Juni

Bericht von der jüngsten IFASS-Sitzung veröffentlicht

04.06.2012

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), das vormals unter dem Namen National Standard Setters (NSS) bekannt war, ist am 29. und 30. März 2012 zu einer Sitzung in Kuala Lumpur zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht. Unter anderem werden darin die Diskussionen zu der Beziehung zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern, dem Arbeitsprogramm und den Abläufen des IASB und ein Bericht zur möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zusammengefasst, in dem eine gewisse Einschränkung bei der Übernahme festgehalten wird.

Die öffentliche Sitzung wurde von Vertretern der Standardsetzer aus Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Hongkong, Indien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Malaysia, Mexiko, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Pakistan, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Syrien, Taiwan, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten besucht. Außerdem waren Vertreter der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), des International Accounting Standards Board (IASB), des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) und des IFRS-Beirats des IASB ebenfalls anwesend.

Eine vollständige Übersicht über die besprochenen Themen hatten wir Ihnen bereits am 4. April 2012 zur Verfügung gestellt. Nachfolgend fassen wir einige Höhepunkte der Diskussion für Sie zusammen.


Internationale Standardsetzung und Interpretation

Die IFASS-Teilnehmer erörterten eine Reihe von Themen, die alle den Fragen galten, wie internationale Standardsetzung durchgeführt werden werden sollte und  welche Rolle die nationalen Standardsetzer in diesem Prozess spielen sollen. Darüber hinaus wurde auch das Zusammenwirken mit den regionalen Vereinigungen von Standardsetzern (wie beispielsweise EFRAG, AOSSG, PAFA und GLASS, die auch jeweils Bericht erstatteten) erwogen.

Die Teilnehmer erörterten ein Papier mit dem Titel Ein Modell für nationale Standardsetzer, das bereits auf der letzten Sitzung im September 2011 im Entwurf vorgestellt und jetzt um die damaligen Diskussionsergebnisse ergänzt wurde. Der Schwerpunkt des Großteils der Diskussion galt der Rolle der nationalen Standardsetzer im Standardsetzungsprozess sowie der Lösung von rechtskreisspezifischen Problemen. Einige Teilnehmer hielten fest, dass nationale Standardsetzer wo immer möglich "nicht von den IFRS abweichen oder rechtskreisspezifische Interpretationen der IFRS zur Verfügung stellen sollten" und sich innerhalb des IFASS-Netzwerks rückversichern sollten, dass eine mögliche Interpretation keine Fehlinterpretation sei und dass die Interpretation "anderen keine Probleme bereite".

Bei der Sitzung wurde auch ein Entwurf mit dem Titel Verlautbarung zur besten ausgeübten Praxis zwischen dem IASB und dem IFASS erörtert.  Ian Mackintosh (stellvertretender Vorsitzender des IASB) gab an, dass der IASB beabsichtige "seine Beziehung mit den nationalen Standardsetzern zu formalisieren und produktiv mit ihnen zusammenzuarbeiten". Einige Teilnehmer meinten dazu, dass die Beziehung asl eine 'Partnerschaft' angesehen werden sollte und dass "die Standardsetzer möchten, dass der IASB ihnen zuhört und auf sie hört". Eine Reihe von Vorschlägen, wie der Entwurf des Dokuments verbessert werden kann, wurden erörtert und werden vor der nächsten Sitzung im Oktober 2012 eingearbeitet werden.

Die Gruppe erörterte auch die Rolle und die Wahl eines IFASS-Vorsitzenden, der aus der Reihe der Standardsetzer der einzelnen Rechtskreise gestellt werden soll und der auch über einen Beirat verfügen wird.


Kommentare zur einer möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten

Tom Linsmeier, ein Mitglied des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, sprach (unter ausdrücklichem Hinweis, dass er nur seine eigene Meinung vertrete) über eine mögliche Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten.

In einer offenherzigen Analyse hielt Linsmeier fest, dass noch keine Entscheidungen getroffen wordens seien und dass "der Bericht mit Empfehlungen des Stabs veröffentlicht wird, falls und wenn die Kommissare [der SEC] eine Entscheidung über den weiteren Weg vorwärts in den Vereinigten Staaten fällen, wahrscheinlich nicht vor Juni oder Juli". Er wies auch darauf hin, dass die Möglichkeit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), eine Entscheidung zu fällen, auch dadurch eingeschränkt werden könne, dass im Novemer Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten stattfinden, was normalerweise bedeute, dass politische Aktivitäten ab Juli odr August zum Erliegen kommen. Die SEC ist "an solche Beschränkungen nicht gebunden, aber hat sich oft freiwillig entschieden, sich an diese zu halten". Er wies auch darauf hin, das der Kongress der Vereinigten Staaten in eine solche Entscheidung eingebunden werden müsse, daher sei "der Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung unbekannt".

