2008

Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen

12.04.2008

Ranghohe Vertreter von Aufsichtsbehörden aus fünf Ländern (die sogenannte Senior Supervisors Group - darunter auch Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Eidgenössischen Bankenkommission) haben einen Bericht veröffentlicht, welcher die Offenlegungspraktiken von Finanzinstituten in Bezug auf bestimmte Risiken analysiert, die vom Markt unter den aktuellen Verhältnissen als hochriskant eingestuft werden.

Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf Zweckgesellschaften. Der Bericht widmet sich in einem Abschnitt auch den Angabevorschriften in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) und in den IFRS.

Nach US-GAAP sind bestimmte Mindestangaben in Bezug auf Risiken aus Zweckgesellschaften zu leisten:

für konsolidierte und nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art, Zweck, Größe und Aktivitäten der Zweckgesellschaft;

für konsolidierte Zweckgesellschaften: Buchwerte und Klassifizierung von konsolidierten Vermögenswerten, die als Sicherheit für die Verpflichtungen der Zweckgesellschaft fungieren;

für nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art der Verbindung des Unternehmens mit der Zweckgesellschaft und das maximale Risiko, dass dem Unternehmen daraus entsteht.

Nach IFRS gibt es keine besonderen Vorschriften für die Angaben zu Zweckgesellschaften jenseits der allgemeinen Angabevorschriften zu konsolidierten Unternehmen und zu bilanzunwirksamen Vereinbarungen. Nach IFRS führen allerdings mehr Kriterien zur Konsolidierung einer Zweckgesellschaft als nach US-GAAP.

Der Bericht Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures(in englischer Sprache, 350 KB), der auf Veranlassung des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) erarbeitet wurde und die Angabepraxis bei 20 Finanzinstituten (darunter Deutsche Bank, Commerzbank, Credit Suisse Gruppe und UBS) untersucht, kommt zu dem Schluss, dass die Angabepraxis verbessert werden kann, ohne dass notwendigerweise auch die Angabevorschriften geändert werden müssen.

Studie zum Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte

11.04.2008

Im Rahmen der Diskussionen zur Gestaltung der Bilanzierung nimmt die Debatte über geeignete Bewertungsmaßstäbe einen zentralen Stellenwertwert ein.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht regelmäßig die Zeitwertbilanzierung, welche insbesondere im Rahmen der internationalen Rechnungslegung in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Wie die jüngsten Reaktionen auf die Finanzmarktkrise erneut belegen, werden Vor- und Nachteile dieser Entwicklung durchaus unterschiedlich beurteilt. (s. beispielsweise auch unsere Nachrichten vom 8. April 2008 und vom 10. Dezember 2007). Einen aktuellen Beitrag zur Debatte über den Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte leistet die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) veröffentlichte Befragungsstudie „Attitudes towards Fair Value and Other Measurement Concepts: An Evaluation of their Decision Usefulness“ (in englischer Sprache, 517 KB). Diese entstand in Kooperation mit Professor Joachim Gassen, Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Humboldt-Universität zu Berlin, und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS). Im Rahmen einer Online-Umfrage wurden europäische professionelle Investoren und deren Berater zum Entscheidungsnutzen alternativer Bewertungskonzepte befragt.

Aufbau und Ergebnisse der Studie:

Die Studie bestätigt zunächst Ergebnisse vorangegangener Studien: So wird eine Zeitwertbewertung einer Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Allgemeinen vorgezogen.

Jedoch wird diese generelle Einschätzung durch weiterführende Analysen relativiert: Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass der Entscheidungsnutzen einzelner Bewertungskonzeptionen für verschiedenartige Vermögenswerte und Schulden durchaus unterschiedlich eingeschätzt wird.

Hierbei erfolgt eine deutliche Unterscheidung zwischen marktbasierten (mark-to-market) und modellgestützten (mark-to-model) Zeitwertbewertungen. Während der Entscheidungsnutzen marktbasierter beizulegender Zeitwerte regelmäßig sehr hoch bewertet wird, fällt die Beurteilung des Nutzens modellbasierter beizulegender Zeitwerte vergleichsweise niedrig aus. Ausschließlich für Finanzinstrumente werden modellbasierte beizulegende Zeitwerte einer Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgezogen.

