Mai

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

28.05.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 8. und 9. Juni 2021 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom April 2021
  • IAS 2 — Kosten für die Veräußerung von Vorräten
  • IAS 10 — Erstellung von Abschlüssen, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr besteht
  • Laufende Arbeiten
  • IFRS 9 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
  • IFRS 16 — Strombezugsverträge in einem Brutto-Pool-Strommarkt

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Mai 2021)

28.05.2021

Im Nachgang der IASB-Sitzung im Mai 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 30. April 2021.

Standardsetzung

  • Lageberichterstattung — der Entwurf ED/2021/6 wurde am 27. Mai 2021 mit einer Stellungnahmefrist zum 23. November 2021 veröffentlicht; Rückmeldungen zum Entwurf sollen in der ersten Jahreshälfte 2022 erörtert werden
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im vierten Quartal erörtert werden (zuvor: zweite Jahreshälfte 2021)

Standardpflege

  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da die endgültigen Änderungen am 7. Mai 2021 herausgegeben wurden
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — die Rückmeldungen zum Entwurf wurden bei der IASB-Sitzung diesen Monat erörtert, über die weitere Projektausrichtung soll im dritten Quartal 2021 entschieden werden

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung  über die weitere Projektausrichtung soll jetzt im Juli 2021 gefällt werden (zuvor: drittes Quartal 2021)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Rückmeldungen zum Diskussionspapier wurden bei der IASB-Sitzung diesen Monat erörtert, über die weitere Projektausrichtung soll im dritten Quartal 2021 entschieden werden
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 — die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung sollen jetzt im Juli 2021 erörtert werden (zuvor: drittes Quartal 2021)

Sonstige Projekte

  • keine Änderungen

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 30. April 2021 und 28. Mai 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

      Diskontierung in der Finanzberichterstattung

      28.05.2021

      Am 9. Juli 2021 veranstalten die European Accounting Association (EAA), die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) ein gemeinsames Internetseminar zum Thema Diskontierung in der Finanzberichterstattung.

      Bei der Veranstaltung werden drei Studien zu Diskontierungssätzen in der Finanzberichterstattung vorgestellt:​​

      • Theorie und Praxis der Diskontierung in der Finanzberichterstattung nach IFRS
      • Diskontierungssatz in der Rechnungslegung: Wie Praktiker das IFRS-Labyrinth verlassen - Dem Ende des Determinismus in der Rechnungslegung entgegen
      • Black Box Rechnungslegung: Diskontierungs- und Angabepraxis von Stilllegungsverbindlichkeiten

      Im Anschluss an die Präsentation der Studien findet eine Podiumsdiskussion statt, an der auch Sue Lloyd, stellvertretende Vorsitzende des IASB, teilnehmen wird.

      Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

      Hinweis: Eine Aufzeichnung des Seminars wurde im Anschluss zur Verfügung gestellt.

      IFRS-Stiftung ernennt neuen Treuhänder

      28.05.2021

      Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie Masamichi Kono als neuen Treuhänder berufen hat. Seine Amtszeit beginnt am 1. Juli 2021.

      Kono ist derzeit stellvertretender Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zu seinen Aufgaben gehört es, die strategische Richtung der OECD-Politik in den Bereichen Umwelt, Steuern, Handel und Landwirtschaft vorzugeben sowie Angelegenheiten im Bereich Finanzen und Unternehmen zu leiten. Er beaufsichtigt Initiativen zu Infrastruktur und nachhaltigem Wachstum und vertritt die OECD im Finanzstabilitätsrat.

      Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

      IASB unterstützt eng umrissene Änderung an IFRS 17

      27.05.2021

      Bei seiner Sitzung heute nachmittag hat der IASB die Darstellung von Vergleichsinformationen bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 erörtert. Versicherer hatten Bedenken hinsichtlich einer Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen geäußert, die sich aus der fortgesetzten Anwendung von IAS 39 ergeben könnte. Der Stab schlug vor, dass der Board in Erwägung ziehen könnte, eine spezifische Vorschrift für den Übergang zu IFRS 17 hinzuzufügen, um es den Versicherern zu ermöglichen, Vergleichsinformationen auf einer Grundlage darzustellen, die mit der künftigen Anwendung von IFRS 9 übereinstimmt, ohne die Übergangsvorschriften in IFRS 9 unnötig zu stören.

