Juni

Studie zu 347 Bilanzbetrugsfällen in den USA

07.06.2010

Der Ausschuss zur Verbesserung der Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, für wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO) hat eine Studie mit dem Titel Bilanzbetrug: 1998-2007 herausgegeben, die der 347 angebliche Betrugsfälle untersucht werden, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) während dieses Zeitraums geprüft wurden.

Die Studie bietet eine tiefgreifende Analyse des Wesens, des Umfangs und der Merkmale die Bilanzbetrugsfälle und liefert Einsichten zu den neuen und fortbestehenden Sachverhalten, die adressiert werden müssen. Die meisten der untersuchten Betrugsfälle traten auf, bevor der Sarbanes-Oxley-Act in Kraft trat.

Einige der kritischeren Ergebnisse der Studie sind die folgenden:

Finanzbetrugsfälle betreffen Unternehmen aller Größen, wobei das durchschnittliche Unternehmen Vermögenswerte und Erträge von knapp unter USD 100 Mio. aufweist.

Der durchschnittliche Betrag des Betrugs betrug USD 12,1 Mio. Mehr als 30 der Betrugsfälle betrafen jeweils Falschdarstellungen/Falschzurechnungen von USD 500 Mio. oder mehr.

Die SEC bezeichnete in 89% der Betrugsfälle den Vorstandsvorsitzenden und/oder den Finanzvorstand als am Betrug beteiligt. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss der Überprüfung der SEC wurden rund 20% der Vorstandsvorsitzenden/Finanzvorstände angeklagt. Über 60% der Angeklagten wurden verurteilt. Mehr als 80% der Vorstandsvorsitzenden/Finanzvorstände verließen das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren. In 47% der Fälle schloss die SEC eine oder mehrere Personen von einer weiteren Beschäftigung als Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied eines börsennotierten Unternehmens aus. Zivilstrafen wurden in 65% der Fälle verhängt, und in 43% der Fälle wurden die Beteiligten auf Rückzahlung verklagt.

Die durchschnittliche Betrugsdauer betrug 31,4 Monate (median24 Monate).

Die beiden am häufigsten angewendeten Verfahren für eine Fehldarstellung des Abschlusses in betrügerischer Absicht betrafen nicht sachgerechte Erlöserfassung (61% der Fälle) und zu hohe Angabe von Vermögenswerten im Wesentlichen durch Überbewertung bestehender Vermögenswerte oder durch Aktivierung von Aufwendungen (51% der Fälle). Eine zu niedrige Angabe von Aufwendungen und Schulden erfolgte in 31% der Fälle.

Viele der allgemein zu beobachtenden Merkmale des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wie Größe, Häufigkeit der Sitzungen, Zusammensetzung und Erfahrung unterscheiden sich nicht aussagekräftig zwischen betrügerischen und nicht betrügerischen Unternehmen. Jüngste Bemühungen der Corporate-Governance-Regulierung scheinen die Bandbreite der der beobachtbaren Merkmale der aufsichtsbezogenen Führung reduziert zu haben.

Im Grunde alle der betrügerischen Unternehmen erhielten einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk für ihren letzten betrügerischen Abschluss. Der uneingeschränkte Prüfungsvermerk betrügerischer Unternehmen erhielt jedoch mit größerer Wahrscheinlichkeit (51%) zusätzliche erläuternde Angaben als der nicht betrügerischer Unternehmen (36%).

26% der Firmen, die in Betrug verwickelt waren, wechselten den Prüfer während der überprüften Periode; bei nicht betrügerischen Firmen war dies in 12% der Fälle so.

Erstmalige Erwähnung des Betrugsverdachts in der Presse führte in den zwei Tagen um die Verkündung einen ungewöhnlichen Kursverlust von durchschnittlich 16,7% für das betroffene Unternehmen.

Nachrichten über eine Untersuchung durch die SEC oder das Justizministerium führte zu einem durchschnittlichen ungewöhnlichen Kursverfall von 7,3%.

Unternehmen, die in Betrug verwickelt waren, mussten deutlich öfter Konkurs anmelden, sich von der Börse zurückziehen oder wesentliche Vermögenswerte veräußern als nicht betrügerische Unternehmen.

Die Studie kann von der Internetseite von COSO heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 5,91 MB). Die Presseerklärung von COSO finden Sie hier (in englischer Sprache, 135 KB). Die Studie wurde von vier Rechnungslegungsprofessoren erstellt: Mark S. Beasley von der North Carolina State University, Joseph V. Carcello von der University of Tennessee, Dana R. Hermanson von der Kennesaw State University und Terry L. Neal von der University of Tennessee.

