2016

IFRS-Stiftung nimmt Stellung zur ESMA-Konsultation zum ESEF

07.01.2016

Die IFRS-Stiftung hat ihre Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) für Einreichungen genommen. Die IFRS-Stiftung unterstützt die Ziele von ESMA und begrüßt den Vorschlag, die IFRS-Taxonomie für eine strukturierte Berichterstattung in Europa zu nutzen.

In der Stellungnahme heißt es:

Die IFRS-Stiftung unterstützt ESMA voll und ganz und ist gerne bereit, mit anderen involvierten Parteien (einschließlich Adressaten und Ersteller strukturierter elektronischer Berichte) bei der Umsetzung der IFRS-Taxonomie und des ESEF in Europa zusammenzuarbeiten.

Während in der Stellungnahme festgehalten wird, dass die IFRS-Stiftung vollständig hinter der ESMA-Konsultation vom September 2015 steht, wird auch angemerkt, dass "die IFRS-Stiftung es vorziehen würde, wenn ESMA die Verwendung von zusätzlichen XBRL-Etiketten (oder anderer Funktionen) zur Strukturierung unternehmensspezifischer Angaben nicht verbieten würde".

In der Stellungnahme sind außerdem Antworten auf verschiedene (aber nicht alle) der Fragen aus dem Konsultationspapier enthalten. Insbesondere wird auf die ESMA-Ziele hinter der Einführung des ESEF, die vorgeschlagene Verwendung der IFRS-Taxonomie und XBRL eingegangen.

Internetpräsentationen zur Einführung des neuen Leasingstandards

06.01.2016

Wie berichtet wird der IASB den lange erwarteten neuen Leasingstandard IFRS 16 am 13. Januar 2016 herausgeben. Am selben Tag bietet der IASB Internetpräsentationen zur Einführung in den Standard an.

Der IASB bietet zwei Ausstrahlungszeitpunkte an, um IFRS 16 Leasingverhältnisse Anwendern in allen Zeitzonen vorstellen zu können. In beiden Präsentationen, die jeweils 45 Minuten dauern sollen, wird ein Überblick über die neuen Vorschriften geboten, und es wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Eine Registrierung für die Teilnahme ist notwendig. Bitte nutzen Sie dazu die nachfolgenden Verküpfungen auf die Internetseite des IASB:

Weitere Informationen zu IFRS 16, seinen Vorschriften und Auswirkungen werden wir Ihnen in bewährter Form auf IAS Plus zur Verfügung stellen.

Neuer Leasingstandard erscheint nächste Woche

06.01.2016

Der IASB hat bekannt gegeben, dass IFRS 16 'Leasingverhältnisse' am 13. Januar 2016 veröffentlicht werden soll.

Wir werden wie immer umfassend berichten und Ihnen einen unserer beliebten Standardzusammenfassungen zur Verfügung stellen.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

06.01.2016

Der EFRAG-Board wird am 14. Januar 2016 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Eine Tagesordnung und Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Board wird folgende Themen besprechen:

  • Auswirkungen des Überlagerungsansatzes
  • Agendakonsultation 2015
  • Angabeintiative - Angabeprinzipien
  • Auswirkungsanalysen
  • Leasingverhältnisse

Die vollständige Tagesordnung, die Sitzungspapiere und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

FASB gibt endgültigen Standard zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten heraus

05.01.2016

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten' herausgegeben. ASU 2016-01 enthält begrenzte Änderungen der US-GAAP-Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Die neuen Leitlinien sehen dabei deutliche Änderungen bei (1) der Klassifizierung und Bewertung von Eigenkapitaltiteln und (2) dem Ausweis bestimmter Änderungen im beizulegenden Zeitwert bei finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, vor. Außerdem werden bestimmte Angabevorschriften im Zusammenhang mit dem beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten geändert.

