September

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (September 2021)

30.09.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem neuen IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung am 20., 21., 23. und 24. September 2021 zusammengefasst werden.

In dem neunzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Entscheidungen im Projekt zu Rohstoffindustrien; 
  • Aktueller Stand der projekte zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital, dynamischem Risikomanagement und primären Abschlussbestandteilen;
  • Erneute Erörterungen im Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Eröffnungsrede des IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow bei der WSS-Sitzung;
  • Beobachtungen der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd zur sogenannten Technical Readiness Working Group, die eingerichtet wurde, um dem künftigen ISSB einen ansatzlosen Start zu ermöglichen.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Standardsetzer erörtern immaterielle Vermögenswerte

30.09.2021

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Herbstsitzung ab. Der ganze heutige Nachmittag war der Erörterung von immateriellen Vermögenswerten gewidmet.

Wie der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow in seiner Eröffnungsrede auf der WSS-Sitzung am Montag betonte, ist IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte mehr als 20 Jahre alt und wurde nie überarbeitet, abgesehen von Folgeänderungen, die sich aus anderen Projekten ergeben haben. Er deutete auch an, dass er es begrüßen würde, wenn sich der IASB mit der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten befassen würde. Die Reaktionen auf die Agendakonsultation des IASB haben gezeigt, dass die Stellungnehmenden auch an "immateriellen Vermögenswerten" als potenziellem Projekt des IASB interessiert sind (auch wenn es unterschiedliche Ansichten über den Umfang und das Ziel dieses potenziellen Projekts gibt). Auch andere Entwicklungen wie das IVSC-Perspektivenpapier Time to get Tangible about Intangible Assets zeigen, dass es ein großes Interesse daran gibt, das Thema anzugehen.

Die IFASS-Sitzung zu immateriellen Vermögenswerten begann mit der Vorstellung des Diskussionspapiers Better information on intangibles – which is the best way to go? von EFRAG. In dem Diskussionspapier wird festgestellt, dass die Wertrelevanz von Abschlüssen abnimmt, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass Abschlüsse Informationen über immaterielle Vermögenswerte nicht widerspiegeln, die für mehr Unternehmen als früher an Bedeutung gewonnen haben. In dem Diskussionspapier werden drei Ansätze für bessere Informationen über immaterielle Werte erwogen:

  • Ansatz und Bewertung in den primären Abschlussbestandteilen;
  • Angaben zu spezifischen immateriellen Vermögenswerten im Anhang oder im Lagebericht;
  • Informationen über zukunftsorientierte Aufwendungen und Risiko-/Chancenfaktoren, die sich auf die künftige Leistung auswirken können, im Anhang zum Abschluss oder im Lagebericht.

Der Umfang der Überlegungen der EFRAG geht über die bestehende Definition von Vermögenswerten in der Rechnungslegung hinaus und umfasst auch Quellen eines möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht von einem Unternehmen kontrolliert werden.

Im Anschluss an die EFRAG-Präsentation stellte der australische Standardsetzer AASB seine Forschung zu immateriellen Vermögenswerten vor. Die Forschung ist noch nicht abgeschlossen, so dass die Mitarbeiter vorerst nur erste Einblicke in das Forschungspapier präsentierten, das voraussichtlich im vierten Quartal 2021 oder ersten Quartal 2022 veröffentlicht wird. Sie gehen von von der Prämisse aus, dass IAS 38 sehr alt ist und Lücken in den berichteten Informationen hinterlässt. Um die bestehenden Informationslücken schnell zu schließen, scheint es, dass der dritte der drei möglichen Ansätze (nichts tun, Ansatz und Bewertung verbessern, Angaben verbessern) der beste Weg ist. Die durchgeführten Einbindungsaktivitäten ergaben eine große Unterstützung für diesen Ansatz, wobei die Ansichten zu vorgeschlagenen zusätzlichen Informationen zu nicht erfassten selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten unterschiedlich sind (finanziell, nicht finanziell, beizulegender Zeitwert). Das in Kürze erscheinende AASB-Papier wird ein empfohlenes Prinzip, ein empfohlenes Angabeziel und (Beispiele für) empfohlene Umsetzungsleitlinien enthalten.

Die Untersuchungen des AASB sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen über das Projekt und Zugang zu einer dazugehörigen Umfrage finden Sie auf der Internetseite des AASB.

