2012

'Global Compact'-Initiative der UN veröffentlicht Studie zur Umsetzung 2011

05.06.2012

Die 'Global Compact'-Initiative der Vereinten Nationen hat die Ergebnisse ihrer jährlich durchgeführten online-Umfrage bei den Teilnehmern der Initiative weltweit veröffentlicht. Mit der Umfrage soll jeweils erfasst werden, wie der Stand der umweltbezogenen und sozialen Leistungen ist. Außerdem sollen Trends und Entwicklungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen einschließlich der Berichterstattung darüber identifiziert werden.

'Global Compact' ist eine freiwillige Initiative der Vereinten Nationen, die im Jahr 2000 ins Leben gerufen wurde und die einen Aufruf an alle Unternehmen weltweit darstellt, ihre Strategien und ihre Geschäftstäigkeit in Einklang mit zehn universellen Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeiterschutz, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu bringen und allgemein Maßnahmen zu ergreifen, um die generellen Ziele der UN zu unterstützen.

Zu der online-Umfrage 2011 gingen 1.325 Antworten aus über 100 Ländern ein, was einer Beteiligungsquote von rund 20% der Teilnehmer der Initiative entspricht. Im Jahr 2011 sind 1.861 Unternehmen der Initiative neu beigetreten.

Im Bericht zur Umfrage wird festgehalten, dass ein tieferes Verständnis von Nachhaltigkeitsfragen weltweit zunehmend Raum greift, und Unternehmen aller Branchen verstärken ihre Bemühungen, umwelt- und sozialbezogene Erwägungen in ihre Strategien und Ziele einzubauen.

Zu den Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um die Ziele der UN und insbesondere der 'Global Compact'-Initiative zu fördern, gehört auch, dass sie ihre Strategien und Maßnahmen im Hinblick auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeiterschutz, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung veröffentlichen.

Im Hinblick auf diese Offenlegung gab nur eine Minderheit der Unternehmen an, dass sie dieses Werkzeug in den entsprechenden vier Bereichen nutzen - nur der Bereich Umweltschutz stellt eine Ausnahme dar. Dort hat allerdings die Unternehmensgröße einen Einfluss auf die Entscheidung, ob diese Informationen veröffentlicht werden. 30% der kleinen und mittelgroßen Unternehmen leisten entsprechende Angaben und 89% der größten Unternehmen. Auch die Eigentümerstruktur hat Auswirkungen auf eine entsprechende Berichterstattung - von den größten Unternehmen sind es wiederum die börsennotierten, die die Berichterstattung in Bezug auf entsprechende Leistungsindikatoren, das Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung und freiwillige Bestandteile ihrer Gesellschaftssatzung am stärksten ausbauen.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der 'Global Compact'-Seite bietet eine Zusammenfassung weiterer Ergebnisse der Umfrage und eine Verknüpfung auf den Ergebnisbericht zur Umfrage.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

05.06.2012

Am 6. Juni 2012 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Tagesordnung wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

FASB-Vorsitzende spricht über Übermaß an Angaben und Kosten-Nutzen-Analysen von Standards

05.06.2012

Leslie F. Seidman, die Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB), hat bei der Jahreskonferenz der Fachzeitschrift 'Compliance Week' am 4. Juni 2012 eine Rede gehalten, in der sie das FASB-Projekt zu einem Rahmenkonzet für Angaben erläuterte und Stellung zu den Aufforderungen nahm, dass der FASB die Kosten-Nutzen-Analyse in der Standardsetzung auf 'wirtschaftliche Auswirkungen' ausweiten solle.

Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Aussagen der Rede für Sie zusammen und übersetzen Ihnen einige Auszüge.

 

Rahmenkonzept für Angaben

Es wird erwartet, dass der FASB in den kommenden Wochen ein Diskussionspapier als Ergebnis seines Projekts zu einem Rahmenkonzept für Angaben veröffentlichen wird.

