Februar

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Februar 2022

08.02.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat am 1. Februar 2022 per Videokonferenz getagt und drei Themen erörtert.

Das Committee diskutierte ein laufendes Projekt und die Analyse von Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung und hielt eine Unterrichtseinheit ab.

Laufende Projekte

IAS 37 — Negative Kredite für Fahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch oder mit alternativen Energien: Bei seiner Sitzung im November 2021 erörterte das Committee eine Einreichung mit der Frage, ob ein Unternehmen mit negativen Gutschriften für emissionsarme Fahrzeuge eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht. In der Sitzung stimmten die Committee-Mitglieder im Allgemeinen der Analyse des Stabs zu, dass ein Unternehmen, das negative Gutschriften generiert hat, eine Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht. Der Stab hat die Formulierungen entsprechend den Vorschlägen einiger Committee-Mitglieder überarbeitet und die Auswirkungen des Konsenses in IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten — Elektro- und Elektronik-Altgeräte in einem Anhang zum Agendapapier analysiert. In dieser Sitzung beschloss das Committee trotz der von einigen Committee-Mitgliedern zu verschiedenen Aspekten geäußerten Bedenken mehrheitlich, die Agendaentscheidung mit den vorgeschlagenen Verfeinerungen des Wortlauts zu finalisieren.

Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen

IFRS 9 und IAS 20 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank: Bei seiner Sitzung im Juni 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der es um die Frage ging, wie die Banken die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank (EZB) bilanzieren. Insbesondere wurde in der Einreichung die Frage gestellt, ob es sich bei den TLTRO-III-Tranchen um Darlehen zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz handelt, die als Zuschuss der öffentlichen Hand bilanziert werden sollten. Der Stab analysierte die Stellungnahmen und empfahl die Finalisierung der Agendaentscheidung mit geringfügigen redaktionellen Änderungen. In dieser Sitzung war der Stab trotz der von einigen Ausschussmitgliedern geäußerten Bedenken weiterhin der Ansicht, dass eine Finalisierung der Agendaentscheidung sinnvoll ist, und der Ausschuss beschloss mehrheitlich, die Agendaentscheidung mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.

Education session

IFRS 17 — Gewinnerfassung für Rentenversicherungsverträge: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Frage, wie nicht realisierte Gewinne auf der Grundlage der Dienstleistungen, die ein Unternehmen für die Versicherungsnehmer von Rentenverträgen erbringt, als Umsatzerlöse zu erfassen sind, und zwar in einem Szenario, in dem ein Unternehmen nicht realisierte Gewinne in die Bewertung von Versicherungsverträgen einbezieht und sie anschließend als Umsatzerlöse erfasst, wenn das Unternehmen Dienstleistungen erbringt. Das Papier bot einen Überblick über die geltenden Vorschriften von IFRS 17 und andere Hintergrundinformationen zu diesen Vorschriften.

Administrativer Sitzungsteil

Laufende Arbeiten: Der Stab ist dabei, drei Sachverhalte zu analysieren

  • Mietkonzessionen: Leasinggeber und Leasingnehmer (IFRS 16 und IFRS 9)
  • Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb (IFRS 2 oder IAS 32)
  • Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Klassifizierung von Aktien als Passiva oder Eigenkapital (IAS 32)

TEG-Sitzung diese Woche

08.02.2022

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 9. Februar per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während der Sitzung soll die EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben finalisiert werden.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

07.02.2022

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom Dezember 2021 bekanntgegeben wurde und IFRS 15 betrifft.

Das IFRS Interpretations Committee hat vorläufig entschieden, eine Bitte um Klarstellung nicht auf die Agenda zu nehmen, bei der es darum geht, ob ein Wiederverkäufer von Software-Lizenzen unter Anwendung von IFRS 15 als Prinzipal oder als Agent zu betrachten ist.