Im Anschluss an die Präsentationen diskutierten die Teilnehmer die Ergebnisse, die Bedürfnisse der Anleger und die Aspekte, die der IASB bei einem möglichen Projekt berücksichtigen sollte. Zu den Fragen, Kommentaren und Beobachtungen gehörten:

  • IAS 38 ist nicht mehr zeitgemäß, insbesondere digitale Vermögenswerte müssen berücksichtigt werden (es gibt derzeit einige Softwareanbieter, deren wichtigster Vermögenswert nicht in ihrer Bilanz steht).
  • Das Ungleichgewicht zwischen selbsterstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerten muss überdacht werden.
  • Die Definition von immateriellen Vermögenswerten muss nicht überdacht werden, vielmehr ist eine Definition des Begriffs "immateriell" erforderlich.
  • IAS 38 spiegelt derzeit nicht den wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens wider.
  • Die Bedürfnisse der Adressaten sollten der wichtigste zu berücksichtigende Aspekt sein.
  • Es gibt Probleme bei der Bewertung einiger immaterieller Vermögenswerte, vielleicht sollte ein hybrider Ansatz in Betracht gezogen werden, bei dem nur diejenigen erfasst werden, die zuverlässig gemessen werden können.
  • Die meisten immateriellen Vermögenswerte sind einzigartig, aber ihre Aufnahme in die Bilanz könnte dem Markt die Möglichkeit geben, sie zu bewerten.
  • Wenn immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden, wird es dann auch entsprechende Verbindlichkeiten geben?
  • Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen immateriellen Vermögenswerten und Nachhaltigkeit - welcher Board sollte sich ihrer annehmen?
  • Sind Kryptovermögenswerte und Kryptowährungen immaterielle Vermögenswerte?
  • Wo würden die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
  • Würden sie geprüft werden?

Der IASB-Vorsitzende wies darauf hin, dass der IASB in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte derzeit hinter einigen Standardsetzern zurückliegt. Er wird die Untersuchungen und Ergebnisse berücksichtigen, sobald er die Rückmeldungen aus der Agendakonsultation "verdaut" hat. Er räumte auch ein, dass die Meinungen über den Umfang eines potenziellen IASB-Projekts zu immateriellen Vermögenswerten weit auseinander gingen - ebenso wie die Tatsache, dass allgemein Einigkeit darüber herrschte, dass die Chancen auf eine zeitnahe Lösung umso geringer sind, je größer der Umfang des Projekts ist. Allgemein wurde auch die Meinung vertreten, dass der IASB das Problem schrittweise angehen sollte, beginnend mit den Angaben.

IASB veröffentlicht Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

30.09.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 9 'Finanzinstrumente' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Der Prozess für die Überprüfung der Umsetzung von IFRS 9 wurde im Oktober 2020 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Während der IASB IFRS 9 in Gänze überprüfen will, hat er beschlossen, die Überprüfung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften (einschließlich der Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit der Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden) von der Überprüfung des Rests von IFRS 9 zu trennen, um mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften so bald wie möglich zu beginnen. Der Board beabsichtigt, die Überprüfung nach der Einführung der anderen Abschnitte (Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen) aufzunehmen, sobald mehr Informationen darüber vorliegen, wie die Vorschriften in diesen Abschnitten in der Praxis funktionieren.

Nach der Erörterung von Rückmeldungen aus Einbindungsaktivitäten beschloss der Board im Juli 2021, bestimmte Aspekte der folgenden Themen im Rahmen des Projekts weiter zu prüfen:

  • Geschäftsmodellbeurteilung für finanzielle Vermögenswerte
  • Beurteilung der vertraglichen Cashflow-Eigenschaften von finanziellen Vermögenswerten
  • Option für Eigenkapitalinstrumente, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis darzustellen
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung designiert wurden
  • Modifizierungen der vertraglichen Cashflows
  • Übergang auf IFRS 9

Darüber hinaus erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Frage zu fortgeführten Anschaffungskosten und der Effektivzinsmethode, deren Aufnahme in die Überprüfung nach der Einführung das Committee vorschlug, da die Frage in einem breiteren Kontext relevant ist.

