Oktober

IASB-Vorsitzender spricht bei der IFRS-Konferenz in Südamerika

27.10.2011

Am 27. Oktober 2011 hat Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, eine Rede bei der IFRS-Konferenz 'Lateinamerika und die Karibik' in Sao Paulo gehalten.

In seiner Rede erörterte er die Aussichten für weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards, die Einführung der IFRS in Lateinamerika und die Agenda und die Prioritäten des IASB.

Im Hinblick auf die Aussichten für weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards gab Hoogervorst zu bedenken, dass globale Standards notwendig sind, um die Anleger in einem globalen Finanzmarkt zu schützen. Er wies darauf hin, dass die Anwendung der IFRS zwar inzwischen in vielen Ländern vorgeschrieben oder gestattet ist, dass es aber ein paar wichtige Rechtskreise gibt, die die IFRS noch nicht übernommen haben – zum Beispiel die Vereinigten Staaten, Japan, Indien und China. Dennoch gab er an, dass es seiner Meinung nach nicht eine Frage sei, ob diese Länder eines Tages die IFRS übernehmen, sondern nur wann und wie dies geschehen wird.

Zur Einführung der IFRS in Lateinamerika meinte Hoogervorst, dass eine vollständige Übernahme der IFRS der richtige Weg sei und nannte Brasilien "ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie übernommen werden sollte". Durch die vollständige Übernahme der IFRS seinen "brasilianische Unternehmen in der Lage, Kapital auf allen Märkten in Asien, Europa und Nord- und Südamerika aufzunehmen, sogar in den Vereinigten Staaten. [...] Die Risikoprämie für unbekannte Rechnungslegungsvorschriften fällt weg, dadurch sinken die Kapitalkosten und es werden neue Investitionen ins Land gezogen."

Abschließend erörterte Hoogervorst die künftige Agenda und die vier wichtigsten Prioritäten des IASB im kommenden Jahr. Zuerst müssten die verbleibenden Konvergenzprojekte mit dem FASB abgeschlossen werden. Er wies darauf hin, dass es sowohl für Leasingverhältnisse als auch für Erlöserfassung in den kommenden Monaten überarbeitete Vorschläge geben wird. Das Ziel ist, diese Projekte 2012 abzuschließen. Er wies auch darauf hin, dass die Boards an gemeinsamen Projekten zu Finanzinstrumenten und zu Versicherungsverträgen arbeiten. Danach wies Hoogervorst kurz auf die Entwicklung der Agenda des IASB für die Zeit nach dem Abschluss der Konvergenzbemühungen hin und nannte insbesondere das Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm, mit dem Rückmeldungen für den IASB eingeholt werden sollen. Eine weitere Priorität des IASB sei, auch die verbleibenden Rechtskreise dazu zu bewegen, die IFRS zu übernehmen. Und letztlich sagte er, dass der IASB mit denjenigen zusammenarbeiten werde, die von den Arbeiten des IASB berührt werden, "um sicherzustellen, dass sie das Gefühl haben, dass die IFRS ihnen gehören, und um ihnen Respekt für eine Produkt zu vermitteln, das für die Anleger weltweit entwickelt wird".

Sie können sich die vollständige Rede in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen (361 KB).

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen

27.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/2: Verbesserungen an den IFRS zur Verfügung gestellt.

EFRAG unterstützt die Änderungsvorschläge bis auf zwei.

 

Die Änderungen an IAS 1, die darauf abzielen, das Rahmenkonzept in der Fassung von 2010 in IAS 1 widerzuspiegeln, lehnt EFRAG ab, weil diese Änderungen über die im Maß des jährlichen Verbesserungsprojekts möglichen hinausgehen. Die Änderungen an IAS 32 in Bezug auf Ertragsteuern lehnt EFRAG ab, weil zuvor die inneren Unstimmigkeiten in IAS 12 geklärt werden müssten.

