Juli

Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum Interpretationsentwurf zu Put-Optionen

06.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' herausgegeben. In der Stellungnahme erkennt EFRAG an, dass verschiedene Methoden für die Folgebilanzierung der finanziellen Verbindlichkeit, die im Konzernabschluss eines Mutterunternehmens für über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen angesetzt wird, in der Praxis angewendet werden. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass der Anwendungsbereich des Interpretationsentwurfs zu eng gefasst ist und dass nicht alle relevanten Aspekte der Bilanzierung von Derivaten auf nicht-beherrschende Anteile berücksichtigt werden.

EFRAG hat eine Reihe von erheblichen Bedenken hinsichtlich der Vorschläge und der Verwendung einer Interpretation, um den Sachverhalt von Putoptionen zu lösen, ohne die größere unterschiedliche Behandlung in der Praxis bei der Behandlung von Putoptionen auf nicht beherrschende Anteile ('NCI-Puts') und Geschäftsvorfälle mit nicht beherrschenden Anteilseignern zu behandeln. EFRAG empfiehlt, dass der Sachverhalt in einer Art und Weise behandelt wird, der mit den bestehenden IFRS im Einklang steht:

Vor allem denken wir, dass der Interpretationsentwurf die Komplexität und die große Bandbreite an Sachverhalten adressieren sollte, die sich aus Geschäftsvorfällen mit nicht beherrschenden Anteilseigner ergibt - dies schließt NCI-Puts mit ein -, und zwar in einer Art und Weise, die im Einklang mit den Prinzipien steht, welche IFRS 3, IFRS 10/IAS 27, IAS 32 und IFRIC 17 zugrundeliegen, weil dies zu einer belastbareren und prinzipienbasierteren Lösung führen würde.

Der Stellungnahmeentwurf enthält ferner einen achtseitigen Anhang, im welchen EFRAGs Bedenken hinsichtlich der Vorschläge und der Verwendung einer Interpretation zur Lösung des Sachverhalts ausgeführt werden.

Die Mitglieder von EFRAG konnten keine Einigkeit hinsichtlich der Bilanzierung erzielen, die im Interpretationsentwurf festgelegt wird und derzufolge Änderungen in der Bewertung der Schuld aus den NCI-Puts im Periodenergebnis zu erfassen sind. EFRAG bittet seine Adressaten ferner um Stellungnahme zu den drei voneinander unterschiedlichen Sichtweisen der Mitglieder:

  • dass eine Neubewertung über das Periodenergebnis stets sachgerecht ist (der Ansatz, den das IFRS Interpretations Committee gewählt hat);
  • dass eine Neubewertung über das Periodenergebnis nicht sachgerecht ist und Änderungen der Schuld im Eigenkapital erfasst werden sollten; sowie
  • dass eine Neubewertung über das Periodenergebnis in einigen Umständen sachgerecht ist.

Stellungnahmen zu dem Schreiben werden bis zum 19. September 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen:

  • Den Stellungnahmeentwurf können Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG herunterladen.
  • Unsere Nachricht aus dem Mai 2012 für weitergehende Informationen zu DI/2012/2 Auf nicht-beherrschende Anteile geschriebene Putoptionen
  • Deloittes IFRS in Focus-Newsletter, in dem der Interpretationsentwurf des Committees zu Putoptionen untersucht wird.

DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2012

06.07.2012

Der Bericht des DRSC zum 2. Quartal 2012, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt zur Verfügung.

Neben den Informationen zu den aktuellen Aktivitäten finden sich im Bericht auch zwei Gastinterviews mit Dr. Elke König, der Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die von Juli 2010 bis Dezember 2011 Mitglied des IASB war, und Martin Edelmann, ehemaliges Mitglied des Deutschen Standardisierungsrates und seit 1. Juli 2012 Mitglied des IASB.

