Juli

Lehrmaterialien zu Ind AS 27 und 28, aktualisierter Überblick über die Ind AS und Ind AS-Angabencheckliste

04.07.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat Lehrmaterialien zu Ind AS 27 'Separate Abschlüsse' und Ind AS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Venture' herausgegeben. Außerdem hat das ICAI 'Indian Accounting Standards (Ind AS): An Overview (Revised 2018)' herausgegeben. Außerdem steht ab sofort eine Angabencheckliste für Ind AS zur Verfügung.

Die Lehrmaterialien bieten auf knapp 70 Seiten eine Zusammenfassung von Ind AS 27 und Ind AS 28 mit Erörterung der wesentlichen Vorschriften der Standards und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie stehen Ihnen hier auf der Internetseite des ICAI zur Verfügung.

Der aktualisierte Überblick über die Ind AS bietet:

  • Fahrplan für die Ind AS-Anwendung;
  • Carve-outs von den IFRS/IAS;
  • Änderungen in der Finanzberichterstattung nach Ind AS gegenüber der Berichterstattung nach den gegenwärtigen indischen Rechnungslegungsstandards;
  • Zusammenfassung aller Ind AS einschließlich jüngster Änderungen.

Er steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die Angabencheckliste ist die erste, die jemals für Ind AS erstellt wurde. Sie ist Ihnen hier zugänglich.

AcSB und OIC halten gemeinsame Sitzung ab

04.07.2018

Am 20, Juni 2018 fand in Toronto eine gemeinsame Sitzung des kanadischen Standardsetzers Accounting Standards Board (AcSB) und des italienischen Standardsetzers Organismo Italiano di Contabilità (OIC) statt. Die Sitzung war die erste gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

AcSB und OIC berichteten in der Sitzung nicht nur über ihre jeweiligen Standardsetzungsaktivitäten, sondern auch über die Umsetzungsaktivitäten zu den Standards zu Finanzinstrumenten, Erlösen und Leasingverhältnissen, fachliche Aspekte von IFRS 17 und das aktuelle Projekt des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen. Darüber hinaus diskutierten AcSB und OIC zwei Projekte von gemeinsamen Interesse: die Relevanz von Leistungskennzahlen und Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des OIC einsehen können.

Starke Botschaften gegen europäische Carve-Ins und Carve-Outs bei der Festveranstaltung des DRSC

03.07.2018

Am 2. Juli 2018 feierte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) sein 20-jähriges Bestehen mit einer Festveranstaltung in Berlin mit offiziellen Ansprachen und einer Grundsatzrede von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und nationaler und internationaler Normung sowie mit zwei Podiumsdiskussionen zur Finanzberichterstattung in Zeiten des Wertewandels und sprunghafter technologischer Entwicklungen.

Die Begrüßung durch Prof. Dr. Dieter Truxius, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats des DRSC und einer der führenden deutschen Experten für Rechnungslegung und Controlling in deutschen Familienunternehmen, zeigte bereits eine klare Botschaft, die in allen Vorträgen und Diskussionen wieder auftauchen würde. Er stellte fest, dass die deutsche Industrie Vorschläge, die zu einer Änderung der IFRS während des EU-Endorsement-Prozesses oder sogar nach deren Übernahme führen könnten, äußerst kritisch beurteilt. Truxius wies auf das Potenzial schwerwiegender negativer Folgen für alle in der EU ansässigen und international tätigen Unternehmen hin:

  • Europäischen Unternehmen könnte in letzter Konsequenz der Ausschluss von den globalen Kapitalmärkten drohen.
  • Europas Einfluss auf die Entwicklung der IFRS könnte abnehmen.
  • Europäische Unternehmen, deren Anteile an verschiedenen Handelsplätzen gelistet sind, könnten mit höheren Kosten konfrontiert werden, sollten sie künftig ihre Abschlüsse nach IFRS und nach EU-IFRS erstellen müssen.

Er schloss: "Derartige Tendenzen führen zu Disparitäten in der internationalen Rechnungslegung und verhindern die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Meine Damen und Herren, diesem Trend sollten wir entschieden begegnen."

Auch Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, griff das Thema auf und stellte fest, wie wichtig es ist, dass international tätige Unternehmen eine gemeinsame Rechnungslegungssprache haben. Jean-Paul Gauzès, Präsident der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), verwies auf die lange und vertrauensvolle Beziehung zwischen dem DRSC und EFRAG, die seit 2001 gemeinsam für das europäische Gemeinwohl arbeiten.

Die Festansprache, mit der sich die Veranstaltung dem Motto des Nachmittags zuwendete, hielt Melanie Kreis, Chief Financial Officer, Deutsche Post DHL Group. Sie sprach über "Finanzberichterstattung im Spannungsfeld von unternehmerischem Handeln und gesellschaftlichem Wandel" und gab Einblicke in die vorzeitige Anwendung von IFRS 16 durch den Konzern, die nicht-finanzielle Berichterstattung und insbesondere und Carbon Accounting, die Bilanzierung und Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die Digitalisierung. Dennoch griff auch sie den EU-Fitness-Check auf und stellte fest, dass nicht nur die Familienunternehmen, sondern auch die großen börsennotierten Konzerne in Deutschland gegen mögliche Carve-ins und Carve-outs sind. Ihre klare Botschaft zu allen Themen, über die sie sprach, lautete: "Denken Sie alles immer bis zum Ende durch, denken Sie an die Auswirkungen für die Unternehmen, die schlussendlich mit dem Ergebnis leben müssen".

