Mai

CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen

20.05.2008

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine dritte Sammlung von Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für Rechnungslegung verabschiedet wurden.

Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa.

Sachverhalte, die in der dritten Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank abgedeckt werden:

Konsolidierung eines Tochterunternehmens

Erwerb in Stufen

Konsolidierung von Zweckgesellschaften

Anwendung der Pooling-of-Interest-Methode bei einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle

Feststellung des Erwerbers in einen Unternehmenszusammenschluss

Teilrückerstattung und Änderungen der Vertragsbedingungen einer Fremdkapitalaufnahme

Wertminderung einer Anlage

Angabe der Auswirkungen einer Aufgabe eines Geschäftsbereiches

Definition von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte

Zuordnung der Kosten eines Erwerbs

Anwendungsbereich von IAS 11

Tauschgeschäfte

Halbjahresberichte

Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB)

zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom Dezember 2007, 175 KB)

erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom April 2007, 49 KB)

Deloitte wird mit Universitäten zusammenarbeiten

20.05.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben angekündigt, eine Zusammenarbeit mit Weiterbildungseinrichtungen unter dem Titel IFRS University Consortium aufnehmen zu wollen.

In diesem Rahmen sollen Zeit, Erfahrung und Ressourcen als Investition in die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden, um IFRS in die Lehrpläne von Colleges und Universitäten zu integrieren. Deloitte USA stellt im Rahmen dieser IFRS-Arbeitsgemeinschaft Ressourcen für die Ohio State und die Virginia Tech Universitäten zur Verfügung, um ihnen zu helfen, IFRS-Lehrprogramme zu entwickeln. Die Beiträge von Deloitte schließen den Entwurf von Unterrichtsleitfäden und Fallstudien ein. Außerdem werden Praktiker von Deloitte als Dozenten zur Verfügung stehen. Die Leitfäden und Unterrichtsmaterialien werden auch anderen interessierten Universitäten zur Verfügung stehen. Ohio State und Virginia Tech werden ihre Lehrprogramme auf der Jahrestagung der amerikanischen Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) vorstellen, die vom 3. bis 6. August in Anaheim in Kalifornien stattfindet. Nähere Informationen zur Zusammenarbeit von Deloitte mit den Universitäten finden Sie unter folgender Adresse: www.deloitte.com/us/ifrs/consortium. Lesen Sie außerdem die Presseerklärung von Deloitte (in englischer Sprache, 57 KB).

Ergebnisse der 120. DSR-Sitzung

20.05.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 05. und 06. Mai 2008 seine 120. Sitzung und die 14. Öffentliche Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Mai 2008 hier herunterladen (37 KB).

Der Deutsche Standardisierungsrat verschaffte sich einen Überblick über Fragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von liabilities. Der DSR diskutierte Probleme des Erstansatzes von Verbindlichkeiten, insbesondere bei schwebenden Geschäften.

Der DSR beschäftigte sich außerdem mit der Subprime Krise. Der Standardisierungsrat diskutierte über kurz- und mittelfristig vorzunehmende Schritte des DSR.

Weiterhin informierte sich der DSR über die Präsentation des PAAinE DP Revenue Recognition auf dem Joint IASB/FASB-Meeting am 21. April 2008. IASB/FASB und den derzeitigen Stand des IASBProjekts. Der DSR kam darin überein, dass als nächster Schritt auf der Basis eines zu erarbeitenden Fragenkatalogs, Meinungen von Verbänden eingeholt werden sollen.

Außerdem diskutierte der Deutsche Standardisierungsrat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionsapier „Financial Instruments with Characteristics of Equity‟ im Nachgang der Öffentlichen Diskussion, die zu diesem Thema am 30.4.2008 stattgefunden hat. Der DSR vertritt zu den vom US-amerikanischen Standard-Setzer FASB ausgearbeiteten und vom IASB zur Diskussion gestellten Ansätzen keine geeignete Ausgangsbasis für die grundlegende Überarbeitung der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital in den IFRS.

Die IASB Diskussionspapiere „Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments‟ sowie „Preliminary Views on Amendments to IAS 19 Employee Benefits‟ standen ebenfalls auf der Tagesordnung wie das PAAinE Diskussionspapier „The Financial Reporting of Pensions‟.

