2022

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (April 2022)

05.05.2022

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow und der Fachlichdirektorin Nili Shah aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im April 2022 zusammengefasst werden.

In dem neunzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Entscheidungen über die Agendakonsultation und nächste Schritte;
  • Analyse der Rückmeldungen zu den Projekten Lageberichterstattung, Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung und Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht;
  • Erörterungen im Rahmen der Projekte zu primären Abschlussbestandteilen und zur Equity-Methode;
  • Untersuchungen zum Thema Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

    IPSASB veröffentlicht Leitlinien zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

    05.05.2022

    Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) 44 'Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche' veröffentlicht.

    IPSAS 44 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche basiert auf IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche und legt die Rechnungslegung für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie die Darstellung von und die Angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen fest. Der neue Standard enthält zusätzliche Vorschriften für den öffentlichen Sektor, insbesondere die Angabe des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten, die zu ihren Buchwerten bewertet werden, wenn der Buchwert wesentlich niedriger als ihr beizulegender Zeitwert ist.

    IPSAS 44 tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

    Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

    Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im April

    04.05.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im April 2022.

    Wie bereits berichtet, waren im April die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

    Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung der Sitzungen des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 4. April, der Sitzung von TEG am 12. und 13. April und den Sitzungen des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 13., 22. und 28. April 2022.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

    Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im April/Mai 2022

    03.05.2022

    Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 31. März und 1. April 2022 veröffentlicht.

    Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (1–13): Die ASAF-Mitglieder stimmten im Allgemeinen dem Ansatz des IASB zu, den Vorschlägen zum Anwendungsbereich und zur zulässigen Gesamtvergütung Priorität einzuräumen, und machten Vorschläge, wie künftige Überarbeitungen des Anwendungsbereichs angegangen werden sollten.
    • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (14–26): Die ASAF-Mitglieder äußerten sich zum Entwurf zu langfristigen Schulden mit Nebenbedingungen und stimmten der Entscheidung des IASB zu, Änderungen an IAS 1 vorzuschlagen, sowie seinem Vorschlag zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Darüber hinaus stimmten die ASAF-Mitglieder im Allgemeinen zu, dass Unternehmen verpflichtet sein sollten, Informationen über Nebenbedingungen offenzulegen, und lehnten im Wesentlichen den Vorschlag ab, eine separate Darstellung von langfristigen Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen in der Bilanz zu verlangen, und zwar aus den in der alternativen Sichtweise zum Entwurf dargelegten Gründen.
    • Primäre Abschlussbestandteile (27–67): Die ASAF-Mitglieder wurden über die erneuten Erwägungen des IASB zu den Vorschlägen im Entwurf zur allgemeinen Darstellung und zu Angaben informiert und machten Vorschläge zur Ausrichtung des Projekts, zu Kategorien und Zwischensummen, zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und zur Disaggregation. Darüber hinaus äußerten sich die ASAF-Mitglieder zum partiellen Matrixansatz.
    • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (68–78): Die ASAF-Mitglieder gaben Rückmeldungen zum Anwendungsbereich, den vorgeschlagenen Angabenvorschriften und anderen Angabenvorschriften im Entwurf zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen.
    • Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung (79–80): Die ASAF-Mitglieder diskutierten, welche Themen auf der nächsten Sitzung am 11. und 12. Juli 2022 behandelt werden sollen.

    Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

    10. Anwenderforum des DRSC zur EU-Taxonomieverordnung

    03.05.2022

    Am 3. Mai 2022 fand das zehnte Anwenderforum des DRSC zur Auslegungsfragen und Erfahrungen, die sich aus der Anwendung und Umsetzung der EU-Taxonomieverordnung bei deutschen Unternehmen ergeben, statt.

    Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem die Zuordnung von Wirtschaftstätigkeiten in das Aktivitätenschema der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den zeitlichen Anwendungsbereich vor dem Hintergrund neuer delegierter Verordnungen und der Finalisierung der CSRD.

    Zu den Erörterungen hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

    RAR stimmt für die Übernahme der eng umrissenen Änderung an IFRS 17

    02.05.2022

    Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich für eine Übernahme von 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)' ausgesprochen.

    Sie können sich hier einen aktualisierten EFRAG-Statusbericht herunterladen, in dem die Entscheidung des RAR widergepiegelt wird.

    Wann die endgültige Übernahme der Verlautbarung erwartet wird, ist nicht vermerkt, allerdings soll die Übernahme vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB erfolgen (1. Januar 2023).

