2016

IASB-Video zur Zusammenarbeit in der internationalen Standardsetzung

15.11.2016

Der IASB hat eine kurzes Video veröffentlicht, das während der Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) im September 2016 in London aufgenommen wurde. Es bietet kurze Aussagen des IASB-Vorsitzenden und von Standardsetzern weltweit zur internationalen Zusammenarbeit.

Die nationalen Standardsetzer sind sich einig, dass eine zunehmende Zusammenarbeit zwischen den Standardsetzern weltweit einschließlich des IASB nicht nur nett ist, sondern eine absolute Notwendigkeit. Sie erklären, dass die Zusammenarbeit enger und offener geworden sei. Während jedoch der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst mit der gegenwärtigen Situation zufrieden zu sein scheint, in der die nationalen Standardsetzer als Ohr des IASB in den verschiedenen Rechtskreisen dienen, sehen die nationalen Standardsetzer durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten und sind der Meinung, dass die Zusammenarbeit nicht nur in eine Richtung gehen sollte.

Sie können sich das kurze Video (etwas über fünf Minuten) auf der Internetseite des IASB ansehen.

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Oktober 2016

14.11.2016

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die vom 12. bis 14. Oktober 2016 in Neu-Delhi stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder — Die Treuhänder erörterten eine Reihe wichtiger strategischer Sachverhalte:
    • Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Änderungen der Satzung als Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit und der Struktur der IFRS-Stiftung — Die Treuhänder erörterten zehn einzelne Aspekte und kamen zu folgenden Schlussfolgerungen:
      • Geografische Balance der Treuhänder: Die Vorschläge werden finalisiert, die Leitlinien zu den geografisch unabhängigen Sitzen werden verfeinert;
      • Beruflicher Hintergrund der Treuhänder: Die Vorschläge werden finalisiert, eine Ausgewogenheit muss gewahrt bleiben, es wird angestrebt, mehr weibliche Treuhänder zu haben;
      • Vergütung der Treuhänder: Die Vorschläge werden finalisiert;
      • Ausrichtung und Häufigkeit von Überprüfungen der IFRS-Stiftung: Die Vorschläge werden finalisiert;
      • Größe des IASB: Die Treuhänder sprechen sich für eine feste Größe von 14 Mitgliedern aus (4 je aus Europa, Amerika, Asien, 1 aus Afrika, einer frei wählbar);
      • Beruflicher Hintergrund der IASB-Mitglieder: Die Vorschläge werden finalisiert, eine Ausgewogenheit muss gewahrt bleiben;
      • Geografische Balance der IASB-Mitglieder: Die Vorschläge werden wie oben beschrieben finalisiert;
      • Wiederberufungen in den IASB: Die Vorschläge werden finalisiert, Leitlinien zur Länge der zweiten Amtszeit müssen aber entwickelt werden;
      • Abstimmungsverhältnisse im IASB: Die veränderte Größe des IASB führt zur Festsetzung neuer Quoten bei Abstimmungsverhältnissen, bei denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist;
      • Sitzungen des IFRS-Beirats: Die Vorschläge zur Verringerung der Anzahl der Sitzungen werden finalisiert, es wird aber festgehalten, dass bei Bedarf zusätzliche Sitzungen abgehalten werden können.
    • Agendakonsultation 2015 — Die Treuhänder wurden über die Ergebnisse der Agendakonsultation informiert und erörterten die beinahe endgültige Fassung der Zusammenfassung der Rückmeldungen.
    • Präsentation zu IFRS in Indien — Die Treuhänder erhielten eine Präsentation zu den IFRS-Entwicklungen in Indien, den gegenwärtigen Ind AS und den Plänen hinsichtlich einer langfristigen vollständigen Konvergenz.
    • Sonstige Sachverhalte — Die Treuhänder erörterten Fortschritte bei der neuen Internetpräsenz der Stiftung, Auswirkungen des Brexit, Fragen des geistigen Eigentums, Einwerbung von Finanzierung in den USA, die Arbeit des asiatischen Verbindungsbüros der IFRS-Stiftung und die zunehmende IFRS-Anwendung in Japan sowie Vorbereitungen für die nächste Sitzung der Treuhänder im Januar 2017.
    • Berichte von Ausschüssen — Dies waren insbesondere Berichte der Ausschüsse zu Prüfung und Finanzen, Humankapital sowie Nominierungen, die von den Treuhändern erörtert wurden. Über den Bericht des DPOC, der ebenfalls erörtert wurde, hatten wir Sie bereits informiert.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder über die fachlichen Aktivitäten des IASB. Schwerpunkt seiner Ausführungen waren die Agendakonsultation und der Stand der Übernahme von IFRS 9 in der EU.
  • Ereignisse in Neu-Delhi — Das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) war Gastgeber einer Veranstaltung für Anwender. Außerdem gab es eine auch im Internet ausgestrahlte Podiumsdiskussion zu IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16 und den künftigen Prioritäten des IASB.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Oktober 2016