IDW nimmt Stellung zu den geänderten Entwürfen ISA 501 und ISA 520

11.04.2008

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, Stellung zu zwei geänderten Entwürfen der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) genommen.

Die neuen Entwürfe im Rahmen der Klarheitskonvention, ISA 501 (neu gefasst) Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben und ISA 520 (neu gefasst) Analytische Prüfungshandlungen, werden unter Einschränkungen unterstützt.

Stellungnahme zu ISA 501 (in englischer Sprache, 100 KB)

Stellungnahme zu ISA 520 (in englischer Sprache, 85 KB)

Studie zur Neudarstellung von Abschlüssen in den USA

10.04.2008

Das US-amerikanische Finanzministerium hat eine Studie zu den Neudarstellungen von amerikanischen Unternehmen von 1997 bis 2006 veröffentlicht: Die sich wandelnde Art und die Auswirkungen von Neudarstellungen von Abschlüssen börsennotierter Unternehmen (The Changing Nature and Consequences of Public Company Financial Restatements in englischer Sprache, 1.522 KB).

Die Studie, die Teil der Bemühungen des Finanzministeriums zur Stärkung des Wettbewerbs an den amerikanischen Kapitalmärkten ist, wurde von Susan Scholz, Professorin an der University of Kansas, durchgeführt. Der Zweck liegt darin, „die Merkmale und die Konsequenzen der Neudarstellung von Abschlüssen aufgrund der Verletzung US-amerikanischer allgemein akzeptierter Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) in dieser Dekade zu verstehen“. In der Studie werden 6.633 Neudarstellungen aus diesem Zeitraum untersucht.

Dies sind die allgemeinen Ergebnisse der Studie zu Neudarstellungen:

In den zehn Jahren von 1997 bis 2006 wuchs die Anzahl der Neudarstellungen etwa um den Faktor 18, von 90 im Jahr 1997 auf 1.577 im Jahr 2006. Der Zuwachs ist jedoch hauptsächlich auf Unternehmen zurückzuführen, die nicht an den großen Börsen gehandelt werden. Dort nicht gelistete Unternehmen sind 1997 für 23% der Neudarstellungen verantwortlich, 2006 für 62%.

Die Frequenz der Neudarstellungen erhöht sich ab 2001 — lange vor der Verabschiedung des Sarbanes-Oxley Acts von 2002. Diese Beschleunigung ist wahrscheinlich in Teilen auf den wirtschaftlichen Abschwung zu dieser Zeit zurückzuführen.

Die durchschnittliche Marktreaktion auf Ankündigungen von Neudarstellungen ist während des gesamten Beobachtungszeitraums negativ. Ab 2001 nimmt die Stärke der Marktreaktionen jedoch deutlich ab. Diese Abnahme fällt mit der Erhöhung der Anzahl der Neudarstellung zwischen 2001 und 2006 zusammen.

In bestimmten Jahren sind Neudarstellungshäufigkeit und Marktreaktionen mit verschiedenen disparaten Faktoren verbunden. Diese beinhalten Gesamtmarktrenditen und -volatilität, aufsichtsrechtliche Aktivitäten und Änderungen der Zusammenstellung der zugrunde liegenden Bilanzierungssachverhalte. Bezüglich der Veränderung der Bilanzierungssachverhalte gilt:

Neudarstellungen aufgrund von Betrug und diejenigen, die Erträge betreffen, führen zu stärkeren negativen Marktreaktionen. Der Prozentsatz von Neudarstellungen aufgrund von Betrug und derjenigen, die Erträge betreffen, verringert sich über den Zeitraum: Betrug ist ein Grund für 29% der Neudarstellungen 1997 und nur 2% 2006. Der Anteil der Neudarstellungen von Erträgen geht ebenfalls zurück, von41% 1997 auf 11% 2006.