An anderer Stelle hielt Linsmeier fest:

 

Der Stab der SEC erkennt an, dass seine gegenwärtige Denkweise eine mögliche Einschränkung der vollständigen Übernahme und einen Schritt zurück vom ursprünglich vorgeschlagenen "Übernahmisierungsansatz" darstellt.

Die anderen Teilnahmer nahmen diese Anmerkungen zur Kenntnis. Der IASB-Vorsitzende Hoogervorst "drückte Enttäuschung aus" angesichts dieser Beobachtungen, "war entmutigt durch die Verzögerung" und forderte, "dass die SEC eine Entscheidung in welche Richtung auch immer fällen solle", damit die Unsicherheit verschwände. Verschiedene andere Teilnehmer äußerten sich in ähnlicher Weise und wiesen auf Auswirkungen hin, die sich ergeben könnten, wenn die Vereinigten Staaten die IFRS möglicherweise nicht übernehmen.


Aktuelle Themen

Die Teilnehmer erörterten auch die folgenden aktuellen Themen:

  • Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern - Erörterung des Diskussionspapiers zu diesem Thema, das vom britischen Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) und EFRAG herausgegeben wurde;
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung - Erörterung des Diskussionspapiers zu diesem Thema, das vom italienischen Standardsetzer und EFRAG herausgegeben wurde;
  • Forschungs- und Entwicklungskosten nach IFRS - Erörterung eines Papiers, das vom japanischen Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) erarbeitet wurde und in dem Probleme in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte dargestellt werden;
  • Fremdwährungswandelanleihen - Erörterung eines Papiers, das vom indischen Standardsetzer im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Anwendung von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis auf Anleihen, die in Indien herausgegeben werden, erarbeitet wurde;
  • Bilanzierung durch Klein- oder Kleinstunternehmen in verschiedenen Rechtskreisen - Bericht zu einer Studie zum Rechnungslegungsrahmenkonzept für diese Unternehmen, die vom koreanischen Standardsetzer durchgeführt wurde;
  • Abschreibung und Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts - Anfrage des italienischen Standardsetzers, ob die anwensenden Vertreter ein Projekt unterstützen würden, dass darauf abzielt, zu untersuchen, ob die gegewärtigen Vorschriften zur Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts noch sachgerecht sind;
  • Annahme der Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiken: Entwicklungen im Vereinigten Königreich;
  • Operativer Gewinn oder Verlust - Sachverhalte, die in Korea in Bezug auf den operativen Gewinn oder Verlust nach der Übernahme der IFRS aufgetreten sind.


Andere erörterte Themen

Zu den anderen auf dieser Sitzung erörterten Themen gehörten die folgenden:

  • Berichte von regionalen Gruppierungen (AOSSG, EFRAG, GLASS, PAFA) und Unterstützung für Entwicklungsländer
  • Überprüfung von Standards nach deren Einführung durch den IASB
  • Auswirkungsanalysen
  • Rahmenkonzept für den öffentlichen Sektor
  • Buchungseinheit
  • Arbeitsprogramm des IASB
  • Andere Sachverhalte

Die nächste Sitzung des IFASS ist für den 22. und 23. Oktober 2012 in Zürich angesetzt.

Eine umfassende Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des australischen Standardsetzers AASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Juni

04.06.2012

Die reguläre monatliche IASB-Sitzung findet vom 12. bis 15. Juni 2012 in London statt. Einige Sitzungsteile werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Auf der Sitzung soll eine große Bandbreite von Themen besprochen werden, unter anderem Versicherungsverträge, Leasingverhältnisse, Investmentgesellschaften und Finanzinstrumente.

Sie können die Tagesordnung auf unserer eigens dafür angelegten Seite für die IASB-Sitzung im Juni 2012 einsehen. Dort werden wir auch die Übersetzung der Mitschrift einstellen, sobald uns die einzelnen Diskussionspunkte vorliegen.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

01.06.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Seit dem letzten Bericht hat der Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme der folgenden Standards gestimmt: IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IFRS 13, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011). Außerdem stimmte der Regelungsausschuss für eine Übernahme der Änderungen an folgenden Standards: IFRS 1, IFRS 7, IAS 12 und IAS 32 sowie für eine Übernahme von IFRIC 20.

Derzeit sind 16 Verlautbarungen des IASB und des IFRS Interpretations Committee noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (neu hinzugekommen seit dem letzten Bericht sind die jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009-2011, die am 17. Mai 2012 herausgegeben wurden).

