Mitschrift von der
Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer
27. Juni 2008, London
| Einführung
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Sir David Tweedie gab eine kurze Einführung in das Projekt
und erläuterte dessen Einordnung in das Arbeitsprogramm des
IASB. Er wies darauf hin, dass sowohl des Standard des
US-amerikanischen Standardsetzers FASB als auch der Standard des
IASB als mangelhaft angesehen werden. Obwohl es wünschenswert
sei, ein umfassendes Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer
aufzulegen, wäre es nicht möglich gewesen, ein solches Projekt
innerhalb der 2011-Zeitgrenze abzuschließen. Deshalb sei das
Projekt im Umfang begrenzt.
| Anwendungsbereich
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Der Stab leitete in das Thema dadurch ein, dass er die Fragen
aus dem Diskussionspapier noch einmal vorstellte, und wies
darauf hin, dass einige Anwender bereits die folgenden Bedenken
angemeldet hätten:
| Ein umfassendes Projekt wäre immer noch vorzuziehen.
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| Angaben hätten angesprochen werden sollen.
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| Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen hätte
klargestellt werden sollen.
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| Es hätten mehr definitive Leitlinien zur Verfügung
gestellt werden sollen, wo Gewinne und Verluste aus
Pensionsplänen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
werden sollen (als Teil der betrieblichen Gewinne und
Verluste oder im Rahmen der Aufwendungen und Erträge zur
Finanzierung).
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Ein Mitglied der Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass es
notwendig sei, darauf hinzuweisen, dass Angaben zu
Diskontierungssätzen für die Erfüllung regulatorischer
Anforderungen, die nicht den Marktrenditen für
Regierungsanleihen entsprechen, bereits als durch die
allgemeinen Angabeforderungen in IAS 1 abgedeckt angesehen
werden könnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der
Umfang des Diskussionspapiers Verwirrung bei den
Anwendern hervorrufen könne, da es sich nicht länger um ein
Projekt zur schnellen Lösung der größten Probleme von IAS 19
handele und da die vorgeschlagenen Änderungen weitreichende
Auswirkungen haben würden.
Weitere Sachverhalte, die angesprochen werden sollten, waren für
manche Mitglieder Pläne mehrerer Arbeitgeber und die
Wechselwirkung zwischen den neuen Ansatzerfordernissen und den
Erfordernissen aus der Zwischenberichterstattung. Einige
Mitglieder zeigten sich besorgt, dass die Aufgabe des Korridors
ohne erneute Erörterung der Methode der laufenden Einmalprämien
und der ihr zugrunde liegenden Annahmen negative Auswirkungen
haben könnte.
Es wurde weiterhin darauf
hingewiesen, dass die zunehmende Konvergenz mit den US-GAAP
hinsichtlich der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
positiv sei. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe merkte an, dass die sofortige
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste
aufgrund der Einführung von SFAS 158 in den USA eigentlich kein
Thema mehr darstelle, auch wenn es im Vorfeld hiergegen viele
Einwände gab, weshalb es umso wichtiger sei, sich auf die
Verbesserung der Bilanzierung komplexer Pläne zu konzentrieren,
die von den aktuellen Standards nur unzureichend abgebildet
würden („broken plans‟).
Außerdem wurde hervorgehoben, dass eine erneute Erörterung
des Diskontierungssatzes, der für die Abzinsung der
Leistungsverpflichtung verwendet würde, wichtig sei. Einige
Mitglieder der Arbeitsgruppe drückte ihre Zustimmung zu dem
Vorschlag aus, neben der sofortigen Erfassung auch die
Verwendung tatsächlicher Renditen aus Planvermögen zuzulassen.
Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt
zusammengefasst:
| Eine umfassende Überarbeitung wäre gut, aber thematische
Beschränkungen sind notwendig.
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| Sofortige Erfassung wird von allen unterstützt.
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| Die Bewertung leistungsorientierter Pläne sollte zum Umfang des Projektes
gehören.
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| Fragen bezüglich der Zwischenberichterstattung sollten
erörtert werden.
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| Die Definition von beitragsbasierten Zusagen ist noch
fehlerhaft.
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| Pläne mehrerer Arbeitnehmer sollten aufgenommen werden.
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Es wurde darauf hingewiesen, dass Fragen, die nicht durch das
Diskussionspapier oder einen daraus entstehenden Standard
abgedeckt sind, wahrscheinlich an IFRIC weitergereicht werden.
| Ansatz und Darstellung
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Der Stab stieß dann eine Diskussion zu Ansatz und Darstellung
an. Es wurde hervorgehoben, dass erste Reaktionen eine
breite Zustimmung zur sofortigen Erfassung von
versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und zur
Streichung anderer, aufschiebender Methoden erkennen hätten
lassen.
