Februar

Zwei AFRAC-Stellungnahmen gegenüber dem IASB

16.02.2022

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB veröffentlicht: eine Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 und eine Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften.

In Bezug auf die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 ist AFRAC der Meinung, dass die Vorschriften von IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten die im Zusammenhang mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung diskutierten Probleme und Kritikpunkte adressieren.

AFRAC hält allerdings fest, dass die Klassifizierungsvorschriften eher statisch angewendet werden, da spätere Änderungen der Intentionen der Unternehmensleitung nicht ausreichend im Geschäftsmodellkonzept berücksichtigt werden. Dies führe zu Schwierigkeiten, dieses Konzept im Einklang mit den Intentionen der Unternehmensleitung über die Zeit konsistent anzuwenden.

AFRAC ist des Weiteren der Meinung, dass der IASB bewerten sollte, ob die Klassifizierungs- und Bewertungsgrundsätze robust und klar genug sind, um mit den jüngsten und zukünftigen Marktentwicklungen Schritt zu halten. Insbesondere weise der sich entwickelnde Markt für nachhaltige Finanzierung auf Schwierigkeiten bei der Anwendung des Konzepts von IFRS 9 in Übereinstimmung mit aktuellen und sich entwickelnden Marktpraktiken hin.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie hier.

Bei den Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht begrüßt AFRAC die Initiative zur Einführung reduzierter Angabevorschriften für die Abschlüsse von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Projekts fallen. AFRAC schlägt vor, den Anwendungsbereich des Standardentwurfs auf alle KMU und darüber hinaus auszudehnen. AFRAC kommt zu dem Entschluss, dass der Umfang der kritischste Aspekt dieses Projekts zu sein scheine und daher besondere Aufmerksamkeit erfordere.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie hier.

Gestaffelter Ansatz bei der Benennung der ISSB-Mitglieder

16.02.2022

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass sie bei der Ernennung der Mitglieder des International Sustainability Standards Board (ISSB) einen gestuften Ansatz verfolgen wird.

Während die Satzung der IFRS-Stiftung dem ISSB die Möglichkeit einräumt, Entwürfe zur öffentlichen Stellungnahme zu veröffentlichen, wenn der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende dies genehmigen und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) dies überwacht, ist ein Quorum von acht Mitgliedern erforderlich, damit der ISSB über die Rückmeldungen zu den Entwürfen beraten und die endgültigen Vorschriften veröffentlichen kann. Nachdem der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende bereits ernannt wurden, werden sich die Treuhänder nun darauf konzentrieren, aus den bisher eingegangenen Bewerbungen eine erste Gruppe von sechs ISSB-Mitgliedern zu ernennen. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass weitere Bewerbungen willkommen sind, die dann in der nächsten Ernennungsrunde berücksichtigt werden sollen.

Die Treuhänder weisen darauf hin, dass dieser Ansatz (a) es dem ISSB ermöglichen wird, seine Arbeit aufzunehmen und mit dem von den Interessengruppen geforderten Tempo voranzukommen, und (b) es ihnen ermöglichen wird, bei jedem Schritt die Vielfalt und Breite der Profile und Fachkenntnisse des ISSB weiter auszubauen.

In der Pressemitteilung heißt es, dass ein ähnlicher Ansatz bei der Bestimmung der Mitgliedschaft in zwei wichtigen Beratungsgremien des ISSB verfolgt wird: dem Sustainability Consultative Committee und dem Sustainability Standards Advisory Forum.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IASB veröffentlicht Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021

15.02.2022

Der IASB hat eine Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen veröffentlicht.

Die Aktualisierung beinhaltet Änderungen, mit denen neue und geänderte Angabevorschriften abgebildet werden können, die sich aus den Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 und den Änderungen an IAS 8 ergeben, die im Februar 2021 vom IASB veröffentlicht wurden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Neue Zusammensetzung von ASAF bekanntgegeben, DRSC wieder vertreten

15.02.2022

Die IFRS-Stiftung hat die neuen Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bekanntgegeben, mit dessen Hilfe die Beziehungen des IASB mit der globale Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen formalisiert und vereinfacht werden soll. Das DRSC ist nach drei Jahren Pause wieder im Gremium vertreten.