      Die Mehrheit der Boardmitglieder und alle Boardmitglieder, die sich zu Wort meldeten, stimmten zu, dass etwas getan werden sollte. Bei der Erörterung der Analyse des Stabs betonten sie, dass

      • die Kommunikation im Zusammenhang mit dieser möglichen eng umrissene Änderung sehr wichtig ist,
      • sie sich des Problems bewusst gewesen seien, aber nicht über dessen Ausmaß,
      • die Hinweise der Versicherer viel fundierter geworden sind, weil die Umsetzung voranschreitet,
      • die Änderung sehr spezifisch und eng umrissen wäre, es sich also nicht um ein "Wiederaufmachen von IFRS 17" handelt,
      • die stabile Plattform für IFRS 17 sehr wichtig ist, diese mögliche Änderung jedoch die Implementierung erleichtert, anstatt sie zu stören,
      • während die Optionalität der Änderung eine Verringerung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen bedeuten würde, die Vergleichbarkeit innerhalb des Abschlusses der einzelnen Unternehmen steigen würde.

      Der Stab wird detaillierte Vorschläge für die mögliche eng umrissene Änderung in einer zukünftigen Sitzung vorlegen.

      IASB veröffentlicht Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

      27.05.2021

      Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Lageberichterstattung' veröffentlicht, mit dessen Hilfe das IFRS-Leitliniendokument zur Lageberichterstattung aus dem Jahr 2010 aktualisiert werden soll. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 23. November 2021 erbeten.

       

      Hintergrund

      Bei seiner Sitzung im März 2017 kam der IASB überein, dass er eine aktivere Rolle in der allgemeineren Unternehmensberichterstattung spielen sollte. Bei der Sitzung im November 2017 entschieden die Boardmitglieder vorläufig, dass sie, da sie die Spezialisten für Finanzberichterstattung sind, am besten geeignet sind, die Verbindung zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Informationen herzustellen, und dass eine Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung der beste Weg vorwärts sein könnte, damit es als Ankerpunkt für andere Rahmenkonzepte dienen kann. Einer der wichtigsten Punkte, auf den es sich zu konzentrieren gelte, sei die Förderung der Angleichung der von einem Unternehmen offengelegten finanziellen und der "sonstigen" Informationen.

      Seit der Entscheidung des IASB, das Leitliniendokument zu überarbeiten, hat die Berichterstattung über Nachhaltigkeit und ESG-Aspekte stark an Zugkraft gewonnen, und die Informationsbedürfnisse von Investoren und Kreditgebern haben sich weiterentwickelt. Unabhängig von der Arbeit des IASB zur Lageberichterstattung haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung eine Initiative zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen und erwägen derzeit die Einsetzung eines Boards zur Setzung von IFRS-Nachhaltigkeitsstandards. Das Projekt des IASB zur Lageberichterstattung und die Initiative der IFRS-Stiftung sind insofern miteinander verbunden, als dass Unternehmen die vom neuen Board für Nachhaltigkeitsstandards herausgegebenen Standards anwenden könnten, um einige der Informationen zu identifizieren, die erforderlich sind, um das überarbeitete Leitliniendokument zu befolgen.

       

      Kernvorschläge

      Die Vorschläge im Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung sind in drei Teile unterteilt, von denen jeder verschiedene Unterabschnitte hat:

      • Teil A — Allgemeine Vorschriften. Dieser Teil enthält Vorschriften zur Abgrenzung der Lageberichterstattung und zur Identifizierung des zugehörigen Abschlusses, zur Autorisierung des Lageberichts und zur Aufnahme einer Einhaltungserklärung. Er beschreibt außerdem die Zielsetzung von Lageberichterstattung. Die wichtigsten Vorschläge sind:
        • Der Lagebericht identifiziert den Abschluss, auf den er sich bezieht. Wenn der zugehörige Abschluss nicht in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wird, würde die Unternehmensleitung im Lagebericht die Grundlage angeben, auf der der Abschluss erstellt wurde.
        • Ein Lagebericht, der alle Vorschriften des Leitliniendokuments erfüllt, beinhaltet eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften.
        • Ein Lagebericht, der einige, aber nicht alle Vorschriften des Leitliniendokuments erfüllt, kann eine eingeschränkte Entsprechenserklärung enthalten, die die Abweichungen von den Vorschriften des Leitliniendokuments aufzeigt und die Gründe für diese Abweichungen aufzeigt.
        • Ziel der Lageberichterstattung ist es, Informationen bereitzustellen, die das Verständnis der Investoren und Kreditgeber für die im Abschluss ausgewiesene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens verbessern, und einen Einblick in die Faktoren zu geben, die die Fähigkeit des Unternehmens beeinflussen könnten, über alle Zeithorizonte hinweg, auch langfristig, Werte zu schaffen und Cashflows zu generieren.
      • Teil B — Inhaltsbereiche. Dieser Teil legt sechs Inhaltsbereiche für die Lageberichterstattung fest und schreibt vor, dass die Lageberichterstattung Informationen bereitstellen muss, die die Angabeziele für jeden dieser Inhaltsbereiche erfüllen. Er enthält auch die Vorschrift, dass sich die Lageberichterstattung der Unternehmensleitung auf die wichtigsten Sachverhalte konzentrieren soll. Die wichtigsten Vorschläge sind:
        • Die vorgeschlagenen sechs Inhaltsbereiche sind:
          • das Geschäftsmodell des Unternehmens,
          • die Strategie der Unternehmensleitung zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells des Unternehmens,
          • die Ressourcen und Beziehungen des Unternehmens,
          • die Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist,
          • das externe Umfeld des Unternehmens und
          • die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
        • Die vorgeschlagenen Angabeziele für die Inhaltsbereiche sind:
          • ein übergeordnetes Ziel, das den allgemeinen Informationsbedarf von Anlegern und Kreditgebern für den jeweiligen Inhaltsbereich beschreibt,
          • Beurteilungsziele, die die Beurteilungen beschreiben, die sich auf die für den Inhaltsbereich bereitgestellten Informationen stützen, und
          • spezifische Ziele, die den detaillierten Informationsbedarf von Anlegern und Kreditgebern für den jeweiligen Inhaltsbereich beschreiben.
        • Die wichtigsten Punkte, auf die sich die Lageberichterstattung der Unternehmensleitung konzentrieren sollte, sind:
          • wesentliche Merkmale des Geschäftsmodells des Unternehmens,
          • Schlüsselaspekte der Strategie der Unternehmensleitung,
          • wichtige Ressourcen und Beziehungen,
          • Schlüsselrisiken,
          • Schlüsselfaktoren und Trends im externen Umfeld und
          • wesentliche Aspekte des Geschäftsergebnisses und der Finanzlage des Unternehmens.
        • Im Allgemeinen würde ein Unternehmen über Sachverhalte berichten, die die langfristigen Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnten, über immaterielle Ressourcen und Beziehungen sowie über ökologische und soziale Aspekte.
      • Teil C — Auswahl und Darstellung der Informationen. Dieser Teil enthält Leitlinien zur Auswahl der Informationen, die in den Lagebericht aufzunehmen sind, und zur Darstellung dieser Informationen. Die wichtigsten Vorschläge sind:
        • Im Kontext der Lageberichterstattung ist eine Information dann wesentlich, wenn ihr Weglassen, ihre falsche Darstellung oder ihre Verschleierung nach vernünftigem Ermessen die Entscheidungen beeinflussen könnte, die Investoren und Kreditgeber auf der Grundlage des Lageberichts und des zugehörigen Abschlusses treffen.
        • Die Identifizierung wesentlicher Informationen erfordert von der Unternehmensleitung Ermessensentscheidungen.
        • Informationen über einen Sachverhalt können aufgrund der Art oder des Ausmaßes dieses Sachverhalts oder einer Kombination aus beidem wesentlich sein.
        • Informationen über mögliche künftige Ereignisse, die sich noch nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ausgewirkt haben, können in Abhängigkeit von den möglichen Auswirkungen der Ereignisse auf die Höhe und den Zeitpunkt der künftigen Cashflows des Unternehmens wesentlich sein.
        • Die Beurteilung der Wesentlichkeit muss in jeder Berichtsperiode erneut erfolgen.
        • Die im Lagebericht enthaltenen Informationen müssen vollständig, ausgewogen, genau, klar und eindeutig sein.
        • Informationen in Lageberichten sind entscheidungsnützlicher, wenn sie vergleichbar, überprüfbar und kohärent sind.
        • Metriken, die zur Beschreibung wesentlicher Informationen in Lageberichten verwendet werden, sollten von Metriken abgeleitet werden, die die Unternehmensleitung zur Überwachung wichtiger Sachverhalte und zur Messung des Fortschritts bei der Steuerung dieser Sachverhalte verwendet.

      Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 23. November 2021 erbeten.

       

      Zeitpunkt des Inkrafttretens und Status des Leitliniendokuments

      Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass das Leitliniendokument das bisherige IFRS-Leitliniendokument zur Lagerichterstattung für jährliche Berichtsperioden ersetzt, die am oder nach dem Datum seiner Veröffentlichung beginnen. Das Leitliniendokument ist kein IFRS, und seine Anwendung ist nicht verpflichtend. Ein Abschluss kann auch dann mit den IFRS im Einklang stehen, wenn ihm kein Lagebericht beigefügt ist oder wenn ihm ein Lagebericht beigefügt ist, der nicht mit dem Leitliniendokument im Einklang steht.

       

      Weiterführende Informationen

      Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

       

      Weiteres IVSC-Perspektivenpapier zu ESG und Unternehmensbewertung

      27.05.2021

      Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein zweites Perspektivenpapier 'Ein Rahmenkonzept zur Beurteilung von ESG-Wertschöpfung' veröffentlicht, um die Auswirkungen von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) auf die Wertschöpfung zu analysieren und zu untersuchen, wie ein solches Rahmenkonzept in den Kapitalallokationsprozess integriert werden und die dringend benötigte Finanzdisziplin für ESG-Investitionen bringen kann.

      Das Papier ist eine Fortsetzung des Perspektivenpapiers zu ESG und Unternehmensbewertung, das im März 2021 veröffentlicht wurde. Darin wurde untersucht, wie ESG-Merkmale in den Wertbemessungsprozess einbezogen werden bzw. einbezogen werden können. Das neue Papier A Framework to Assess ESG Value Creation steht Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung.

      IFRS-Checklisten 2021

      27.05.2021

      Das IFRS Global Office von Deloitte hat die IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2021 und eine aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 'Zwischenberichterstattung' herausgegeben.

      In der allgemeinen IFRS-Checkliste werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften, wie sie in den IFRS, die zum 31. Dezember 2020 in Kraft waren, genannt werden, zusammengefasst.

      Die IAS 34-Checkliste ist so formatiert, dass die Prüfung des Zwischenabschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Posten zu vermerken. Die Checkliste spiegelt den Stand der Vorschriften in IAS 34 zum 31. Dezember 2020 wider.

      Stellungnahme des DRSC zur CSRD beim BMJV eingereicht

      27.05.2021

      Das DRSC hat beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht.

      Die Stellungnahme umfasst die Kernbotschaften des DRSC-Verwaltungsrats, die auch bereits an die Europäischen Kommission übermittelt wurden, sowie als Anhang eine detaillierte Zusammenfassung Ergebnisse der fachlichen Meinungsbildung im Gemeinsamen Fachausschuss, die zu folgenden Kernforderungen des DRSC geführt haben:

      • eine stärkere Gewichtung des Erfordernisses internationaler Standards und deren konkretere Einbindung in den europäischen Berichtsrahmen;
      • eine weitere Ausformulierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes und eine stärkere Betonung von Proportionalität und Praktikabilität der Berichtspflichten;
      • zumindest eine temporäre Beibehaltung des Wahlrechts, Nachhaltigkeitsinformationen auch außerhalb des Lageberichts der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können;
      • Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen einer elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung;
      • Hinterfragung des ambitionierten Zeitplans der Kommission und dem daraus resultierenden Erfordernis nach Priorisierungen und Forderung nach – soweit möglich – einer Anpassung des Zeitplans.

      Die Stellungnahme gegenüber dem BMJV finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

      Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

      27.05.2021

      Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 21. Mai 2021 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

      Während seiner 102. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

      • DP/2020/2 Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
      • ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit
      • ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden
      • ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz

      Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

      Correction list for hyphenation

      These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.