soll, wer teilnehmen solle und wie viele Zusammenkünfte es geben solle. Der Unterausschuss sprach die folgenden Empfehlungen aus:

Die Hauptaufgabe des SAC liegt darin, den Board zu beraten.

Der Position des Vorsitzenden des SAC sollte alle drei Jahre neu besetzt werden.

Es gibt Unterstützung für zwei Gesamtzusammenkünfte und ein regionales Treffen, aber dieser Vorschlag wird zur Diskussion gestellt und später beschlossen.

Mitglieder des SAC sollten hauptsächlich Personen sein, die als Stellvertreter angemessener Organisationen agieren. Den Treuhändern sollte die Möglichkeit gegeben werden, einige Einzelpersonen als Mitglieder zu ernennen, die nicht stellvertretend für Organisationen stehen. Dies würde vom derzeitigen Ansatz abweichen, nach dem Mitglieder des SAC als Einzelpersonen und nicht als Vertreter von Organisationen ernannt werden. Laskawy hielt fest, dass dies die bedeutendste Änderung bezüglich des SAC sei, die empfohlen werden würden.

Bezüglich des letzten Vorschlags zur Zusammensetzung sagte der geschäftsführende Direktor der IASCF aus, dass die Vorstellung dahinter liege, dass ein Stellvertreter einer Organisation als Verbindungsglied zwischen dem SAC und dieser Organisation dienen würde. Daher würde der Stellvertreter nicht notwendigerweise ein Angestellter oder ein Mitglied dieser Organisation sein müssen, sondern die Organisation würde helfen, eine geeignete Verbindungsperson auszuwählen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass all diese Empfehlungen im Rahmen der derzeitigen Formulierungen der Satzung abgedeckt seien und dass daher eine Änderung der Satzung nicht notwendig sei.

Der gegenwärtige Vorsitzende des SAC, Nelson Carvalho, äußerte seine Meinung wie folgt, die er auch zuvor dem Unterausschuss mitgeteilt hat und die in das Dokument aufgenommen worden war, das den Treuhändern vorlag:

Es sollte eine angemessene Mischung von Stellvertretern von Organisationen und von Einzelpersonen geben.

Es sollte ein Einführungssitzung geben, um die neuen Mitglieder einzubinden und sie auf ihre Verantwortungen hinzuweisen.

Es sollte Mechanismen geben, um im Falle der Nichteinbringung von Mitgliedern tätig werden zu können.

Eine Untergliederung in Einzelsitzungen während der Gesamtzusammenkünfte sollte beibehalten werden.

Abstimmungen im SAC sollten möglichst selten gehalten werden.

Rückmeldungen aus dem IASB und von den Treuhändern bezüglich vom SAC erteilter Ratschläge sollten verstärkt werden.

Der Vorsitzende unterstützt die Idee von regionalen Treffen.

Der zukünftige Vorsitzende sollte aus den reihen der gegenwärtigen Mitglieder gewählt werden, denn ihre Erfahrung wird den Übergang erleichtern. Außerdem könne der neue Vorsitzende bereits bei der Sitzung im November 2008 mitwirken.

Der Vorsitzende der IASCF fragte die Treuhänder nach ihrer Meinung zu regionalen SAC-Sitzungen, da dies eine offene Frage bei den Empfehlungen des Unterausschusses geblieben war. Er stellte klar, dass es zwei Gesamtzusammenkünfte geben werde und darüber hinaus mehrere öffentliche regionale Treffen, um den SAC-Mitgliedern, den Treuhändern und anderen Betroffenen in der Region, die nicht im SAC vertreten sind, die Möglichkeit zu geben, aufsichtsrechtliche oder praktische Fachfragen zu erörtern, die für eine bestimmte Region spezifisch sind. Verschiedene Treuhändern stimmten der Idee der regionalen Sitzungen zu. Ein Treuhänder wies darauf hin, dass regionale Treffen einen bedeutenden Aufwand an Zeit und Mühen für den Vorsitzenden bedeuten würden. Daher schlug er vor, eine Möglichkeit für den stellvertretenden Vorsitzenden des SAC offen zu halten, damit dieser als weitere Ressource für regionale Aktivitäten zur Verfügung stehen könne, um das Verständnis regionaler Sachfragen zu vertiefen. Ein Treuhänder erhob Bedenken, die Anzahl der Gesamtzusammenkünfte von drei auf zwei zu verringern. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund der langen Zeiträume zwischen den Sitzungen. Daher schlug er vor, die drei Gesamtzusammenkünfte zusätzlich zu den regionalen treffen beizubehalten.