14.11.2016

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 13. Oktober 2016 in Neu-Delhi - zum ersten Mal in öffentlicher Sitzung - getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Dem DPOC wurde ein Bericht zur Verfügung gestellt, in dem die Konsultationsprozessschritte für alle laufenden Projekte auf der Agenda des IASB beschrieben wurden. Insbesondere erörterte der DPOC die folgenden Themen: (1) Rahmenkonzept und dort insbesondere die Einbindungsaktivitäten des Boards im Hinblick auf Erfolgsberichterstattung und den Ausweis von Eigen- und Fremdkapital und (2) die Entscheidung des Boards, die vom IFRIC vorgeschlagene Interpretation zu langfristigen Beteiligungen (IAS 28/IFRS 9) zu kippen und den Sachverhalt in die jährlichen Verbesserungen aufzunehmen.
  • Agendakonsultation 2015: Einhaltung des Konsultationsprozesses über die Laufzeit des Projekts — Der DPOC nahm einen Bericht über die Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit der Agendakonsultation entgegen. Der DPOC stimmte zu, dass alle Schritte eingehalten worden seien, aber betonte noch einmal die Bedeutung der Einbindung von Anlegern.
  • Auswirkungsanalysen — Bei diesem Punkt ging es im Wesentlichen um Nachbeobachtungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen. Insbesondere wurden Leasingverhältnisse und Versicherungsverträge erörtert, wo der Stab zu einem künftigen Zeitpunkt noch einmal Einzelheiten vorstellen wird. Der DPOC streifte kurz die Schwierigkeiten, die mit der Vielzahl von Versicherungsprodukten weltweit verbunden sind. Außerdem sprach man über die makroökonomischen Auswirkungen der Anwendung des Modells der erwarteten Verluste in IFRS 9 und die Notwendigkeit, dies im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung zu adressieren.
  • Strategisches Arbeitsprogramm: Benchmarking — Hierbei ging es um die Frage, wie sich der Konsultationsprozess des IASB mit dem anderer Organisationen messen kann. Ein Papier, das für diesen Sitzungsteil erarbeitet worden war, bestätigte, dass der IASB in fast allen Bereichen beste ausgeübte Praxis anwendet. Der DPOC hielt fest, dass dies ein guter Ausgangspunkt für die Untersuchungen zu Leistungsindikatoren ist.
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC bestätigte, dass die jährliche Überprüfung der Beratungsgruppen gemäß dem Handbuch für den Konsultationsprozess durchgeführt wurde. Er nahm zur Kenntnis, dass die Beratungsgruppen zu Versicherungsverträgen und zu Bewertungsfragen aufgelöst werden sollen.
  • Berichterstattungsprotokoll — Die jährlich Überprüfung der allgemeinen berichterstattungsfragen hat keine Beanstandungen ergeben. Der Prozess, mit dem sichergestellt werden soll, dass alle Stellungnahmen erfasst und zur Kenntnis genommen werden, wurde verbessert.
  • Aus- und Weiterbildungsinitiative: Aktueller Stand des Konsultationsprozesses — Der DPOC bestätigte, dass die Entwicklung von Materialien durch die Initiative ausreichend ist und dass deren Grad der Überprüfung dem Handbuch für den Konsultationsprozess entspricht.
  • Kor­re­spon­denz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben, derer sich der DPOC annehmen müsste.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung diese Woche geändert