Außerdem hegt EFRAG Bedenken, dass die Aufnahme immer weiterer Ausnahmen in IFRS 1 die Komplexität dieses Standards erhöht und zu Überschneidungen bei den Ausnahmen führen kann.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (220 KB).

Erste Teilnehmerorganisationen für das IIRC-Pilotprogramm bekanntgegeben

26.10.2011

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat die Namen von 40 Organisationen und Unternehmen weltweit bekanntgegeben, die ausgewählt wurden, um als erste Teilnehmer am Pilotprojektprojekt zur integrierten Berichterstattung teilzunehmen.

Es werden noch weitere Teilnehmer ausgewählt werden.

Das Pilotprojekt soll über zwei Jahre laufen und dazu dienen, dem IIRC bei der Entwicklung eines Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung zu helfen. Die ausgewählten Organisationen und Unternehmen sollen ein Arbeitsgruppennetzwerk bilden, Wissen und Erfahrungen austauschen und generell Anregungen für die Entwicklung des Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung liefern wie es im IIRC-Diskussionspapier Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert beschrieben wurde, das im September 2011 veröffentlicht worden ist.

Explizit nennt der IIRC die folgenden Ziele des Programms:

  • Unternehmen und Organisationen sollen ermutigt werden, ihre Berichtspraxis neu zu gestalten.
  • Die künftige Entwicklung der Berichtspraxis und des Anlegerverhaltens soll mitgestaltet werden.
  • Die Konvergenz in den internationalen Leitlinien zur Berichterstattung soll vorangetrieben werden.

Die erste Gruppe von Teilnehmer weist als deutsche Teilnehmer EnBW und den Flughafen München auf. Deloitte ist über unsere Schwesterfirmen aus Großbritannien und den Niederlanden vertreten.

Teilnehmer des IIRC-Pilotprogramms:

 

TeilnehmerLandBranche/Sektor
AB Volvo – Volvo Group Schweden Automobilbranche
Association of Chartered Certified Accountants Vereinigtes Königreich Wirtschaftsprüfung
Aegon Group Niederlande Finanzdienstleistungen
Akzo Nobel N.V. Niederlande Chemiebranche
ARM Holdings plc Vereinigtes Königreich Technische Ausrüstung
Atlantia S.p.A. Italien Industriegüter und Dienstleistungen
BBVA Spanien Banken
BWise b.v. Niederlande Industriegüter und Dienstleistungen
Chartered Institute of Building, The Vereinigtes Königreich Berufsverbände
Cliffs Natural Resources Vereinigte Staaten Grundlegende Ressourcen
CLP Holdings Limited China Versorgungsunternehmen
CNDCEC Italien Wirtschaftsprüfung
DANONE Frankreich Lebensmittelbranche
Deloitte LLP Vereinigtes Königreich Wirtschaftsprüfung
Deloitte Netherlands Niederlande Wirtschaftsprüfung
Diesel & Motor Engineering PLC Sri Lanka Industriegüter und Dienstleistungen
Edelman Vereinigte Staaten Medienbranche
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Deutschland Versorgungsunternehmen
Enel Italien Elektrizitätsversorger
eni S.p.A. Italien Öl und Gas
Eskom Holdings SOC Limited Südafrika Versorgungsunternehmen
Flughafen München GmbH Deutschland Industriegüter und Dienstleistungen
Gold Fields Südafrika Grundlegende Ressourcen
HSBC Holdings plc Vereinigtes Königreich Banken
KPMG International Schweiz Wirtschaftsprüfung
LeasePlan Corporation N.V. Niederlande Finanzdienstleistungen
Marks and Spencer Group plc Vereinigtes Königreich Einzelhandel
mecu Limited Australien Banken
Microsoft Corporation Vereinigte Staaten Technologiebranche
N.V. Luchthaven Schiphol Niederlande Industriegüter und Dienstleistungen
National Australia Bank Limited Australien Banken
Natura Cosméticos Brasilien Konsumgüter- und Haushaltswarenbranche
Novo Nordisk Dänemark Gesundheitswesen
PriceWaterhouseCoopers N.V. Niederlande Wirtschaftsprüfung
Prudential Financial, Inc. Vereinigte Staaten Finanzdienstleistungen
Randstad Holding N.V. Niederlande Industriegüter und Dienstleistungen
State Nuclear Energy Corporation ROSATOM Russland Versorgungsunternehmen
Stockland Australien Immobilienbranche
Takeda Pharmaceutical Company Limited Japan Gesundheitswesen
The Coca-Cola Company Vereinigte Staaten Lebensmittelbranche
Vancity Kanada Banken
Vestas Wind Systems Dänemark Öl und Gas
Via Gutenberg Consultoria  em Entretenimento e Cultura Ltda Brasilien Industriegüter und Dienstleistungen