Schwerwiegender sei allerdings die Frage, wo diese Gewinne und Verluste
ausgewiesen werden sollten. Von den drei Ansätzen, die im
Diskussionspapier genannt wurden, schienen Ansatz 1 (Erfassung
sämtlicher Änderungen von Pensionsverpflichtung und Planvermögen
in der Gewinn- und Verlustrechnung) und Ansatz 3 (Erfassung des Dienstzeitaufwands
sowie des Zinsaufwands aus der Aufzinsung der Rückstellung und
des angenommenen Zinsertrags aus Planvermögen in der Gewinn- und
Verlustrechnung und erfolgsneutrale Erfassung aller anderen
Komponenten einschließlich der Unterschiede zwischen
angenommenen Zinsertrag und dem tatsächlichen Ertrag aus
Planvermögen) jeweils von der Hälfte der Stellungnehmenden unterstützt zu werden.
Einige Mitglieder drückten
Bedenken gegen Ansatz 3 aus (Neubewertungsansatz), bei
dem eine erwartete Rendite verwendet wird. Andere hielten es für
wichtig, dass der Finanzierungscharakter von Leistungen an
Arbeitnehmer widergespiegelt würde. Ein Boardmitglied wies
darauf hin, dass alle Gewinne ausgeschüttet werden könnten, wenn
das Nettoeinkommen nach IFRS die Ausschüttungsbemessungsgrundlage
sei. Es wurde auch
hervorgehoben, dass es fragwürdig sei, die gesamte
leistungsorientierte Verpflichtung in der Bilanz auszuweisen,
wenn man nicht wisse, ob das Bewertungsattribut richtig sei.
Außerdem hänge die Akzeptanz der Darstellung von Gewinnen und
Verlusten auch vom Ergebnis des IASB-Projekts zur Darstellung
des Abschlusses ab.
Ein anderes Mitglied der
Arbeitsgruppe hielt fest, dass, wenn Ansatz 1 gewählt würde, es
klar sein müsse, wo die Gewinne und Verluste in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen würden. Das gelte besonders für
Plankürzungen und Erfüllungen. Einige Mitglieder zeigten
Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass manche Pläne extern
verwaltet würden, dass die Auswirkungen aber so dargestellt
würden, als ob das Unternehmen sie verursacht hätte. Die
Geschäftsführung könnte dafür verantwortlich gehalten werden.
Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass die
Unterscheidung zwischen betrieblicher Tätigkeit und
Finanzierungstätigkeit im demnächst erscheinenden
Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses behandelt
würde. In diesem Zusammenhang wurde gefragt, ob das Prinzip des
inneren Zusammenhangs die Möglichkeit der Untergliederung von
Erträgen und Aufwendungen verbieten würde. Eines der anwesenden
Boardmitglieder bestätigte dies.
Es wurde weiterhin festgehalten,
dass die Verwendung der erwarteten Rendite aus dem Planvermögen
etwas sei, dass bis jetzt noch nicht vorgekommen sei, und dass
damit die Rechnungslegung die Realität interpretieren würde.
Einer der Anwender hob hervor, dass eine erwartete Rendite als
eine irrelevante Information in der Gewinn- und Verlustrechnung
angesehen würde. Einige Mitglieder gaben der Meinung Ausdruck,
dass die Anwender ein „sauberes‟ Dienstzeitaufwandselement
brächten (entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang).
Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt
zusammengefasst:
| Sofortige Erfassung wurde gut aufgenommen; die Bewertung
leistungsorientierter Zusagen ist jedoch noch zu klären.
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| Es gibt keine eindeutige Mehrheit für die Darstellung
der versicherungsmathematischen Gewinne nach Ansatz 1 oder
nach Ansatz 3; Ansatz 2 (auch als
"Finanzierungsansatz" bezeichnet) findet keine Unterstützung.
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| Sauberer Dienstzeitaufwand ist wichtig.
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| Beitragsbasierte Zusagen
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Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war die Definition beitragsbasierter Zusagen als Ersatz für die Kategorie
beitragsorientierter Pläne. Der Stab hob hervor, dass alle
Pläne, die heute beitragsorientiert sind, in die neue Kategorie
fallen würden; ihre Bilanzierung sollte sich jedoch nicht
ändern. Durchschnittsgehaltspläne
würden ebenfalls unter das Konzept der Beitragsbasierung
fallen, hob der Stab hervor. Erste Rektionen auf die Definition
von Seiten der Anwender seien gewesen, dass der
Anwendungsbereich zu weit gefasst sei. Es wurde erklärt, dass
die Bewertung von beitragsbasierten zusagen sowohl verfallbare
als auch unverfallbare Zusagen umfassen würde.
Ein Mitglied hob hervor, dass in seinem Rechtskreis viele
Pläne wie leistungsorientierte Pläne aussähen aber in
Wirklichkeit Cash-balance-Pläne seien; zwischen beiden zu
unterscheiden würde als schwierig angesehen. Eines der
Mitglieder aus dem US-amerikanischen Wirtschaftsraum wies
darauf hin, dass viele US-amerikanische Pläne in die neue
Kategorie fallen würden. Andere verliehen nachdrücklich ihrer
Meinung Ausdruck, dass die Unterteilung zu weit gefasst wäre und
dass in manchen Rechtskreisen nun beinahe 100 Prozent der Pläne
in die beitragsbasierte Kategorie fielen.