Der FASB hatte ursprünglich mit dem IASB zusammengearbeitet, um die jeweiligen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu vereinheitlichen. Allerdings hat sich der FASB später nach einer Kosten-Nutzen-Analyse entschieden, nur begrenzte Änderungen an den bestehenden US-GAAP-Vorschriften vorzunehmen. Die jetzt veröffentlichten Änderungen führen dazu, dass Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS bestehen bleiben, allerdings hält der FASB fest,  dass in den folgenden Bereichen allgemein eine gewisse Konvergenz der ASU mit IFRS 9 Finanzinstrumente erreicht wurde, auch wenn Unterschiede in den Details verbleiben:

  • In beiden Standards wird gefordert, dass der Teil der Änderungen im beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, der dem instrumentspezifischen Kreditrisiko zuzurechnen ist, im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen ist. Allerdings unterscheiden sich die Leitlinien in Bezug darauf, ob Fair-Value-Gewinne und -Verluste aus dem akkumulierten sonstigen Gesamtergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umzuklassifizieren sind.
  • Sowohl in der neuen ASU als auch in IFRS 9 wird gefordert, dass die meisten Eigenkapitalbeteiligungen (mit Ausnahme von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und konsolidierten Beteiligungen) zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden. Allerdings besteht unter IFRS 9 die Option, Gewinne und Verluste aus bestimmten Eigenkapitalbeteiligungen im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen, was nach der neuen ASU nicht möglich ist. Eine weitere Abweichung besteht darin, dass die neue ASU eine wahlweise zur Verfügung stehende praktische Erleichterung für die Bewertung von Eigenkapitalbeteiligungen bietet, bei den der beizulegende Zeitwert nicht leicht bestimmt werden kann; dies ist in IFRS 9 nicht der Fall.
  • Der IASB betreibt derzeit ein Projekt, in dessen Rahmen die Bilanzierung von Vermögenswerten aus latenten Steueransprüchen aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten adressiert werden soll. Der dazu veröffentlichte Entwurf enthielt eine Lösung, die der in der neuen ASU ähnlich ist. Nach IFRS 9 ist allerdings - anders als unter US-GAAP - die Kategorie 'zur Veräußerung verfügbar' unter IFRS gestrichen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des FASB: ASU 2016-01 (Vergleich mit IFRS dort auf Seite 5), Presseerklärung und FASB in Focus-Newsletter und dem Heads Up-Newsletter von Deloitte USA.

Wiederberufungen in das IFRS Interpretations Committee

05.01.2016

Die IFRS-Stiftung hat drei Wiederberufungen in das IFRS Interpretations Committee bekanntgegeben. Aus deutscher Sicht besonders zu begrüßen ist die Wiederberufung von Dr. Martin Schloemer.

Alle Wiederberufungen sind die folgenden:

  • Tony de Bell, PwC
  • Reinhard Dotzlaw, KPMG
  • Dr. Martin Schloemer, Bayer AG und Mitglied des IFRS-Fachausschusses des DRSC.

Alle Wiederberufungen gelten für dreijährige Amtszeiten, die am 1. Juli 2016 beginnen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

IASB richtet Prozess für Einreichungen zur Umsetzung des IFRS für KMU ein

04.01.2016

Der IASB hat einen offiziellen Prozess eingerichtet, in dessen Rahmen kleine Unternehmen und andere interessierte Parteien Umsetzungssachverhalte in Bezug auf den IFRS für KMU zwecks Klärung einreichen können.

Während der jüngsten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU hat der Board entschieden, einen Prozess einzurichten, mit Hilfe dessen Umsetzungsfragen eingereicht werden können. Vorgesehen ist, die eingereichten Sachverhalte auf zwei Wegen abzuarbeiten:

  • Ist der Sachverhalt umfassend auftretend, sind Abweichungen in der Praxis wahrscheinlich, und ist zu erwarten, dass die Gruppe zur Einführung des KMU-Standards (SME Implementation Group, SMEIG) den Sachverhalt klären kann, soll diese gebeten werden, nicht verbindliche Leitlinien zu entwickeln, die den Sachverhalt adressieren.
  • Andere Sachverhalte sollen entweder in Form von Schulungsmaterialien oder bei der nächsten Überprüfung des IFRS für KMU geklärt werden.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie folgende weiterführende Informationen:

 

Artikel von Gary Kabureck zum neuen Leasingstandard

04.01.2016

In einem Artikel, der in der 'Compliance Week' im Dezember 2015 erschienen ist, tritt das IASB-Mitglied Gary Kabureck Bedenken entgegen, die im Zusammenhang mit der demnächst erwarteten Änderung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen erhoben wurden.

Kabureck greift insbesondere vier Punkte auf.

Der wirtschaftliche Nutzen aus Leasingverhältnissen bleibe unverändert

Bei den geänderten Vorschriften gehe es allein um die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Unverändert blieben alle anderen Aspekte wie beispielsweise Nutzung nur des Teils der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts, die er benötigt wird, voraussehbare Zahlungen, Nutzung ohne Eigentümerschaft, alternative Finanzierungsquelle, keine Entsorgungsproblematik.

Nur weil etwas nicht in der Bilanz gezeigt werde, sei es nicht nicht gesehen worden

Kreditgeber hätten immer über wesentliche Mietleasingverhältnisse Bescheid gewusst und Finanzkennzahlen entsprechend angepasst. Solange Informationen nicht bewusst verfälscht worden wären, hätten sich nie Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit von Unternehmen ergeben und würden dies auch künftig nicht tun.

Die Berichtseinheit bleibe genau das Unternehmen, das sie vorher war

Es ändere sich durchaus der Abschluss, den ein Unternehmen vorlege, aber das Unternehmen selbst bleibe unverändert. Die Leasingverhältnisse, die es jetzt ausweise, habe es ja vorher schon gegeben, und sie sind auch vorher schon Bestandteil der wirtschaftlichen Verhalten des Unternehmens gewesen.

Die Welt werde sich ohne Probleme anpassen

Natürlich müsse man sich erst an die neuen Zahlen gewöhnen, und es mag sogar vorübergehende Anpassungsschwierigkeiten geben. Doch bisher sei es fast immer so gewesen, dass es vor umfassenderen Änderungen große Bedenken gegeben habe, und wenn sie einmal eingeführt worden seien, hätte sich alles nach kurzer Zeit eingespielt.

Zugang zum englischsprachigen Artikel von Kabureck haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS Interpretations Committee

04.01.2016

Das IFRS Interpretations Committee hält am 12. Januar 2016 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Das Committee wird seine Erörterungen zu IFRIC 12 zum Thema Zahlungen, die durch einen Betreiber gegenüber einem Gewährer im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung erfolgen fortsetzen. Außerdem sollen sechs vorläufige Agendaentscheidungen finalisiert werden. Zu allen Agendaentscheidungen mit Ausnahme zum Thema IFRS werden nur sehr kurze Erörterungen erwartet (15 bis 20 Minuten je).

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Wir nehmen Stellung zur Agendakonsultation des IASB

04.01.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen genommen, die dieser im August 2015 veröffentlicht hat, um seine zweite öffentliche Konsultation anzustoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen.

Wir unterstützen die Betonung, die in der Konsultation auf den Abschluss der verbleibenden großen Projekte gelegt wird. Gleichzeitig halten wir fest, dass der Board genügend Ressourcen für die Umsetzung dieser Standards, des demnächst erwarteten IFRS 16 Leases und der erst jüngst veröffentlichten Standards IFRS 9 und IFRS 15 bereitstellen sollte. Wir begrüßen die Aufmerksamkeit, die Forschungsprojekten gewidmet wird.

Allerdings vermissen wir eine Einordnung der Prioritäten bei den gegenwärtigen Standardsetzungsaktivitäten des Boards in eine umfassendere und langfristig ausgelegte Betrachtung der Finanz- und Unternehmensberichterstattung allgemein.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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