Der DSR setzte seine Diskussion zum IASB-Projekt Framework Phase A - Objectives and qualitative characteristics fort.

Weiterhin informierte sich der DSR über den aktuellen Stand der Endorsement-Beratungen bei EFRAG zu den Standards IFRS 3 (rev) und IAS 27amend. Eine endgültige Stellungnahme zu der Übernahmeempfehlung der EFRAG wird der DSR erst beschließen, wenn die EFRAG einen diesbezüglichen Entwurf vorgelegt hat.

Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stand erneut die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR. Im Rahmen dessen informierte sich der Standardisierungsrat über die geplante Restrukturierung der EFRAG und die derzeit diesbezüglich geführten Diskussionen.

In seiner 14. Öffentlichen Sitzung vom 5. Mai verabschiedete der Deutsche Standardisierungsrat den DRS 16 Zwischenberichterstattung. Der Standard wird zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet. Eine near final-Variante des Standards ist auf der website des DRSC www.drsc.de veröffentlicht.

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

20.05.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 19. Mai 2008 (in englischer Sprache, 32 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

AICPA stimmt für IASB als anerkannten Standardsetzer

20.05.2008

Der leitende Rat des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat offiziell dafür gestimmt, den International Accounting Standards Board (IASB) als den anerkannten Rechnungslegungsstandardsetzer für die Verabschiedung internationaler Bilanzierungs- und Berichterstattungsstandards zu bezeichnen – lesen Sie dazu auch die Presseerklärung des AICPA (in englischer Sprache, 49 KB).

Die offizielle Abstimmung des Rats stellt eine Ergänzung der AICPA-Regeln zur Berufsethik 202 und 203 dar und setzt die AICPA-Mitglieder damit in die Lage, International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, ohne auf US-GAAP überleiten zu müssen.

Nach Regel 202 muss ein Mitglied, dass Berufsdienstleistungen erbringt, die Standards einhalten, die von den anerkannten Organen herausgegeben werden. Darüber hinaus darf ein Mitglied nicht testieren, dass ein Abschluss in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsprinzipien steht, wenn dieser nicht nach Standards erstellt wurde, die von einem der in Anhang A zu Regel 203 genannten Standardsetzer herausgegeben wurden.

Die Anerkennung betrifft alle IFRS, auch den IFRS für KMU, der derzeit entwickelt wird. Nach der offiziellen Anerkennung des IASB durch den Rat werden nun der Rat für Rechnungslegungsstandards und der Ausschuss für Bilanzierungs- und Prüfungsdienstleistungen des AICPA klarstellende Sprachregelungen entwickeln, wie Prüfungs-, Durchsichts- und Erstellungsberichte zu ändern sind, wenn die zugrunde liegenden Abschlüsse nach IFRS erstellt sind. Andere Organe, die vom leitenden Rat nach den Regeln 202 und 203 offiziell als Standardsetzer anerkannt sind, sind der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), der US-amerikanische Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB) und der US-amerikanische Beirat für die Rechnungslegung der Regierung (Federal Accounting Standards Advisory Board, FASAB).

AICPA geht mit www.ifrs.com ins Netz

20.05.2008

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ist mit einer neuen Seite im Internet vertreten: www.ifrs.com.

Die Internetseite ist dazu gedacht, dass sich AICPA-Mitglieder und anderen berufshalber mit Rechnungslegung befasste Personen mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) vertraut machen und stets auf dem aktuellen Informationsstand halten können. Unter den Materialien finden sich eine Geschichte der Konvergenz, ein allgemeiner Überblick über die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, häufig gestellt Fragen, Artikel, Lehrbücher und Weiterbildungskurse sowie nützliche Links und Hilfen für Mitglieder von Prüfungskomitees.

BaFin-Präsident Sanio kritisiert Deregulierung der Finanzmärkte

19.05.2008

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, hat sich auf der Jahrespressekonferenz der BaFin ausdrücklich hinter die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums gestellt: „Wer in diesem Zusammenhang das Gespenst einer neuen Überregulierung heraufbeschwört, hat den Ernst der Lage nicht begriffen.