Sie können sich den Quartalsbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

06.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' herausgegeben. In der Stellungnahme erkennt EFRAG an, dass die Schlussfolgerung im Einklang mit den Prinzipien des Rahmenkonzepts und IAS 37 steht. Allerdings ist EFRAG der Ansicht, dass der Interpretationsentwurf auch die Bilanzierung von Abgaben hätte behandeln sollen, die erst dann fällig werden, wenn eine Mindestumsatzschwelle erreicht wird.

EFRAG sieht keinen konzeptionellen Grund dafür, warum die Argumentation aus der Grundlage für Schlussfolgerungen des Interpretationsentwurfs nicht genauso auf Abgaben anzuwenden sein sollte, die erst dann fällig werden, wenn eine Mindestumsatzschwelle erreicht wird. Das heißt, dass die Generierung von Umsätzen vor dem Erreichen der Schwelle der Sichtweise von EFRAG zufolge notwendig, jedoch nicht hinreichend für die Schaffung einer Verpflichtung ist, die dann zum Ansatz einer Schuld führen würde. Folglich glaubt EFRAG, dass das Interpretations Committee erläutern sollte, warum dies nicht für den Fall gelten soll, bei dem Abgaben erst dann fällig werden, wenn eine Mindestumsatzschwelle erreicht wird.

Darüber hinaus empfiehlt EFRAG, dass der IASB deutlicher machen sollte, dass der Anwendungsbereich des Interpretationsentwurfs sehr weit gefasst ist und den größten Teil der an Behörden entrichtete Zahlungen umfasst (z.B. Vermögensteuern). Zu den weiteren im Stellungnahmeentwurf behandelten Sachverhalten gehören die Behandlung von Abgaben, die keine Tauschvorgänge darstellen oder mehrere Elemente umfassen, wie Festpreisgebühren behandelt werden sollten sowie verschiedene Vorschläge zur Klarstellung von Fomulierungen und der Absicht im Interpretationsentwurf.

Stellungnahmen zu dem Schreiben werden bis zum 22. August 2012 erbeten. Der Stellungnahmeentwurf kann über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden.

Konsolidierter Bericht zu den EFRAG-Einbindungsveranstaltungen zum Diskussionspapier zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung

05.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite einen konsolidierten Bericht von den Einbindungsveranstaltungen zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung zur Verfügung. Einzelberichte von den Veranstaltungen waren bereits veröffentlicht worden.

Die Veranstaltungen wurden in verschiedenen europäischen Städten abgehalten, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in dem Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) dargestellt werden.

Die Veranstaltungen wurden in vier europäischen Städten abgehalten. Die Berichte zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie hier:

Den konsolidierten Gesamtbericht können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Neue Ankündigungen auf der Internetseite von EFRAG

04.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nennt auf ihrer Internetseite Termine für Telefonkonferenzen von TEG und PRC und weist darauf hin, dass ein Bericht von der Sitzung des Aufsichtsrats verfügbar ist.

EFRAG hat auf ihrer Internetseite verschiedene Neuigkeiten bekanntgegeben:

  • Am 13. Juli 2012 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Eine Tagesordnung und Details in Bezug auf die Einwahl als Zuhörer finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
  • Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) wird am 6. Juli 2012 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
  • Eine Zusammenfassung der Sitzung des Aufsichtsrats von EFRAG (Supervisory Board, SB) am 22. Mai 2012 ist jetzt verfügbar und kann von der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden.
  • Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass EFRAG um Bewerbungen für neue Mitglieder des TEG bittet.

IFRS-Fachausschuss legt Entwurf des DRSC Anwendungshinweises 1 (IFRS) vor

04.07.2012

Auf der Internetseite des DRSC wurde der Entwurf des 'DRSC Anwendungshinweises 1 (IFRS) zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS' (DRSC E AH 1 (IFRS)) zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat die Aufgaben der Erarbeitung und Verlautbarung von Interpretationen und Anwendungshinweisen zu den Internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB sowie der Erarbeitung von Stellungnahmen zu IASB-Entwürfen.

Der erste Anwendungshinweis des IFRS-Fachausschusses bezieht sich auf den vom IASB am 16. Juni 2011 in überarbeiteter Form veröffentlichten IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19 (2011)) und befasst sich mit der Bilanzierung von Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückständen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen im Sinne des AltTZG.