Entsprechend ist die Bitte um Informationsübermittlung in neun Abschnitte aufgeteilt:

Klassifizierung und Bewertung — allgemein Fragt nach einer allgemeinen Einschätzung, ob die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 so funktionieren wie vom Board beabsichtigt und ob sie zu entscheidungsnützlichen Informationen für Adressaten führen. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf den Auswirkungen der durch IFRS 9 eingeführten Änderungen bei der Klassifizierung und Bewertung, einschließlich der laufenden Kosten und Vorteile bei der Erstellung, Prüfung, Durchsetzung oder Verwendung von Informationen über Finanzinstrumente.
Geschäftsmodell für das Management von finanziellen Vermögenswerten Fragt, ob die Beurteilung des Geschäftsmodells wie vom Board beabsichtigt funktioniert, ob sie einheitlich angewendet werden kann und ob unerwartete Auswirkungen aufgetreten sind. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf der Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und den damit verbundenen Angabevorschriften.
Vertragliche Cashflow-Eigenschaften
Fragt, ob die Beurteilung der Cashflow-Eigenschaften wie vom Board beabsichtigt funktioniert, ob sie einheitlich angewendet werden kann und ob unerwartete Auswirkungen aufgetreten sind. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf finanziellen Vermögenswerten mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen und vertraglich gebundenen Instrumenten.
Eigenkapitalinstrumente und sonstiges Gesamtergebnis Fragt, ob die Option, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen wie vom Board beabsichtigt funktioniert, für welche Eigenkapitalinstrumente die Unternehmen die Option nutzen und ob unerwartete Auswirkungen aufgetreten sind. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf dem Recycling von Gewinnen und Verlusten.
Finanzielle Verbindlichkeiten und eigenes Kreditrisiko Fragt, ob die Vorschriften in IFRS 9 zur Darstellung der Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Gesamtergebnis so funktionieren wie vom Board beabsichtigt und ob es andere Fragen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten gibt, die der Board erwägen sollte.
Modifizierungen der vertraglichen Cashflows Fragt, ob die Vorschriften für Änderungen der vertraglichen Cashflows so funktionieren wie vom Board beabsichtigt und ob sie einheitlich angewendet werden können.
Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode Fragt, ob die Effektivzinsmethode so funktioniert wie vom Board beabsichtigt und ob sie einheitlich angewendet werden kann. Besondere Schwerpunkte dieses Abschnitts sind an Bedingungen geknüpfte Zinssätze und die Schätzung künftiger Cashflows.
Übergang Fragt, ob die Übergangsvorschriften wie vom Board beabsichtigt funktioniert haben, ob es unerwartete Auswirkungen oder Herausforderungen bei der Anwendung der Übergangsvorschriften gab und wie etwaige Herausforderungen bewältigt wurden.
Sonstige Themen
Fragt, ob es noch andere Fragen gibt, die der Board im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 untersuchen sollte, und ob aus dem Ansatz des Boards bei der Entwicklung von IFRS 9 Lehren gezogen werden können.

    Stellungnahmen werden bis zum 28. Januar 2022 erbeten. Die Bitte um Informationsübermittlung und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB. Deloitte hat einen IFRS fokussiert-Newsletter (deutschsprachig) und einen IFRS in Focus-Newsletter (englischsprachig) veröffentlicht, in dem die einzelnen Abschnitte der Bitte um Informationsübermittlung näher erläutert werden.

    AASB-Untersuchungen zu Offenlegungsvorschriften für die Vergütung von Führungskräften

    30.09.2021

    Der Stab des australischen Standardsetzers AASB hatein Papier 'Review of Executive Remuneration Disclosure Requirements' veröffentlicht.

    Die Überprüfung wurde durchgeführt, um die derzeitigen Offenlegungspflichten in Bezug auf die Vergütung von Führungskräften zu verstehen, die über die in IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen geforderte Angabe der Gesamtvergütung von Führungskräften in Schlüsselpositionen hinausgehen. Die australischen Angabevorschriften für die Vergütung von Führungskräften wurden mit acht ausländischen Rechtskreisen für gewinnorientierte (börsennotierte), gemeinnützige und öffentliche Unternehmen verglichen, um einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Diskussion über dieses Thema zu leisten.

    Die Untersuchung zeigt, dass es zahlreiche Ähnlichkeiten zwischen den Ländern gibt, aber auch eine Reihe signifikanter Unterschiede hinsichtlich des Umfangs und der Tiefe der anzugebenden Informationen. Nur zwei Länder (Australien und Deutschland) schreiben derzeit vor, dass die angegebenen Vergütungsinformationen geprüft werden müssen, und nur zwei Länder (Australien und Südafrika) verlangen, dass die außerhalb des Jahresabschlusses dargestellten Vergütungsinformationen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechnungslegungsstandards bewertet werden.

