Februar

DRSC bittet um Teilnahme an Studie zur Inflationsbilanzierung

23.02.2017

Die Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen (Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS) untersucht in einem aktuellen internationalen Forschungsprojekt, in welcher Weise Unternehmen die Effekte einer hohen Inflation bilanziell berücksichtigen, sofern die Kriterien eines Hochinflationslandes gemäß IAS 29 (noch) nicht erfüllt sind. Auf Basis der Studienergebnisse wird GLASS erörtern, ob der Anwendungsbereich von IAS 29 ggf. erweitert werden sollte.

In seiner Pressemitteilung bittet das DRSC Unternehmen aus Deutschland, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Antworten werden bis zum 30. März 2017 erbeten und sollen an das DRSC gerichtet werden.

Wiederberufung von vier IASB-Mitgliedern

21.02.2017

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufung der IASB-Mitglieder Martin Edelmann, Gary Kabureck, Chungwoo Suh und Mary Tokar bekanntgegeben, die am 1. Juli 2017 ihre zweite Amtszeit antreten werden.

Darüber hinaus wurde die zweite Amtszeit von Darrel Scott, der seit dem 1. Oktober 2010 dem IASB als Mitglied angehört, um zwei weitere Jahre bis zum 30. September 2020 verlängert.

Die englischsprachige Presseerklärung der Treuhänder der IFRS-Stiftung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 40

21.02.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Dezember herausgegebenen Änderungen an IAS 40, die Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien betreffen.

Mit "Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40)" soll vor allem das Prinzip hinter Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gestärkt werden, indem hervorgehoben wird, dass eine solche Übertragung nur erfolgen kann, wenn es zu einer Nutzungsänderung gekommen ist.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahmen zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch als auch um Stellungnahmen zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen werden bis zum 20. März 2017 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. 

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung

19.02.2017

Der IASB wird am 22. und 23. Februar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Am Mittwoch, den 22. Februar wird sich der IASB zunächst mit Versicherungsverträgen und hier insbesondere mit den Ergebnissen der kürzlich durchgeführten externen Konsistzenzprüfung befassen. Fortgesetzt wird die Sitzung mit einer Erörterung einiger Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital sowie mit einer Diskussion symmetrischer Vorfälligkeitsentschädigungen. Gegen Ende des ersten Sitzungstages wird sich der IASB noch kurz mit drei weiteren Themen befassen: der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13, der Definition eines Geschäftsbetriebs und mit dem aktuellen Forschungsprogramm.

Der zweite Sitzungstag am Donnerstag, den 23. Februar wird mit einer Erörterung von Einzelfragen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen eröffnet, auf die eine Diskussion der zum überarbeiteten Rahmenkonzept eingegangenen Stellungnahmen folgt. Den Abschluss bilden Umsetzungsfragen zu IFRS 9.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRIC 22

17.02.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Dezember herausgegebene Interpretation IFRIC 22 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen'.

Mit IFRIC 22 wird die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klargestellt, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen werden bis zum 17. März 2017 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

16.02.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB, LSEG, SASB, GRI/SEBI und Deloitte.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat zum Konsultationsdokument der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) genommen, die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln. Der CDSB fordert die TCFD auf, zu untersuchen, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf klimabezogene Finanzangaben angewendet werden sollte, mit relevanten Standardsetzern (einschließlich IASB und FASB) zusammenzuarbeiten, um zu untersuchen, wie klimabezogene Finanzangaben in das bestehende Modell der Finanzberichterstattung integriert werden kann, die vorgeschlagenen Kennzahlen zu überprüfen und mehr finanzielle Kennzahlen aufzunehmen, und die Empfehlungen zu begründen und zu koordinieren. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Stellungnahme auf der Internetseite des CDSB.

Die Börse in London (London Stock Exchange Group, LSEG) hat Leitlinien herausgegeben, in denen Empfehlungen in Bezug auf beste ausgeübte Praxis hinsichtlich der Angabe von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environmental, Social, Governance, ESG) dargelegt wird. Die Leitlinien wurden aufgrund der Nachfrage von Anlegern nach einer einheitlicheren ESG-Berichterstattung entwickelt und bauen auf den TCFD-Empfehlungen auf. Auf der Internetseite der Londoner Börse finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und die Möglichkeit, die Leitlinien herunterzuladen.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat ein Rahmenkonzept und eine Geschäftsordnung veröffentlicht, mit der die Organisation in eine zweistufige Führungsstruktur überführt wird, bei der die treuhänderische Verantwortung von den Standardsetzungsaktivitäten getrennt wird. Die beiden Dokumente sowie Informationen zu weiteren Konsultationen sind über die Presseerklärung auf der Internetseite des SASB zugänglich.

