April

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein neues Mitglied der IOSCO

28.04.2011

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein als ordentliches Mitglied aufgenommen.

Die FMA hatte diese Aufnahme seit 2007 angestrebt (s. Jahresbericht 2007), weil sie davon ausgeht, dass sie die internationale Integration des Finanzplatzes stärkt und den Marktzutritt für liechtensteinische Finanzintermediäre zu ausländischen Märkten erleichtert. Auf europäischer Ebene strebt die FMA nun den Beobachterstatus bei der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority ESMA) an.

Weiterführende Informationen:

Nächste TEG-Sitzung

27.04.2011

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 12. bis 13. Mai 2011 tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, 44 KB).

Gemeinsame Verlautbarung von Überwachungsgremium und Treuhändern, neuer Konsultationsbericht

27.04.2011

Die Treuhänder und das Überwachungsgremium, die beide Überprüfungen mit Bezug auf die IFRS-Stiftung durchführen, haben heute bekräftigt, ihre Bemühungen künftig koordinieren zu wollen.

Die Treuhänder und das Überwachungsgremium, die beide Überprüfungen mit Bezug auf die IFRS-Stiftung durchführen, haben heute bekräftigt, ihre Bemühungen künftig koordinieren zu wollen.

Das Überwachungsgremium hatte im April 2010 mit seiner Überprüfung begonnen und im Februar 2011 einen Konsultationsbericht zur Überprüfung der Führung der IFRS-Stiftung veröffentlicht. Der Schwerpunkt der Überprüfung durch das Überwachungsgremium sind die Zusammensetzung und jeweilige Zuständigkeiten des Überwachungsgremiums, der Treuhänder und des IASB. Die Kommentierungsfrist des Konsultationsberichts endete Anfang April, jetzt erörtert das Überwachungsgremium die eingegangenen Rückmeldungen und wird daraus einen Bericht erarbeiten, der seine Entscheidungen und die Begründungen dafür darstellt. Danach soll ein Aktionsplan für die Umsetzung der identifizierten Verbesserungsmöglichkeiten erstellt werden.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung hatten im November 2010 ein erstes Konsultationsdokument veröffentlicht, mit dem Meinungsäußerungen zur künftigen Strategie der IFRS-Stiftung eingeholt werden sollten. Schwerpunkt der Überprüfung sind vier strategische Grundpfeilern: Auftrag der IFRS-Stiftung, Governance, Standardsetzungsprozess und Finanzierung der IFRS-Stiftung. Aus den Rückmeldungen, die zu dem ersten Konsultationsdokument eingegangen sind, haben die Treuhänder nun einen Konsultationsbericht erarbeitet, der auf der Internetseite des IASB zur Verfügung steht und zu dem bis zum 25. Juli 2011 Stellung genommen werden kann. Während der Stellungnahmefrist werden die Treuhänder Gesprächsrunden zur Überprüfung der Strategie und ihrem Konsultationsbericht in Hongkong (8. Juni), London (21.-22. Juni), New York (13. Juni) und Tokio (7. Juni) anbieten. Wir werden Sie darüber informieren, wenn eine Anmeldung zu diesen Gesprächsrunden möglich ist.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB:

gemeinsame Presseerklärung von Treuhändern und Überwachungsgremium (37 KB)

Konsultationsbericht zur Überprüfung der Strategie der IFRS-Stiftung (309 KB)

Scharia'a-gemäße Leasingverhältnisse auf der Tagesordnung des IASB im Mai

26.04.2011

Obwohl die Sitzung derzeit noch als 'vorläufig' gekennzeichnet ist, hat der IASB auf der Materialseite für die Sondersitzung von IASB und FASB am 11. und 12. Mai bereits ein detailliertes Agendapapier zu Scharia'a-gemäßen Leasingverhältnissen zur Verfügung gestellt.

Wayne Upton, der IASB-Direktor für international Angelegenheiten, hat das Papier erarbeitet, um Hintergrundinformationen zu bestimmten Fragen der Bilanzierung durch den Leasinggeber zu bieten.

Der Schwerpunkt des Papiers liegt auf Ijarah (Leasing), Ijarah Muntahia Bittamleek (Leasing mit Übertragung der Eigentümerschaft) und Ijarah Thumma al-Bai' (Leasing mit anschließendem Erwerb des Leasinggegenstandes). Die letzten beiden sind Sonderkonstruktionen, die entwickelt wurden, um Geschäftsvorfälle zu ermöglichen (Finanzierungsleasings), die häufig vorkommen, aber in ihrer gängigen Art nicht der Scharia'a gemäß sind, weil sie zwei Vertragsarten (Leihen und Verkaufen) kombinieren, die für sich gesehen gestattet aber in Kombination verboten sind. Für das IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen scheint das zu bedeuten, dass der Erfüllungspflichtenansatz Scharia'a-gemäß ist, der Ausbuchungsansatz oder die Behandlung quasi als Veräußerung dies aber nicht wären.

Weiterführende Informationen:

Erinnerung an das Ende von Kommentierungsfristen — Entwurf zur Aufrechnung in der Bilanz

26.04.2011

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf ED/2011/01: Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden 28. April 2011 fällig werden.

