Kabureck greift insbesondere vier Punkte auf.
Der wirtschaftliche Nutzen aus Leasingverhältnissen bleibe unverändert
Bei den geänderten Vorschriften gehe es allein um die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Unverändert blieben alle anderen Aspekte wie beispielsweise Nutzung nur des Teils der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts, die er benötigt wird, voraussehbare Zahlungen, Nutzung ohne Eigentümerschaft, alternative Finanzierungsquelle, keine Entsorgungsproblematik.
Nur weil etwas nicht in der Bilanz gezeigt werde, sei es nicht nicht gesehen worden
Kreditgeber hätten immer über wesentliche Mietleasingverhältnisse Bescheid gewusst und Finanzkennzahlen entsprechend angepasst. Solange Informationen nicht bewusst verfälscht worden wären, hätten sich nie Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit von Unternehmen ergeben und würden dies auch künftig nicht tun.
Die Berichtseinheit bleibe genau das Unternehmen, das sie vorher war
Es ändere sich durchaus der Abschluss, den ein Unternehmen vorlege, aber das Unternehmen selbst bleibe unverändert. Die Leasingverhältnisse, die es jetzt ausweise, habe es ja vorher schon gegeben, und sie sind auch vorher schon Bestandteil der wirtschaftlichen Verhalten des Unternehmens gewesen.
Die Welt werde sich ohne Probleme anpassen
Natürlich müsse man sich erst an die neuen Zahlen gewöhnen, und es mag sogar vorübergehende Anpassungsschwierigkeiten geben. Doch bisher sei es fast immer so gewesen, dass es vor umfassenderen Änderungen große Bedenken gegeben habe, und wenn sie einmal eingeführt worden seien, hätte sich alles nach kurzer Zeit eingespielt.
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