August

IVSC veröffentlicht IVS 2020

02.08.2019

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine aktualisierte Fassung der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) unter der Bezeichnung IVS 2020 herausgegeben, weil sie zum 31. Januar 2020 in Kraft treten.

Die IVS 2020 ersetzen die IVS 2017 und bestehen aus fünf allgemeinen Standards und sechs Vermögenswertstandards. Die allgemeinen Standards bieten Leitlinien für alle Bewertungsaufträge und behandeln unter anderem Bedingungen eines Bewertungsauftrags, Bewertungsgrundlagen, Bewertungsansätze und -methoden sowie Berichterstattung. Die Vermögenswertstandards enthalten Leitlinien für bestimmte Arten von Vermögenswerten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IVSC.

Zusammenfassung der Treuhänder- und der DPOC-Sitzung vom Juni 2019

01.08.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) haben vom 24. bis 26. Juni 2019 in München getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Der Bericht ist in drei inhaltliche Abschnitte aufgeteilt und enthält als Anhang einen Bericht von der Sitzung des DPOC:

  • Eigentliche Treuhändersitzung:
    • Bericht des Executive Director — Die Treuhänder erhielten einen Bericht des Executive Director Lee White über die Aktivitäten seit der letzten Sitzung.
    • Überprüfung der Strategie — Die Treuhänder erörterten die wesentlichen Herausforderungen für die Stiftung, die Unterstützung der einheitlichen Anwendung der IFRS, Zeitnähe und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
    • Governance-Fragen — Die Treuhänder erörterten eine Präsentation vom IFRS-Beirat und diskutierten dessen Rolle in Bezug auf strategische Beratung.
    • Tätigkeitsanalyse — Die Treuhänder erörterten eine Präsentation zum Management der Marke der Stiftung.
    • Zukünftige Sitzungen — Die Treuhänder vereinbarten, dass ihre Sitzungen 2020 im Februar in Brüssel, im Juni in Seoul und im Oktober in New Delhi stattfinden werden.
    • Berichte der einzelnen Ausschüsse — Die Treuhänder diskutierten Berichte des Prozess- und Technologieausschusses, des Prüfungs- und Finanzausschusses, des Personalausschusses, des Nominierungsausschusses und des DPOC. (Ein Bericht von der DPOC-Sitzung ist dem Bericht der Treuhänder als Anhang beigefügt).
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder allgemein über die fachlichen Aktivitäten des IASB, insbesondere über die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17, die IBOR-Reform, die Vereinfachung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie Lageberichterstattung.
  • Veranstaltung in München — Die Treuhänder hielten gemeinsam mit dem DRSC eine Einbindungsveranstaltung ab, bei der Dr. Nicolas Peter, Finanzvorstand der BMW AG, die Eröffnungsansprache hielt.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

01.08.2019

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 24. Juni 2019 eine Sitzung abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • Unterstützende Materialien für die IFRS-Taxonomie
  • Strategie in Bezug auf die IFRS-Taxonomie — Aktueller Stand
  • Zusammenwirken zwischen elektronischer Berichterstattung und der Arbeiten des Boards in Bezug auf primäre Abschlussbestandteile
  • Inhaltliche Fragen zur IFRS-Taxonomie — Überprüfung der gängigen Praxis
  • Zusammenwirken zwischen elektronischer Berichterstattung und der Arbeiten des Boards in Bezug auf die Überprüfung von Angaben

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB schlägt Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit vor

01.08.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' mit vorgeschlagenen Änderungen veröffentlicht, die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen sollen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben. Stellungnahmen werden bis zum 29. November 2019 erbeten.

 

Hintergrund

Die Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien haben ergeben, dass Leitlinien erforderlich sind, um Unternehmen dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind. Es wurde festgehalten, dass die Anwendung der Wesentlichkeit für die Entscheidung, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind, von entscheidender Bedeutung ist, allerdings bezieht sich IAS 1 Darstellung des Abschlusses nicht auf die Wesentlichkeit, sondern schreibt vor, dass Unternehmen ihre "bedeutenden" Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben, ohne dass der Board eine Definition von "bedeutend" zur Verfügung stellt.

Deshalb hat sich der Board entschlossen Änderungen der Textziffern 117-122 von IAS 1 zu entwickeln, um Unternehmen vorzuschreiben, ihre wesentlichen und nicht ihre bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Zur Unterstützung dieser Änderung hat der Board auch Leitlinien und Beispiele zur Erläuterung und Demonstration der Anwendung des 'vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses', der im IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit beschrieben ist, entwickelt.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Im ED/2019/6 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2) wird vorgeschlagen, die Textziffern 117-122 in IAS 1 wie folgt zu ändern:

  • Textziffer 117 in IAS 1 würde geändert, um einem Unternehmen vorzuschreiben, seine wesentlichen und nicht seine bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben;
  • die Textziffern 117A-D von IAS 1 würden eingefügt werden, um zu erläutern, wie ein Unternehmen eine wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethode identifizieren kann (z. B. hat sich eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode während des Berichtszeitraums geändert, wurde sie unter den in den IFRS zulässigen Alternativen ausgewählt, wurde sie gemäß IAS 8 entwickelt, wenn es keinen IFRS gibt, der speziell anwendbar ist, bezieht sie sich auf einen Bereich mit wesentlichen Ermessensentscheidungen oder Annahmen oder spiegelt sie eine einzigartige unternehmensspezifische Anwendung eines IFRS wider?).
  • die Textziffer 122, die ein Unternehmen verpflichtet, Angaben über sonstige Ermessensentscheidungen zu machen, würde beibehalten, jedoch würde "bedeutende" durch "wesentliche" Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ersetzt werden.

Der Board hat auch zusätzliche Leitlinien entwickelt, die in das unverbindliche Leitliniendokument zu Wesentlichkeit aufgenommen werden sollen, die von den Unternehmen bei der Anwendung des vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwendet werden können. Diese zusätzlichen Leitlinien werden durch zwei neue Beispiele untermauert, die die Notwendigkeit unterstreichen, sich auf Informationen zu konzentrieren, die für die Adressaten von Abschlüssen entscheidungsnützlich sind, und zeigen, wie die Anwendung des vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses die folgenden Probleme lösen kann: i) Phrasendrescherei oder Angabe generischer Informationen bei der Angaben von für den Abschluss wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und ii) Fälle, in denen die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nur Informationen enthalten, die die Vorschriften der IFRS wiederholen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 29. November 2019 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Die vorgeschlagenen Änderungen würden prospektiv angewendet; eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein.

 

Abweichende Meinung

Boardmitglied Martin Edelmann lehnte die Veröffentlichung des Entwurfs ab. Er ist nicht der Ansicht, dass Wesentlichkeit ein Konzept ist, das auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet werden sollte, da sich Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von anderen Informationen im Abschluss unterscheiden. Er befürchtet auch, dass die Anwendung des Konzepts auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu einem Verlust wichtiger Informationen führen könnte.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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