Wir stimmen mit der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee überein, diesen Sachverhalt aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung dargelegten Gründen nicht auf die Agenda zu nehmen; wir sind jedoch der Ansicht, dass die Analyse der Kontrollindikatoren in IFRS 15:B37 unter der Überschrift "Beurteilung, ob der Wiederverkäufer die Standardsoftwarelizenzen beherrscht, bevor sie auf den Kunden übertragen werden" möglicherweise zu definitiv ist, um festzustellen, ob der Wiederverkäufer Prinzipal oder Agent ist. Wenn das Committee beschließt, diese Bemerkungen in der Agendaentscheidung beizubehalten, sollte es unserer Meinung nach die Analyse unter Punkt c. der Analyse der Kontrollindikatoren überdenken. Als Teil seiner Beobachtung in diesem Punkt ist das Committee zu dem Schluss gekommen, dass der Wiederverkäufer ein Bestandsrisiko im Falle der Nichtabnahme durch den Kunden hat. Unseres Erachtens entsteht das Bestandsrisiko für den Wiederverkäufer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Lizenz vom Hersteller erstellt und übertragen wird, und verbleibt beim Wiederverkäufer, bis der Kunde den Bestand abnimmt. Wir sind der Meinung, dass die Formulierung in diesem Abschnitt entsprechend aktualisiert werden sollte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen. 

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Januar

07.02.2022

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Zusatzsitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 11. Januar 2022 per Videokonferenz stattfand.

Die Teilnehmer erörterten die folgenden Themen:

  • Agendakonsultation: — Als Hauptdiskussionspunkte waren die Rückmeldungen in den Stellungnahmen zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB, zu den Kriterien für die Bewertung der Priorität von Rechnungslegungsthemen und zu Rechnungslegungsthemen, die in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen werden könnten, vorgesehen. In dem Bereich stimmten die Teilnehmer den Analysen des Stabs weitgehend zu. Eine umfangreiche Diskussion entspann sich dann allerdings zur Frage des Zusammenwirkens von IASB und ISSB und der Frage, was dies für die Kapazitäten des IASB bedeutet. Außerdem wurden Vorschläge für eine weitergehende Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern erörtert.
  • Überprüfungen nach der Einführung — In diesem Zusammenhang erörterten die Teilnehmer insbesondere, wie die Projekte, die sich aus den Überprüfungen nach der Umsetzung ergeben, nach Prioritäten geordnet werden können.

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung (acht Seiten).

Papiere für die nächste Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

04.02.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 10. und 11. Februar per Videokonferenz zu seiner dritten Sitzung zusammenkommen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während der Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
  • IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
  • E-DRÄS 12 - Änderungen an DRS 20 aufgrund FüPoG II

Die entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zwei Webcasts zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

04.02.2022

Der IASB hat zwei Webcasts veröffentlicht, in denen IASB-Mitglied Zach Gast den Entwurf 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen' vorstellt, den der IASB im November 2021 veröffentlicht hat.

Der erste Webcast (ca. 2 Minuten) liefert Hintergrundinformationen über Reverse Factoring und andere Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Der zweite Webcast (ca. 9 Minuten) veranschaulicht, wie die Vorschläge des IASB darauf abzielen, die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zu verbessern.

Beide Webcasts können über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

ISSB-Vorsitzender spricht über die Rolle und die Ziele des ISSB

03.02.2022

Ein Interview mit dem neuen ISSB-Vorsitzenden Emmanuel Faber wurde auf der Internetseite der IFRS-Stiftung veröffentlicht, in dem er darüber spricht, was ihn an der Aufgabe gereizt hat und wohin sich der ISSB seiner Meinung nach in Zukunft entwickeln wird.