14.11.2016

Der IASB hat die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte für seine Sitzung diese Woche geändert — die Sitzungsabschnitte zu Versicherungsverträgen und zum Rahmenkonzept wurden getauscht. Das Rahmenkonzept soll jetzt am Dienstagvormittag, Versicherungsverträge am Mittwochnachmittag erörtert werden.

In Bezug auf das Rahmenkonzept werden folgende Themen erörtert:

  • Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen
  • Definitionen von Schulden und unterstützende Konzepte
  • Testen der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden — erläuternde Beispiele

Bei Versicherungsverträge stehen folgende Themen auf der tagesordnung:

  • Externe Überprüfung des Standards — Methoden und Ergebnisse
  • Grad der Aggregierung
  • Erwartungsanpassungen
  • Übergangssachverhalte
  • Minderung finanzieller Risiken, die in Versicherungsverträgen widergespiegelt werden
  • Sonstige Restanten
  • Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17

Unsere aktualisierte Agenda für die Sitzung finden Sie hier.

Ergebnisse der 54. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

14.11.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. November 2016 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 54. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 4. November zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im September

11.11.2016

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 29. September 2016 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Informationsbedürfnisse von Adressaten neuseeländischer börsennotierter Unternehmen (1-20). Die ASAF-Mitglieder erörterten einen entsprechenden Forschungsbericht aus Neuseeland. Neben Anmerkungen zu den inhaltlichen Ergebnissen des Berichts wurde auch die methodische Herangehensweise erörtert (geringer Stichprobenumfang, Begrenzungen bei der Fragestellung), die eine Verallgemeinerung der Ergebnisse nicht notwendigerweise zulassen. Die ASAF-Mitglieder ergänzten die Diskussion um Erfahrungen aus ihren eigenen Rechtskreisen.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (21-36). Die ASAF-Mitglieder erörterten dieses Thema anhand zweier Agendapapiere: Untersuchungen zum wirtschaftlichen Wert von Finanzinformationen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen (eingereicht von Kanada) und konzeptionelle Überlegungen zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle (eingereicht von Korea). Während der Diskussion des kanadischen Papiers erläuterten die anwesenden ASAF-Mitglieder die Situation in ihren jeweiligen Rechtskreisen, und man war sich einig, dass Informationen zu den Rechten und Pflichten eines Unternehmens aus Preisregulierung wichtig sei. Wo diese allerdings anzugeben seinen (Hauptbestandteile des Abschlusses oder Anhang) blieb strittig. Im koreanischen Papier wurde der Frage nachgegangen, wie man aus dem Rahmenkonzept und IFRS 15 heraus ein neues Modell für die Berichterstattung über preisregulierte Geschäftsvorfälle entwickeln kann. Die ASAF-Mitglieder stimmten zu, dass die Entwicklung eines neuen Modells nützlich sei und dass ein erlösbasiertes Modell sehr vielversprechend sei. Allerdings wurden auch deutliche Bedenken und Hinweise erhoben.
  • Rahmenkonzept (37-62). Die ASAF-Mitglieder widmeten sich ausführlich dem Rahmenkonzept, zu dem verschiedene Papiere eingereicht worden waren: Ein EFRAG-Papier zu Bewertungsfragen (das in verschiedenen Aspekten von verschiedenen ASAF-Mitgliedern unterstützt wurde), IASB-Papiere zur Auswahl von Bewertungsgrundlagen (Neuformulierungen, die in ASAF aber eher auf Widerstand stießen) und zu vorläufigen Board-Entscheidungen zur Erfolgsberichterstattung und ein japanisches Papier zur Verknüpfung von finanzieller Leistung und Bewertung.
  • Definition eines Geschäftsbetriebs (63-71). Die ASAF-Mitglieder wurden über das laufende Projekt des FASB informiert und verglichen dieses mit dem entsprechenden Entwurf des IASB. Insbesondere wurde nach Gemeinsamkeiten gesucht, die deutlich zu betonen die ASAF-Mitglieder auch forderten. Beim Entwurf des IASB wurden einige Unstimmigkeiten und mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen angemerkt.
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda (72-73). Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand der Projekte des IASB unterrichtet. Als Themen für die nächste Sitzung wurden Kryptowährungen, Versicherungsverträge und Forschungsprojekte vorgeschlagen.
  • Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern (74-78). Zu diesem Thema wurde nur darüber gesprochen, wie die ASAF-Mitglieder den Stab bei seinen Bemühungen um bessere Kommunikation durch Emittenten unterstützen könnten. Insbesondere sollten sie Unternehmen in ihren Rechtskreisen benennen, die als beispielhaft in einem Bericht des Stabs genannt werden könnten. Die ASAF-Mitglieder stellten klärende Fragen und verwiesen auf andere Untersuchungen zum selben Thema.
  • Machbarkeitsstudien (79-80). Hier wurde vom Stab des IASB lediglich klargestellt, was dieser unter Machbarkeitsstudien versteht. Diese werden im Rahmen von Forschungsprojekten durchgeführt, um festzustellen, ob geringfügige Änderungen mit Hilfe eines bestimmten Ansatzes erzielt werden können und ob dieser Ansatz in der Praxis umsetzbar ist.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