Die beiden anschließenden Podiumsdiskussionen zeigten eine interessante Kombination von Teilnehmern. Ein Mitglied des Bundestages, ein CFO, eine NGO-Vertreterin und ein Wirtschaftsprüfer diskutierten "Verhaltenssteuerung durch CSR-Berichtsanforderungen - Wo endet der Zweck des Finanzberichts?". Einerseits wurde festgestellt, dass viele Berichte über ESG-Themen im Prinzip hohle Phrasen sind, andererseits wurde aber auch angemerkt, dass die Sichtbarkeit und das Bewusstsein für diese Informationen nicht nur nach außen, sondern auch innerhalb der Unternehmen zugenommen haben. Ob Berichtspflichten zur Verhaltensänderung genutzt werden könnten und sollten, wurde kontrovers diskutiert. Die Aussagen reichten von der bedeutenden Rolle der Finanzmärkte bei der Erzielung von Nachhaltigkeit bis hin zur Warnung vor einer überforderten Berichterstattung mit einer Inflation zusätzlicher Anforderungen. Bewertung/Messbarkeit (und damit Prüfbarkeit) und Wesentlichkeit wurden ebenfalls ausführlich diskutiert, wobei der Unterschied zwischen Wesentlichkeit für ein Unternehmen und Wesentlichkeit für die Gesellschaft insgesamt besonders hervorgehoben wurde.

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten der IASB-Vorsitzende, ein CAO eines digitalen Unternehmens, eine Vertreterin von ESMA und ein Professor für Rechnungslegung "Digital Reporting vs. Reporting in a Digital World". Schon die Eröffnungsrunde der Fragen zeigten sich die vielen Facetten des Themas, wobei sich einige Einblicke in das bereits Mögliche fast als beängstigend erweisen. Fragen rund um XBRL beherrschten die Diskussion darüber, was derzeit getan wird, wobei auf Vergleichbarkeit im Kontext mit Block-Tagging, detailliertem Tagging und der Verwendung von XBRL-Erweiterungen eingegangen wurde. Eine provozierende Anmerkung war, dass vor dem Hintergrund der technoloischen Entwicklungen, XBRL inzwischen eventuell nicht mehr mehr als eine Zwischenlösung sein könne. Es wurde auch festgestellt, dass infolge der zunehmenden Digitalisierung die Informationsüberlast nicht mehr so problematisch sei und Wesentlichkeitsfragen möglicherweise anders gestellt werden müssen. Es wurde auch gewarnt, dass zwar immer mehr Informationen elektronisch und somit schneller verarbeitet werden könnten, dass aber das Verstehen von Mustern und Treibern nicht einfacher geworden ist. Es wurde gefragt, ob und wann ein Punkt kommt, an dem man einem Urteil von Maschinen mehr vertrauen als einem Urteil der Unternehmensleitung und ob irgendwann die Berichterstattung und die Auswertung von Finanzinformationen zu einem Spiel von "Watson gegen Watson" werden würden. Ein wichtiger Aspekt in der gesamten Diskussion war auch die Frage, was berichtet wird, da Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen große Mengen an immateriellen Vermögenswerten haben, die sie in ihren Abschlüssen nicht zeigen können. Hier wurde ein eindeutiger Mangel in der gegenwärtigen Berichterstattung ausgemacht.

Ein informeller Meinungsaustausch zwischen den zahlreichen nationalen und internationalen Gästen, darunter Vertreter der Standardsetzer aus den USA, Kanada, Australien, Japan und Hongkong, schloss die Veranstaltung ab.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

03.07.2018

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 16. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Schlaglicht — IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • Schlaglicht — ESMA und IFRS
  • Im Profil — Selim Gogus, Credit Suisse HOLT
  • aktuelle Projekte des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IDW veröffentlicht Modul zu IFRS 9

03.07.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 'IDW RS HFA 50: Modul IFRS 9 - M1' veröffentlicht. Gegenstand des Moduls sind Kreditzusagen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen.

Im Modul geht es um Verträge, die für das liefernde Unternehmen nicht nur eine Verpflichtung begründen, in der Zukunft Güter zu liefern bzw. Dienstleistungen zu erbringen, sondern zusätzlich auch den Kaufpreis zu vorab festgelegten Konditionen zu finanzieren. Die Frage ist, ob aufgrund einer solchen Vereinbarung im Zeitraum zwischen der Zusage und der Leistung Wertminderungen nach IFRS 9 Finanzinstrumente zu bilden sind.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

02.07.2018

Der EFRAG-Board wird am 3. Juli 2018 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungspapiere wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Schwerpunkt der Sitzung wird mit über drei Stunden angesetzter Diskussionszeit wiederum IFRS 17 'Versicherungsverträge' sein.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren. Die vollständige Tagesordnung und die entsprechenden Papiere finden Sie hier.

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