Norwegen will nationale Rechnungslegungsstandards auf Grundlage des IFRS für KMU einführen

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22.09.2015

Das norwegische Finanzministerium hat den Entwurf eines neuen Rechnungslegungsgesetzes zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Teil der Reform würde darin bestehen, die derzeitigen norwegischen Rechnungslegungsstandards durch Standards zu ersetzen, die aus dem IFRS für KMU abgeleitet werden.

Änderungen an der bestehenden norwegischen Gesetzgebung zur Rechnungslegung waren aufgrund der neuen EU-Rechnungslegungsrichtlinie notwendig geworden. Allerdings hat man sich entschieden, weit radikalere Änderungen vorzunehmen als nötig gewesen wären, um die neue Richtlinie einhalten zu können. Anstatt die erforderlichen Mindeständerungen vorzunehmen, will man in Norwegen die bestehenden Rechnungslegungsgesetzgebung ganz durch ein neues Gesetz ersetzen, das im Grunde nur aus den Vorschriften der Rechnungslegungsrichtlinie besteht. Die in der Richtlinie nicht enthaltenen, aber notwendigen Rechnungslegungsvorschriften sollen dann in Form von verbindlichen Rechnungslegungsstandards abgefasst werden, die von einem Ausschuss entwickelt werden, der vom Finanzministerium ernannt wird. Dieser Ansatz gewährt größere Flexibilität, sollten in Zukunft weitere Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften erforderlich sein. Die Rechnungslegungsvorschriften selbst sollen aus dem IFRS für KMU abgeleitet werden, wobei Abweichungen nur gestattet sein sollen, wenn bestimmte, strenge Kriterien erfüllt sind.  

Die wesentlichen Änderungen, die sich damit für die Rechnungslegung in Norwegen ergeben, sind die folgenden:

  • Die gegenwärtige Gesetzgebung wird durch ein Gesetz ersetzt, das im Wesentlichen auf den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften der Rechnungslegungsrichtlinie in ihrer Mindestausgestaltung basiert. Damit würden beispielsweise erlösorientierten Prinzipien wie das Kongruenzprinzip, die derzeit die norwegische Rechnungslegung charakterisieren, abgeschafft.
  • Rechnungslegungsstandards, die auf dem IFRS für KMU basieren, könnten zu bedeutenden Änderungen wie beispielsweise ausgeweiteter Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (beispielswiese bei Anlageimmobilien, biologischen Vermögenswerten, Anlagegütern und bedeutend mehr Finanzinstrumenten als bisher) führen.

Als Mitglied des europäischen Wirtschaftsraums hat Norwegen die IAS-Verordnung übernommen, nach der vorgeschrieben ist, dass alle börsennotierten Unternehmen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen müssen. Norwegen hat außerdem die Option der IAS-Verordnung genutzt, um die Anwendung der IFRS in den separaten Abschlüssen von börsennotierten Unternehmen, die keinen Konzernabschluss erstellen, weil sie keine Tochterunternehmen haben, vorzuschreiben. Darüber hinaus ist es derzeit allen norwegischen Unternehmen gestattet, die IFRS freiwillig anzuwenden. Diese Option würde im neuen Rechnungslegungsgesetz beibehalten.

Darüber hinaus gibt es derzeit eine Verordnung des norwegischen Finanzministeriums, die die Möglichkeit gewährt, eine vereinfachte Version der IFRS anzuwenden, die vom Ministerium entwickelt wurde. Dies gilt derzeit sowohl für die Konzern- als auch für die separaten Abschlüsse aller Unternehmen, die nicht die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anzuwenden haben. Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetz soll diese vereinfachte Version nur noch in den separaten Abschlüssen von Unternehmen anzuwenden sein dürfen, die an ein Unternehmen berichten, das nach den IFRS bilanziert. Weiterhin wird vorgeschlagen, diese vereinfachten Regelungen in einem eigenen  Rechnungslegungsstandard zu verankern.

Das norwegische Vorgehen spiegelt eine grundlegende Tendenz wider, nationale Rechnungslegungsstandards mehr in Einklang mit IFRS-Konzepten zu bringen, indem der IFRS für KMU als Grundlage für neue nationale Standards genutzt wird. Auf ähnliche Weise hat Großbritannien im März 2013 seine nationalen Rechnungslegungsstandards mit dem auf den IFRS für KMU basierenden FRS 102 ersetzt.

Das neue norwegische Rechnungslegungsgesetz könnte 2017 in Kraft treten. Wahrscheinlicher ist jedoch ein Inkrafttreten 2018 oder später. Die neuen Rechnungslegungsstandards sollen bis dahin erarbeitet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie (nur in norwegischer Sprache) auf der Internetseite des norwegischen Finanzministeriums

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