Die Subprime-Krise hat die über Jahre betriebene systematische Deregulierung des Finanzsystems als gefährlichen Irrweg entlarvt. Ohne einen vernünftigen Regulierungsrahmen werden es die Märkte auch beim nächsten Mal wieder falsch machen.‟ Ausführlich äußerte sich Sanio auch zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu der Verantwortlichkeit des IASB. Nachfolgend ein Auszug aus seiner Rede vom 15. Mai 2008.

Weniger optimistisch bin ich bei einer anderen Frage: der Bewertung der riesigen Volumina an Subprime-Wertpapieren. Wie stellt man den Wert solcher Papiere fest, wenn sie nicht gehandelt werden, weil die entsprechenden Märkte tot sind? „Nicht aktiv‟ sagen die Bilanzexperten euphemistisch. Dieses Problem verschärft sich beim „fair value accounting‟, weil nach den neu eingeführten internationalen Bilanzierungsregeln die im Handelsbestand befindlichen Papiere mit dem „fairen Wert‟ angesetzt werden müssen; das ist in erster Linie der Marktpreis. Die Frage, wie bei illiquiden Märkten mit dem Handelsbestand zu verfahren ist, ist aber auch im alten deutschen Bilanzierungsrecht relevant, soweit dieses auf den jeweiligen „Zeitwert‟ abstellt.

Sind die Märkte nicht aktiv, so können die Bilanzierenden die beizulegenden Zeitwerte nur mit Hilfe alternativer Bewertungsmethoden ermitteln. Bei den strukturierten Produkten, die mit den schlechten Risiken des US-amerikanischen Immobilienmarktes ausstaffiert sind, hat es wahrscheinlich schon früher nicht immer liquide Märkte gegeben, die zur korrekten Preisfindung geeignet waren. Was offenbar in der Vergangenheit niemanden besonders gekümmert hat; man verließ sich auf Bewertungsmodelle, deren Zuverlässigkeit nicht über jeden Zweifel erhaben sein dürfte. Doch jetzt ist das Thema siedend heiß, denn die angewandte Ersatz-Bewertungsmethode entscheidet über die Höhe des Abschreibungs- bzw. Korrekturbedarfs. [...]

In Anbetracht der bestehenden Schwierigkeiten empfiehlt der Bericht des Financial Stability Forums dem International Accounting Standards Board, dem IASB, seine Offenlegungsvorschriften zu den Bewertungsmaßstäben und den verwendeten Methoden zu überarbeiten und damit die bestehenden Bewertungsunsicherheiten zu beseitigen. Außerdem fordert das Financial Stability Board das IASB auf, konkrete Leitlinien für die Bewertung illiquider Finanzinstrumente zu entwickeln.

Wird das IASB diesen Auftrag mit der gebotenen Schnelligkeit erfüllen? Ich bin eher pessimistisch, denn die Entscheidungsprozesse in diesem Gremium erstrecken sich über lange Zeiträume. Deshalb hat CESR vor kurzem die Entscheidung getroffen, sich ebenfalls mit diesen Fragen zu beschäftigen.

Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

19.05.2008

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe April-Mai 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 288 KB).

Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

Deloitte Australien gibt Mustergeschäftsberichte 2008 nach A-IFRS heraus

19.05.2008

Unsere australischen Kollegen haben Mustergeschäftsberichte, die in Übereinstimmung mit den australischen Gegenstücken zu den IFRS stehen, für Unternehmen mit jährlicher Berichtspflicht zum 30. Juni 2008 veröffentlicht.

Diese Bericht beinhalten neue Anforderungen wie beispielsweise AASB 7 Finanzinstrumente: Angaben. Klicken Sie zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente auf die nachfolgenden Links:

Was gibt's Neues in der Rechnungslegung? (Abschnitt A) (640 KB)

Beispielhafter Jahresbericht (Abschnitt B) (1.970 KB)

Beispielhafter Kurzbericht (Abschnitt C) (767 KB)

Berichtspflichten (Abschnitt D) (443 KB)

IFRIC-Agendaseiten aktualisiert

18.05.2008

Wir haben die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten aktualisiert, um die auf der Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committees am 8. Mai 2008 getätigten Erörterungen und Entscheidungen widerzuspiegeln: .

Wir haben die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten aktualisiert, um die auf der Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committees am 8. Mai 2008 getätigten Erörterungen und Entscheidungen widerzuspiegeln:

IAS 18 – Immobilienverkäufe

IAS 21 – Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb

Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

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