Andererseits lösen Neudarstellung in Bezug auf die Bilanzierung von Aufwendungen, die nicht die Geschäftstätigkeit betreffen, auf nicht wiederkehrende Ereignisse und auf Neuklassifizierungen normalerweise keine spürbaren negativen Marktreaktionen aus. Diese Gruppe macht 1997 etwa 24% der Neudarstellungen aus und nimmt am Ende des Beobachtungszeitraumes etwa 50% ein.

Über den Zeitraum wird das durchschnittliche neudarstellende Unternehmen größer, aber gleicht weiterhin der Vergleichsgruppe von nicht neudarstellenden Unternehmen. Unternehmen verschiedener Größe tendieren dazu, andere Bilanzierungssachverhalte neu darzustellen, und einige der Unterschiede entsprechen den erwarteten Abweichungen in den Aktivitäten von größeren gegenüber kleineren Unternehmen.

Schließlich sind neudarstellende Unternehmen normalerweise schon vor der Neudarstellung unprofitabel. In dem Jahr vor Ankündigung einer Neudarstellung weisen mehr als die Hälfte der neudarstellenden Unternehmen einen Nettoverlust aus.

Neues Komitologieverfahren – Geänderte IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

09.04.2008

Die von der Europäischen Union im Amtsblatt vom 09. April 2008 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 297/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse können Sie hier herunterladen (35 KB).

Im Rahmen des Übernahmeprozesses muss die EU-Kommission den Übernahmevorschlag dem entsprechenden Ausschuss für das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments und dem Europäischen Rat unterbreiten. Mit der geänderten Verordnung werden das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission aufgefordert, rasch zu handeln, um sicherzustellen, dass IFRS und Interpretationen zeitnah übernommen werden.

Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in Österreich

09.04.2008

Morgen soll während der 55. Sitzung des Nationalrates das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) beschlossen werden.

Damit treten für börsennotierte und sonstige große Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG(216 KB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar. Mit der Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom Dezember 2004, das zur Gründung der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.

Abstimmungsvorlage des URÄG 2008(131 KB)

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (28 KB)

BDB äußert sich zur Finanzmarktkrise

08.04.2008

Am 7. April 2008 hat der Bundesverband deutscher Banken (BDB) ein 76-seitiges Positionspapier (283 KB) veröffentlicht, in dem zu verschiedenen Aspekten der Finanzmarktturbulenzen Stellung bezogen wird.

Neben Themen aus dem Bankenaufsichtsbereich (Basel II) und dem Risikomanagement befasst sich der Verband auch mit den Bilanzierungsvorschriften für Banken (Kapitel 4). Nachfolgend ein Auszug:

Eine Analyse der aktuellen Bewertungsfragen ist dringend und in möglichst kurzer Frist erforderlich, um ein vollständiges und klares Bild von den tatsächlichen Auswirkungen der bestehenden Finanzmarktturbulenzen zu erhalten.

Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften können in Teilen krisenverschärfend wirken, da die Wertpapiere täglich zu Marktpreisen bewertet werden müssen. Daher wäre es sinnvoll, auf internationaler Ebene eine Aussetzung der täglichen Marktbewertung rückwirken zum Beispiel zum 1. Januar 2008 in Krisenzeiten zu erlauben.

Darüber hinaus sollte der internationale Standardsetzer IASB den bereits begonnenen Diskussionsprozess zum Anwendungsbereich und zur Ausgestaltung der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten mit der kreditwirtschaftlichen Industrie fortsetzen und intensivieren.

Dieses Positionspapier stellt die bisher umfassendste Äußerung einer Branche zur Finanzmarktkrise dar. Es steht in einer Reihe kritischer Äußerungen führender Vertreter der Kreditwirtschaft zu den Bilanzierungsvorschriften des IASB (insbesondere IAS 39), die in den letzten Wochen in der Finanzpresse zu lesen waren. Die Äußerung stellt zudem die erste Stellungnahme aus Sicht einer bilanzierenden Branche dar. Bislang haben vor allem Standardsetzer und der Berufstand der Wirtschaftsprüfer Stellung bezogen. Siehe dazu beispielsweise unsere Nachricht vom 10. Dezember 2007 zu den Stellungnahmen von RIC und IDW. IASB und FASB haben sich bisher noch nicht geäußert, sie haben aber dem Thema auf der gemeinsamen Sitzung in der übernächsten Woche eineinhalb Stunden eingeräumt.

