August

Rahmenkonzept für die Rechnungslegung von islamischen Finanzinstituten

13.08.2010

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat zwei neue Rechnungslegungsstandards veröffentlicht; einer davon ist ein Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute.

Die AAOIFI ist ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Shari'a Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die AAOIFI wurde 1991 gegründet und hat bis dato 42 Standards in den oben genannten Bereichen veröffentlicht (eine englischsprachige Ausgabe der Standards mit Stand 2010 ist über die Internetseite der AAOIFI erhältlich).

Rechnungslegungsstandards für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute müssen entwickelt werden, weil in einigen Fällen islamische Finanzinstitute auf Rechnungslegungsprobleme stoßen, weil die bestehenden Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder nationale Rechnungslegungsstandards anhand nicht islamischer Institute, Produktstrukturen und Vorgehensweisen entwickelt wurden, die z.T. als nicht ausreichend wahrgenommen werden, um islamische Finanztransaktionen darzustellen. Der Shari'a gemäße Transaktionen, bei denen das Verbot aus dem Koran beachtet wird, Zinsen zu nehmen, haben manchmal keine Entsprechungen in konventionellen Finanzierungsplänen und können deshalb bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzierung haben.

Der gegenwärtige Ansatz ist, Finanzstandards für islamische Geschäftsvorfälle zu entwickeln, deren Beziehungsgröße internationale Standards sind wie beispielsweise die IFRS, um eine Übereinstimmung mit weltweit akzeptierten Standards zu gewährleisten. Die Standards werden dort angepasst, wo dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage, der Unternehmensleistung und der Kapitalflüsse von islamischen Finanzinstituten liefern.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

Deloitte-Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen

12.08.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committe Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht: .

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committe Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht:

Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung "IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Wiederholte Anwendung"(in englischer Sprache, 24 KB)

Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung "IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage"(in englischer Sprache, 24 KB)

Wir stimmen der Entscheidung zu, dass das Committee den Sachverhalt in Bezug auf IFRS 1 nicht auf seine Agenda nehmen sollte, sondern dass der Board die Leitlinien für die wiederholte Anwendung im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts verdeutlichen sollte. Wir verstehen die Gründe dafür, dass entschieden wurde, den Sachverhalt in Bezug auf IAS 21 auf die Agenda zu nehmen, aber wir ermutigen den IASB, diesen Sachverhalt bei eine künftigen Überprüfung von IAS 21 zu berücksichtigen. All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber der IFRS-Stiftung und ihren Organen finden Sie hier.

Heads Up zur Dodd-Frank Wall-Street-Reform

12.08.2010

In unserer Meldung vom 16. Juli 2010 hatten wir über das neue Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetz berichtet, das vom US-amerikanischen Senat verabschiedet worden war.

Unsere amerikanischen Kollegen haben jetzt einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem bestimmte Aspekte des Gesetzes erläutert werden, insbesondere diejenigen, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Finanzberichterstattung haben. Weitere Informationen in englischer Sprache:

der neue Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (173 KB)

Archiv aller Heads Up-Newsletter

Newsletter zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

12.08.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel Versicherungsverträge verfasst.

Am 30. Juli 2010 hatte der IASB den Entwurf ED/2010/8 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen herausgegeben. Mit diesem Entwurf wird ein einziger IFRS vorgeschlagen, den alle Versicherer in allen Rechtskreisen auf alle Vertragsarten in einheitlicher Weise anwenden können. Der vorgeschlagene IFRS würde sowohl auf den Schreiber von Versicherungs- als auch Rückversicherungsverträgen Anwendung finden. Weitere Informationen:

IFRS in Focus-Newsletter – Versicherungsverträge (in englischer Sprache, 105 KB)

Frühere Ausgaben von IFRS in Focus

IAS PLUS-Projektseite zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, der quasi eine Übersetzung des IFRS in Focus-Newsletters in amerikanische Begrifflichkeiten darstellt: IASB Issues Exposure Draft on Insurance Contracts (in englischer Sprache, 159 KB).

Podcast und Präsentation des IASB zum Projekt zur Darstellung des Abschlusses

11.08.2010

Der IASB hat einen Podcast und eine Internetpräsentation in englischer Sprache zum Projekt zur Darstellung des Abschlusses zur Verfügung gestellt.

Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem FASB durchgeführt und gilt der Verbesserung der Strukturierung des Abschlusses und der Darstellung der enthaltenen Informationen und soll schließlich zu einer Ersetzung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 7 Darstellung der Zahlungsströme führen. Ein Arbeitsentwurf des vorgeschlagene Standards war am 1. Juli 2010 zur Verfügung gestellt worden. Als Reaktion auf die daraufhin eingegangenen Bedenken der Anwender bietet der IASB derzeit verschiedenen "Einbindungsaktivitäten" an und führt Feldversuche durch. Die offizielle Veröffentlichung des Entwurfs wird Anfang 2011 erwartet, die Veröffentlichung des endgültigen Standards noch im gleichen Jahr. Andere Aspekte des Projekts sind die Erörterung aufgegebener Geschäftsbereiche und die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung. Weitere Informationen:

IASB-Podcast (verfügbar in der Rubrik "Project podcasts")

Internetpräsentation des IASB (Anmeldung erforderlich)

Zusammenfassung des Projekts zur Darstellung des Abschlusses auf IAS PLUS

Arbeitsgruppe zu Pensionen wird Entwurf Leistungsorientierte Pläne erörtern

11.08.2010

Die nächste Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer wird am Montag, den 27. September 2010 stattfinden.

