Februar

IFRS-Stiftung ernennt drei neue Treuhänder

13.02.2017

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass Else Bos, Su-Keun Kwak und Guangyao Zhu zu Treuhändern der IFRS-Stiftung berufen wurde. Die Berufungen erfolgen rückwirkend zum 1. Februar 2017; die Amtszeiten enden am 31. Dezember 2019. Eine Wiederberufung für weitere drei Jahre ist im Anschluss möglich.

Bos ist Chief Executive Officer von PGGM, einem genossenschaftlichen niederländischen Pensionsfonds in den Niederlanden.

Kwak ist Professor an der Seoul National University Business School und Mitglied des strategischen Beirats des koreanischen Standardsetzers KASB. Von 1991 bis 1993 war er Mitglied des IASC.

Zhu arbeitet seit mehr als dreißig Jahren für das Finanzministerium und ist derzeit stellvertretender Finanzminister mit Verantwortung für das Zolltarifdepartment. Er ist außerdem Vorsitzender der Accounting Society of China.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zu den Empfehlungen der TCFD

13.02.2017

Auf Initiative der G20-Staaten hatte der Finanzstabilitätsrat (FSR) im Dezember 2015 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Entwicklung von Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener finanzieller Angaben befasst. Im Dezember 2016 hat diese Arbeitsgruppe, die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), ihre Empfehlungen veröffentlicht und eine Konsultation dazu gestartet. Das DRSC hat an dieser Konsultation in Form eines Online-Fragebogens teilgenommen und flankierend dazu dem FSR seine schriftliche Stellungnahme übermittelt.

Im Grundsatz erkennt das DRSC an, dass sich Unternehmen mit den Wechselwirkungen zwischen unternehmerischem Handeln auf der einen Seite und den Klimaveränderungen bzw. den Gegenmaßnahmen auf der anderen Seite auseinander setzen müssen. Allerdings stehen nach Meinung des DRSC die vorgeschlagenen Angaben, die nach Ansicht der TCFD sämtlich innerhalb der Finanzberichterstattung anzusiedeln sind, aufgrund ihrer Menge und Komplexität in keinem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Darüber hinaus sei zu bezweifeln, ob durch Transparenzvorgaben Verhaltensänderungen bei Unternehmen und anderen Marktteilnehmern herbeigeführt werden können. Weitere Kritikpunkte des DRSC können der Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC entnommen werden.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses

13.02.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 9. und 10. März 2017 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 57. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Aktualisierte AOSSG-Studie zur Berichterstattungspraxis islamischer Finanzinstitute

13.02.2017

Im März 2015 hat die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) die Ergebnisse einer Studie aus dem Jahr 2014 zu den Rechnungslegungsstandards, die islamische Finanzinstitute (IFI) in ihrem Rechtskreis zu befolgen haben, sowie zu deren Befolgung veröffentlicht. Diese Studie wurde jetzt mit Daten von 2016 wiederholt.

Im Vergleich zu den Ergebnissen von 2014 zeigen die Daten eine Zunahme von 2% bei den IFI, die angeben die IFRS zu befolgen, allerdings nutzen noch 52% lokale Rechnungslegungsvorschriften (33%), die Rechnungslegungsstandards, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden, (17%) oder sie machen keine Angabe zu den angewendeten Rechnungslegungsstandards (2%). Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss:

Die IFI in der Studie wenden weiterhin eine Bandbreite von Finanzberichterstattungskonzepten an. Als Ergebnis behindern die unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsgrundlagen die Möglichkeit der Adressaten, die Abschlüsse sinnvoll miteinander zu vergleichen. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um auf Standardsetzer und Regulierer zuzugehen und sie von den Vorzügen einer IFRS-Befolgung zu überzeugen. Dies ist umso wichtiger, weil es Hinweise geben könnte, dass es Rechtskreise gibt, in denen die dortigen betroffenen Unternehmen es vorziehen würden, die IFRS und keine anderen Rahmenkonzepte anzuwenden.

Zugang zur Studie haben Sie auf der Internetseite der AOSSG. Sie bietet eine allgemeine Analyse der angewendeten Standards und die bilanzielle Behandlung in den genauer untersuchten Bereichen (Bilanzierung durch den Leasinggeber von Idschara mit einer Vereinbarung über die Übertragung der Eigentümerschaft, Klassifizierung von Anlagekonten von Kunden sowie Ansatz und Bewertung von finanziellem Einkommen) für die Gesamtstichprobe sowie eine Auflistung der Ergebnisse getrennt nach einzelnen Rechtskreisen.

Ergebnisse der Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.02.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 26. und 27. Januar 2017 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht zur Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 56. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 30. Januar 2017 zur Verfügung gestellt.

DRSC-Internetseite wieder erreichbar

13.02.2017

Das DRSC hat uns darüber informiert, dass dessen Internetseite wieder erreichbar ist und alle Inhalte wieder verfügbar sind.

Inhalte, die während des mehrtätigen Ausfalls der Seite nicht eingestellt werden konnten, werden sukzessive nachgepflegt.

Tagesordnung für die Februarsitzung des IASB

10.02.2017

Der IASB wird am 22. und 23. Februar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Bei der eineinhalbtägigen Sitzung werden neun Themen besprochen, sodass einige nur sehr kurz erörtert werden. Allerdings sollen zwei Stunden je Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital gewidmet werden und knapp zwei Stunden preisregulierten Geschäftsvorfällen.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

DRSC-Internetseite nicht erreichbar

10.02.2017

Das DRSC hat uns darüber informiert, dass dessen Internetseite aufgrund eines schweren Serverfehlers derzeit nicht erreichbar ist.

Das DRSC teilt mit, dass Techniker mit Hochdruck an der Fehlersuche arbeiten. Wir werden Sie auf Wunsch des DRSC auch an dieser Stelle darüber informieren, wenn die Internetseite wieder erreichbar ist.

Vergleich der geplanten neuen norwegischen Rechnungslegungsstandards mit dem IFRS für KMU

10.02.2017

Im September 2015 hat das norwegische Finanzministerium den Entwurf eines neuen Rechnungslegungsgesetzes herausgegeben, das auch dazu führen würde, dass die derzeitigen norwegischen Rechnungslegungsstandards durch Standards ersetzt werden, die aus dem IFRS für KMU abgeleitet werden. Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet, deshalb kann der norwegische Standardsetzer Norsk Regnskapssiftelse keine Entwürfe der Rechnungslegungsstandards veröffentlichen, mit denen das Rechnungslegungsgesetz umgesetzt würde. Dennoch hat Norsk Regnskapssiftelse jetzt ein Dokument veröffentlicht, in dem gezeigt wird, wo die neuen geplanten Rechnungslegungsstandards vom IFRS für KMU abweichen würden, wenn das Rechnungslegungsgesetz wie vorgeschlagen verabschiedet wird (einschließlich vorläufiger Entscheidungen bis zum 31. Dezember 2016).

Wie es schon beim Entwurf des neuen Rechnungslegungsgesetzes der Fall war, sind auch der Vergleich und die entsprechende Presseerklärung nur in norwegischer Sprache verfügbar.

Sue Lloyd zur neuen Vorsitzenden des IFRS Interpretations Committee berufen

10.02.2017

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben heute bekanntgegeben, dass Sue Lloyd, stellvertretende Vorsitzende des IASB, mit sofortiger Wirkung zur Vorsitzenden des IFRS Interpretations Committee berufen wurde.

Die Stelle war im September 2016 mit dem Tod von Wayne Upton vakant geworden.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung zur Berufung.

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