In dem Entwurf ist vorgesehen, Aufrechnung vorzuschreiben, wenn ein Unternehmen das Rechts auf Aufrechnung eines finanziellen Vermögenswert und einer finanziellen Schuld hat und beabsichtigt, diese entweder netto oder gleichzeitig zu erfüllen.

Neues tschechisches Bilanzierungsgesetz bringt Änderungen für Einzelabschlüsse

25.04.2011

Am 1. Januar 2011 ist das neue tschechische Bilanzierungsgesetz in Kraft getreten.

Es bringt eine bedeutende Änderung in der IFRS-Anwendung in Bezug auf Einzelabschlüsse für nicht börsennotierte tschechische Unternehmen mit sich. Unternehmen, die die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen in ihrem konsolidierten Abschluss anwenden, und Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, der seinen konsolidierten Abschluss nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt, können IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen jetzt auch im separaten Abschluss anwenden.

Weiterführende Informationen:

EFRAG und ASB sind Gastgeber einer Veranstaltung zur Auswirkung von Rechnungslegungsstandards

25.04.2011

Im Januar 2011 haben die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB), wie berichtet, gemeinsam ein Diskussionspapier zur Berücksichtigung der Auswirkungen von Rechnungslegungsstandards herausgegeben.

EFRAG und ASB werden nun gemeinsam mit der EU-Kommission Gastgeber einer Veranstaltung am 16. Mai 2011 in Brüssel sein, bei der 1) die Vorschläge im Diskussionspapier erläutert werden sollen, 2) EFRAG, dem ASB, der EU-Kommission und dem IASB Gelegenheit gegeben werden soll, ihre Meinungen vorzustellen, wie die Auswirkungen des Standardsetzungsprozesses zu berücksichtigen sind, und 3) die Meinungen der Anwender dazu eingeholt werden sollen, wie der Standardsetzungsprozess zu bedenken ist und welche anderen Faktoren bei der Entwicklung von Vorschlägen zu bedenken sind. Anmeldungen werden bis zum 9. Mai 2011 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen:

englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG

Diskussionspapier von EFRAG und ASB (in englischer Sprache, 1.421 KB)

EFRAG begrüßt Ausweitung des zeitlichen Rahmens für die Konvergenz

23.04.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Presseerklärung zur Verfügung, in der die Ausweitung des zeitlichen Rahmens für die Konvergenz begrüßt wird, die IASB und FASB Mitte dieses Monats bekanntgegeben hatten.

Françoise Flores, die Vorsitzende von EFRAG Chairman, sieht in der Ausweitung auch Vorteile für europäische Anwender: "Die zusätzlichen Konsultationsschritte, die der IASB und der FASB eingeführt haben, werden äußerst hilfreich beim Abschluss der Standards zu Erlöserfassung, Leasingverhältnissen, Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten sein. Sie werden auch den europäischen Anwendern das gute Gefühl geben, dass ihre Bedenken ausreichend berücksichtigt werden." EFRAG und die nationalen Standardsetzer Europas haben für den Mai 2011 in Europa Einbindungsaktivitäten organisiert, um dem IASB für den Abschluss der Projekte nützlichen Input zu geben und sicherzustellen, dass die endgültigen Standards für die Anwendung in Europa tauglich sind.

Weiterführende Informationen:

englischsprachige Presseerklärung zur Ausweitung des zeitlichen Rahmens für die Konvergenz auf der Internetseite von EFRAG

aktualisierte Übersicht zu Zeiten und Orten der Einbindungsaktivitäten in Europa (in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG)

genauere Informationen zur deutschen Veranstaltung auf der Internetseite des DRSC (Anmeldung noch bis 2. Mai 2011 möglich)

unsere frühere Nachricht zur Ausweitung des zeitlichen Rahmens für die Konvergenz

Neues Arbeitsprogramm des IASB

21.04.2011

Im Umfeld der heute veröffentlichten beinahe endgültigen Fassungen von fünf neuen und überarbeiteten Standards, der Veröffentlichung des neuen Fortschrittsberichts zur Harmonisierung und der Bekanntgabe der Ausweitung des zeitlichen Rahmens für die Konvergenzprojekte hat der IASB auch ein neues Arbeitsprogramm veröffentlicht.

Wir haben unsere Übersicht über alle gegenwärtigen Projekte des IASB entsprechend aktualisiert.

Neue Unterseite für die Arbeit des Ausschusses für den Konsultationsprozess

21.04.2011

Der Ausschuss der Treuhänder der IFRS-Stiftung, der für die Überwachung des Konsultationsprozesses zuständig ist, hat eine eigene Unterseite auf der Seite des IASB bekommen, auf der über seine Arbeit berichtet wird.

Sie können die Seite nach Datum von Aktivitäten durchsuchen oder nach dem Standard, auf den sich die entsprechende Aktivität bezieht. Außerdem finden Sie Inforationen zu den Mitgliedern des Ausschusses, Zusammenfassungen zurückliegender Sitzungen, Arbeitspapiere und Presseerklärungen. Ferner besteht die Möglichkeit, sich für einen Newsletter einzutragen. Zu der neuen Unterseite gelangen Sie hier.

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