10.11.2016

Der IASB wird vom 14. bis 16. November 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Schwerpunkte der Sitzung werden Wesentlichkeit im Kontext der Angabeninitiative und das Rahmenkonzept sein, denen jeweils ein halber Sitzungstag gewidmet wird. Auch Versicherungsverträge sollen ausführlich erörtert werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

ESMA fordert zur einheitlichen Anwendung von IFRS 9 auf

10.11.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung herausgegeben, die darauf abzielt, die einheitliche Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' durch europäische Emittenten zu fördern, die an einem regulierten Markt notiert sind.

Vor dem Hintergrund der erwarteten Auswirkungen und der Wichtigkeit der Umsetzung von IFRS 9 hebt ESMA die Bedeutung einer einheitlichen und hochwertigen Umsetzung von IFRS 9 und der Transparenz in Bezug auf deren Auswirkungen gegenüber Abschlussadressaten hervor. Die folgenden Themen werden in der Erklärung angesprochen:

  • Transparenz in Bezug auf die Umsetzung und die Auswirkungen von IFRS 9;
  • besondere Erwägungen für Finanzinstitute/Kreditinstitute;
  • erläuternde Zeitschiene und Beispiele guter Angabepraxis für Finanzinstitute; und
  • nächste Schritte.

Sie können sich die englischsprachige Erklärung zu IFRS 9 direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

Im Juli 2016 hat ESMA eine ähnliche Erklärung zur Anwendung von IFRS 15 herausgegeben. ESMA erwartet, dass die Erklärungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und der Zwischenabschlüsse 2017 berücksichtigt werden und ihren Niederschlag darin finden.

EBA berichtet über die Ergebnisse der Analyse der Auswirkung von IFRS 9 auf Banken

10.11.2016

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat einen ersten Bericht zu ihrer Auswirkungsanalyse von IFRS 9 'Finanzinstrumente' veröffentlicht. Die EBA hat eine Stichprobe rund 50 Finanzinstituten in der EU untersucht.