Bei der Erläuterung dieses Projekts wies Seidman auf viele Themen unter US-GAAP hin, die mit denen unter den International Financial Reporting Standards (IFRS) im Einklang stehen. (Der FASB und die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) arbeiten bei ihren jeweiligen Projekten zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben zusammen (s. unsere Nachricht vom 30. August 2011), und sie beabsichtigen, ein Rahmenkonzept zu erarbeiten, das sowohl unter US-GAAP als auch unter internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden ist. Außerdem hat der Vorsitzende des IASB signalisiert, dass der IASB erwägt, ebenfalls ein Projekt in diesem Bereich aufzunehmen.)

Seidman hielt in ihrer Rede fest, dass "einige Leute am liebsten jetzt gleich die Angaben drastisch kürzen würden", aber sie wies auch darauf hin, dass "der Zweck dieses Projekts ist, die Wirksamkeit von Angaben zu verbessern, und nicht, das Angabenvolumen um jeden Preis zu verringern". Sie führte weiter aus, dass der FASB der Meinung ist, dass er "zuerst ein Rahmenkonzept für Angaben entwickeln sollte, sodass es zukünftig eine Grundlage für das Streichen und  Ändern bestehender Angaben und die mögliche Hinzufügung von neuen Angaben gibt".

Seidman verwies auf den erwarteten Nutzen des Projekts zum Rahmenkonzept zu Angaben. Dazu gehören die folgenden Punkte:

  • Hilfe für den FASB bei der Entwicklung von konsistenten Angabevorschriften, deren Schwerpunkt darauf liegt, was für Abschlussadressaten am wichtigsten ist;
  • Erläuterung, wie die Berichtseinheit einschätzen soll, welche Angaben unter verschiedenen Umständen zu verschiedenen Zeitpunkten erforderlich sind;
  • Untersuchung von Möglichkeiten, wie "bedeutendere" Informationen betont werden können und wie es Adressaten erleichtert werden kann, die Informationen zu finden, die sie am meisten interessieren.

In dem Diskussionspapier soll auch um Meinungsäußerungen gebeten werden, wie der Ansatz auf Angaben in Zwischenberichten angewendet werden kann und wie Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben beurteilt werden soll. Zum Konzept der Wesentlichkeit in Bezug auf Angaben sagte Seidman:

 

... viele Leute haben Schwierigkeiten damit, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf Angabeposten angewendet werden soll. Wenn ein Posten wesentlich im Abschluss ist, muss dann jede dazu vorgeschriebene Angabe dazu geleistet werden, auch wenn ein Teil dieser Informationen unwesentlich ist? Kann es sich andererseits ein Ersteller leisten, unwesentliche Informationen wegzulassen, wenn er nachher mehr Zeit damit verbringt, dem Prüfer, den Anlegern oder der Aufsicht zu erläutern, warum sie weggelassen wurde? Ich nenne dieses Phänomen "verteidigende Angaben". Während ich verstehe, warum Unternehmen so vorgehen, bin ich der Meinung, dass dies einen signifikanten Beitrag zum Übermaß an Angaben und ihrer mangelnden Wirksamkeit leistet.

 


Kosten und Nutzen in der Standardsetzung

Auf die Analyse der Kosten und Nutzen in der Standardsetzung eingehend reagierte Seidman auf Rufe, dass der FASB diese Analyse auf die 'wirtschaftlichen Auswirkungen' ausdehnen solle, indem er die allgemeineren Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandards auf die Wirtschaft untersucht.

Seidman gab an, dass der FASB Standards herausgibt, "wenn davon auszugehen ist, dass die Verbesserungen in der Qualität der Berichterstattung die Kosten der Erstellung und Verwendung dieser Informationen rechtfertigen". Sie nahm zur Kenntnis, dass es Rufe gibt, dass der FASB über dieses Muster hinausgehen und die allgemeineren Auswirkungen untersuchen sollte, wenn bestimmte Unternehmen oder Branchen besonders negativ betroffen sind, und erläuterte ihre Bedenken in Bezug auf diesen Ansatz.

