EBA veröffentlicht die Ergebnisse ihrer zweiten Studie zu den Auswirkungen von IFRS 9

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14.07.2017

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat eine zweite Auswirkungsanalyse durchgeführt, um Anhand einer Stichprobe von 53 Finanzinstituten in der EU die Auswirkungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu eruieren. Die Zielsetzung lautete ähnlich wie bei erster Studie: Ein Abschätzen der Auswirkungen auf regulatorisches Kapital sowie die Betrachtung von Wechselwirkung mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Wesentliche Unterschiede zur ersten Studie vom November 2016 waren:

  • Antworten beruhen auf weiter fortgeschrittener Umsetzung;
  • volle geschätzte Auswirkung von IFRS 9;
  • keine Vereinfachungen in den Anleitungen.

Die Studie beruhte auf 23 qualitativen und zwei quantitativen Fragen.

Die wesentlichen Ergebnisse in Stichpunkten

  • Die Auswirkungen von IFRS 9 ergeben sich in erster Linie durch das neue Wertminderungsmodell:
    • Interpretation und Anwendung einiger komplexer Fragestellungen zu ECL dauert an;
    • Banken rechnen mit einem geringeren Anstieg als in der erster Studie: +13% statt +18% im Durchschnitt;
    • Geschätzte Auswirkung auf CET1 und Eigenmittel weitgehend unverändert zu erster Studie (CET1: -45 BPS im Durchschnitt)
  • Umsetzung: Kleinere Banken holen auf, liegen aber weiterhin hinter größeren Banken zurück. Alle Banken müssen ihre Anstrengungen weiter erhöhen, um rechtzeitig fertig zu sein.
  • Verkürzung bzw. Wegfall von Parallelbetrieben: 20% führen keinen Parallelbetrieb durch, die meisten anderen lediglich für sechs Monate
  • Neues Modell zu Klassifizierung und Bewertung zwar mit begrenzten Auswirkungen, aber Banken sollten den Aufwand der Umsetzung (z.B. zur Zahlungsstrombedingung) nicht unterschätzen.
  • Validierungsprozess noch nicht abgeschlossen, gewinnt aber durch Wegfall von Parallelbetrieb an Bedeutung.
  • Größte Herausforderungen sind weiterhin die Datenverfügbarkeit, die Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos und zukunftsbezogene Informationen. Ebenfalls bereitet die Verfügbarkeit historischer Daten für in der Vergangenheit begebene Kredite Probleme.
  • Hoher Vereinheitlichungsgrad mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen wird angestrebt. Dazu gehört die einheitliche Default-Definition, aber auch das Erkennen und Erklären von Unterschieden.
  • IRB-Banken werden bestehende Modelle nutzen und für Zwecke von IFRS 9 (vorübergehend oder andauernd) anpassen sowie Unterschiede erklären.
  • Banken werden unterschiedliche Prozesse, Daten, Systeme und Modelle zur ECL-Ermittlung anwenden. Manche davon sind komplex und beruhen auf internen Daten und Annahmen.
  • Die meisten Banken werden drei oder mehr Szenarien für die meisten Exposures zugrunde legen, wenige hingegen nur ein einziges Szenario mit Anpassungen. Intern entwickelte zukunftsbezogene Informationen beziehen interne und externe Daten ein. Dabei ist die Angemessenheit und Konsistenz der Schlüsselparameter innerhalb einer Bank sicherzustellen.
  • Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos beruht auf einer Mischung aus qualitativen und quantitativen Indikatoren. Eine relative Änderung der Ausfallwahrscheinlichkeit ist der am meisten genutzte quantitative Indikator. Modifizierungen, Forbearance und Watch-List-Status sind die am meisten genutzten qualitativen Indikatoren.
  • Anwendung von vereinfachenden Annahmen: Überfälligkeit von 30 Tagen ist die am meisten genutzte Vereinfachung, jedoch lediglich als spätestmöglicher Zeitpunkt zum Transfer in Stufe 2. Niedriges Ausfallrisiko wird von der Hälfte der Banken für Wertpapiere angewendet.
  • Angemessene Angaben sind von zentraler Bedeutung: Die Hauptadressaten sollen in der Lage sein, die Auswirkungen von IFRS 9 bei Übergang und fortlaufend beurteilen zu können.
  • Geschätzte quantitative Auswirkung auf Eigenmittel in Einklang mit erster Studie: Verminderung des geschätzten Anstiegs Risikovorsorge kann auf verbessertes wirtschaftliches Umfeld, weiter fortgeschrittenen Projektstand oder genauere Schätzungen zurückzuführen sein.
  • Rund 70% der Banken erwarten einen Anstieg der Volatilität: Klippeneffekt bei Transfer von Stufe 1 auf Stufe 2, Einbeziehung von zukunftsbezogenen Informationen etc.

Nächste kurzfristige Schritte

  • Einbeziehung von IFRS 9 in den Stresstest 2018;
  • weitere Zusammenarbeit zwischen Aufsehern und Banken sowie fortgesetzter Dialog von Aufsehern und Prüfern.

Darüber hinaus wurde eine Konsultation der EBA veröffentlicht, welche Angaben bei Übergang auf IFRS 9 gemacht werden sollten; dies betrifft insbesondere den „ungefilterten“ Erstanwendungseffekt von IFRS 9, d.h. ohne Anwendung der geplanten Übergangsvorschriften des Artikels 473a CRR.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite der EBA

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