Die englischsprachige Presseerklärung des IIRC können Sie direkt auf dessen Internetseite lesen. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir auf einer eigenen Seite für Sie zusammengestellt.

Litauen übernimmt internationale Bewertungsstandards

26.10.2011

Das litauische Parlament hat am 2. Juni 2011 eine Überarbeitung des litauischen Grundlagengesetzes zu Unternehmens- und Eigentumsbewertungen verabschiedet. Nach dem überarbeiteten Gesetz wird die Anwendung der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) ab dem 1. Mai 2012 verpflichtend.

Das litauische Institut für institutionelle Prüfung, Bilanzierung und Eigentumsbewertung – eine Regierungsbehörde mit Verantwortung für die Lizensierung und Überwachung von professionellen Bewertern und Bewertungsunternehmen – wird die IVS übersetzen und in Litauen zur Verfügung stellen.

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat dies auf seiner Internetseite bekanntgegeben.

Zwei Sondersitzungen des IASB Anfang November

26.10.2011

Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung mit dem japanischen Standardsetzer ASBJ, die am 31. Oktober und 1. November stattfindet, wird der IASB am Nachmittag des 1. Novembers (13:00h bis 15:00h) noch eine Sondersitzung zum Thema Leasingverhältnisse abhalten.

Außerdem wurde für den 7. November ebenfalls eine Sondersitzung angekündigt. Das Thema der Sitzung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Europäische Kommission legt Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmertum und verantwortlichen Unternehmen vor

26.10.2011

Das Konzept eines verantwortlichen Unternehmertums bedeutet ein größeres und tragfähigeres Wirtschaftswachstum.

Daher hat die Europäische Kommission ein Paket von Maßnahmen vorgelegt, um das Unternehmertum und verantwortliche Unternehmen zu unterstützen.

Zunächst soll die Initiative zur Sozialwirtschaft es diesem neu entstehenden Sektor erleichtern, sein Potenzial auszuschöpfen. Sie wird ergänzt durch eine neue ehrgeizige Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen, mit der das Vertrauen der Verbraucher und der Beitrag der Unternehmen zum Wohlstand der Gesellschaft erhöht werden sollen. Beide Initiativen untermauern die Anstrengungen der Kommission, vor allem in Zeiten knapper Kassen den Privatsektor in gesellschaftliche und ökologische Belange einzubinden.

Ferner schlägt die Kommission vor, die Transparenz zu erhöhen und ein tragfähiges Handeln multinationaler Unternehmen zu fördern. Unternehmen, die in der Mineralgewinnung und Forstwirtschaft tätig sind, sollten hinsichtlich der von ihnen weltweit entrichteten Steuern, Abgaben und Bonuszahlungen mehr Transparenz an den Tag legen.

Schließlich schlägt die Kommission vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU vor, mit denen diese möglicherweise bis zu 1,7 Mrd. EUR pro Jahr einsparen können. Mit den Vorschlägen soll auch der Aufwand für die Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen, einschließlich KMU, verringert werden, was zu weiteren Kosteneinsparungen führen dürfte.