Sich im wesentlichen auf die Rolle der Finanzberichterstattung in der Wirtschaft konzentrierend sagte Seidman: "Während neue Rechnungslegungsstandards möglicherweise die Art und Weise ändern, wie Unternehmen über ihre finanzielle Lage berichten, lassen die Standards doch nicht die zugrunde liegende Lage entstehen und greifen auch nicht in sie ein." Sie ging dann dazu über, den Nutzen aus vergangenen umstrittenen Projekten zu erläutern wie beispielsweise des FASB-Projekts zu anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus den 80er Jahren, das, wie sie eingestand, zu einer Reihe von Bedenken bei den Anwendern geführt hatte. Sie führte dann aus, dass "deutlich ist, dass der Nutzen der besseren Informationen, die durch den Standard zur Verfügung gestellt wurden, dazu geführt haben, dass Management und Anleger über diese Art der Vergütung auf eine andere Art und Weise nachgedacht haben," und dass das Projekt tatsächlich Auswirkungen gehabt habe, da "einige entscheiden haben, die Form der Leistungen zu überdenken, die Rentnern zugesagt wurden".

Zum Abschluss ihrer Überlegungen zu diesem Thema hielt Seidman fest:

 

Einige haben vorgeschlagen, dass wir Untersuchungen der negativen Konsequenzen aufnehmen, die unsere Vorschläge für bestimme Arbeitnehmer oder Unternehmen oder Sektoren der Wirtschaft haben könnten. Einige sind der Meinung, dass die Möglichkeit negativer Konsequenzen ein Grund sei, Berichterstattung nicht zu verbessern. Wir teilen diese Sichtweise nicht. Wir glauben, dass Anleger, Kreditgeber, Geldgeber und andere Adressaten einschließlich derjenigen, die über Strategien entscheiden, relevante und unverzerrte Informationen brauchen, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können. Sie brauchen ein gutes Barometer, auch wenn es manchmal auf Regen hinweist. Etwas Anderes zu tun, hieße, die speziellen Interessen einiger Weniger über das Interesse der Allgemeinheit an unverzerrten Finanzinformationen zu stellen.

Sie können sich die vollständige Rede in englischer Sprache direkt von der Interneteite der SEC herunterladen.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

04.06.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, nach einer Entscheidung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung noch einmal aktualisiert.

Seit dem letzten Bericht, der am vergangegen Freitag veröffentlicht wurde, hat der Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) eine Richtlinie verabschiedet, nach der vorgeschrieben ist, dass die Standards des sogenannten Konsolidierungspakets (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011)) ab dem Beginn des ersten Geschäftsjahres eines Unternehmens anzuwenden sind, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet, sobald die Standards für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 4. Juni 2012 von der EFRAG-Internetseite herunter.

Auf unserer Startseite finden Sie eine Kachel, die stets auf den aktuellen Stand der Übernahme der IFRS in Europa verknüpft.

EFRAG berichtet über Ergebnisse der ergänzenden Studie zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften unter IFRS 10

04.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ergebnisse ihrer ergänzenden Studie zu den Auswirkungen von IFRS 10 auf die Konsolidierung von Zweckgesellschaften veröffentlicht. Diese Studie wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen europäischen nationalen Standardsetzern durchgeführt, um der Europäischen Kommission Informationen für die Auswirkungsanalyse von IFRS 10 zu liefern. Nach den Ergebnissen der Studie werden nach IFRS 10 nicht bedeutend mehr Zweckgesellschaften konsolidiert als nach IAS 27/SIC-12.

Die Studie war so angelegt, dass als deutlich werden sollte, wie sich der Umfang der Konsolidierung von Zweckgesellschaften unter IFRS 10 Konzernabschlüsse vom Umfang der Konsolidierung unter IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften unterscheidet. Die Studie ergänzt die Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 10, die EFRAG am 30. März 2012 ausgesprochen hat.

An der Studie nahmen 14 Unternehmen teil, die meisten Banken oder Versicherungsunternehmen, die wegen des bedeutenden Umfangs des Engagements bei Zweckgesellschaften in dieser Branche bereits frühzeitig mit Umstellungsprojekten für IFRS 10 begonnen haben. Zu den Ergebnissen der Studie gehören die folgenden:

 