    EFRAG beginnt mit der Konsultation zu Entwürfen für Nachhaltigkeitsstandards

    30.04.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 8. August 2022 erbeten.

    Gemäß dem von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagenen Entwurf einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sollen die Standards die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der geänderten Rechnungslegungsrichtlinie präzisieren. Während EFRAG seit Januar 2022 Arbeitspapiere zu den Standards veröffentlicht hat, handelt es sich nun um die endgültigen Entwürfe, zu denen um Stellungnahme gebeten wird. Die dreizehn Entwürfe entsprechen dem ersten Satz von Standards, die gemäß dem CSRD-Vorschlag erforderlich sind, und decken die folgenden Bereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab:

    • Übergreifende Sachverhalte (ESRS 1 und ESRS 2)
    • Thematische Standards – Umwelt (ESRS E1 bis ESRS E5)
    • Thematische Standards – Soziales (ESRS S1 bis ESRS S4)
    • Thematische Standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2)

    Zusätzlich zu diesen Entwürfen sind ein einführendes Begleitpaier mit Anhängen und weitere Papiere Teil des Konsultationspakets. Interessenvertreter sind aufgefordert, Stellungnahmen über einen sehr umfangreichen Internet-basierten Fragebogen abzugeben, der neben übergeordneten Fragen (z.B. zur Architektur der Standards) auch die einzelnen Angabevorschriften behandelt. Darüber hinaus können Aspekte, die nicht durch den Fragebogen behandelt werden, in zusätzlichen Stellungnahmen über den Fragebogen adressiert werden.

    Der EFRAG-Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung und sein Fachexpertenausschuss werden die Entwürfe parallel zur öffentlichen Konsultation prüfen. Zusammen mit den Beiträgen und Ergebnissen der öffentlichen Konsultation werden sie sich auf den endgültigen ersten Satz von ESRS-Entwürfen einigen, die der Europäischen Kommission bis November 2022 vorgelegt werden sollen.

    Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

    Mitschnitte von der Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

    29.04.2022

    Am 28. und 29. April 2022 hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

    Während seiner 5. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

    • Interpretationsaktivitäten
    • DRS 21 Kapitalflussrechnung – Ausweis von erhaltenen Zuwendungen/Zuschüssen
    • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

    Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Aufzeichnungen der Internetseminare zu den Entwürfen des ISSB

    29.04.2022

    Am 28. April 2022 bot der International Sustainability Standards Board (ISSB) ein Internetseminar (in zwei Sitzungen) zu seinen vorgeschlagenen Standards für allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Angaben und klimabezogene Angaben an.

    Das von der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB, Sue Lloyd, geleitete Internetseminar bot einen Überblick über Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und Entwurf ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben. Es wurde erläutert, wie auf die Entwürfe reagiert werden kann, und es gab die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB und des ISSB (April 2022)

    29.04.2022

    Im Nachgang der IASB-Sitzung im April 2022 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Es sind jetzt auch die Projekte des ISSB mit aufgeführt.

    Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. März 2022.

    Standardsetzung

    • Klimabezogene Angaben dieses Projekt des ISSB wurde neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; die Rückmeldungen zum Entwurf solle im zweiten Halbjahr 2022 erörtert werden
    • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — der IASB hat jetzt die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert; der nächste Schritt soll eine Entscheidung über die künftige Projektausrichtung sein, die im Juni 2022 erwartet wird
    • Allgemeine Vorschriften dieses Projekt des ISSB wurde neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; die Rückmeldungen zum Entwurf solle im zweiten Halbjahr 2022 erörtert werden
    • Lageberichterstattung — der IASB hat jetzt die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert; der nächste Schritt soll eine Entscheidung über die künftige Projektausrichtung sein (kein Zeitpunkt angegeben)
    • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU ein Entwurf wird jetzt im dritten Quartal 2022 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2022)

    Standardpflege

    • IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion endgültige Änderungen werden jetzt im dritten Quartal 2022 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2022)
    • IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Juni 2022 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2022)
    • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Juni 2022 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2022)

    Forschungsprojekte

    • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine abschließendeZusammenfassung der bisherigen Ergebnisse des Projekts wurde im April 2022 veröffentlicht, und das Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm des IASB genommen
    • Überprüfung nach der Einführung – IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — eine Zusammenfassung der Rückmeldungen wird jetzt im Juni 2022 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2022)

    Sonstige Projekte

    • keine Änderungen

    Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. März 2022 und 29. April 2022 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

    Correction list for hyphenation

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