Die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt. Die Mitteilung zur Sozialwirtschaft bildet den Ausgangspunkt für eine Reihe von legislativen und nichtlegislativen Initiativen, die in den nächsten zwei Jahren ergriffen werden sollen. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion mit interessierten Kreisen bietet sich auf der Konferenz über Sozialwirtschaft und soziales Unternehmertum am 18. November 2011 in Brüssel, die von der Europäischen Kommission veranstaltet wird.

Weiterführende Informationen:

Kolumbien veröffentlicht Vorschläge für eine IFRS-Übernahme

26.10.2011

Im Oktober 2011 hat der kolumbianische Fachrat für öffentliche Rechenschaftspflicht (Consejo Técnico de la Contaduría Pública, CTCP) einen Vorschlag mit dem Titel "Propuesta de normas de contabilidad e información financiera para la convergencia hacia Estándares Internacionales" [Vorgeschlagene Standards für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung für die Harmonisierung mit internationalen Standards] herausgegeben.

Dieser Vorschlag ist ein weiterer Schritt hin zur Konvergenz der kolumbianischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS. Der Vorschlag gilt der freiwilligen Anwendung durch zwei Gruppen: Gruppe 1 (volle IFRS) und Gruppe 2 (IFRS für KMU).

Der Vorschlag baut auf der 2010 veröffentlichten strategischen Ausrichtung auf. Die wesentlichen Aspekte des Vorschlags sind:

  1. Freiwillige vorzeitige Anwendung der vollen IFRS (Gruppe 1) oder des IFRS für KMU (Gruppe 2)
  2. Konvergenzplan:
    1. 31. Dezember 2011: Die Standards werden auf der Internetseite in spanischer Sprache zwecks öffentlicher Konsultation zur Verfügung gestellt (auf Grundlage der offiziellen spanischen Übersetzungen mit Stand 1. Januar 2010)
    2. 31. März 2011: Veröffentlichung der endgültigen Standards (IFRS) durch die kolumbianischen Aufsichtsbehörden
    3. 31. Dezember 2012: Datums des Übergangs in Übereinstimmung mit IFRS 1
    4. 31. Dezember 2013: Erstellung von Abschlüssen — letztmalig nach kolumbianischen Standards und pro forma nach IFRS (ohne Vergleichszahlen)
    5. 31. Dezember 2014: Erstellung der ersten IFRS-Abschlüsse — mit Vergleichszahlen und geprüft
  3. Es werden vier Fragen in Bezug auf den Vorschlag gestellt:
    • Die Standards und Interpretationen in diesem Dokument wurden vom IASB für die allgemeine Anwendung entwickelt. Sind Sie dessen ungeachtet der Meinung, dass einer oder mehrere dieser Standards und Interpretationen Vorschriften enthalten, die bei einer Anwendung in Kolumbien wirkungslos oder nicht sachgerecht wären? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, benennen Sie bitte die Umstände oder Aspekte, die diese Verlautbarungen unpassend für kolumbianische Unternehmen machen.
    • Der CPTC wird den Aufsichtsbehörden vorschlagen, Prinzipien, Standards, Interpretationen und Leitlinien zur Bilanzierung und Finanzberichterstattung herauszugeben. Halten Sie es für notwendig, Interpretationen und/oder zusätzliche Leitlinien zu den Verlautbarungen des IASB herauszugeben, um die Anwendung eines IFRS oder IAS zu verdeutlichen? Bitte benennen Sie die Standards oder besonderen Sachverhalte, bei denen es Bedarf für zusätzliche Umsetzungsleitlinien oder Interpretationen gibt.
    • Bedarf es weiterer Ausnahmen zusätzlich zu den in den IFRS bereits eingerichteten für die erstmalige Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards durch kolumbianische Unternehmen? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, geben Sie bitte die erforderlichen zusätzlichen Ausnahmen an und erklären Sie, warum diese Ausnahme notwendig ist.
    • Sind Sie der Meinung, dass irgendeiner/irgendeine der hier genannten Standards und Interpretationen gegen kolumbianisches Recht verstößt? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, benennen Sie bitte die Aspekte oder Sachverhalte, die Ihrer Meinung nach dem geltenden Recht zuwiderlaufen und fügen Sie einen solide begründeten Alternativvorschlag mit entsprechendem fachlichen Hintergrund bei.