Zu den wichtigsten Erkenntnissen aus dem Interview gehören:

  • Faber stellt die Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Unternehmensstrategie und ist der Ansicht, dass die Entwicklung "qualitativ hochwertiger globaler Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen den 'Greenwashing'-Lärm erheblich reduzieren und Unternehmen und Investoren dabei helfen wird, sinnvolle Gespräche darüber zu führen, was ihnen wirklich wichtig ist und welche konkreten Schritte zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsverpflichtungen unternommen werden".
  • Er merkt an, dass die Art und Weise, das lineare Wirtschaftssystem zu betrachten, zu Ende gehe und man sich auf die mit dem Klimawandel verbundenen Volatilitäten konzentrieren müsse, um dessen Auswirkungen zu bewältigen und abzumildern.
  • In seiner früheren Funktion als Vorsitzender von Danone konnte er Erfahrungen in der Führung und der Arbeit mit Interessengruppen aus der ganzen Welt sammeln.
  • Faber freut sich darauf, seine neuen Kollegen kennenzulernen, die Details der von der Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten (Technical Readiness Working Group, TRWG) entwickelten Prototypen auszuarbeiten und sich mit den Interessengruppen auszutauschen.
  • Zu den Herausforderungen, die er nannte, gehörte die Einrichtung des ISSB, wozu auch die Ernennung einer breit aufgestellten Gruppe von ISSB-Mitgliedern gehörte. Außerdem muss ein Zeitplan erstellt werden, der der Notwendigkeit einer raschen Entwicklung der Standards gerecht wird und gleichzeitig sicherstellt, dass die Interessengruppen genügend Zeit für Rückmeldungen haben. Der Erfolg des ersten Jahres wird daran gemessen werden, ob die von den Treuhändern der IFRS-Stiftung gesetzten Ziele erreicht und die genannten Herausforderungen bewältigt werden.
  • Der ISSB wird von dem vom IASB bereits eingeführten Standardsetzungsverfahren lernen. Die beiden Organisationen werden während des Prozesses wo immer nötig zusammenarbeiten.
  • Eine öffentliche Konsultation zum künftigen Arbeitsprogramm ist in Vorbereitung. Das Arbeitsprogramm wird dem ISSB Aufschluss darüber geben, auf welche Themen es sich zuerst konzentrieren sollte.
  • Angaben zur Nachhaltigkeit werden eine wichtige Rolle spielen, um die im Pariser Abkommen festgelegten Ziele zu erreichen. Er kommentierte, dass "die Unterstützung beim Aufbau einer weltweit akzeptierten Sprache über diese Emissionen eine Grundlage für einen effektiven Dialog und die Entscheidungsfindung zwischen allen Unterzeichnern des Pariser Abkommens sein wird".

Das vollständige Interview in englischer Sprache können Sie hier abrufen.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

03.02.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2022.

Wie bereits berichtet, waren im Januar die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung der Sitzungen des EFRAG-Boards am 14. und 26. Januar, der gemeinsamen Sitzung von Board und Teg am 26. Januar und der Sitzungen von TEG am 18. und 19. Januar sowie am 24. Januar 2021.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IPSASB schlägt Änderungen an seinem Rahmenkonzept vor

03.02.2022

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf 'Aktualisierung des Rahmenkonzepts: Kapitel 3 'Qualitative Merkmale' und Kapitel 5 'Elemente von Abschlüssen'' herausgegeben.

Die Vorschläge in Entwurf 81 betreffen folgende Aspekte:

  • Klarstellung der Rolle des Vorsichtsprinzips in der Rechnungslegung des öffentlichen Sektors;
  • Überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden;
  • Klarstellung, was einen Ressourcentransfer darstellt, wenn bestimmt wird, ob ein Unternehmen eine Verbindlichkeit hat; und
  • Umstrukturierung der Leitlinien zu Verbindlichkeiten, um die Klarheit für die Adressaten des Rahmenkonzepts zu verbessern.

Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum 31. Mai 2022 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Bericht von der EEG-Sitzung im Dezember

03.02.2022

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat am 2. und 3. Dezember 2021 ihre 22. Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

Die Teilnehmer der Sitzung unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Tadeu Cendon erörterten Tochterunternehmen, die KMU sind, Bilanzierung nach der Equity-Methode und die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9. Darüber hinaus wurden sie über den gegenwärtigen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den aktuelle Stand laufender Projekte des IASB unterrichtet.

Die nächste Sitzung der EEG findet im am 16. und 17. Mai 2022 per Videokonferenz statt.

Der vollständige Bericht (7 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

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