Hinsichtlich der Größe und der Zusammensetzung des SAC sagten einige Treuhänder, dass es schwer werden würden, weniger als die bisherigen 40 Mitglieder zu haben und trotzdem niemanden auszugrenzen, auch wenn diese Größe die Effizienz beeinträchtigen könne. Andere Treuhänder hielten jedoch fest, dass die Qualität der Mitglieder für die Effizienz bedeutender sei und die würde durch den Auswahlprozess der Organisationen sichergestellt. Allgemein gab es Zustimmung für den Vorschlag, mehr Vertreter von Organisationen zu benennen.

Auf Grundlage der Diskussionen kamen die Treuhänder zu folgenden Entschlüssen:

Es gab Unterstützung für eine Struktur, die hauptsächlich aus Vertretern von Organisationen besteht, mit Aufnahme einiger Einzelpersonen.

Es gab Unterstützung für mehr regionale Aktivitäten, aber die Häufigkeit der Gesamtzusammenkünfte und der regionalen Treffen wird später entschieden werden, wenn der neue Vorsitzende ausgewählt worden ist.

Bezüglich der Rückmeldungen an den SAC könne die folgenden Möglichkeiten gewählt werden:

  1. Der Stab des IASB könnte in den Sitzungsunterlagen vermerken, wenn der SAC eine Sichtweise zu einem bestimmten Thema ausgedrückt hat, und der IASB könnte diese Sichtweisen auf den öffentlichen Sitzungen erörtern.
  2. Die IASCF könnte auch einen Teil ihrer öffentlichen Sitzungen der Erörterung der Sichtweisen, die auf den SAC-Sitzungen erarbeitet werden, widmen und Fragen bestimmen, die auf der nächsten SAC-Sitzung erörtert werden sollten.

Überprüfung der langfristigen Finanzierung der IASC-Stiftung

Der Direktor der IASC-Stiftung gab einen ganz kurzen Bericht zum derzeitigen Stand der Bemühungen, eine stabile langfristige Finanzierungsgrundlage für die Stiftung sicherzustellen.

In verschiedenen Ländern sind diverse Prozesse eingeleitet worden, um dies zu erreichen. In Indien, Spanien und möglicherweise Israel organisieren die Börsen einen Abgabensammelprozess für registrierte Unternehmen. In Kanada befindet sich ebenfalls ein Abgabensammelsystem im Aufbau, der von der Wertpapieraufsicht und dem Standardsetzer organisiert wird.

Derzeit sind rund 13,7 Millionen englische Pfund der gesuchten 16 Millionen englischen Pfund Jahresbeiträge für die Stiftung gesichert. Die Abgabensysteme funktionieren, da sie bei der Beibringung der zugesagten Finanzierungsmittel erfolgreich waren. Über diese Systeme wird etwa die Hälfte des Budget eingesammelt.

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Der IASB-Vorsitzende berichtete über die Aktivitäten des IASB. Er hob die Projekte in Bezug auf das Arbeitsabkommen zwischen dem IASB und dem FASB hervor und wies darauf hin, dass das Ziel sei, diese Projekte bis 2011 abzuschließen. Die beiden Boards waren im April zusammengekommen, um zu erwägen, wie diese Frist am besten einzuhalten sei. Sie haben die Projekte nicht geändert, aber ihnen wurde klar, dass sie den Umfang eines jeden Projekts sorgfältig überdenken müssen und auch aufhören müssen, immer neue Sachverhalte aufzunehmen, die innerhalb des Projekts behandelt werden sollen. Hinsichtlich der Konvergenzprojekte hob der Vorsitzende hervor, dass vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise (1) die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und (2) die Ausbuchung von Finanzinstrumenten am dringlichsten seien. Es wurden einige Fragen gestellt nach mehr Informationen zum Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zu den Wechselwirkungen zwischen dem Projekt zum Rahmenkonzept und dem Projekt zu Eigen- und Fremdkapital und zu einigen anderen Projekten, die nicht Teil des Arbeitsabkommens sind, einschließlich des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU).