Stellungnahmen sind bis zum 31. März 2012 einzureichen.

Sie können sich den Vorschlag "Propuesta de normas de contabilidad e información financiera para la convergencia hacia Estándares Internacionales" hier herunterladen (in spanischer Sprache, 1.405 KB).

Handelsrechtliche Bilanzierung bei Spaltungen

26.10.2011

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Spaltung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 43) verabschiedet.

Er soll nach endgültiger Verabschiedung die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 1/1998: Zweifelsfragen bei Spaltungen (IDW St/HFA 1/1998)ersetzen.

IDW ERS HFA 43 ist ab sofort auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 12/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 4/2011 veröffentlicht werden. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 29. Juni 2012.

IAASB beginnt mit Überprüfung der klargestellten ISA nach deren Einführung

26.10.2011

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat einen Plan für eine Überprüfung der klargestellten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht.

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat einen Plan für eine Überprüfung der klargestellten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht.

Die Überprüfung nach der Einführung ist der zweite Schritt der Bemühungen des IAASB in Bezug auf die Überwachung der Umsetzung dieser Standards. Der erste Schritt war die Veröffentlichung eines Fortschrittsberichts im November 2010. Der Hauptzweck der Überprüfung nach der Einführung liegt darin, Informationen zu sammeln, wie die klargestellten ISA angewendet werden, woraus der IAASB Rückschlüsse zu ziehen hofft, ob und welche weiteren Änderungen notwendig sind, um

  • die Einheitlichkeit des Verständnisses der ISA bei deren Anwendern zu stärken und
  • festzustellen, ob die überarbeiteten ISA, die von dieser Prüfung betroffen sind, das Ziel des IAASB erfüllen, die Standards effizient und wirksam zu überarbeiten.

Der Schwerpunkt der Überprüfung liegt darauf, festzustellen, ob die klargestellten ISA einheitlich verstanden und auf eine Art umgesetzt werden, die dem Ziel des IAASB bei deren Überarbeitung entsprechen. Es geht nicht in erster Linie darum, die klargestellten ISA noch einmal auf Verbesserungsbedarf zu überprüfen, um die Prüfungsqualität zu verbessern, auch wenn solche notwendigen Änderungen, so sie identifiziert werden, vom IAASB berücksichtigt werden.

Der IAASB beabsichtigt, diese Informationen im Lauf des Jahres 2012 zusammenzutragen, eine Zusammenfassung der Informationen Anfang 2013 zu erarbeiten und die Ergebnisse bei der Junisitzung 2013 des IAASB vortragen und diskutieren zu lassen. Dieser zeitliche Rahmen wird dem IAASB dabei helfen, seine Prioritäten für 2014 und den danach folgenden dreijährigen Planungszyklus (2015-2017) festzulegen.

Eingaben zum Zweck der Überprüfung werden vom IAASB bis zum 31. Oktober 2012 erbeten. Die Presseerklärung des IAASB können Sie von der Internetseite des IFAC herunterladen.

FASB-Vorsitzende spricht über Konvergenz, Übernahme und Rechnungslegung für nicht börsennotierte Unternehmen

25.10.2011

Am 24. Oktober 2011 hat die Vorsitzende des FASB, Leslie Seidman, bei einer Rede vor der nationalen Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, NASBA) ihre Ansichten zu den drei Themen Status der Konvergenz zwischen IASB und FASB, Übernahme der IFRS in die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften und der "Übernahmisierungsansatz" sowie gegenwärtiger Stand der Rechnungslegung für nicht-börsennotierte Unternehmen erläutert.

