Juli

IASB veröffentlicht weitere Arbeitsversionen zum Versicherungsprojekt

04.07.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite weitere 'Arbeitsentwürfe' zu Abschnitten des demnächst erscheinenden Standards zu Versicherungsverträgen zur Verfügung. Die Arbeitsentwürfe wurden vom Stab erstellt, um die vorläufigen Entscheidungen widerzuspiegeln, die vom Board getroffen wurden. Sie betreffen die Definition von "Versicherungsverträgen", den Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Standards, den Ansatz der Prämienzuweisung und Nichtversicherungskomponenten.

In den Arbeitsentwürfen werden die Themen jedes Abschnitts erörtert, die Vorschläge des ursprünglichen Entwurfs, die den Abschnitt betreffen, zusammengefasst und Stellungnahmen der Anwender zu diesen Vorschlägen mit den Reaktionen des IASB darauf erläutert. Die Dokumente beinhalten jeweils eine Version, in der die Formulierungsänderungen gekennzeichnet sind, um die Auswirkungen der Analyse der eingegangenen Stellungnahmen zu dokumentieren.

Die Dokumente sind im Wesentlichen die gleichen, die für die Sitzung der Arbeitsgruppe zu Versicherungen am 25. und 26. Juni erarbeitet wurden, und spiegeln keine Reaktionen wider, die der IASB zu diesen Papieren erhalten hat. Der Stab des IASb beabsichtigt, die Dokumente später zu aktualisieren, um alle eingegangenen Reaktionen darzustellen.

Die neuen Arbeitsentwürfe stellen die neuesten Ergänzungen einer Reihe von Arbeitsentwürfen dar, die bereits zu anderen Themen im Versicherungsprojekt herausgegeben wurden. Der IASB hat außerdem eine Reihe von ergänzenden Dokumenten aktualisiert, die einen Überblick über die vorläufigen Entscheidungen bieten, die im Rahmen des Projekts bis Juni 2012 gefällt wurden, und auch eine detaillierte Zusammenfassung des Entwurfs und der zugehörigen erneuten Erörterungen auf Ebene der einzelnen Paragraphen bieten.

Der IASB ermutig ausdrücklich zu Rückmeldungen zu diesen Arbeitsentwürfen und zu Hinweisen auf jegliche unbeabsichtigte Auswirkungen, die sich aus diesen Entwürfen ergeben. Der IASB beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2012 entweder einen vollständigen Arbeitsentwurf des vorgeschlagenen Standards zu Versicherungsverträgen oder einen überarbeiteten Entwurf desselben zu veröffentlichen.

Zugang zu den Arbeitsentwürfen haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Rede von Hans Hoogervorst beim argentinischen Standardsetzer

03.07.2012

Am 3. Juli 2012 hat der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, eine Rede in Buenos Aires beim nationalen Standardsetzer in Argentinien (Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas, FACPCE) gehalten. In seiner Rede ging er auf drei wichtige Themen ein: 1) Konvergenz, 2) künftige Agenda des IASB und ihr Bezug zu den aufstrebenden Märkten und 3) die Beziehung des IASB zu Regulatoren und Standardsetzern.

In der Rede, die Hoogervorst in spanischer Sprache hielt, erkannte er die starke Unterstützung für globale Rechnungslegungsstandards in Südamerika an und verwies auf die große Anzahl südamerikanischer Unternehmen, die die IFRS übernommen haben.


Konvergenz

Hoogervorst sprach über den aktuellen Stand bei den Projekten zu Leasingverhältnissen, Finanzinstrumenten, Erlöserfassung und Versicherungsverträgen. Er gab der Meinung Ausdruck, dass der IASB und der FASB 'wirklich Fortschritte' bei diesen Projekten gemacht hätten und dass es 'Licht am Ende der Konvergenztunnels' gebe, während er gleichzeitig Erklärungen für die verbleibenden Unterschiede anführte. Er gab an, dass die Entwürfe für Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Erlöserfassung in der zweiten Jahreshälfte 2012 und endgültige Standards 2013 erwartet werden.