Insbesondere wird neun Fragestellungen nachgegangen:

  • Wie ist für den sog. Erfüllungsrückstand zu bilanzieren, der im Fall von Blockmodellen zu berücksichtigen ist?
  • Um welche Kategorie von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne des IAS 19.5 (2011) handelt es sich bei Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen?
  • Welche Rechnungslegungsvorschriften des IAS 19 (2011) sind anzuwenden, wenn Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zuzuordnen sind?
  • Ab welchem Zeitpunkt ist eine Schuld hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses erstmals zu erfassen?
  • Wie ist eine Schuld (der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer) hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses zu bewerten?
  • Wie ist die Schuld hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses anzusammeln und aufzulösen?
  • Welche bilanziellen Konsequenzen ergeben sich, wenn als Voraussetzung für den Abschluss einer ATZ-Vereinbarung eine bestimmte Mindestzeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen gefordert wird?
  • Können sich aufgrund von ATZ-Vereinbarungen auch Auswirkungen auf andere leistungsorientierte Pläne des Unternehmens ergeben?
  • Wie gestaltet sich der Übergang auf die neuen, für ATZ-Vereinbarungen zu berücksichtigenden Regelungen nach IAS 19 (2011)?

Der Entwurf ist auf der Internetseite des DRSC verfügbar. Um Stellungnahmen wird bis zum 19. August 2012 gebeten.

Mitschnitt der 6. Sitzung des IFRS-Fachausschusses

04.07.2012

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 6. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC vom 2. und 3. Juli 2012 sind jetzt archiviert.

Sie können direkt auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

EFRAG bittet um Bewerbungen für den Fachexpertenausschuss

04.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zu Bewerbungen für den Fachexpertenausschuss Technical Expert Group (TEG) aufgefordert. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Amtszeiten von sechs der gegenwärtigen zwölf Mitglieder am 31. März 2013 enden.

Der Nominierungsausschuss von EFRAG ist der Meinung, dass es einen fortwährenden Zufluss neuer Mitglieder in den Ausschuss eben sollte, während gleichzeitig Kontinuität und Erfahrungserhalt durch bestehende Mitglieder gewährleistet wird. Dies bedeutet, dass nicht alle gegenwärtigen Mitglieder, die für eine Wiederwahl infrage kämen, erwarten können, wiederwählt zu werden, obwohl sie zufriedenstellende Arbeit im Fachexpertenausschuss geleistet haben.

TEG ist der operative Arm von EFRAG. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen unabhängig vom EFRAG-Aufsichtsrat und allen anderen Interessen. EFRAG berät durch TEG die Europäische Kommission in Bezug auf die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben, indem er die fachliche Qualität der Verlautbarungen untersucht.

EFRAG bittet um Bewerbungen von Bewerbern mit verschiedendsten beruflichen Hintergründen und Herkunftsländern und heißt alle Bewerbungen willkommen. Während der Prüfung der Bewerbungen werden fachliche Kompetenz, beruflicher Hintergrund, Erfahrung und geografisches Gleichgewicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsfrist ist der 1. Oktober 2012. Weitere Infromationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IPSASB veröffentlicht Konsultationspapier zu seinem künftigen Arbeitsprogramm

04.07.2012

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel 'Konsultation in Bezug auf das Arbeitsprogramm 2013-2014' zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Dies ist das erste Mal, dass der IPSASB einen Konsultationsprozess zu seinem Arbeitsprogramm durchführt. In dem Dokument werden Erwägungen zu gegenwärtigen Standardsetzung im öffentlichen Sektor dargestellt, die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Standardsetzung im öffentlichen Sektor als das wichtigste Projekt des IPSASB identifiziert, andere Projekte, die aufgenommen wurden oder werden sollen, genannt und um Rückmeldung zu anderen Projekten gebeten, die in Erwägung gezogen werden sollten.

