Juli

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen überarbeiteten Handbuch für den Konsultationsprozess

19.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsualtionsprozess veröffentlicht, das im Mai 2012 von den Treuhändern der IFRS-Stiftung herausgegeben wurde. EFRAG betont, dass das übergeordnete Prinzip der Verbesserung der Finanzberichterstattung zu akzeptablen Kosten der einzige Treiber für neue oder geänderte Standards oder Interpretationen sein sollte.

Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, formuliert EFRAG acht Kommentare und Empfehlungen für den Standardsetzungsprozess und zwei für die Überwachung des Konsultationsprozesses.

Standardsetzungsprozess:

  • EFRAG begrüßt die Aufnahme eines Forschungsprogramms in den Konsultationsprozess des IASB, weil dies eine Agendafestlegung auf Grundlage von nachgewiesenen Bedürfnissen ermöglicht. EFRAG schlägt außerdem vor, die Forschungsphase durch eine öffentliche Konsultationsphase zu dem Sachverhalt und möglichen Lösungsansatzen abzuschließen, bevor ein Projekt auf die Agenda des IASB genommen wird.
  • EFRAG spricht sich für einen gemeinsamen Konsultationsprozess von IASB und regionalen und nationalen Rechnungslegungsgremien als einen wirksamen Weg zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz aus.
  • EFRAG ist der Meinung, dass das Handbuch für den Konsultationsprozess Leitprinzipien für die Identifizierung and Analyse von Bedürfnissen der Adressaten beinhalten sollte, um eine Verbindung mit der Zielsetzung wie im Rahmenkonzept des IASB definiert herzustellen.
  • EFRAG ist der Meinung dass die Erörterung der Ergebnisse der öffentlichen Prüfung auf grobe Fehler in einer öffentlichen Sitzung des IASB stattfinden und nicht dem Stab überlassen werden sollten, da diese unabdingbar für die Identifizierung von Umsetzungsschwierigkeiten oder übermäßigen Kosten sind.
  • EFRAG warnt, dass der Stab des IASB den IASB unterstützen, aber nie versuchen sollte, diesen zu leiten. Es sollte dem Stab gestattet sein, Empfehlungen auszusprechen, aber erst, nachdem dieser eine faire und ausgewogene Darstellung der verschiedenen Sichtweisen geboten hat.
  • Da EFRAG beobachtet, dass es auf IASB-Ebene nie eine Diskussion des Sachverhalts gibt, wenn eine Interpretation zur Verabschiedung vorgelegt wird, empfiehlt EFRAG, dass abweichende Meinungen von Mitgliedern des IFRS öffentlich erläutert werden sollten.
  • EFRAG drängt die Treuhänder, klar festzustzen, dass das IFRS Interpretations Committee keine Agendaentscheidungen veröffentlichen sollte, die Interpretationen ähneln, da einige Ersteller und Rgulatoren unter der Annahme agieren, dass Agendaentscheidungen Teil der IFRS-Literatur, auf die Abschlussersteller Bezug nehmen sollten.
  • EFRAG ist der Meinung, dass alle Entscheidungen im Standardsetzungsprozess mit der gleichen qualifizierten Mehrheit zwingend verabschiedet werden sollten, die für die Verabschiedung des ganzen Standards gilt.

Überwachung des Konsultationsprozesses:

  • EFRAG ist der Meinung, dass der Schwerpunkt der Aufsicht über den Konsultationsprozess auf dem Inhalt und nicht der Form liegen sollte, um sicherzustellen, dass die Ziele, die für den Konsultationsprozess gesetzt sind, auch wirklich erreicht werden.
  • EFRAG warnt davor, zu viele Details in das handbuch für den Konsultationsprozess aufzunehmen, da dies den prinzipienbasierten Charakter des Standardsetzungsprozesses unterminieren würde und keinen Raum für Flexibilität im Konsultationsprozess lassen würde.

Stellungnahmen zum Entwurf der EFRAG-Stellungnahme werden bis zum 5. September 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen:

4. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

19.07.2012

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 4. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC am 25. Juli sowie die Papiere für die gemeinsame Sitzung mit dem IFRS-Fachausschuss am 26. Juli stehen jetzt zur Verfügung.