IDW-Stellungnahme zum PCAOB-Vorschlag zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss

07.06.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt in einem englischsprachigen Schreiben Stellung gegenüber der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zum Entwurf eines Prüfungsstandards zur Kommunikation des Prüfers mit dem Prüfungsausschuss.

Das IDW empfiehlt, die wechselseitige Kommunikation stärker zu betonen. Da sich der Standard auf den Inhalt und Umfang der Mitteilung des Prüfers und den Prüfungsausschuss konzentriere, trete dieser Aspekt leider in den Hintergrund.

Schlussfolgerungen von EFRAG in Bezug auf den IFRS für KMU

07.06.2010

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat der Europäischen Kommission ihre Analyse hinsichtlich der Vereinbarkeit des IFRS für KMU mit den europäischen Bilanzrichtlinien übermittelt.

EFRAG hat folgende Dokumente erstellt:

Ein Schreiben an die Europäische Kommission, in dem die Vorschriften des IFRS für KMU zusammengefasst werden, bei dem EFRAG zu dem Schluss gekommen ist, dass sie nicht mit den EU-Bilanzrechtlinien vereinbar sind. Dieses Schreiben enthält außerdem eine Beschreibung des Umfangs und der Beschränkungen der vorgenommenen Analyse.

Ein Rechenschaftsbericht, in dem die Gründe von EFRAG dargelegt werden, warum Vorschriften, die im Anwenderkreis von EFRAG als nicht vereinbar mit den EU-Richtlinien identifiziert wurden, nicht berücksichtigt wurden.

Ein Arbeitspapier, in dem die Einschätzung aller Vorschriften des IFRS für KMU enthalten ist. In diesem Arbeitspapier von 256 Seiten wird der 230 Seiten umfassende IFRS für KMU Abschnitt für Abschnitt analysiert, und es werden sechs Vorschriften identifiziert, die nach Meinung von EFRAG mit den Richtlinien nicht vereinbar sind (s. folgenden Kasten).

EFRAG kommt zu dem Schluss, dass die folgenden Vorschriften des IFRS für KMU nicht mit den EU-Bilanzrichtlinien vereinbar sind:

  1. Das Verbot, einen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung als 'außerordentlich' in der Gesamtergebnisrechnung (oder in einer separaten Gewinn- und Verlustrechnung, wenn eine erstellt wird) oder im Anhang darzustellen oder zu beschreiben (IFRS für KMU Abschnitt 5.10).
  2. Die Vorschrift, Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich von Abschnitt 12 des IFRS für KMU fallen (nicht grundlegende Finanzinstrumente) zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (IFRS für KMU Abschnitte 12.7 und 12.8) (s. Anhang Abschnitte 8 - 18). (Abschnitt 11.2 des IFRS für SMEs beinhaltet ein Wahlrecht für ein Unternehmen zur vollumfänglichen Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Da sich das Wahlrecht nicht auf eine bestimmte Fassung von IAS 39 bezieht, war EFRAG nicht in der Lage, einzuschätzen, ob dieses Wahlrecht mit den EU-Bilanzierungsregeln vereinbar ist. Daher hat EFRAG das Wahlrecht bei der Einschätzung der Vereinbarkeit der Vorschriften des IFRS für KMU mit den EU-Bilanzierungsregeln in Bezug auf Finanzinstrumente außer Acht gelassen.)
  3. Die Vorschrift, die Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts mit zehn Jahren anzusetzen, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, eine verlässliche Schätzung der Nutzungsdauer vorzunehmen (IFRS für KMU Abschnitt 19.23).
  4. Die Vorschrift, jeglichen negativen Geschäfts- oder Firmenwert sofort erfolgswirksam zu erfassen (IFRS für KMU Abschnitt 19.24).
  5. Die Vorschrift, den ausstehenden Betrag aus der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten, bevor die Zahlungsmittel oder andere Ressourcen geliefert wurden, als Abzugsposten vom Eigenkapital und nicht als Vermögenswert anzusetzen (IFRS für KMU Abschnitt 22.7(a)).
  6. Das Verbot, eine für einen Geschäfts- oder Firmenwert erfasste Wertberichtigung rückgängig zu machen (IFRS für KMU Abschnitt 27.28).

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Schreiben von EFRAG an die Europäische Kommission (114 KB)

Rechenschaftsbericht von EFRAG (176 KB)

Arbeitspapier von EFRAG (1,98 MB)

Podcasts der Sitzungen des Interpretations Committee

07.06.2010

Nach dem großen Erfolg der herunterladbaren Podcast-Zusammenfassungen der monatlichen IASB-Boardsitzungen stellt auch das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) versuchsweise diese Zusammenfassungen zur Verfügung.