Im Rahmen der Auswirkungsanalyse wurden sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte untersucht, und die folgenden Ergebnisse traten zutage:

Qualitative Aspekte

  • Die kleineren Banken in der Stichprobe sind in ihren Vorbereitungen den größeren Banken hinterher.
  • Die Einbindung bestimmter beteiligter Parteien bei der Umsetzung von IFRS 9 scheint derzeit noch begrenzt.
  • Viele Banken beabsichtigen parallel Tests zur Umsetzung von IFRS 9 laufen zu lassen, aber es scheint, dass diese Tests beschränkter sein könnten als ursprünglich geplant, weil die Zeit zwischen Fertigstellung der Systeme und der ersten Anwendung von IFRS 9 nicht ausreicht.
  • Banken wollen generell versuchen, bei der Umsetzung von IFRS 9 soweit wie möglich auf bestehende Definitionen, Prozesse, Systeme, Modelle, und Daten, die bereits für regulatorische und Risikosteuerungszwecke genutzt werden, zurückzugreifen, auch wenn neue Modelle und/oder Anpassungen notwendig sind.
  • Datenqualität und -verfügbarkeit sind für die befragten die größten  Herausforderungen, und sie werden auch auf andere (interne und externe) Datenquellen zugreifen.
  • Insgesamt scheinen die Auswirkungen der Änderungen in den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für die meisten Banken nicht besonders bedeutend zu sein.
  • Die Interpretation und Anwendung einiger Kernelemente der IFRS 9-Wertminderungsvorschriften sind herausfordernd und müssen in vielen Fällen noch endgültig gemeistert werden
  • Die Banken werden verfügbare praktische Erleichterungen in IFRS 9 nutzen.
  • 75% der Banken in der Stichprobe gehen davon aus, dass die Wertminderungsvorschriften in IFRS zu einer erhöhten Volatilität in der Ergebnisrechnung führen werden.

Quantitative Aspekte

  • Die geschätzten Gesamtauswirkungen von IFRS 9 werden im Wesentlichen von den Wertminderungsvorschriften getrieben und nur zu einem geringeren Grad von den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften.
  • Die geschätzte Veränderung in der Vorsorge variiert von Portfolio zu Portfolio, und unterschiedliche Faktoren könnten die Auswirkungen von IFRS 9 gemessen am prozentualen Anteil der Eigenmittel beeinflussen.
  • Die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zwischen Kategorien können auch Auswirkungen auf die Eigenmittel haben.
  • Die geschätzte Zunahme der Vorsorge im Vergleich zum gegenwärtigen Grad der Vorsorge unter IAS 39 ist im Durchschnitt 18% und beträgt bis zu 30% für 86% der Befragten.
  • Im Hinblick auf die erwartete gesamte quantitative Auswirkung von IFRS 9 gehen die Banken von einer Abnahme des harten Eigenkapitals (CET1) und der Gesamtkapitalquote von 59 bzw. 45 Basispunkten aus.

Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EBA zur Verfügung. Die EBA kündigt außerdem an, dass eine zweite Auswirkungsanalyse zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll, wenn die Befragten verlässlichere und präzisere Informationen als Ergebnis ihrer fortschreitenden Umsetzungsbemühungen zur Verfügung stellen können.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

10.11.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 30. November 2016 in Berlin tagen. Am 1. Dezember 2016 findet dann eine gemeinsame Sitzung mit dem HGB-Fachausschuss statt, an die sich eine Sitzung des HGB-Fachausschusses allein anschließt. Die Tagesordnung für alle Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 55. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 10. gemeinsamen Sitzung werden IFRS-Fachausschuss und HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht – Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes in DRS 20
  • DRS 20 Konzernlagebericht – Mögliche Änderungen an DRS 20 aus den Ergebnissen der Kajüter-Studie

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 30. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Vorstellungen zur künftigen Zusammenarbeit im Fachausschuss
  • Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.