Sie können direkt von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden. Die gemeinsamen Erörterungen von HGB- und IFRS-Fachausschuss betreffen im Wesentlichen den E-DRS 27 Konzernlagebericht und das aktuelle Projekt des IASB zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU in Vorbereitung einer möglichen Kommentierung durch das DRSC.

Das DRSC weist darauf hin, dass sich am 25. Juli die Reihenfolge der Agendapunkte geändert hat.

IVSC untersucht Bewertungen in der Rohstoffindustrie

19.07.2012

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat offiziell ein neues Projekt aufgenommen, das darauf abzielt, bessere Leitlinien zur Bewertung im Bergbau und in der Öl- und Gasbranche zur Verfügung zu stellen. Mit einem Diskussionspapier, dass an Mitglieder der Branche versendet wurde, bittet der IVSC um Rückmeldungen zur Form und zum Umfang der in den Rohstoffindustrien benötigten Leitlinien. Außerdem sucht er mit dem Papier zu erfahren, wie die gegenwärtige Praxis zu den Arten der Vermögenswerten, die angesetzt und bewertet werden, aussieht, welche Bewertungsmethiden angewendet werden und wie in der Praxis immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte angesetzt werden.

Der IVSC hatte zuvor den Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr. 14 Bewertung von Vermögenswerten in den Rohstoffindustrien herausgegeben. Diese Leitlinie wurde jedoch nicht in die überarbeitete Fassung der Bewertungsstandards aufgenommen, die im Juli 2011 veröffentlicht wurde, weil der Leithinweis auf veraltete IFRS Bezug nahm, der IASB ein Projekt zu Rohstoffindustrien unterhielt und noch eine Reihe von anderen Gründen dagegen sprachen, im Wesentlichen Bewertungsfragen, die im Sektor zu Problemen führen, die im Leithinweis nicht behandelt wurden.

Einige der in dem Diskussionspapier erörterten Fragen sind die folgenden:

  • Sind kombinierte Standards und Leitlinien für die Rohstoffindustrien angemessen oder muss es separate Verlautbarungen für den Bergbau sowie für die Öl- und Gasbranche geben?
  • Sollte der Schwerpunkt des Projekts auf der Bewertung von Reserven und Ressourcen liegen oder sollte es auch andere Vermögenswerte, die in der Branche eingesetzt werden, und gesamte Unternehmen des Branche umfassen (zur Berücksichtigung der inneren Zusammenhänge zwischen a) Reserven und Ressourcen, b) der Kapitalausrüstung für den Abbau , c) der Infrastruktur für den Abbau und d) der immateriellen Vermögenswerte, die beim Abbau eingesetzt werden)?
  • Welches sind die Bewertungsmethoden, die zur Bewertung von Produktionsreserven, Reserven die derzeit erschlossen werden, und Reserven oder Ressourcen, die noch erkundet werden müssen, verwendet werden, und welche Eingaben und Ansätze werden im Marktansatz, im Ansatz über abgezinste Kapitalflüsse und im Kostenansatz verwendet?
  • Welche immateriellen Vermögenswerte werden üblicherweise separat identifiziert und bewertet für die Erwerbsbilanzierung nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (oder ähnliche Bilanzierungsvorschriften) oder in Transaktionen zwischen Unternehmen der Rohstoffindustrie - einschließlich der Fragen, welcher Wert gegebenefalls den Komponenten des Geschäfts- oder Firmenwerts zugemssen wird und ob geistiges Eigentum separat angesetzt und bewertet wird.

Der IVSC bittet um Rückmeldungen zum Diskussionspapier bis zum 20. Oktober 2012.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC:

IASB und EFRAG geben Zusammenfassung von ihrer gemeinsamen Sitzung im Juli 2012 heraus

18.07.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) und die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) haben am Montag, den 16. Juli gemeinsam getagt. Während der Sitzung wurden die derzeit laufenden Projekte auf der Agenda des IASB, die vorgeschlagene Überarbeitung des Handbuchs für den Konsultationsprozess, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 und IFRS 3 und die künftige Zusammenarbeit der beiden Organisationen erörtert.