    Das englischsprachige Papier steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

    XRB-Vertreterin stellt auf IFASS-Sitzung ehrgeizigen neuseeländischen Klimastandard vor

    29.09.2021

    Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Herbstsitzung ab. Im Rahmen eines Beitrags heute gab der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) Einblicke in den kommenden Klimaberichterstattungsstandard, der vom XRB entwickelt wird.

    Im September 2020 kündigte die neuseeländische Regierung ihre Absicht an, eine verpflichtende Berichterstattung über Klimarisiken einzuführen, und beauftragte den XRB mit der Entwicklung von Berichtsstandards zur Unterstützung des neuen Berichtssystems. Während der entsprechende Gesetzesentwurf noch auf dem Weg durch das Parlament ist, hat der XRB bereits Strukturen geschaffen und mit der Entwicklung des Standards begonnen, da "die Regierung ein starkes Interesse daran hat, schnell zu handeln". Es wird erwartet, dass im Dezember 2022 ein endgültiger Standard herausgegeben wird, nach dem die Unternehmen für Rechnungslegungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, Angaben leisten müssen.

    Das kommende Gesetz sieht vor, dass der neuseeländische Standard auf den TCFD-Empfehlungen aufbaut, die sich mit Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Zielen befassen und durch 11 empfohlene Angaben unterstützt werden. Der XRB hat daher die TCFD-Empfehlungen sowie eine Vielzahl anderer Standards, Rahmenkonzepte und Leitlinien, die im Bereich der Nachhaltigkeit entwickelt wurden, in den neuseeländischen Standard übernommen und verbessert sie oder macht sie neuseelandspezifisch wo nötig. Große börsennotierte Emittenten und große Finanzunternehmen werden den Standard anwenden müssen, und derzeit wird davon ausgegangen, dass etwa 150 neuseeländische Unternehmen unter die Vorschriften fallen werden und "ein erheblicher Teil der neuseeländischen Emissionen" abgedeckt sein wird. Die daraus resultierende Klimaerklärung muss in den Jahresbericht aufgenommen werden oder über einen direkten Link vom Jahresbericht aus zugänglich sein.

    Die Vertreterin des XRB wies auf mehrere Herausforderungen im Zusammenhang mit dem neuen Standard hin:

    • Standardsetzung in so kurzer Zeit ist ehrgeizig, daher werden Einbindungsaktivitäten, Forschung und Entwicklung parallel durchgeführt, wobei erste Entwürfe zu bestimmten Unterabschnitten im Oktober 2021 und März 2022 veröffentlicht werden, bevor im Juli 2022 ein formeller Entwurf des vollständigen Standards veröffentlicht wird.
    • Der ehrgeizige Zeitplan bedeutet, dass der XRB der IFRS-Stiftung und allen anderen voraus ist, während er gleichzeitig versucht, den neuseeländischen Standard international kompatibel zu halten.
    • Bei den TCFD-Empfehlungen handelt es sich um Empfehlungen, die eher locker formuliert sind. Um sie in einen Standard umzuwandeln, muss viel Arbeit in Bezug auf Definitionen geleistet werden, um zu Informationen zu gelangen, die gemessen, berichtet und geprüft werden können.
    • Die Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit schreiten sehr schnell voran, und "was vor 12 Monaten noch als beste ausgeübte Praxis galt, ist heute nur noch Mittelmaß".
    • Daten, die eine qualitativ hochwertige Berichterstattung ermöglichen, sind möglicherweise nicht ohne Weiteres verfügbar oder liegen nicht in den Formaten oder mit der Genauigkeit vor, die von den berichtenden Unternehmen gewünscht wird.

    Die allgemeine Botschaft der XRB-Vertreterin lautete: Der neuseeländische Standard wird ehrgeizig, zukunftsorientiert und prinzipienbasiert sein. Die Entwicklungen gehen immer weiter und schreiten schnell voran, aber der neue Standard soll den Unternehmen eine klare Richtung vorgeben, wohin die Klimaberichterstattung gehen soll. Der wichtigste Aspekt ist die Nutzbarkeit für Unternehmen und Nutzer. Und während der erste Standard sich auf das Klima konzentriert, ist der XRB-Ansatz "Klima zuerst, aber nicht nur Klima". Das Gesetz, das den Klimaberichterstattungsstandard ermöglicht, gibt dem XRB auch die Möglichkeit, Leitlinien für ein breiteres Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu erstellen.

    Weitere Informationen über den XRB-Klimastandard finden Sie hier auf der Internetseite des XRB.