Accounting Roundup – Rückblick erstes Quartal 2008

08.04.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Ausgabe für das erste Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (55 Seiten in englischer Sprache, 1.101 KB).

Diese Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen, die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von Januar und Februar 2008, die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln für den Monat März. Frühere Ausgaben finden Sie hier.

In dieser Ausgabe abgedeckte internationale Entwicklungen:

IASB ändert Finanzinstrumentestandard zu kündbaren Instrumenten und bei Liquidation entstehenden Verpflichtungen

IASB überarbeitet die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und nicht beherrschenden Anteilen

IASB ändert IFRS 2 zu anteilsbasierter Vergütung

IFRIC schlägt Leitlinien zu Sachausschüttungen an Eigentümer vor

IFRIC schlägt Leitlinien zu Bilanzierung von Kundenbeiträgen vor

IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Leistungen an Arbeitnehmer

IASB veröffentlicht Diskussionspapier zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente

FASB schlägt enge Definition von Eigenkapital vor; IASB veröffentlicht Diskussionspapier, um Meinungen der Anwender zu erfahren

IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-Klassifizierungssystematik 2008

Bericht zu den KMU-Feldversuchen in Deutschland

08.04.2008

Am 6. März 2008 übermittelte das DRSC die Ergebnisse der in Deutschland durchgeführten KMU-Feldversuche an den IASB.

An dem vom DSRC initiierten Projekt nahmen insgesamt 15 Unternehmen und projektbegleitende mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften teil. Bei der Projektorganisation wurde das DRSC von BDI und PwC unterstützt. Die Ergebnisse des Projekts umfassten dabei zunächst ausführliche Einschätzungen der Unternehmen und begleitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Bezug auf die Inhalte und die Anwendbarkeit des vom IASB vorgelegten Standardentwurfs für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU). Die Hälfte der Unternehmen erstellte darüber hinaus einen Probeabschluss nach diesem Entwurf; diese Unterlagen wurden dem IASB ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Erfahrungen der Probeabschlusserstellung sowie die Ergebnisse zahlreicher Diskussionen mit den beteiligten Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in einem zusammenfassenden Berichtin englischer Sprache dargestellt (162 KB).

Bedenken bei Angaben von Banken in Europa

08.04.2008

Bei einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments äußerte Kerstin af Jochnick, Vorsitzende des Ausschusses der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) einige Bedenken hinsichtlich der von Europäischen Banken in ihren Abschlüssen getätigten Angaben.

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht in englischer Sprache (40 KB). Nachfolgend die Übersetzung eines Auszuges:

Wir sind besorgt, dass der Mangel an Angaben zu den Geschäftsmodellen der Banken und zu ihrer Rolle in strukturierten Finanzaktivitäten es für Marktteilnehmer schwierig machen könnte, das Risikoprofil der Banken angemessen einzuschätzen. Während das Inkrafttreten der Anforderungen bezüglich der dritten Säule der CRD [der Eigenkapitalrichtlinie] und der neuen Angabeforderungen in der Bilanzierung (IFRS 7) zur Qualität, Granularität und Vergleichbarkeit in den Angaben zu Risiken beitragen sollte, scheinen die Angaben in vielen Fällen an die unmittelbaren Interesseninhaber der Bank gerichtet – also die Anteilseigner — und nicht so sehr an die Marktteilnehmer im weiteren Sinne. Es könnte für die Banken notwendig sein, ihre Angabenpolitik und die Prinzipien, auf denen sie aufbaut, zu überdenken, besonders in unruhigen Zeiten.

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