  • Neue Leitlinien werden zu aussagekräftigeren Abschlüssen in Bezug auf Zweckgesellschaften führen.
  • Die quantitativen Auswirkungen der Übernahme von IFRS 10 auf das Ausmaß der Konsolidierung in Vergleich mit den gegenwärtigen Vorschriften in Bezug auf Zweckgesellschaften werden hinsichtlich des Gesamtvermögens und der Anzahl der konsolidierten Zweckgesellschaften vermutlich relativ begrenzt sein.
  • Die Teilnehmer berichteten, dass IFRS 10 zwar nicht notwendigerweise zur Konsolidierung von wesentlich mehr oder wesentlich weniger Zweckgesellschaften führen würde, dass aber der Standard nicht für sich sondern im Zusammenhang mit den Angabevorschriften in IFRS 12 betrachtet werden müsse. Einige der Teilnehmer wiesen ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Angabevorschriften in IFRS 12 erfordern würden, dass Unternehmen signifikant mehr narrative Informationen zu ihren Beteiligungen an nicht konsolidierten Zweckgesellschaften zur Verfügung stellen müssen.
  • Einige Teilnehmer wiesen auch darauf hin, dass selbst bei Ausbuchung bestimmter Zweckgesellschaften die Vermögenswerte dieser Zweckgesellschaften nach dem Chancen-und Risiken-Kriterium aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung weiterhin angesetzt werden müssen.

Sie können sich die vollständige Studie in englischer Sprache direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Versicherungsbilanzierung - Sonderausgabe Mai 2012

04.06.2012

Unsere Kollegen haben eine Sonderausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung mit dem Titel "Die Boards billigen die doppelte OCI-Lösung" erstellt.

Diese Ausgabe bietet eine Zusammenfassung der jüngsten gemeinsamen Erörterungen von IASB und FASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen.

Übersetzungen der Mitschriften der Erörterungen des IASB zum Thema Versicherungsverträge finden Sie auch auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB.

IASB-Vorsitzender spricht über Finanzstabilität und was die Rechnungslegung beitragen und nicht beitragen kann

04.06.2012

Am 4. Juni 2012 sprach Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, bei der 3. EZB-Konferenz zu Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Corporate Governance für Zentralbanken in Frankfurt am Main. In seiner Rede legte er den Schwerpunkt auf Finanzstabilität und die Frage, was Rechnungslegungvorschriften zu diesem Ziel beitragen können - insbesondere Transparenz im Hinblick auf Wertminderung.

Hoogervorst begann seine Rede damit, dass er darauf hinwies, dass in den Diskussionen darüber, was das primäre Ziel der Standardsetzung sein sollte, Transparenz und Finanzstabilität oft als entgegengesetzt wahrgenommen würden. Dies, so Hoogervorst, sei eine in hohem Maße falsche und hinderliche Annahme, da Transparenz genau das sei, was Rechnungslegungsvorschriften zur Finanzstabilität beitragen könnten.

Der IASB-Vorsitzende sagte sehr deutlich, was Standardsetzer nicht leisten können: Sie können Stabilität nicht aus sich allein heraus gewährleisten, und sie können (und wollen) nicht dafür sorgen, dass Bilanzposten stabil erscheinen, wenn sie es nicht sind. Sie können allerdings zu verbesserter Transparenz beitragen, und diese wiederum gibt den Aufsichtsbehörde und Zentralbanken die Möglichkeit, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten zu reagieren.

Hoogervorst nannte drei Aspekte der Transparenz, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise und der Eurokrise wichtig waren und sind:

Verschärfung der Konsolidierungsvorschriften, um unerwünschte außerbilanzielle Finanzierungen zu vermeiden - dies war insbesondere in den Vereinigten Staaten ein Problem, aber verbesserte Konsolidierungs- und Angabevorschriften wurden während der Finanzmarktkrise in die US-GAAP aufgenommen. Hoogervorst führte dies als einen wertvellen Beitrag an, den Standardsetzer zu erhöhter Transparenz leisten können, und schloss: "[W]ir können vernünftigerweise hoffen, dass dieses Problem nun der Vergangenheit angehört."