Künftige Agenda des IASB

In Anerkennung, dass die Anwender eine 'Phase der Ruhe' gefordert haben, meinte Hoogervorst, dass der IASB sich künftig nur den wichtigsten Bereichen zuwenden würde, die der Änderung bedürfen und in denen Änderungen die Unterstützung der Anwender haben. Dies schließe die Fertigstellung des überarbeiteten Rahmenkonzepts, die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben zwecks Reduzierung übermäßiger Angaben und den Bedarf einer konzeptionellen Analyse des sonstigen Gesamtergebnisses ein.

Darüber hinaus wird erwartet, dass kleinere Projekte zu Landwirtschaft, zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und zur Eigenkapitalmethode möglicherweise aufgenommen werden können. Andere Themen, die nicht auf dem aktuellen Arbeitsprogramm des IASB stehen, werden in eine "Forschungsphase" übeführt, in der andere Standardsetzer mit dem IASB zusammenarbeiten, um erste Informationen zu einem Projekt zu sammeln. Diese Phase wird die Diskussionen zu einem Projekt beschleunigen, wenn es auf die eigentliche Agenda des IASB genommen wird.


Beziehung des IASB zu Regulatoren und Standardsetzern

Mit der zunehmenden Anwendung der IFRS weltweit wird es, so Hoogervorst, wichtig, Sichtweisen aus unterschiedlichen Teilen der Welt mit einzubeziehen. Der IASB ist derzeit dabei, eine formale Struktur zu entwickeln, um mit nationalen und regionalen Standardsetzern zusammenzuarbeiten. Dies schließt auch die Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen (Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS) ein. Hoogervorst verwies auch auf den gegenseitigen Nutzen einer strukturierteren und tieferen Zusammenarbeit zwischen dem IASB und Wertpapieraufsichten.

Sie können sich den vollständigen Texten der Rede von der Internetseite des IASB herunterladen (nur in spanischer Sprache).

Tagesordnung für die Julisitzung 2012 der Treuhänder der IFRS-Stiftung

03.07.2012

Die Treuänder der IFRS-Stiftung werden am Donnerstag, den 12. Juli 2012 in Washington tagen. Die Sitzung wird einen Bericht des Vorsitzenden des IASB, des Vorsitzenden des IFRS-Beirats und des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess umfassen. Außerdem wird es aktuelle Informationen zum IFRS für KMU und eine gemeinsame Sitzung des Überwachungsgremiums und der Treuhänder geben.

Die vorläufige Tagesordnung können Sie hier einsehen.

Ein Jahr weiter: Wie geht es Hans Hoogervorst und dem IASB?

03.07.2012

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, schaut auf das erste Jahr der Amtszeit von Hans Hoogervorst als IASB-Vorsitzender zurück und gleicht Erwartungen gegen Entwicklungen ab.

Vor einem Jahr hat Hans Hoogervorst den Posten als Vorsitzender des IASB übernommen. Die Erwartungen an ihn waren hoch - und es war klar, dass seine Aufgaben sich sehr von denen seines Vorgängers unterscheiden würden. Einzelne Fachfragen würden nicht mehr so sehr im Vordergrund stehen, vielmehr ginge es darum zu zeigen, dass Rechnungslegung im Herzen des wirtschaftlichen Fortschritts steht und dass dem IASB ein Platz an Tisch der ganz großen internationalen Entscheider zusteht.

In seiner neuesten Kolumne analysiert Robert Bruce wie der IASB unter Hans Hoogervorst trotz eines schwierigen ersten Jahres erwachsen wird. Zu seiner englischsprachigen Kolumne gelangen Sie hier.

 

IDW RS HFA 2 zur Anwendung von IFRS verabschiedet

03.07.2012

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seiner 228. Sitzung eine Neufassung der 'IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2)' verabschiedet.

Gegenstand der Verlautbarung sind Einzelfragen zur Anwendung ausgewählter International Financial Reporting Standards (IFRS). Als Folge der zahlreichen Neuregelungen durch das IASB wurde die Verlautbarung aktualisiert; gleichzeitig wurde dem Fortgang der Diskussion über bestimmte Auslegungsfragen auf internationaler Ebene Rechnung getragen.

Die zusammengefassten Änderungen im Vergleich zum Entwurf finden IDW-Mitglieder im Mitgliederbereich der Internetseite des IDW in der Rubrik "Aus der Facharbeit, Änderungen von endgültigen Verlautbarungen".

IDW RS HFA 2 wird außerdem in Heft 7/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 abgedruckt werden.