In Bezug auf die künftige Zusammenarbeit erkundigte sich EFRAG nach den nächsten Schritten des IASB bei den zu fällenden Agendaentscheidungen und den wahrscheinlichen Prioritäten. Insbesondere ging es EFRAG bei diesem Punkt darum, die Absicht zu bekunden, die Aktivitäten der Gruppe so eng wie möglich mit dem IASB zu koordinieren, um dem IASB bei der Abarbeitung der Projekte zu unterstützen und um sicherzustellen, dass europäische Sichtweisen berücksichtigt werden. EFRAG informierte den IASB auch über die derzeit laufenden pro-aktiven EFRAG Projekte: Analyse der Auswirkungen von Standards, Angabenrahmenkonzept, Ertragsteuern, Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle, Seperate Abschlüsse und die Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung.

Eine allgmeine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Auf der Internetseite des IASB finde Sie eine Audioaufzeichnung der Diskussionen.

SEC beruft Paul Beswick als kommissarischen Nachfolger von Jim Kroeker

18.07.2012

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Paul Beswick zum kommissarischen Leiter der Abteilung Rechnungslegung berufen. Beswick war bisher stellvertretender Leiter der Abteilung.

Der bisherige Leiter der Abteilung Rechnungslegung, James L. Kroeker, hatte im Juni 2012 bekanntgegeben, die SEC im Juli zu verlassen, um in die Privatwirtschaft zu wechseln. Kroeker galt international als Befürworter einer IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten. Obwohl der jetzt berufene Beswick die Leitung der Bemühungen des SEC-Stabs in Bezug auf die Erstellung des abschließenden Berichts bezüglich einer Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten inne hatte, ist nicht klar, ob er ein ebenso starker Befürworter der Übernahme ist. Beswick hatte im Dezember 2010 Aufsehen erregt, indem er den sogenannten "Übernahmisierungsansatz" vorschlug, der eine Kombination aus Übernahme und Harmonisierung darstellt und zum Entstehen "amerikanisierter" IFRS führen könnte.

Sie finden eine englischsprachige Presseerklärung zur Berufung auf der Internetseite der SEC.

Öffentliche Diskussion des DRSC am 4. September 2012

18.07.2012

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 4. September 2012, 10 Uhr (voraussichtlich bis circa 16.00 Uhr) ins Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt zu einem Diskussionsforum ein.

Erörtert werden sollen die folgenden Entwürfe:

An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 28. August 2012 an.

EFRAG und ASB veröffentlichen Positionspapier zu Auswirkungen der Standardsetzung

17.07.2012

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB, inzwischen durch die Neustrukturierung des britischen Rats für Rechnungslegung im FRC aufgegangen) haben gemeinsam ein Positionspapier mit dem Titel 'Erwägung der Auswirkungen von Rechnungslegungsstandards' und eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen auf das zuvor veröffentlichte Diskussionspapier herausgegeben. Das Positionspapier stellt die endgültige Position von EFRAG und ASB nach Erwägung der auf das im Januar 2011 veröffentlichte Diskussionspapier mit gleichem Titel eingegangenen Stellungnahmen dar.

Das Positionspapier zielt darauf ab, Standardsetzern dabei zu helfen, eine Auswirkungsanalyse in den Standardsetzungsprozess zu integrieren. Ziel ist es, die Transparenz des Konsultationsprozesses und die Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit der Standardsetzer zu erhöhen. In dem Positionspapier werden vier Schritte für die Ausführung einer Auswirkungsanalyse vorgeschlagen. Dies sind die folgenden:

 

Schritt 1:

Formulierung des Gesamtplans für die Auswirkungsanalyse und Erläuterung der gesuchten Ergebnisse auf Standardsetzungsebene;

Schritt 2:

Einladung zu Rückmeldungen zu erwarteten Auswirkungen, wenn Dokumente im Rahmen des Konsultationsprozesses veröffentlicht werden;

Schritt 3:

Dokumentierung einer Zusammenfassung von Rückmeldungen, die von Interessensgruppen eingegangen sind, und Veröffentlichung der Zusammenfassung; und

Schritt 4:

Erfassung der tatsächlichen Auswirkungen während der Durchführung einer Überprüfung der entsprechenden Verlautbarung nach der Veröffentlichung.