Abgewogene Anwendung der Zeitwertbilanzierung, um Volatilität zu zeigen, die Geschäftsmodellen und Märkten innewohnt - während der Finanzmarktkrise war oft danach gerufen worden, die Zeitwertbilanzierung aufzugeben, da man der Meinung war, dass sie zu künstlicher Volatilität führe. Hoogervorst wies jedoch darauf hin, dass der Finanzsektor eine Branche ist, dem eine große Menge Volatilität innewohnt; diese nicht zu zeigen, würde die Transparenz verringern, nicht erhöhen. Gleichzeitig sind sich die Standardsetzer wohlbewusst, dass fortgeführte Anschaffungskosten nach allgemeiner Meinung bei bestimmten Instrumenten relevantere Informationen bieten als kurzfristige Marktfluktuationen. Deshalb hat sich der IASB entschieden, in IFRS 9 mit einem gemischten Bewertungsmodell fortzufahren. Hoogervorst sprach auch kurz über die jüngsten Entwicklungen bei der begrenzten erneuten Erörterung von IFRS 9 und die Entscheidung, eine Kategorie der Zeitwertbewertung mit Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Gesamtergebnis  wieder einzuführen.

Zurverfügungstellung eines gut funktionierenden Wertminderungsmodells für verlässliche und glaubwürdige Bewertungen zu fortgeführten Anschaffungskosten - das gegenwärtige Wertminderungsmodell, das auf eingetretenen Verlusten basiert, wurde während der Finanzmarktkrise und der Eurokrise ebenfalls kritisiert. Hoogervorst gab zu, dass dies wahrscheinlich zum Teil gerechtfertigt sei, obwohl das Modell auch darunter gelitten habe, dass es nicht mit ausreichender Strenge angewendet worden sei, da es Wertminderungsauslöser zuhauf gegeben habe, die jedoch aus diversen Gründen ignoriert worden seien. Nichtsdestotrotz entwickeln IASB und FASB derzeit ein Modell, das auf erwarteten Verlusten, nicht auf eingetretenen Verlusten, basiert und von dem Hoogervorst der Meinung ist, dass es einen bedeutenden Beitrag zur Erhöhung der Transparenz leisten wird. (Eine erneute Veröffentlichung des Entwurfs zu Wertminderungen wird im vierten Quartal 2012 erwartet.) Hoogervorst wies jedoch auch auf die Grenzen des neuen Modells hin:

 

[W]ie ich schon vorher sagte, hängt das Modell der erwarteten Verluste in einem gewissen Grad von Ermessensentscheidungen ab. Vor der gegenwärtigen Krise waren viele Banken und ihre Aufsichten offensichtlich nicht in der Lage, Risiken perfekt vorherzusehen [... und] es gibt keine Garantie, dass künftige Banker einen wesentlich besseren Job in der Risikovorhersage machen werden als die gegenwärtigen Banker. Deshalb ist es nicht wahrscheinlich, dass alle Risiken, die sich während eines wirtschaftlichen Aufschwungs aufbauen, rechtzeitig erkannt werden. Selbst bei einem Modell der erwarteten Verluste werden viele Verluste erst erkennbar werden, wenn der wirtschaftliche Abschwung beginnt.

Sie können den vollständigen Text der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache direkt auf der Internetseite des IASB einsehen.

Bericht von der jüngsten IFASS-Sitzung veröffentlicht

04.06.2012

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), das vormals unter dem Namen National Standard Setters (NSS) bekannt war, ist am 29. und 30. März 2012 zu einer Sitzung in Kuala Lumpur zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht. Unter anderem werden darin die Diskussionen zu der Beziehung zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern, dem Arbeitsprogramm und den Abläufen des IASB und ein Bericht zur möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zusammengefasst, in dem eine gewisse Einschränkung bei der Übernahme festgehalten wird.

Die öffentliche Sitzung wurde von Vertretern der Standardsetzer aus Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Hongkong, Indien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Malaysia, Mexiko, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Pakistan, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Syrien, Taiwan, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten besucht. Außerdem waren Vertreter der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), des International Accounting Standards Board (IASB), des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) und des IFRS-Beirats des IASB ebenfalls anwesend.

Eine vollständige Übersicht über die besprochenen Themen hatten wir Ihnen bereits am 4. April 2012 zur Verfügung gestellt. Nachfolgend fassen wir einige Höhepunkte der Diskussion für Sie zusammen.