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 1. Juni 2012 von der EFRAG-Internetseite herunter.

Auf unserer Startseite finden Sie eine Kachel, die stets auf den aktuellen Stand der Übernahme der IFRS in Europa verknüpft.

Mitschnitt der 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

01.06.2012

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 31. Mai und 1. Juni 2012 sind jetzt archiviert.

Sie können Sie direkt auf der Internetseite des DRSC abrufen.

Bericht zu der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Wien

01.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 18. April 2012 in Wien zur Verfügung. Gastgeber der Veranstaltung war der österreichische Standardsetzer AFRAC.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Die Veranstaltung in Wien wurde in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) durchgeführt; Prof. Alfred Wagenhofer, der Vorsitzende der AFRAC-Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung", führte in die Veranstaltung ein, und die Moderation der Diskussion lag ebenfalls in den Händen des AFRAC. Dementsprechend umfasste die Veranstaltung auch eine ausführliche Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse der Erörterung des Diskussionspapiers zu Unternehmenszusammenschlüssen auf Ebene des AFRAC.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit einer Zusammenfassung aller Beiträge direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Es liegen bereits vor: London (16. April), Amsterdam (17. April) und Warschau (15. Mai).

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

IDW PS 730 verabschiedet

01.06.2012

Der Hauptfachausschuss hat IDW PS 730 'Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft' verabschiedet.

Der IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen der Rechnungslegung von Gebietskörperschaften, die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB entsprechen. Mit der Verlautbarung wird klargestellt, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche Abschlussprüfungen vorgegeben ist.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Tagesordnung und Anmeldung als Beobachter für die nächste PRC-Sitzung

01.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) zur Verfügung, die am 12. Juni 2012 stattfinden wird.

Unter anderem sollen die Agendakonsultation des IASB und eine Konsultation zum pro-aktiven Arbeitsprogramm von EFRAG besprochen werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

ACCA fordert aussagekräftige Verpflichtung auf Nachhaltigkeit bei der Rio+20-Konferenz

01.06.2012

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat ein Papier veröffentlicht, in dem mögliche Änderungen bei einem wesentlichen Aspekt des Ergebnisdokuments der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (United Nations Conference on Sustainable Development, UNCSD) untersucht werden, die im Juni 2012 in Rio de Janeiro stattfindet und auch als Rio+20-Konferenz bezeichnet wird. Nach Meinung von ACCA muss der in dem Erstentwurf des Ergebnisdokuments enthaltene Absatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung "härter gefasst und ausgeweitet werden".

Der Erstentwurf des Ergebnisdokuments (in englischer Sprache auf der Rio+20-Internetseite verfügbar) enthält de folgenden Absatz (Absatz 24) als Teil seinen "Handlungsrahmenkonzepts":

 

Wir fordern ein globales politisches Rahmenkonzept, nach dem alle börsennotierten und großen nicht börsennotierten Unternehmen Sachverhalte der Nachhaltigkeit berücksichtigen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtskreislauf aufnehmen müssen.

ACCA ist der Meinung, dass diese Worte ein klares Ziel ausdrücken, aber meint:  "Der Absatz muss sich stärker auf die Rolle des Privatsektors und dessen Rechenschaftspflicht beziehen und kann eindeutig stärker handlungsbezogen sein". Da die Umsetzung von Resolutionen sich oft als die Crux internationaler Vereinbarungen herausgestellt hat, schlägt ACCA vor, dass der Absatz so neu formuliert wird, dass er zu einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen führt, auf nationaler Ebene Mechanismen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen, die gleichzeitig globale Standards erfüllen.

ACCA ist auch der Meinung, dass der Absatz 24 Unternehmen verpflichten sollte, bei ihrer Berichterstattung einen 'comply-or-explain’-Ansatz anzuwenden, also jede Nichteinhaltung öffentlich zu erläutern. Dies würde die Unternehmen zwingen, Chancen und Risiken, die sich aus einer nachhaltigen Entwicklung ergeben, tatsächlich zu erwägen und zu diskutieren und Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsstrategie und -prozesse einzubetten.

Während ACCA auf diese Änderungen drängt, gibt es auch Bedenken, dass der Absatz 24 nicht heil in der Rio+20-Vereinbarung ankommt. ACCA warnt vor jeglicher Verwässerung des Absatzes (beispielsweise durch Ersetzen des Wortes "fordern" durch "ermutigen") und betont: "Ein wirksamer Absatz 24 würde die Relevanz von Nachhaltigkeit für Investoren und Unternehmen stärken und gute ausgeübte Praxis weltweit verbreiten."

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ACCA zur Verfügung:

 

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.