Der Vorsitzende des IASB wies darauf hin, dass die Priorität einiger Projekte erhöht worden sei, um auf die Finanzmarktkrise zu reagieren. Er hob hervor, dass die drei zentralen Sachverhalte die folgenden seien: (1) Bewertung von besicherten Darlehen – dafür wurde eine Expertenberatungsgruppe eingerichtet, (2) Konsolidierung – dazu wird dem Board im Juli ein vorläufiger Entwurf vorgestellt und (3) Ausbuchung von Finanzinstrumenten – diesbezüglich schlägt der Board vor, das Projekt auf die aktive Agenda aufzunehmen (derzeit Forschungsagenda). Die IASB-Direktoren für das Konsolidierungsprojekt und das Ausbuchungsprojekt gaben auf verschiedenen Fragen der Treuhänder zu diesen Projekten Auskunft.

Der Vorsitzende der IASCF fragte die Treuhänder, ob sie zustimmten, dass zwei der Forschungsprojekte – Eigen- und Fremdkapital und Ausbuchung von Finanzinstrumenten – auf die aktive Agenda gehoben werden sollten. Die Treuhänder stimmten zu, dass dies geschehen solle.

In Beantwortung eines Kommentars einer Treuhänder, ob es nicht irgendeine Art von Notfallverfahren geben solle, um schnell auf dringliche Sachverhalte reagieren zu können (wie beispielsweise die Finanzmarktkrise), wies der IASCF-Vorsitzende darauf hin, dass man Notfallverfahren in den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung aufnehmen solle. Der IASB-Vorsitzende wies darauf hin, dass man auch beabsichtige, Gespräche am Runden Tisch zum Konsolidierungs- und zum Ausbuchungsprojekt abzuhalten, um diese Sachverhalte zu beschleunigen.

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Der SAC-Vorsitzende stellte die Ansichten der SAC-Mitglieder vor, die auf der Sitzung im Juni 2008 zu verschiedenen Sachverhalten auf der Agenda des IASB geäußert worden waren.

Es gab allgemeine Unterstützung für die Sachverhalte auf der Agenda des IASB, aber einige SAC-Mitglieder empfahlen, dass der Konsultationsprozess nicht geopfert werden sollte, um dem Druck hinsichtlich des Abschlusses von Projekten von Seiten der Aufsichtsbehörden nachzugeben.

Es gibt Unterstützung für das Konsolidierungsprojekt.

Es wurde empfohlen, dass Ausbuchungsprojekt mit dem Konsolidierungsprojekt zu koordinieren, da diese zusammenhängen.

Es gab kein Ablehnung gegenüber Projekten auf der aktiven Agenda, aber es wurde empfohlen, die Priorität von Projekten zu verringern, die nicht Teil des Arbeitsabkommens sind, um die im Arbeitsabkommen genannte Frist 2011 zu halten.

Es gab allgemeine Unterstützung für das Projekt zu Eigen- und Fremdkapital, aber SAC-Mitglieder empfahlen, dass die Sachverhalte des Rahmenkonzepts, die auch Auswirkungen auf dieses Projekt hätten, berücksichtigt würden.

Hinsichtlich der Überarbeitung der Satzung waren die Bedenken bereits im ersten Teil der Sitzung geäußert worden. (Die Übersetzung des Teils der Mitschrift, der die Überarbeitung der Satzung betrifft, steht Ihnen auf unserer Seite zur Überarbeitung der Satzung zur Verfügung.)