Internationale Standardsetzung und Interpretation

Die IFASS-Teilnehmer erörterten eine Reihe von Themen, die alle den Fragen galten, wie internationale Standardsetzung durchgeführt werden werden sollte und  welche Rolle die nationalen Standardsetzer in diesem Prozess spielen sollen. Darüber hinaus wurde auch das Zusammenwirken mit den regionalen Vereinigungen von Standardsetzern (wie beispielsweise EFRAG, AOSSG, PAFA und GLASS, die auch jeweils Bericht erstatteten) erwogen.

Die Teilnehmer erörterten ein Papier mit dem Titel Ein Modell für nationale Standardsetzer, das bereits auf der letzten Sitzung im September 2011 im Entwurf vorgestellt und jetzt um die damaligen Diskussionsergebnisse ergänzt wurde. Der Schwerpunkt des Großteils der Diskussion galt der Rolle der nationalen Standardsetzer im Standardsetzungsprozess sowie der Lösung von rechtskreisspezifischen Problemen. Einige Teilnehmer hielten fest, dass nationale Standardsetzer wo immer möglich "nicht von den IFRS abweichen oder rechtskreisspezifische Interpretationen der IFRS zur Verfügung stellen sollten" und sich innerhalb des IFASS-Netzwerks rückversichern sollten, dass eine mögliche Interpretation keine Fehlinterpretation sei und dass die Interpretation "anderen keine Probleme bereite".

Bei der Sitzung wurde auch ein Entwurf mit dem Titel Verlautbarung zur besten ausgeübten Praxis zwischen dem IASB und dem IFASS erörtert.  Ian Mackintosh (stellvertretender Vorsitzender des IASB) gab an, dass der IASB beabsichtige "seine Beziehung mit den nationalen Standardsetzern zu formalisieren und produktiv mit ihnen zusammenzuarbeiten". Einige Teilnehmer meinten dazu, dass die Beziehung asl eine 'Partnerschaft' angesehen werden sollte und dass "die Standardsetzer möchten, dass der IASB ihnen zuhört und auf sie hört". Eine Reihe von Vorschlägen, wie der Entwurf des Dokuments verbessert werden kann, wurden erörtert und werden vor der nächsten Sitzung im Oktober 2012 eingearbeitet werden.

Die Gruppe erörterte auch die Rolle und die Wahl eines IFASS-Vorsitzenden, der aus der Reihe der Standardsetzer der einzelnen Rechtskreise gestellt werden soll und der auch über einen Beirat verfügen wird.


Kommentare zur einer möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten

Tom Linsmeier, ein Mitglied des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, sprach (unter ausdrücklichem Hinweis, dass er nur seine eigene Meinung vertrete) über eine mögliche Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten.

In einer offenherzigen Analyse hielt Linsmeier fest, dass noch keine Entscheidungen getroffen wordens seien und dass "der Bericht mit Empfehlungen des Stabs veröffentlicht wird, falls und wenn die Kommissare [der SEC] eine Entscheidung über den weiteren Weg vorwärts in den Vereinigten Staaten fällen, wahrscheinlich nicht vor Juni oder Juli". Er wies auch darauf hin, dass die Möglichkeit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), eine Entscheidung zu fällen, auch dadurch eingeschränkt werden könne, dass im Novemer Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten stattfinden, was normalerweise bedeute, dass politische Aktivitäten ab Juli odr August zum Erliegen kommen. Die SEC ist "an solche Beschränkungen nicht gebunden, aber hat sich oft freiwillig entschieden, sich an diese zu halten". Er wies auch darauf hin, das der Kongress der Vereinigten Staaten in eine solche Entscheidung eingebunden werden müsse, daher sei "der Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung unbekannt".

An anderer Stelle hielt Linsmeier fest:

 

Der Stab der SEC erkennt an, dass seine gegenwärtige Denkweise eine mögliche Einschränkung der vollständigen Übernahme und einen Schritt zurück vom ursprünglich vorgeschlagenen "Übernahmisierungsansatz" darstellt.