Die ersten beiden Aufzeichnungen stehen jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die erste bietet einen kurze Einleitung und einen Überblick über die Arbeit des Interpretations Committee; die zweite enthält eine kurze Zusammenfassung der letzten Sitzung des Interpretation Committees, die im Mai 2010 stattfand. Künftig soll kurz nach jeder Sitzung eine Aufzeichnung erstellt werden, die eine kurze (etwa 30-minütige) Zusammenfassung der wesentlichen erörterten Themen und Projekte beinhaltet. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.

G-20 bestärken Verpflichtung zu globalen Bilanzierungsstandards

06.06.2010

In einer Erklärung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die diese im Anschluss an ihre Tagung am 4. und 5. Juni 2010 in Pusan, Korea, herausgegeben haben, bestärken diese ihre Unterstützung für einen einzigen Satz globaler Bilanzierungsstandards.

In der Erklärung heißt es:

[Wir bringen] die Wichtigkeit [zum Ausdruck], die wir in die Erreichung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger, globaler Bilanzierungsstandards setzen, und drängen den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board, ihre Bemühungen diesbezüglich zu verdoppeln. Wir ermutigen den International Accounting Standards Board, die Beteiligung der Adressaten weiter zu verbessern.

Die G-20 wurden 1999 in den Nachwehen der Finanzkrise in Asien von 1997 eingerichtet, um die fortschrittlicheren und aufstrebenden Volkswirtschaften zusammenzubringen, um die Finanzmärkte weltweit zu stabilisieren. Seit ihrer Gründung haben die G-20 jährlich Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure abgehalten und Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität in der Welt und die Erreichung dauerhaften wirtschaftlichen Wachstums und Entwicklung erörtert. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Text der Erklärung der G-20 (48 KB)

Schreiben von IASB und FASB an die Finanzminister der G-20 (51 KB), das im Vorfeld zu dem Treffen übermittelt wurde

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juni 2010

05.06.2010

Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im Juni 2010 von Dienstag bis Donnerstag, 15. bis 17. Juni 2010, in seinen Büroräumen in London abhalten (am Montag und Freitag finden keine öffentlichen Sitzungen statt).

Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung
15.-17. Juni 2010, London

Dienstag, 15. Juni 2010

IASB-Sitzung (11:35 - 15:10 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse – Erörterung eines Mischmodells zur Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers

Schulden – IAS 37 – Aktueller Stand bei den Stellungnahmen zum Standardentwurf

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (14:45 - 18:30 Uhr Londoner Zeit)

Versicherungsverträge

Mittwoch, 16. Juni 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:30 - 17:45 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Dienstag)

Saldierung in der Bilanz – Erörterung der derzeitigen Leitlinien nach IFRS und US-GAAP

Donnerstag, 17. Juni 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:30 - 15:15 Uhr Londoner Zeit)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Mittwoch)

Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom Mittwoch)

Lehreinheit zum FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Schreiben von FASB und IASB an die Finanzminister der G-20

04.06.2010

Die Vorsitzenden von IASB und FASB haben an die Finanzminister der G-20 geschrieben, um die Gründe dafür zu erläutern, dass sie planen, die zeitliche Planung einiger weniger Konvergenzprojekte über Juni 2011 hinaus zu überarbeiten (siehe die nachstehenden Nachrichten).

Die Finanzminister der G-20 kommen am 4. und 5. Juni 2010 in Pusan (Korea) zu einer Sitzung zusammen. Im September 2009 drängten die G-20 IASB und FASB, 'ihre Bemühungen zu verdoppeln, um einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger, weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erarbeiten und ihr Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen.' Das Schreiben an die Finanzminister in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (50 KB).

Wieder in der Bilanz – Konsolidierung von Zweckgesellschaften

04.06.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben ein Papier mit dem Titel Wieder in der Bilanz: Beobachtungen zur Einführung von FAS 167 herausgegeben.

In dem Papier werden die Auswirkungen eines neuen FASB-Standards erläutert, mit dem die Regeln für die Konsolidierung von Zweckgesellschaften nach amerikanischen Recht (genannt 'variable interest entities' (VIE), ähnlich den 'special purpose entity' (SPE) aus SIC-12) geändert wurden. Nach FAS 167 hat ein Anleger eine VIE zu konsolidieren wenn er (a) sowohl die Macht hat, die Aktivitäten zu bestimmen, die die bedeutendsten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der VIE haben, und (b) das Recht auf den Nutzen aus der VIE hat, aber auf die Verpflichtung, Verluste aufzufangen. Viele der börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten haben die Einführung des neuen Konsolidierungsstandards im ersten Quartal 2010 abgeschlossen. In dem Papier unserer Kollegen werden die Herausforderungen und Sachverhalte untersucht, denen sich diese ersten Anwender gegenüber sahen; des Weiteren gibt es eine Untersuchung über die Auswirkungen, die die Konsolidierung auf die jeweiligen Konzernabschlüsse gehabt haben kann. Die Frage der Konsolidierung von Zweckgesellschaften wird im Rahmen des gemeinsamen Projekts von IAS und FASB zu Konsolidierunguntersucht. Ein endgültiger Standard zur Ersetzung von IAS 27 wird im vierten Quartal 2010 erwartet. Sie können sich das englischsprachige Papier Back on-balance sheet: Observations from the adoption of FAS 167 hier herunterladen (259 KB).