Das ASAF besteht aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden. Die folgenden Mitglieder für die Jahre 2022-2024 wurden heute bekanntgegeben (die beiden frei zu vergebenden Sitze wurden mit Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum und aus Europa besetzt):

 

Region ASAF-Mitglied
Afrika pan-afrikanischer Verband der Wirtschaftsprüfer (Pan-African Federation of Accountants, PAFA)
Nord- und Südamerika Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen (Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS)
kanadischer Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB)
US-amerikanischer Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
asiatisch-pazifischer Raum japanischer Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ)
koreanischer Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB)
Abteilung für Rechnungslegungsvorschriften, Finanzministerium der VR China
Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG)
Europa französischer Standardsetzer Autorité des normes comptables (ANC)
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
UK Endorsement Board (UKEB)

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Gemeinsame Webcast-Serie von DRSC und Deloitte zum Thema Nachhaltigkeit

14.02.2022

Das DRSC und Deloitte laden gemeinsam zu einer Webcast-Reihe ein, bei der entlang der Wertschöpfungskette Einblicke in die Herausforderungen und Chancen der Entwicklungen rund um das Thema Nachhaltigkeit gegeben werden sollen.

Es sind fünf Termine geplant:

  • Donnerstag, 31. März 2022, 10:00-11:30 Uhr: Strategie
  • Donnerstag, 5. Mai 2022, 10:00-11:30 Uhr: Beschaffung
  • Donnerstag, 23. Juni 2022, 10:00-11:30 Uhr: Mitarbeitermanagement
  • Donnerstag, 29. September 2022, 10:00-11:30 Uhr: Produktion
  • Donnerstag, 10. November 2022, 10:00-11:30 Uhr: Berichterstattung

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zu den einzelnen Webcasts finden Sie hier.

Sitzungen von TEG und CFSS diese Woche

14.02.2022

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 16. Februar 2022 per Videokonferenz tagen. Am 17. Februar 2022 folgt eine Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) von EFRAG. Für beide Sitzungen sind jetzt Tagesordnungen und Papiere verfügbar.

Die Tagesordnung für die TEG-Sitzung finden Sie hier, diejenige für die CFSS-Sitzung hier. Die Papiere für die Sitzungen sind unter der entsprechenden Verknüpfung ebenfalls verfügbar.

Anmelden können Sie sich über die jeweiligen Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG:

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Februar 2022

11.02.2022

Der IASB wird vom 21. bis 24. Februar 2022 in seinen Räumen in London tagen und neun Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Dynamisches Risikomanagement
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Finanzialinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Agendakonsultation
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des DRSC-Fachausschusses Finanzberichterstattung, DRÄS 12 verabschiedet

11.02.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ist am 10. und 11. Februar per Videokonferenz zu seiner dritten Sitzung zusammengekommen. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar. Während der Sitzung wurde der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard N. 12 (DRÄS 12) 'Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht'' verabschiedet.

Während der Sitzung hat der Fachausschuss insgesamt die folgenden Themen besprochen:

  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
  • IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
  • E-DRÄS 12 - Änderungen an DRS 20 aufgrund FüPoG II

Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Hintergrund der Entwicklung von DRÄS 12 sind die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II).

Außerdem wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20 ein Hinweis auf die Angabenerfordernisse gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt.

Der Änderungsstandard kann hier heruntergeladen werden.

Workshop zu ausgewählten Papieren zu Unternehmensangaben

10.02.2022

Der IASB hat einen Online-Workshop angekündigt, der am 27. Juni 2022 von der Adam Smith Business School veranstaltet wird, um ausgewählte Papiere zu Unternehmensangaben zu diskutieren.

Der Workshop steht Akademikern, Standardsetzern, Rechnungslegern und Regulierungsbehörden offen. Es werden Papiere erörtert, die als Ergebnis des Aufrufs von IASB, Accounting in Europe und The British Accounting Review zur Einreichung von Papieren zur Forschung über Unternehmensangaben, die die Arbeit des IASB unterstützen würde, eingereicht wurden

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

09.02.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ist am 13. und 14. Januar 2022 per Videokonferenz zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen. Zu den Ergebnissen der Sitzung ist jetzt ein zusammenfassender Bericht veröffentlicht worden.

Während der Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)

Den Bericht zu den Ergebnissen der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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