Eine Arbeitsgruppe von Mitarbeitern des Stabs der Standardsetzer in den fünf Ländern begann mit der Forschung, um Nachweise dafür zu erbringen, ob ein Bedarf an Rechnungslegungsvorschriften für hybride Pensionspläne besteht. Ziel der Arbeitsgruppe war es, die Erfahrungen von Rechtskreisen auf der ganzen Welt mit hybriden Pensionsplänen zu verstehen und festzustellen, ob gemeinsame Probleme auftreten, sowie festzustellen, ob bestehende Standards mit solchen Plänen angemessen umgehen, und bei Bedarf mögliche Verbesserungen zu identifizieren. Die Untersuchungen laufen noch und werden derzeit auf andere Rechtskreise ausgeweitet.
Die bisherigen Untersuchungen liefern Hinweise aus verschiedenen Rechtskreisen, die einen Bedarf an Leitlinien für die Bilanzierung hybrider Pensionspläne belegen, und sind so vollständig, dass sie anderen zur Kenntnis gebracht werden können, um zu Standardsetzungsmaßnahmen in diesem Bereich zu ermutigen. Daher schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass der IASB die bisher durchgeführte Forschung berücksichtigt und sie entweder als eine weitere Dimension in die Machbarkeitsstudie Pension Benefits that Depend on Asset Returns in seiner Forschungspipeline aufnimmt oder ein Projekt zur Behandlung hybrider Pensionspläne aufnimmt.
In der Zwischenzeit wird die Arbeitsgruppe ihre Forschung auf andere Rechtskreise ausdehnen, indem sie von den IFASS-Mitgliedsländern gesammelte Daten zusammenfasst und analysiert, die Untersuchungen auf Abschlussadressaten und Wissenschaftler in mehreren Rechtskreisen ausdehnen und anderweitige Aktivitäten in diesem Bereich weiter verfolgen.
Das entsprechende Papier der Arbeitsgruppe finden Sie auf der Internetseite des IASB.