IDW-Stellungnahmen zu den IPSASB-Vorschlägen zur Leasingbilanzierung

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06.07.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) Stellung zu dessen Entwurf 64 'Leasingverhältnisse' genommen. Im Entwurf werden neue Anforderungen an die Bilanzierung von Leasingverträgen vorgeschlagen, die sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer umfassen und IPSAS 13 'Leasingverhältnisse' ersetzen sollen.

Nach dem neuen Standardentwurf des IPSASB werden künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz abgebildet. Das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums wird ersetzt durch den sogenannten Nutzungsrechtansatz. Anders als in IFRS 16 Leasingverhältnisse sieht der IPSASB den neuen Bilanzierungsansatz jedoch nicht nur für den Leasingnehmer, sondern auch für den Leasinggeber vor.

Die Gründe hält das IDW für nachvollziehbar, denn im öffentlichen Sektor würden Leasingnehmer und -geber häufig demselben Konsolidierungskreis angehören. Durch die spiegelbildliche Bilanzierung ließen sich Probleme bei der Konsolidierung vermeiden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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