In Bezug auf die Konvergenz wies Seidman auf die Fortschritte hin, die von FASB und IASB bei den konvergierten Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen, Aktienvergütung, nichtmonetären Austauschen, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und Gesamtergebnis gemacht worden sind. Sie hielt fest, dass die verbleibenden Projekte mit hoher Priorität (Erlöserfassung, Leasingverhältnisse und Finanzinstrumente) im Rahmen des Arbeitsabkommens fertiggestellt werden. Sie erwähnte, dass sowohl der Entwurf zu Erlöserfassung als auch derjenige zur Leasingbilanzierung zwecks Qualitätskontrolle noch einmal zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht werden würden, was wiederum zu einer Ausweitung des zeitlichen Rahmens führen würde. Zu Finanzinstrumenten sagte sie:

 

Wertminderung ist das wichtigste Thema, an dem wir als Reaktion auf die Finanzmarktkrise arbeiten müssen. [...] Wir entwickeln einen Ansatz, der auf erwarteten und nicht auf wahrscheinlichen, eingetretene Verlusten basiert, was die Hürden in Bezug auf eine zeitnahe Verlusterfahrung verringern wird.

Darüber hinaus widmete sich Seidman der Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten. Sie wies darauf hin, dass der FASB "das Ziel der Entwicklung hochwertiger, vergleichbarer, international anerkannter Rechnungslegungsstandards unterstützt". Drei Schlüsselfaktoren werden von ihr genannt, die zu berücksichtigen sind, während die Standardsetzer an vergleichbaren internationalen Standards arbeiten:

  1. die USA haben derzeit derzeit einen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards,
  2. "US-amerikanische Anleger, Ersteller, Prüfer, Abschlussadressaten und andere Interessengruppen wollen eine klare, starke und hörbare Stimme im Standardsetzungsprozess haben" und
  3. ein Wechsel hin zu internationalen Standards müssen die Qualität der amerikanischen Standards erhalten oder erhöhen.

Seidman nahm außerdem zu dem im Arbeitspapier des SEC-Stabs vom Mai 2011 genannten "Übernahmisierungsansatz" Stellung und wies auf vier positive Aspekte hin. Seidman ist der Meinung, dass der "Übernahmisierungsansatz" folgende Vorteile bietet: 1) Er zeigt US-amerikanische Unterstützung für die Entwicklung von internationalen Rechnungslegungsstandards; 2) er bietet einen praktischen Ansatz für die Beibehaltung der Marke "US-GAAP"; 3) er bietet ein gewisses Maß an Einbindung der Vereinigten Staaten, wenn neue Standards entwickelt werden; und 4) er bietet Freiraum die verbleibenden Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS nach und nach zu lösen.

Zum Abschluss äußerte sich Seidman noch zu den Fortschritten, die in Bezug auf die Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen gemacht worden sind. Sie ist der Meinung, dass der neue, von der FAF vorgeschlagene Plan mit einen eigenen Rat für die Verbesserung der Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Standards Improvement Council, PCSIC) mit der "Befugnis, mögliche Verbesserungen der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu identifizieren, vorzuschlagen und darüber abzustimmen" die Bemühungen des FASB bei der Lösung der Sachverhalte in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen hervorragend ergänzen wird. Die Einrichtung eines eigenständigen Standardsetzungsgremiums für börsennotierte Unternehmen unter der Ägide der FAF sei einer der Vorschläge des "Blue Ribbon"-Panels gewesen, das sich der Frage widmet, wie die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards am besten den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen angepasst werden können, und das im Januar 2011 einen abschließenden Bericht veröffentlicht hat.

Sie können sich die vollständige Rede in englischer Sprache direkt von der Internetseite des FASB herunterladen (352 KB).

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