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Bombay Stock Exchange (BSE), die führende Börse in Indien, haben ein Verknüpfungsdokument erstellt, mit der die GRI-Standards und die Vorschriften in Bezug auf unternehmerische Verantwortung der indischen Börsenaufsicht (Securities Exchange Board of India, SEBI) aufeinander übergeleitet werden können. Das Dokument zielt auf Unternehmen ab, die die GRI-Standards nutzen wollen, um die SEBI-Berichterstattungsvorschriften zu erfüllen, die für die 500 größten börsennotierten Unternehmen in Indien verpflichtend sind. Das Verknüpfungsdokument ist auf der Internetseite von GRI verfügbar.

Deloitte hat eine neue Publikation der Thinking allowed-Reihe herausgegeben, in der einigen der Themen aus der klimabezogenen Berichterstattung nachgegangen und untersucht wird, wie Unternehmen und Prüfungsausschüsse auf die Herausforderungen reagieren können. Grundlage der Überlegungen ist das Konsultationsdokument der TCFD.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2016 in deutscher Sprache

15.02.2017

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2016 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding Limited für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2016 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“ Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Zugang zum Musterkonzernabschluss und entsprechenden Anwendungsanweisungen haben Sie hier.

Rechnungslegungsausschuss überprüft den jüngsten Stand der Entwicklungen in Japan

15.02.2017

Am 14. Februar 2017 hielt der Rechnungslegungsausschuss des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) eine Sitzung ab, um jüngste Rechnungslegungsentwicklungen in Japan zu erörtern.

Folgende Themen wurden dabei erörtert:

  • Jüngste Entwicklungen im Zusammenhang mit den IFRS (unter anderem Stand der freiwilligen Anwendung und japanische Erfahrungen mit der erstmaligen Anwendung)
  • Initiativen zur Förderung der weiteren freiwilligen Anwendung der IFRS in Japan
  • Wie Japans Stimme in der internationalen Standardsetzung gestärkt werden kann
  • Qualitätsverbesserungen der japanischen Rechnungslegungsstandards
  • Entwicklung von Humanressourcen im Bereich der internationalen Rechnungslegung

Bei der Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt.

Die Präsentationen von der Sitzung wurden im Nachgang veröffentlicht. Sie stehen (nur in japanischer Sprache) auf der Internetseite der japanischen FSA zur Verfügung.

EFRAG kommt zu dem Schluss, dass IFRS 16 dem öffentlichen Interesse in der EU dient

15.02.2017

Nach dem vorläufigen Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' für die Anwendung in Europa, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Oktober heruasgegeben hat, folgt jetzt der Entwurf einer Übernahmeempfehlung.

In dem vorläufigen Konsultationsdokument hatte EFRAG der Überzeugung Ausdruck verliehen, dass IFRS 16 die einschlägigen qualitativen Merkmale erfüllt, vorsichtiger Bilanzierung nicht entgegensteht, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung ermöglicht, die Berichterstattung im Vergleich zur Berichterstattung nach den bisherigen Standards und Interpretationen, die durch IFRS 16 ersetzt werden, verbessert und europäischen Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil bringt, obwohl keine Konvergenz mit den Vorschriften nach US-GAAP besteht. Allerdings hatte sich EFRAG bis dahin noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Da EFRAG außerdem beabsichtigte, noch weitere Untersuchungen vorzunehmen, die erheblichen Einfluss auf die Beurteilung haben könnten, hatte EFRAG außerdem keine Aussage zum öffentlichen europäischen Interesse getroffen.

EFRAG hat jetzt diese weiteren Untersuchungen durchgeführt und die Rückmeldungen evaluiert, die zum vorläufigen Konsultationsdokument eingegangen sind und kommt zu folgendem Schluss:

  • IFRS 16 erfüllt die qualitativen Merkmale Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, führt zu vorsichtiger Bilanzierung und steht einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung nicht entgegen.
  • IFRS 16 würde die Finanzberichterstattung verbessern, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist akzeptabel. EFRAG kann nicht erkennen, dass IFRS 16 größeren schädlichen Einfluss auf die europäische Wirtschaft einschließlich Finanzstabilität und wirtschaftlichem Wachstum hat.

Daher kommt EFRAG zu dem Schluss, dass IFRS 16 dem öffentlichen Interesse in der EU dient, und hat einen entsprechenden Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 13. März 2017 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa entsprechend aktualisiert.