Wirtschaftsprüferkammer nimmt Stellung zur Governance der Tätigkeiten von IFAC

03.07.2012

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat gegenüber dem Überwachungsgremium (Monitoring Group, MG) zu dessen Konsultationspapier zur Governance verschiedener Organisationen, die unter dem Dach des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) tätig sind, Stellung genommen.

Das Ziel des Konsultationspapiers bestand darin, Sichtweisen von Adressaten und der Öffentlichkeit im weiteren Sinne zur Governance jener Institutionen einzuholen, die in die Tätigkeit der Herausgabe internationaler Standards für Angehörige des Berufsstands auf den Gebieten Prüfung und Beratung, Ethik sowie Aus- und Weiterbildung zu erbitten - letztlich mit dem Ziel, die Prüfungsqualität zu verbessern.

In der Stellungnahme der WPK wird insbesondere die Verlagerung der Standardsetzung auf eine vom Berufsstand losgelöste Institution und die Einräumung weitergehender Rechte als bislang an Nichtberufsangehörige kritisch hinterfragt und auch unter Qualitätsgesichtspunkten ausdrücklich abgelehnt. Tendenziell sieht die WPK mit Blick auf die derzeitige Governance der IFAC-Gremien mit Ausnahme des IPSASB, der auch der Aufsicht des PIOB unterstellt werden sollte, grundsätzlich keinen Bedarf für wesentliche Änderungen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

Tagesordnung für die Julisitzung 2012 des IFRS Interpretations Committee

02.07.2012

Das IFRS Interpretations Committee wird am Dienstag, den 10. Juli 2012 in den Büroräumen des IASB tagen. Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen.

Die vorläufige Tagesordnung können Sie hier einsehen.

BAC finalisiert vorläufiges Diskussionspapier zu IFRS in Japan

02.07.2012

Wie Mitte Juni berichtet hatte es der Vorsitzende des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) unternommen, Rückmeldungen der Mitglieder des BAC zum vorläufigen Diskussionspapier zu sammeln, das auf der Sitzung am 14. Juni vorgestellt wurde, um zu entscheiden, ob eine weitere Sitzung notwendig sei, um das Papier zu finalisieren. Das Papier wurde nun am 2. Juli 2012 mit einigen leichten Formulierungsänderungen fertiggestellt und am selben Tag veröffentlicht. Es wurde dazu keine weitere Sitzung abgehalten.

Das 13 Seiten umfassende Papier baut auf den Diskussionen auf, die die Mitglieder des BAC seit 2011 zu den IFRS abgehalten haben. Es enthält eine allgemeine Zusammenfassung der Erörterungen sowie eine generelle Richtungsweisung zu sieben einzelnen Themen.

Allgemeine Zusammenfassung:

Im Papier wird eingestanden, dass 1) es abweichende Meinungen bei einigen Themen gibt und 2) keine endgültigen Entscheidungen getroffen wurden, sodass aus beiden Gründen weitere Erörterungen notwendig sind, um die Diskussionen zu vertiefen. Die wesentlichen Aussagen in diesem Abschnitt des Papiers sind die folgenden:

  • Die Bemühungen hin zu internationaler Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards sollten fortgesetzt werden, wobei auf die bereits hohe Qualität und die international anerkannten japanischen Rechnungslegungsstandards aufgebaut werden sollte.
  • Um dies zu erreichen, muss der beste Ansatz in Bezug auf die Anwendung der IFRS unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte entwickelt werden, wobei jedoch die Zielsetzung und die Auswirkung auf die japanische Wirtschaft und Systeme ausreichend berücksichtigt werden sollten:
    • Es sollte gestattet werden, dass für konsolidierte Abschlüsse Rechnungslegungsstandards verwendet werden, die sich von den japanischen Rechnungslegungsstandards unterscheiden, die in den separaten Abschlüssen verwendet werden.
    • Die IFRS sollten keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung durch nicht börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen haben.
  • Währenddessen sollten 1) Maßnahmen für die IFRS fortgesetzt werden, wenn dies vor dem Hintergrund der japanischen Rechnunglsegungsstandards sachgerecht ist, und 2) zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung der IFRS weiter ermutigt werden.
  • Es ist von großer Bedeutung, zur Entwicklung der IFRS beizutragen und die japanische Sichtweise angemessen einfließen zu lassen.