Der Agendaausschuss des SAC schlug vor, dass der Board sich im November den folgenden Themen mal wieder widmen solle: Erlöserfassung, Rahmenkonzept, Konsolidierung, Finanzinstrumente und der Expertenrat, Darstellung des Abschlusses und nicht börsennotierte Unternehmen. Auch nichtfachliche Fragen in Bezug auf die Einführung dieser IFRS sollten erörtert werden, insbesondere die Frage, was die Probleme bei der ersten Anwendung sein werden und wie diese in bestimmten Rechtskreisen gelöst wurden. Der SAC würde auch gerne den neuen IFRIC-Koordinator zu der SAC-Sitzung im November einladen, um zu erörtern, wie sich IFRIC der Einführungsaktivitäten annehmen wird. Der SAC würde auch gerne die Gelegenheit ergreifen, Erfahrungen zu Überprüfungen nach der Einführung auszutauschen.

Im Hinblick auf die Protokolle des SAC fragte ein Treuhänder, ob es vor dem Hintergrund der vorher gemachten Vorschläge zur Zukunft des SAC mehr Versuche geben solle, eine Mehrheitsmeinung zu finden, die den Rat des SAC an den IASB darstellen würde (in anderen Worten, solle es nicht mehr Abstimmungen zu Sachverhalten geben?). Um die verschiedenen Ansichten einzufangen, schlug der SAC-Vorsitzende vor, dass ein oder mehrere Boardmitglieder zusammenfassen, was sie als Schlüsselthemen beim SAC ansähen. Dann würde ein SAC-Mitglied sicherstellen, dass die Zusammenfassung vollständig ist. Er wies darauf hin, dass der SAC versucht habe, nie einen Vorzug bezüglich der Meinungen von Mitgliedern, die sich auf der Sitzungen äußerten, gegenüber denjenigen auszurücken, die dies nicht tun. Er äußerte die Meinung, dass eine Verbesserung der Verfahrensweisen im Rahmen der Erörterung des zukünftigen Vorgehens des SAC angegangen werden könnten.

Bericht des Aufsichtsausschusses für den Konsultationsprozess

Der IASB wird eine Überprüfung der Effektivität der Arbeitsgruppen des IASB durchführen. Das Ziel ist, zu bestimmen, wie Arbeitsgruppen besser funktionieren könnten, und Meinungen dazu von allen gegenwärtigen mitgliedern von Arbeitsgruppen einzuholen. Bezüglich des zeitlichen Rahmens war zunächst als Frist die letzte IASCF-Sitzung des Jahres angepeilt worden (Oktober 2008), aber da die Überarbeitung der Satzung höhere Priorität hat, peilt man jetzt den Abschluss für den Januar 2009 an.

Der Stab der IASCF hat den Treuhändern einen ersten Entwurf von Änderungen am Handbuch zum Konsultationsprozess zur Verfügung gestellt, um alle durchgeführten Aktivitäten widerzuspiegeln. Während des Prozesses entstand eine Diskussion, wie weit Auswirkungsanalysen definiert werden sollten und ob diese Einschätzungen im Einklang mit dem Rahmenkonzept stünden. Es folgte einige Diskussion unter den Treuhändern zu Auswirkungsanalysen. Vor allem ging es um die Frage, ob der IASB der Richtige sei, um solche Analysen durchzuführen, oder ob es nicht angemessener sei, dies durch ein Analyseunternehmen aus der Wirtschaft vornehmen zu lassen. Einige wiesen darauf hin, dass Auswirkungsanalysen wichtig seien, da die makro-ökonomischen Folgen Bedeutung für die Unterstützung der Bilanzierungsentscheidungen des Standardsetzers hätten. Da eine weitere Diskussion zu Auswirkungsanalysen notwendig ist, wird das Handbuch zum Konsultationsprozess später noch einmal erörtert werden.

Schließlich wurden die Treuhänder gefragt, ob es weitere Themen gebe, die für die nächste gemeinsame Sitzung mit dem IASB im September auf die Tagesordnung genommen werden sollten. Es wurden keine weiteren Themen genannt.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.