    Entscheidung der Treuhänder zum ISSB im Oktober erwartet

    28.09.2021

    Am 20. September 2021 hielten die Treuhänder der IFRS-Stiftung eine weitere Sitzung per Videokonferenz ab, um die Fortschritte bei der vorgeschlagenen Einrichtung eines International Sustainability Standards Board (ISSB) innerhalb der Governance-Struktur der IFRS-Stiftung zu erörtern.

    Die Treuhänder wurden über die Arbeit der sogenannten Technical Readiness Working Group (TRWG) unterrichtet, die sich mit der Planung der angemessenen Übertragung von Fachwissen, Inhalten und Ressourcen auf den vorgeschlagenen ISSB sowie mit den Schritten befasst, die unternommen wurden, um dem künftigen ISSB einen ansatzlosen Start zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden die Treuhänder über die von den Rechtskreisen angebotenen Finanzierungen und sonstige Unterstützung sowie über die Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung informiert.

    Die nächste Sitzung ist für die Woche, die am 18. Oktober 2021 beginnt, geplant. Während dieser Sitzung werden die Treuhänder eine endgültige Entscheidung über die Einrichtung des neuen Boards treffen.

    Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

    IDW-Stellungnahme zur Agendakonsultation

    28.09.2021

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf die Bitte um Informationsübermittlung geantwortet, die der IASB im März 2021 veröffentlicht hat, um öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms einzuholen.

    Aus Sicht des IDW sollte der IASB zeitnah mit zwei neuen Großprojekten beginnen:

    • Immaterielle Vermögenswerte (einschließlich Kryptowährungen und Kryptotransaktionen)und
    • Nachhaltigkeits- bzw. ESG-bezogene Aspekte in IFRS-Abschlüssen.

    Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

    Stellungnahme von Deloitte zur vorgeschlagenen eng umrissenen Änderung an IFRS 17

    28.09.2021

    Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 17)' eingericht, den der IASB im Juli 2021 veröffentlicht hat.

    Wir unterstützen die Vorschläge des Entwurfs und geben Empfehlungen in einer Reihe von Bereichen. Diese sind:

    • der Umfang der finanziellen Vermögenswerte, auf die die Klassifizierungsüberlagerung angewendet wird;
    • die Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste; und
    • die Angaben zu den Auswirkungen der Klassifizierungsüberlagerung.

    Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

    Fünftes Anwenderforum des DRSC zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

    28.09.2021

    Am 27. September 2021 fand das fünfte Anwenderforum des DRSC zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung als Video- und Telefonkonferenz statt.

    Zu den Erörterungen hat das DRSC jetzt eine kurze Mitteilung veröffentlicht, die Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können. Das DRSC bereitet die Auslegungsfragen auf und übermittelt diese an die Europäische Kommission mit der Bitte um fachliche Einwertung.

    Zwei Stellungnahmen von AFRAC

    28.09.2021

    Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat sowohl gegenüber dem IASB zur Agendakonsultation als auch gegenüber EFRAG in Bezug auf die vorgeschlagene proaktive Forschungsagenda genommen.

    In der Stellungnahme zur Agendakonsultation stimmt AFRAC im Allgemeinen mit den Ansichten des Boards überein. AFRAC hat nur wenige Anmerkungen zur Zuordnung von Kapazitäten zu den Hauptaktivitäten. Auch den Kriterien zur Beurteilung der Priorität von Finanzberichterstattungsthemen stimmt AFRAC grundsätzlich zu. Bei der Priorisierung möglicher zukünftiger Fragen der Finanzberichterstattung, die der Board seinem Arbeitsplan hinzufügen könnte oder sollte, bewertet AFRAC die Themen Kryptowährungen, Darlehen der öffentlichen Hand und immaterielle Vermögenswerte mit hoher Priorität. Außerdem schlägt AFRAC eine allgemeine Überprüfung aller Standards vor. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von AFRAC.

    In der Stellungahme gegenüber EFRAG stimmt AFRAC nicht unbedingt der Ansicht zu, dass EFRAG die wichtigsten Projekte berücksichtigen sollte, die in der IASB-Agendakonsultation identifiziert wurden. EFRAG sollte vielmehr grundlegendere forschungsbasierte Projekte in Erwägung ziehen, die zukunftsbezogen sind und Themen bearbeiten, die schwer zu lösen und daher möglicherweise nicht auf der Tagesordnung des IASB stehen. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von AFRAC.

    Correction list for hyphenation

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