Themenspezifische Anmerkungen:

Der Bericht enthält verschiedene Sichtweisen, die von den Mitgliedern des BAC auf vergangenen Sitzungen ausgedrückt wurden, und die darauf folgenden Diskussionen führten zur Formulierung der generellen Richtungsweisung zu sieben spezifischen Themen:

  1. Internationale Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards: Es sollten positive Maßnahmen in Bezug auf die Konvergenz ergriffen werden, damit sichergestellt wird, dass die japanischen Rechnungslegungsstandards hochwertig und international anerkannt sind. Dabei sollte Sachverhalten besondere Bedeutung beigemessen werden, die in der Agendakonsultation 2011 in den Stellungnahmen von japanischen Anwendern identifiziert wurden - einschließlich des Konzepts des Nettoeinkommens und des Umfangs der Fair-Value-Bewertung.
  2. Anwendung der IFRS in Japan: Der beste Weg für die Integrierung der IFRS sollte eruiert werden. Dieser sollte die Institute und die Wirtschaft in Japan einschließen und auch das internationale Umfeld berücksichtigen. Darüber hinaus sind akzeptable und nicht akzeptale Vorschriften in den IFRS zu identifizieren, wobei auch die Rückmeldungen zu Agendakonsultation berücksichtigt werden sollten. Auch die praktische Umsetzbarkeit ist zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass der BAC darauf in weiteren Diskussionen eingeht. Außerdem gibt es Vorschläge, die Börsen zu bitten, die Märkte in einen, in dem die IFRS angewendet werden, und einen, in dem japanische Rechnungslegungsstandards angewendet werden, aufzuspalten.
  3. Einbinden der japanischen Sichtweisen: Es ist wichtig, die IFRS-Stiftung und den IASB in Bezug auf Ressourcen und Finanzierung weiter zu unterstützen. Es ist auch angemessen, dass die Anwender in Japan weiterhin abgestimmte Bemühungen unternehmen, ihre Sichtweisen zu kommunizieren und international abzustimmen. Es ist unabdingbar, dass die Zweigstelle des IASB, die in Tokio eröffnet werden soll, für diese Zweck voll genutzt wird. Koordinierte Bemühungen durch Foren wie das, das für die Reaktion auf die Agendakonsultation geformt wurde, sollten weiter wirksam tätig sein.
  4. Separate Abschlüsse: Es ist realistisch, zu gestatten, dass für konsolidierte Abschlüsse Rechnungslegungsstandards verwendet werden, die sich von den japanischen Rechnungslegungsstandards unterscheiden, die in den separaten Abschlüssen verwendet werden und die in engerem Zusammenhang mit den Unternehmensgesetzen, Steuergesetzen und anderen Vorschriften stehen. Darüber hinaus ist es angemessen, Maßnahmen zu erwägen, die Angabelast für separate Abschlüsse zu reduzieren, indem Vorschriften ausgenutzt werden, die nach den Unternehmensgesetzen bestehen.
  5. Nicht börsennotietre  kleine und mittelgroße Unternehmen: Die IFRS sollten im Einklang mit den bestehenden Regelungen keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung durch nicht börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen haben.
  6. Freiwiliige Anwendung der IFRS: Obwohl die Erörterungen zur Anwendung der IFRS fortgesetzt werden, sollte zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung der IFRS weiter ermutigt werden. Solche freiwillige Anwendung streicht den praktischen Nutzen und die Probleme der Anwendung der IFRS hervor, und Möglichkeiten, mit diesen umzugehen, sollten erwogen und umgesetzt werden. Es ist außerdem wichtig, international darauf aufmerksam zu machen, dass die Anwendung der vollen IFRS in Japan bereits gestattet ist.
  7. Ansatz in Bezug auf prinzipienbasierte IFRS: Praktische Maßnahmen von Erstellern, Prüfern und Regulatoren müssen weiter erwogen und sachgerecht koordiniert werden.

Der vollständige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite der japanischen Finanzaufsicht FSA zur Verfügung (nur in japanischer Sprache).

Unsere frühere Nachricht vom 17. Juni zur letzten Sitzung des BAC, auf der auch der Bericht als Entwurf erörtert wurde, steht Ihnen hier zur Verfügung.

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