In der Zusammenfassung der Rückmeldungen, die ebenfalls heute veröfentlicht wurden, werden die wesentlichen Sachverhalte zusammengefasst, die auf das im Januar 2011 veröffentlichte Diskussionspapier Erwägung der Auswirkungen von Rechnungslegungsstandards eingegangen sind.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG bittet um Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 zur Klarstellung der Übergangsleitlinien in IFRS 10

17.07.2012

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die Änderungen Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12, die der IASB im Juni 2012 herausgegeben hat, veröffentlicht.

Die Änderungen sind das Ergebnis eines kurzfristigen IASB-Projekts, das aufgenommen wurde, um Bedenken der Adressaten zu begegnen, dass die Übergangsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse beschwerlicher seien, als dies beabsichtigt schien.

EFRAG geht derzeit davon aus, eine Übernahmeempfehlung auszusprechen. Allerdings empfiehlt EFRAG analog zur früheren Empfehlungen auch, den Zeitpunkt der verpflichenden Anwendung auf den 1. Januar 2014 zu verschieben, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig sein sollte. Um Stellungnahmen zu dieser vorläufigen Haltung wird bis zum 17. August 2012 gebeten. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf den Entwurf.

Reaktionen auf den Bericht des Stabs der SEC

17.07.2012

Neben der Reaktion der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die sich bereits am Sonntag zum Bericht des Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) geäußert haben, stehen jetzt auch Reaktion von AICPA, FEI, ICAEW und dem britischen FRC zur Verfügung.

Reaktionen auf den Bericht des Stabs der SEC

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) lobt den Stab der SEC für den durchdachten und umfassenden Bericht, aber drängt die SEC-Kommissare, "den Bericht rasch zu erwägen, denn die Kapitalmärkte der Welt kennen keinen Grenzen". Barry C. Melancon, der Präsident und Vorstandsvorsitzende des AICPA sagte außerdem: "Wir fordern die SEC-Kommissare dringend dazu auf, börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten die Anwendung der IFRS zu gestatten." Die entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der AICPA-Internetseite.

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI), das ein Forum für Finanzvorstände und andere führende Finanzverantwortliche in Nordamerika bietet, hat die Veröffentlichung des Berichts und seinen Detaillierungsgrad ebenfalls gelobt, aber festgehalten, dass es "verschiedene Wege geben kann", einen Übergang auf globale Rechnungslegungsstandards zu erreichen. In der Presseerklärung wird auch die schon früher geäußerte Meinung wiederholt, dass der Abschluss des Konvergenzprozesses von IASB und FASB das wichtigste Ziel sei und keinen "künstlichen Fristen" unterworfen werden solle. Daher meint FEI: "Wir sind nicht der Meinung, dass die SEC gezwungen ist, zu handeln, [...] bis die Kommissare der Meinung sind, dass sie genügend Untersuchungen und Analysen vorgenommen haben, um eine wohlinformierte Entscheidung zu treffen, die in Zukunft Bestand haben wird." Die entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der FEI-Internetseite.

Dr. Nigel Sleigh-Johnson, der Leiter der Finanzberichtabteilung des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) verwies darauf, dass die G-20 weiterhin auf einen einzigen Satz weltweit gültiger Rechungslegungsstandards drängen und dass der IASB weiterhin den Anspruch darauf erheben darf, der wesentliche globale Standardsetzer zu sein. Er sagte außerdem: "Die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten weiterhin angesichts des radikalen Wechsels weg von ihren eigenen hochwertigen Standards zögern, sollte nicht so gelesen werden, dass sich daraus eine Aussage in Bezug auf die Eignung der IFRS-Berichterstattung in anderen Märkten ableiten lässt. Auf der Internetseite des ICAEW finden Sie eine entsprechende englishcsprachige Presseerklärung.

Stephen Haddril, der Vorsitzende des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC), äußert sich in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des Rats wie folgt: "Es ist enttäuschend, dass ein Übergang immer noch nicht klar empfohlen wird. Es ist absolut wichtig, dass wir nicht zulassen, dass dies die weitere Entwicklung hochwertiger, international anerkannter Standards beeinflusst."

Unsere Zusammenfassung der Reaktion der Treuhänder der IFRS-Stiftung und des IASB-Vorsitzenden können Sie hier noch einmal einsehen.

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