Die anderen Teilnahmer nahmen diese Anmerkungen zur Kenntnis. Der IASB-Vorsitzende Hoogervorst "drückte Enttäuschung aus" angesichts dieser Beobachtungen, "war entmutigt durch die Verzögerung" und forderte, "dass die SEC eine Entscheidung in welche Richtung auch immer fällen solle", damit die Unsicherheit verschwände. Verschiedene andere Teilnehmer äußerten sich in ähnlicher Weise und wiesen auf Auswirkungen hin, die sich ergeben könnten, wenn die Vereinigten Staaten die IFRS möglicherweise nicht übernehmen.


Aktuelle Themen

Die Teilnehmer erörterten auch die folgenden aktuellen Themen:

  • Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern - Erörterung des Diskussionspapiers zu diesem Thema, das vom britischen Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) und EFRAG herausgegeben wurde;
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung - Erörterung des Diskussionspapiers zu diesem Thema, das vom italienischen Standardsetzer und EFRAG herausgegeben wurde;
  • Forschungs- und Entwicklungskosten nach IFRS - Erörterung eines Papiers, das vom japanischen Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) erarbeitet wurde und in dem Probleme in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte dargestellt werden;
  • Fremdwährungswandelanleihen - Erörterung eines Papiers, das vom indischen Standardsetzer im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Anwendung von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis auf Anleihen, die in Indien herausgegeben werden, erarbeitet wurde;
  • Bilanzierung durch Klein- oder Kleinstunternehmen in verschiedenen Rechtskreisen - Bericht zu einer Studie zum Rechnungslegungsrahmenkonzept für diese Unternehmen, die vom koreanischen Standardsetzer durchgeführt wurde;
  • Abschreibung und Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts - Anfrage des italienischen Standardsetzers, ob die anwensenden Vertreter ein Projekt unterstützen würden, dass darauf abzielt, zu untersuchen, ob die gegewärtigen Vorschriften zur Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts noch sachgerecht sind;
  • Annahme der Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiken: Entwicklungen im Vereinigten Königreich;
  • Operativer Gewinn oder Verlust - Sachverhalte, die in Korea in Bezug auf den operativen Gewinn oder Verlust nach der Übernahme der IFRS aufgetreten sind.


Andere erörterte Themen

Zu den anderen auf dieser Sitzung erörterten Themen gehörten die folgenden:

  • Berichte von regionalen Gruppierungen (AOSSG, EFRAG, GLASS, PAFA) und Unterstützung für Entwicklungsländer
  • Überprüfung von Standards nach deren Einführung durch den IASB
  • Auswirkungsanalysen
  • Rahmenkonzept für den öffentlichen Sektor
  • Buchungseinheit
  • Arbeitsprogramm des IASB
  • Andere Sachverhalte

Die nächste Sitzung des IFASS ist für den 22. und 23. Oktober 2012 in Zürich angesetzt.

Eine umfassende Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des australischen Standardsetzers AASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Juni

04.06.2012

Die reguläre monatliche IASB-Sitzung findet vom 12. bis 15. Juni 2012 in London statt. Einige Sitzungsteile werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Auf der Sitzung soll eine große Bandbreite von Themen besprochen werden, unter anderem Versicherungsverträge, Leasingverhältnisse, Investmentgesellschaften und Finanzinstrumente.

Sie können die Tagesordnung auf unserer eigens dafür angelegten Seite für die IASB-Sitzung im Juni 2012 einsehen. Dort werden wir auch die Übersetzung der Mitschrift einstellen, sobald uns die einzelnen Diskussionspunkte vorliegen.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

01.06.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Seit dem letzten Bericht hat der Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme der folgenden Standards gestimmt: IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IFRS 13, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011). Außerdem stimmte der Regelungsausschuss für eine Übernahme der Änderungen an folgenden Standards: IFRS 1, IFRS 7, IAS 12 und IAS 32 sowie für eine Übernahme von IFRIC 20.

Derzeit sind 16 Verlautbarungen des IASB und des IFRS Interpretations Committee noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (neu hinzugekommen seit dem letzten Bericht sind die jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009-2011, die am 17. Mai 2012 herausgegeben wurden).

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 1. Juni 2012 von der EFRAG-Internetseite herunter.

Auf unserer Startseite finden Sie eine Kachel, die stets auf den aktuellen Stand der Übernahme der IFRS in Europa verknüpft.

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