EFRAG-Geschäftsbericht 2009

04.06.2010

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2009 vorgelegt.

In der englischsprachigen Presseerklärung, die auch eine Verknüpfung auf den Geschäftsbericht enthält, heißt es dazu:

2009 hat sich als sehr herausforderndes Jahr sowohl aus politischer als auch aus fachlicher Rechnungslegungsperspektive herausgestellt und wurde in weiten Teilen von der Finanz- und Wirtschaftskrise und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Finanzberichterstattung bestimmt. Die Finanzberichterstattung blieb immer an herausgehobener Stell auf der Tagesordnung der Politiker; eine Situation, die die Finanzwelt bisher selten, wenn überhaupt, erlebt hat.

EFRAG hat die Anzahl der paneuropäischen Eingaben an den IASB nicht nur in Form von Stellungnahmen zu Verlautbarungen des IASB erhöht, sondern auch durch zunehmende proaktive Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Agenda des IASB frühzeitig aus europäischer Perspektive zu beeinflussen, teilweise sogar bevor der IASB Sachverhalte auf die Agenda nimmt.

2009 trat die Verbesserung der Führungsstruktur von EFRAG mit der Wahl eines neuen Aufsichtsrats unter dem Vorsitz Pedro Solbes, früherer Kommissar und Finanzminister von Spanien, und mit der Einrichtung eines Ausschusses für Planung und Ressourcen in Kraft, in dem EFRAG und die bedeutenden nationalen Standardsetzer über die Agenda für die proaktive Arbeit in Europa und die Zuweisung von Ressourcen entscheiden.

Diese Entwicklungen haben EFRAG zu einem noch bedeutenderen Spieler in der internationalen Szene der Finanzberichterstattung gemacht.

2009 war das letzte volle Jahr unter dem Vorsitz von Stig Enevoldsen, dem ab dem 1. April 2010 Françoise Flores nachgefolgt ist.

Accounting Roundup – Ausgabe Mai 2010

04.06.2010

Wir haben die Maiausgabe 2010 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Aktueller Stand – Konvergenz von FASB und IASB

FASB und IASB geben Gemeinsame Erklärung zur Konvergenz heraus; SEC-Vorsitzende nimmt Stellung

Zahlungsströme

Auswirkungen der ASU 2009-16 und 2009-17 auf die Darstellung von Finanzierungsvereinbarungen mit Handelsforderungen in der Aufstellung über die Zahlungsströme (wie überarbeitet)

Gesamtergebnis

FASB gibt vorgeschlagene ASU zur Darstellung des Gesamtergebnisses heraus

Finanzinstrumente

FASB gibt vorgeschlagene ASU zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten heraus

IASB gibt Standardentwurf zur Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten heraus

Fremdwährungssachverhalte

FASB gibt ASU zu Fremdwährungssachverhalten frei

Sonstige Rechnungslegungsthemen

Vertreter von SEC, PCAOB und FASB sagen vor dem Kongress zu Bilanzierungs- und Prüfungsthemen aus

FASB gibt Mitglieder des Beratungsausschusses für gemeinnützige Unternehmen bekannt

Sonstige SEC-Angelegenheiten

SEC gibt endgültige Regelung zur Änderung der Angabe bei kommunalen Wertpapieren heraus

SEC schlägt konsolidiertes Prüfungspfadsystem vor, um Handelsgeschäfte an Märkten besser verfolgen zu können

SEC startet neue Internetseite zum Arbeitsplan für globale Bilanzierungsstandards

Sonstige Prüfungsthemen

ASB schließt Arbeiten an klargestelltem Prüfungsstandard zu Gesetzen und Verordnungen ab

AICPA gibt TPA zur Zusammenstellung und Prüfung von Aufträgen heraus

PCAOB bittet um Nominierung für eine ständige Beratungsgruppe

FASAB-Angelegenheiten

FASAB gibt Entwurf zu aufgeschobenen Wartungen und Reparaturen heraus

Sonstige internationale Themen

IASB gibt jährliche Verbesserungen an den IFRS heraus

IFRS-Stiftung gibt Berufungen in das IFRS Interpretations Committee bekannt

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

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