Darüber hinaus hat EFRAG eine Studie eines unabhängigen Beratungsunternehmens veröffentlicht, auf die im Rahmen der Erstellung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung zurückgegriffen wurde. Inhalte der Studie sind u.a. durch IFRS 16 verursachte potenzielle Änderungen im Verhalten von Abschlusserstellern, Investoren und Kreditinstituten sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse von IFRS 16. Die Gesamtschlussfolgerung der Studie (zitiert nach Kapitel 1.5) ist die folgende.

Gesamtbeurteilung von Kosten und Nutzen von IFRS 16

Wir haben herausgefunden, dass die Änderungen an den IT- und Buchhaltungssystemen der Leasingnehmer der Haupttreiber der Einhaltungskosten sein werden. Adressaten würden Nutzen aus der erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit ziehen, aber dieser wäre von begrenztem Umfang, da die meisten Teilnehmer an öffentlichen Kapitalmärkten sowie in einem geringeren Ausmaß auch Kapital- und Leasinggeber bereits Arbeiten unternehmen, die den erwarteten Auswirkungen von IFRS 16 ähneln. Wir haben auch festgestellt, dass eine kleine Minderheit von Leasingnehmern vermutlich Änderungen von Leasingverträgen suchen wird, um die bestehende außerbilanzielle Behandlung beizubehalten.

Es ist bei jeder Änderung einer Vorgehensweise natürlich, dass es einige Zusatzkosten und indirekte Marktauswirkungen gibt. In diesem Fall sehen wir uns nicht in der Lage, den zugehörigen Nutzen von IFRS 16 zu quantifizieren, obwohl dieser wie in 5.4 ausgeführt vermutlich an den öffentlichen Kapitalmärkten eher beschränkt sein (und regulatorische Arbitragemaßnahmen durch Leasingnehmer könnten diesen noch weiter verringern), aber an privaten Kapitalmärkte dürfte er durchaus messbar sein. Wir sind der Meinung, dass die Gesamtbalance zwischen dem identifizierten Nutzen und den Kosten und anderen Auswirkungen, eine feine sein wird.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

14.02.2017

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 2. und 3. März 2017 in Taipeh tagen. Schwerpunkte auf der Agenda werden die Umsetzung "großer" Standards, IFASS-Unterstützung der einheitlichen Anwendung und Forschungsthemen sein, denen sich Standardsetzer widmen sollten.

Die Sitzung bietet eine Kernagenda und zusätzliche optionale Sitzungsteile am Abend und frühen Morgen, bei denen Aktivitäten vorgestellt werden, die schon bei anderen Foren vorgestellt wurden, die aber ggf. noch nicht von allen Teilnehmern zur Kenntnis genommen worden sind.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 2. März 2017 (09:00h-18:15h)

  • Einleitende Anmerkungen und Zielsetzung der Sitzung
  • Umsetzung "großer" Standards
    • Einführung
    • Präsentation: Umsetzung von IFRS 15 und IFRS 16 in den USA
    • Erörterung in Kleingruppen
    • Gemeinsame Erörterung der Ergebnisse aus den Kleingruppen
  • Behandlung von Ertragsteuern bei der Ausschüttung von Dividenden
  • IFASS-Strategie: Unterstützung der einheitlichen Anwendung
    • Einführung
    • Erörterung in Kleingruppen
    • Gemeinsame Erörterung der Ergebnisse aus den Kleingruppen
  • Hochinflation
  • Optionaler Sitzungsteil: Überprüfung von UK-GAAP nach drei Jahren
  • Optionaler Sitzungsteil: EFRAG-Untersuchungen zum Macro Hedging


Freitag, 3. März 2017 (08:15h-16:30h)

  • Optionaler Sitzungsteil: IFRS Taxonomie
  • Optionaler Sitzungsteil: IFRS-Übernahme in Korea - 5 Jahre Erfahrungen und gezogene Lehren
  • Forschung: Was sollten Standardsetzer adressieren?
    • Einführung
    • Eine wirtschaftsbasierte Theorie der Finanzberichterstattung: Gestaltung der Bilanz und des Betriebsergebnisses nach den Bedürfnissen der Anleger
    • Evidenzbasierte Rechnungslegungsforschung und Standardsetzung
    • Digitale Währungen
    • Die Rolle und die Zukunft des sonstigen Gesamtergebnisses
    • Zusammenfassung
  • Umsetzung: Fallstudien zu IFRS 15 und IAS 37
    • Einführung
    • Erörterung in Kleingruppen
    • Gemeinsame Erörterung der Ergebnisse aus den Kleingruppen
  • Schlussbemerkungen

 

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