Ein weiterer Bereich, in dem Bedenken angemeldet wurden, war,
dass sich die Bewertung in der Auszahlungsphase bei
leistungsorientierten und beitragsbasierten Zusagen
unterscheide, auch wenn das Zahlungsprofil identisch sei.
Einige Mitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Anwendung
der Definition, weil sie der Meinung waren, dass sie nicht
eindeutig genug sei, um sie auf gegenwärtige und künftige Zusagen
anzuwenden.
Der Stab fragte die Mitglieder dann, ob die Festlegung in der
Unterscheidung fallengelassen werden könnte. Ein Mitglied
antwortete, dass diese Frage mit den Anwendern erörtert werden
müsse, deren Regierungen bei der Bestimmung der zugesagten
Renditen beteiligt wären. Der Stab gab zur Antwort, dass dies
mit einer Maximalbetragsklauselbilanzierung gelöst werden würde
(also durch Abspaltung des optionalen Elements). Es schien
Übereinstimmung zu herrschen, dass nichts zu tun keine Option
wäre, dass aber die Entwicklung eines Prinzips (zu) schwierig
sein könnte. Einige Mitglieder äußerten die Meinung, dass dem
Board besser gedient sei, wenn man die problematischsten Pläne
identifiziere und dann eine Regel schaffe, mit der diese in die
beitragsbasierte Kategorie fielen.
Der Stab stieß dann eine Diskussion über die Bewertung beitragsbasierter Zusagen an. Es wurde darauf hingewiesen, dass
eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig sei, da man
alle möglichen Ergebnisse berücksichtigen müssen – dies sei
bei der Methode der laufenden Einmalprämie nicht notwendig.
Andere sagten aus, dass in IAS 39 einige Leitlinien zur
Verfügung gestellt würden, aber Pensionszusagen bestünden nicht
nur aus Finanzrisiken. Die Versicherungsmathematiker müssten
stochastische Modelle für Multi-Szenarien entwickeln, was für
die Ersteller finanziell aufwendig wäre (und indirekt auch für
ihre Prüfer).
Einige waren der Meinung, dass das eigene Kreditrisiko nicht
relevant sei, wenn der Plan voll finanziert sei; der
Finanzierungsstatus würde also Auswirkungen darauf haben, wie
das eigene Kreditrisiko einzubeziehen sei. Andere wiesen darauf
hin, dass es zu Asymmetrien kommen würde, wenn man keine Prämien
außer dem Zinsrisiko aufnehme, aber auf der Seite der
Vermögenswerte Liquiditäts- und Nichterfüllungsprämien
beinhaltet wären. Es wurde vorgeschlagen, auf bestehende
Leitlinien in IAS 39 und IFRS 2 hinsichtlich der Bewertung zu
verweisen.
Eines der anwesenden Boardmitglieder schlug vor, die
problematischsten Pläne, sobald man sie identifiziert habe, in den
Anwendungsbereich von IAS 39 aufzunehmen.
Der Stab beschrieb dann zwei der Pläne, die als problematisch
angesehen werden:
Zusage 1: Beitrag von X % des Jahresgehalts zuzüglich
des Planvermögensertrags sowie einer garantierten Rendite
Zusage 2: Beitrag von X % des gegenwärtigen Gehalts
zuzüglich der Rendite eines bestimmten Eigenkapitalindexes
Es wurde klargestellt, dass die Beiträge ohne Risiko in den
Index investiert hätten werden können, aber dass bei einer
anderen Anlagestrategie die Zusage ein Finanzierungselement
hätte.
Ein Mitglied hob hervor, dass der Versuch, Pläne zu
identifizieren, Probleme für bestehende Pläne lösen könnten; es
würden aber in der Zukunft immer neue Pläne entwickelt.
Der Arbeitsgruppe erörterte dann ausführlich die Auswirkungen
der angewendeten Bewertungsmethoden und was der angemessene
Diskontierungssatz sei (Vermögensertrag, Anleiheverzinsung,
...). Es wurde vorgeschlagen, den Zeitwert von jeglichen
Wahlkomponenten auszuschließen, da dies die Bewertung
vereinfachen würde. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt
hinsichtlich der Modellierung der Risikoprämien, die aufgenommen
werden müssten, die dann Risiken von Ereignissen widerspiegeln
würden, die nicht wie vorhergesagt eintreten würden. Diese
Mitglieder schlugen vor, dass es eine Verknüpfung zum
Versicherungsprojekt geben solle.
Eines der anwesenden Boardmitglieder wies darauf hin, dass
die Beschränkung des Anwendungsbereichs zu einem Haufen von
Regeln führen würde.
Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt
zusammengefasst:
| Der Anwendungsbereich wird als nicht richtig angesehen.
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| Wie wäre zu bilanzieren, wenn die Rendite von einer
dritten Partei garantiert wird?
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| Gibt es Verknüpfungsmöglichkeiten zum Versicherungsprojekt?
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Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie
ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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