IASB finalisiert Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

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12.02.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Verlautbarung 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' mit Änderungen veröffentlicht, die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen sollen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

 

Hintergrund

Die Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien haben ergeben, dass Leitlinien erforderlich sind, um Unternehmen dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind. Es wurde festgehalten, dass die Anwendung der Wesentlichkeit für die Entscheidung, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind, von entscheidender Bedeutung ist, allerdings bezieht sich IAS 1 Darstellung des Abschlusses nicht auf die Wesentlichkeit, sondern schreibt vor, dass Unternehmen ihre "bedeutenden" Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben, ohne dass der Board eine Definition von "bedeutend" zur Verfügung stellt.

Deshalb hat sich der Board entschlossen Änderungen an IAS 1 zu entwickeln, um Unternehmen vorzuschreiben, ihre wesentlichen und nicht ihre bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Zur Unterstützung dieser Änderung hat der Board auch Leitlinien und Beispiele zur Erläuterung und Demonstration der Anwendung des 'vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses', der im IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit beschrieben ist, auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entwickelt.

 

Änderungen

Mit Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2) wird IAS 1 wie folgt geändert:

  • Einem Unternehmen wird jetzt vorgeschrieben, wesentliche Informationen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und nicht mehr seine bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben;
  • zusätzliche Textziffern wurden eingefügt, um zu erläutern, wie ein Unternehmen wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethodeinformationen identifizieren kann, und um Beispiele zur Verfügung zu stellen, wann Bilanzierungs- und Bewertungsmethodeinformationen wahrscheinlich wesentlich sind;
  • die Änderungen stellen klar, dass Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund ihrer Art wesentlich sein können, selbst wenn die zugehörigen Beträge unwesentlich sind;
  • die Änderungen stellen klar, dass Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wesentlich sind, wenn die Abschlussadressaten diese benötigen, um andere wesentliche Informationen im Abschluss zu verstehen; und
  • die Änderungen stellen klar, dass, wenn ein Unternehmen unwesentliche Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angibt, diese Informationen nicht die wesentlichen Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verdecken dürfen.

Darüber hinaus wurden dem IFRS-Leitliniendokument 2 zusätzliche Leitlinien und Beispiele hinzugefügt, um zu erklären und zu zeigen, wie die Anwendung des vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet werden, um die Änderungen an IAS 1 zu unterstützen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Die Änderungen werden prospektiv angewendet. Die Änderungen an IAS 1 sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Sobald das Unternehmen die Änderungen an IAS 1 anwendet, darf es auch die Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2 anwenden.

 

Abweichende Meinung

Boardmitglied Françoise Flores sprach sich gegen die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen aus. Frau Flores ist der Ansicht, dass die Aussage, dass Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auch dann wesentlich sind, wenn sie standardisiert sind oder die Anforderungen der IFRS duplizieren, wenn die zugrunde liegende Rechnungslegung komplex ist und die Abschlussadressaten andernfalls wesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen nicht verstehen würden, das Konzept der Wesentlichkeit über seine beabsichtigte Zielsetzung hinaus ausdehnt und das Gesamtziel der Änderungen untergräbt, das darin besteht, einem Unternehmen zu helfen, die Angabe unwesentlicher Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu reduzieren.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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