Im Papier werden drei wesentliche Aspekte der gegenwärtigen Erörterungen des IPSASB genannt, die auch in den nächsten beiden Jahren wichtig sein werden:

  1. Staatsschuldenkrisen - Es wird die schwache Berichterstattung gegenwärtig hervorgehoben, die zu einer zunehmenden Forderung nach hochwertigen Standards und deren Übernahme sowie nach Umsetzungsleitlinien führt.
  2. Zunehmende Übernahme - Die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) werden von Rechtskreisen übernommen (oder sollen übernommen werden), die geografisch, wirtschaftlich und kulturell sehr verschieden sind, was den IPSASB zwingt, auf diese Unterschiedlichkeit bei der Festlegung seiner Agenda und beim Setzen der Standards zu reagieren.
  3. Aufsicht im öffentlichen Interesse und entsprechende Änderungen in der Governance - Es wird anerkannt, dass es ein sachgerechtes System für die Aufsicht im öffentlichen Interesse für den IPSASB geben muss. Der internationale Wirtschaftsprüferverband IFAC, unter dem der IPSASB angesiedelt ist, und der IPSASB haben sich verpflichtet, eine solche Aufsicht sobald wie möglich einzurichten. Sobald eine solche Aufsicht für den IPSASB eingerichtet ist und entsprechende Änderungen in der Governance vorgenommen wurden, wird der IPSASB eine umfassende Überprüfung seiner allgemeinen strategischen Ausrichtung vornehmen, die auch auch eine öffentliche Konsultation zur allgemeinen Ausrichtung und zum Arbeitspogramm nach 2014 beinhalten wird.

In dem Konsultationspapier werden auch einige kritische Projekte in Bezug auf den öffentlichen Sektor und andere Projekte identifiziert, die durchzuführen der IPSASB sich bereits verpflichtet hat - unter anderem geht es um solche Themen um die langfristige Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen, Erläuterungen und Analysen von Abschlüssen (Lageberichterstattung) und Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor.

Darüber hinaus werden im Papier einige zusätzliche mögliche Projekte vorgestellt, die der IPSASB während Arbeitsplanungssitzungen identifiziert hat, es wird eine Analyse der bestehenden IPSAS vorgenommen und auf nötige Nacharbeiten verwiesen, eine Analyse des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB ist enthalten und es wird untersucht, wie die bestehenden IPSAS im Einklang mit Statistiken zu Staatsfinanzen stehen.

Um Stellungnahmen zu dem Konsultationspapier wird bis zum 31. Oktober 2012 gebeten. Zugang haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC.

Malaysia schiebt die IFRS-Anwendung für Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor auf

04.07.2012

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat bekanntgegeben, dass er entschieden hat, Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor zu gestatten, die Übernahme der Malaysian Financial Reporting Standards, die im Einklang mit den IFRS stehen, um ein weiteres Jahr auf Berichtsperioden zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Wie schon bei früheren Verschiebungen verweist der MASB auf die erwartete zeitliche Planung im Projekt des IASB zu Erlöserfassung und die Möglichkeit, dass der IASB ein Projekt zu Landwirtschaft aufnehmen könnte.

Mit Ausnahme der Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor müssen die Malaysian Financial Reporting Standards verpflichtend von allen börsennotierten Unternehmen in Malaysia ab dem 1. Januar 2012 angewendet werden. Der MASB hatte die verpflichtende Anwendung durch die Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor bereits einmal auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Aufschub wurde vor dem Hintergrund von Bedenken hinsichtlich der Anwendung der malaysischen Äquivalente zu IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien und IAS 41 Landwirtschaft im malaysischen Kontext vorgenommen.

Der neue Aufschub auf 2014 zielt darauf ab, dem IASB Zeit zu geben, den neuen Standard zu Erlöserfassung zu finalisieren, der IAS 18 Erlöse und damit auch IFRIC 15  ersetzen soll. Des Weiteren scheint es, dass der IASB als Ergebnis der Agendakonsutlation 2011 möglicherweise ein Projekt zur erneuten Erörterung bestimmter Aspekte von IAS 41 auf seine Agenda nehmen wird.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung ist auf der Internetseite des MASB verfügbar.

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