Auf dieser Sitzung werden der Stab des IASB und Boardmitgliedern mit der Arbeitsgruppe die Sachverhalte erörtern, die sich aus dem Entwurf Leistungsorientierte Pläne (vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) und den Stellungnahmen darauf ergeben haben.

Mit den Vorschlägen würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne geändert, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Bei leistungsorientierten Plänen tragen die Arbeitgeber das Risiko von Kostensteigerungen und möglichen schlechten Anlageerträgen. Mit dem Entwurf werden Verbesserungen beim Ansatz, beider Darstellung und bei den Angaben zu leistungsorientierten Plänen vorgeschlagen.

Die Sitzung der Arbeitsgruppe steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Weitere Details und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung

10.08.2010

Robert Bruce, Wirtschaftsprüfer und einer der bedeutendsten britischen Journalisten, die über Finanzen und Rechnungslegung schreiben, hat ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, dem früheren italienischen Minister für Wirtschaft und Finanzen Tommaso Padoa-Schioppa, geführt.

Padoa-Schioppa spricht darin über seine neue Aufgabe im Spannungsfeld zwischen Überwachung der Arbeiten des IASB und gleichzeitig Wahrung von dessen fachlicher Unabhängigkeit. Der IASB stellt dieses Interview auf seiner Internetseite zur Verfügung (in englischer Sprache, 21 KB).

IFRS für KMU steht für nicht börsennotierte Unternehmen in Kanada nicht zur Verfügung

10.08.2010

In seinem strategischen Plan für die Übernahme der IFRS in Kanada, den er im Januar 2006 veröffentlichte, hatte der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) festgehalten, dass "nicht unbedingt eine Größe allen passt", und entschied, eigenständige Strategien für börsennotierte Unternehmen, nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen zu verfolgen.

Im Mai 2007 veröffentlichte der AcSB eine Einladung zur Stellungnahme und ein Diskussionspapier, mit denen die Ansichten der Interessengruppen in Bezug auf den besten Ansatz für eine Entwicklung von Standards für nicht börsennotierte Unternehmen eingeholt werden sollten. In der Einladung zur Stellungnahme wurden drei Möglichkeiten identifiziert, wie Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnten:
  • ein vereinfachender Ansatz, bei dem von den von börsennotierten Unternehmen angewendeten Rechnungslegungsstandards (also IFRS) ausgegangen wird und Erleichterungen bei einer Reihe von Themen eingerichtet werden;
  • Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU);
  • Entwicklung eines eigenständigen Satzes von Rechnungslegungsstandards.

Auf Grundlage der Reaktionen auf die Einladung zur Stellungnahme entschied der AcSB im Mai 2008, einen eigenen Satz von "in Kanada hergestellten" Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu entwickeln, die schließlich Ende 2009 herausgegeben wurden. Nicht börsennotierte Unternehmen in Kanada müssen nun zum 1. Januar 2011 (dem allgemeinen Datum des Übergangs auf IFRS in Kanada) entscheiden, ob sie die neu entwickelten, vereinfachten und weniger umfangreichen kanadischen Rechnungslegungsstandards oder die vollen IFRS anwenden wollen. Der IFRS für KMU steht kanadischen nicht börsennotierten Unternehmen nicht zur Verfügung.

Um dem AcSB bei der Pflege und Verbesserung der neuen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu unterstützen, hat der AcSB 2010 einen beratenden Ausschuss für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Enterprises Advisory Committee) eingerichtet. Der Ausschuss tagt viermal jährlich, und eine Zusammenfassung der Ergebnisse wird nach jeder Sitzung zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen:

Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters

10.08.2010

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt: .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:

Convergencia sobre el valor razonable: FASB propone orientación sobre la medición y revelación del valor razonable (45 KB) ist die Übersetzung eines Heads Up-Newsletters zu den vom FASB vorgeschlagenen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und entsprechenden Angaben (englische Ausgabe Juni 2010, 117 KB).

Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

Internetsendung zur Erörterung des IASB-Entwurfs zur Erlöserfassung

09.08.2010

Die Stäbe von IASB und FASB werden am Donnerstag, den 12. August von 18:00h bis 18:45h MESZ gemeinsam eine Internetsendung ausstrahlen, in der die Vorschläge aus dem Standardentwurf ED/2010/6: Erlöse aus Verträgen mit Kunden und ihre möglichen Auswirkungen auf die Technologiebranche erörtert werden.

Die Teilnahme ist kostenlos, es ist allerdings eine Registrierung auf der Internetseite des FASB erforderlich. Dort wird die Sendung später auch archiviert.

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